Käufer zahlt nicht! Spaßbieter?!

    • Käufer zahlt nicht! Spaßbieter?!

      Artikelnummer: 110250128730


      Hallo,

      also ich habe in den letzten 3 Wochen ca. 16 Artikel bei eBay eingestellt. Ich bin Umgezogen und habe dann für einiges doch keine Verwendung mehr.

      Sehr enttäuscht das zwei eBayer bisher nicht gezahlt haben.

      Beiden habe ich nach Auktionsende die Zahlungsemail über eBay gesandt. Als ich dann merkte das alle anderen Überwiesen nur die beiden nicht, schickte ich denen mehrere Email über das eBay Portal. --> keine Reaktion.

      Sobald es möglich war erhielten Sie eine Zahlungserinnerung über eBay. --> keine Reaktion.

      Ich vermute bei beiden Auktionen einen Spaßbieter. Wobei mir die o.g Auktion natürlich extrem aufregt.

      Jetzt steht in vielen Auktionen immer der Hinweis, das Spaßbieter Post vom Anwalt erhalten.

      Ich Denke das kein Prozent der Leute wirklich damit zum Anwalt gehen.

      Ich möchte diesem Personenkreis jedoch Kontra zeigen. Klar bekomme ich die Verkaufsprovision von eBay wieder und der Käufer eine Abmahnung(???).

      Jedoch war es das dann oft.

      Gibt es Onlineanwälte die soetwas regeln? Oder habt Ihr gute Erfahrungen mit dem weiteren Umgang von "nicht bezahlern" gemacht?
      Gruß,

      kohrti
    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Um was für Beträge gehts denn? Ist es die Sache denn überhaupt wert?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Original von niehls0815
      Um was für Beträge gehts denn? Ist es die Sache denn überhaupt wert?

      Hallo Niehls0815,

      die Auktion bzw. der Artikel hat ein Höchstgebot von ca. 230€. Mir geht es hier auch ein Stück weit um das Prinzip.
      Gruß,

      kohrti
    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Wenn Du die Daten der Käufer hast, kannst Du natürlich zivilrechtlich die Erfüllung des Kaufvertrages einfordern, ob sich aber hinter rechnet sei mal dahingestellt. Ersmal sollte der Käufer in Verzug sein, damit geregelt ist, wer im Falle des Forderungseinzuges durch einen Rechtsanwalt die Kosten von diesem übernimmt.

      Sollte die Daten allerdings falsch sein, der Account ein Spaßaccount sein und die Person ist nicht wirklich auffindbar, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Ob die Adresse stimmt kannst Du aber ganz leicht durch eine PAE selber festellen, Kostenfaktor hierfür liegt bei 1,27 Euro. Wenn die Adresse stimmt, dann schreibe ihm eine Mahnung und setz ihm eine Frist zur Zahlung bis spätestens zum .... Schreibe, wenn er bis zum genannten Tag nicht zahlst, wirst Du einen Anwalt mit dem Mahnverfahren beauftragen, die Kosten hierfür muss er dann tragen. Und dann warte erstmal ab.

      Wenn dann immernoch nichts kommt, dann kannst Du selber einen Mahnbescheid beantragen oder Du beauftragst tatsächlich einen RA. Super wäre natürlich eine bestehende Rechtschutzversicherung, die kommen in der Regel dafür auf. ABER erst um Deckung bitten, dann zum Anwalt gehen !!!!!!!!!!!!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Original von kohrti
      die Auktion bzw. der Artikel hat ein Höchstgebot von ca. 230€. Mir geht es hier auch ein Stück weit um das Prinzip.


      Naja, das sind schon Beträge, wo sich Beharrlichkeit lohnt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Ich denke auch. Ich muss zugegeben das ich etwas voreilig war. Der Artikel wurde durch die Funktion "Artikel wieder einstellen" zur Versteigerung freigegeben.

      Der Artikel ist gestern ausgelaufen und hat somit einen neuen Besitzer gefunden. Schade nur, das ich den "alten" Besitzer nur über das eröffnen eines Streitfalls Ihm eine auswischen kann.

      Was ist wenn ich dem alten Käufer eine Neutrale Bewertung mit den Tatsachen wie nie bezahlt und nie gemeldet schreibe. Und er mich aus Rache negativ Bewertet?

      Kann ich diese Bewertung dann bei ebay anzeigen, und die sehen dann auch anhand des STreitfalls und erstattung der Verkäuferprovision das ich Recht habe und entfernen den Eintrag?
      Gruß,

      kohrti
    • RE: Er zahlt nicht! Ein Spaßbieter?!

      Original von kohrti
      Ich denke auch. Ich muss zugegeben das ich etwas voreilig war. Der Artikel wurde durch die Funktion "Artikel wieder einstellen" zur Versteigerung freigegeben.

      Du meinst also, dass Du das bereits VERKAUFTE aber nicht bezahlte Handy
      wieder eingestellt und an jemand anderen verkauft hast? 8o

      Der Artikel ist gestern ausgelaufen und hat somit einen neuen Besitzer gefunden. Schade nur, das ich den "alten" Besitzer nur über das eröffnen eines Streitfalls Ihm eine auswischen kann.

      Also hattest Du ihm einen Brief geschrieben, der eine Fristsetzung mit einem
      Tag X enthält, bis zu dem die Zahlung bei Dir eingegangen sein muss?

      Was ist wenn ich dem alten Käufer eine Neutrale Bewertung mit den Tatsachen wie nie bezahlt und nie gemeldet schreibe. Und er mich aus Rache negativ Bewertet?Kann ich diese Bewertung dann bei ebay anzeigen, und die sehen dann auch anhand des STreitfalls und erstattung der Verkäuferprovision
      das ich Recht habe und entfernen den Eintrag?

      Können Verkäufer noch neutral bewerten? *nichtweiss* Jedenfalls ist die Sache
      mit dem Bewertungen entfernen über eBay Geschichte!

      Im übrigen: Wenn Du den Käufer NICHT in Verzug gesetzt hast und der sich
      jetzt meldet und zahlungswillig ist und die Ware fordert, dann musst Du sie
      auch liefern. Autsch! Nicht nur er hat Pflichten eingegangen als er die Auktion
      "gewonnen" hat.

      Naja :rolleyes: wirst wohl Glück haben... nächstes Mal aber nachdenken bitte
      Gruß Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • @ Mel,

      man trainert sich ein Gespür bei ebay an, oder nicht? :D

      Mittlerweile hat der potenzielle Käufer sich gemeldet. Er ist nicht Zahlungskräftig und wir treten von der Auktion zurück. Verwarnung wegen nicht bezahlten Artikels ist dennoch seitens eBay erfolgt! :tongue:
      Gruß,

      kohrti
    • Da hast du aber noch mal Glück gehabt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • jaja....beim nächsten mal eine Frist setzen und erstmal abwarten. Leider ist es immer schwierig, von sich aus zu entscheiden, wann man das Teil wieder einstellen kann. Denn wie wir nun alle wissen hängen auch deinerseits Pflichten bei abgeschlossenem Kaufvertrag. So ist ja alles gut gegangen und ich wünsch dir viel Glück, dass Du einen ähnlich hohen Betrag erzielst ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger