Ich wurde wegen kopiertem Bild angeschrieben

    • RE: kopiertes Bild EILT

      warte mal, so einfach ist das nicht...ob dir egal ist, wer mit dem von dir oder deinem Nachbarn gemachten Foto rumläuft und behauptet, es wäre seines ist eine Sache...............


      Richtig ist, dass die Dame in der Beweislast liegt, dass die Urheberrechte bei ihr liegen wenn es drauf ankommt. Dementsprechend gebe ich dir Recht, dass man erst zahlen sollte, wenn man einen Beweis hat. Das hatte ich eben nicht geschrieben, bin aber, da Privatauktion davon ausgegangen, dass es klar ist, dass das Foto von ihr ist. Sorry....mein Fehler. Wenn Sie das aber beweisen kann (sonst wäre sie auch nicht so doof und würde hier Ansprüche stellen und mit RA drohen), dann sieht es schlecht aus wenn es ins Gerichtsverfahren gehen sollte. Auch bei Abmahung entstehen erhebliche Kosten.

      Fazit: Egal unter welchen Umständen....mach eigene Fotos für deine Auktionen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: kopiertes Bild EILT

      Original von Ghostwriter
      WIE hat denn die Abmahnerin den Nachweis auf ihr Urheberrecht am Bild dargestellt? Hat sie nachgewiesen dass sie das alleinige Urheberrecht hat bzw. das alleinige Nutzungsrecht am Bild?

      Wenn jemand eine Abmahnung rausschickt, gehe ich mal davon aus, dass die schon das Urheberrecht haben. Aus so dünnes Eis, für ein geklautes Bild Urheberrecht beanspruchen zu wollen, wird sich sicher keiner begeben.

      Original von Ghostwriter
      Und war noch was zum Unterschreiben dabei? Unterlassungserklärung? Die unterschreibst Du bitte schon mal gar nicht, das Ding ist 30 Jahre gültig und meistens einfach nur schwammig formuliert. Schönen Dank, wenn man 30 Jahre lang schadensersatzpflichtig gemacht werden könnte... als vorher wirklich wirklich wirklich gut durchlesen und schlussendlich dann NICHT unterschreiben. Zwingen kann man jemanden dazu nicht... natürlich kann der Abmahner das gerichtlich durchsetzen...

      Die Unterlassungserklärung (sofern eine dabei war) ist keine Pauschale Allgemeinerklärung, künftig jegliche Fehler zu unterlassen. In der Regel bezieht sich auf den genannten Verstoß (Klauen eines Bildes von Person XYZ) und legt für den Widerholungsfall eine Schadenersatzsumme fest. Wer dass trotzdem wieder macht, hat selbst ohne diese Erklärung mit höheren finanziellen Forderungen zu rechnen, da im Streitfall er als Wiederholungstäter behandelt wird und dass dann auch keine Bagatelle mehr ist. Am ehesten kann man hier noch über die Höhe der festgelegten Summe diskutieren. Andererseits war die Abmahnung ohne Rechtsanwalt (damit wurde nur gedroht) und damit wird sie wohl nicht so ausführlich gewesen sein, wie so eine komerzielle MassenAbmahnung.

      Original von Ghostwriter
      Original von niehls0815
      Ob der andere das Bild auch kopiert hat ist unerheblich (angesichts seiner Forderung aber eher unwahrscheinlich).

      Diese Aussage ist totaler Quatsch!

      Original von Ghostwriter
      Original von engelchen-mail
      Wer hier das Urheberrecht hat ist völlig unerheblich, ob der "Beklaute" das Bild selber geklaut hat, ist rechtlich gesehen völlig egal ! Du darfst kein Foto (egal woher) kopieren und für deine Zwecke gebrauchen ohne Erlaubnis des Urhebers !

      Also erstens habe ich GENAU DAS gesagt: Man darf kein Foto kopieren oder benutzen, wenn man nicht die Erlaubnis des Urhebers hat - Urheberrecht... !

      Hey Mel. Du widersprichst dir selbst!

      Original von Ghostwriter
      Original von niehls0815Die Verwendung fremden (geistigen) Eigentums (egal ob Text, Bild, Video oder Musik) ist nun mal gesetzlich untersagt. (ich glaub, da gilt das Urheberrechtsgesetz)

      Das ist solange untersagt, solange man nicht ausdrücklich VOR der Verwendung von Text, Bild, etc. vom Urheber eine Freigabe zur Nutzung bekommt. Wie oft sind einige nur einfach sauer, weil sie eben nicht gefragt wurden...

      Was ja hier wohl offensichtlich nicht passiert ist. Also ist der Hinweis auch nicht weiterführend.

      Original von Ghostwriter
      Und zweitens macht es einen ganz erheblichen Unterschied ob die Dame in diesem Fall das Urheberrecht besitzt oder nicht, denn sie fordert GELD für etwas, das ihr MÖGLICHERWEISE nicht gehört!
      Wenn man einen Dieb beklaut, ist man dann kein Dieb?

      Original von Ghostwriter
      Original von engelchen-mail
      Zahl die 10 Euro und lerne, denn eine Abmahnung, die im Regelfall bei sowas ergeht, ist wesentlich teurer für dich...! Sieh es in diesem Falle wirklich als Lehrgeld und ich finde, dass die Dame EBEN menschlich ist, denn sie bietet dir eine billige Variante an. Andere hätten längst durch einen RA abemahnt.

      Möglicherweise hätte der RA in diesem Fall aber auch einmal herzhaft gelacht und die Dame nach Hause geschickt! Es weiss von uns nun wirklich KEINE/R ob sie das Urheberrecht hat oder nicht, stimmts? - Hat sie also überhaupt das Recht in diesem Fall Schadensersatz zu fordern oder versucht sie es nur mal so, weil sie einfach sauer ist (wegen meiner auch verständlicherweise sauer)?

      Ich würde es da nicht drauf ankommen lassen wollen. Egal wie das vor Gericht ausgehen würde, selber wäre man in jedem Fall im Unrecht. Und mit welcher Begründung will man als Datendieb eine Klage einreichen? Das wäre ja noch mehr auf Verdacht. Man würde ja jemandem anderen ohne jeglichen Beweis kriminelle Machenschaften unterstellen. Da kommt dann noch ne Gegenklage, wegen Rufschädigung dazu. Und im Falle der (höchstwahrscheinlichen) tatsächlichen Urheberschaft der Dame auch noch deren RA-Kosten. Und da sind die 10 EUR doch wirklich ein klacks dagegen.

      Original von Ghostwriter
      Nee Nee, Ansprüche KANN und DARF alleine der Urheberrechtsinhaber machen. Sonst niemand und niemand und niemand.
      Und für diesen speziellen Fall wissen wir NICHT, ob die Dame es nun ist oder nicht.

      Eben. Wieso argumentierst du dann immer wieder so, als ob alle Beweise dafür sprechen würden, dass sie die Urheberschaft nicht hat? Dann würde sie sich doch mit Sicherheit still verhalten.

      Original von engelchen-mail
      Richtig ist, dass die Dame in der Beweislast liegt, dass die Urheberrechte bei ihr liegen wenn es drauf ankommt. Dementsprechend gebe ich dir Recht, dass man erst zahlen sollte, wenn man einen Beweis hat. Das hatte ich eben nicht geschrieben, bin aber, da Privatauktion davon ausgegangen, dass es klar ist, dass das Foto von ihr ist. Sorry....mein Fehler. Wenn Sie das aber beweisen kann (sonst wäre sie auch nicht so doof und würde hier Ansprüche stellen und mit RA drohen), dann sieht es schlecht aus wenn es ins Gerichtsverfahren gehen sollte. Auch bei Abmahung entstehen erhebliche Kosten.
      Fazit: Egal unter welchen Umständen....mach eigene Fotos für deine Auktionen !

      Genau. Die Fakten sprechen nun mal eher für die Dame.


      @andy3:
      Was ist denn nun rausgekommen?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Es ist alles gut ausgegangen....Ich habe mich für mein Fehlverhalten entschuldigt und ihr mitgeteilt, dass ich die 10 Euro - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweisen werde. Zu meiner Freude hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Entschuldigung akzeptiert und für sie die Sache - auch ohne Überweisung der 10 Euro - erledigt sei.
    • Sehr gut. Und man muß auch nicht immer gleich vom schlimmsten ausgehen, wie einige hier anraten wollen. Das größte Problem ist oft die mangelhafte Kommunikation. Wenn man auf einem normalen Level miteinander redet, klärt sich vieles auch ohne Anwalt, Drohungen usw.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.