Huhu, hier bin ich mal wieder, diesmal mit einer Frage:
Wie sieht das nun aus mit den neuen Versandkostenregeln ?
Ich habe bei einem Verkäufer ziehmlich günstig einige Schmuckstücke gekauft. Nun bin ich ja ein Käufer, der gerne auch mehr kauft, damit sich die heutzutage hohen Versandkosten überhaupt lohnen.
Nun meint der VK mir riesige Versandkosten aufbrummen zu können, da er für den ersten Artikel 5,95 Euro verlangt und für jeden weiteren 3,00 Euro.
Ich bin ja auch bereit, für einen versicherten Versand eine höhere Summe zu zahlen, aber hier ist doch eindeutig klar, dass das Geld nicht für den Versand, sondern eindeutig als Gewinn abgetan wird. Denn der VK hat geschrieben, dass er alles in einem Paket verschickt. Wenn ich also 13 Arktikel gekauf habe, dann bin ich bei 41,95 Euro Versandkosten. Dass der Versand nachweislich nicht so hoch sein kann, meine ich, dass das nahe am Betrug liegt. Ausserdem gibt es ja die neue Versandkostenregelung, zieht die auch in Fällen einer Sammelauktion oder gilt die nur für jede einzelne Auktion ?
Darf ein VK Versandkosten in diesen Höhen berechnen ? Ich habe eher das Gefühl, dass er damit den Verkaufspreis ausgleichen will.....
Freu mich auf nette Antworten...
Wie sieht das nun aus mit den neuen Versandkostenregeln ?
Ich habe bei einem Verkäufer ziehmlich günstig einige Schmuckstücke gekauft. Nun bin ich ja ein Käufer, der gerne auch mehr kauft, damit sich die heutzutage hohen Versandkosten überhaupt lohnen.
Nun meint der VK mir riesige Versandkosten aufbrummen zu können, da er für den ersten Artikel 5,95 Euro verlangt und für jeden weiteren 3,00 Euro.
Ich bin ja auch bereit, für einen versicherten Versand eine höhere Summe zu zahlen, aber hier ist doch eindeutig klar, dass das Geld nicht für den Versand, sondern eindeutig als Gewinn abgetan wird. Denn der VK hat geschrieben, dass er alles in einem Paket verschickt. Wenn ich also 13 Arktikel gekauf habe, dann bin ich bei 41,95 Euro Versandkosten. Dass der Versand nachweislich nicht so hoch sein kann, meine ich, dass das nahe am Betrug liegt. Ausserdem gibt es ja die neue Versandkostenregelung, zieht die auch in Fällen einer Sammelauktion oder gilt die nur für jede einzelne Auktion ?
Darf ein VK Versandkosten in diesen Höhen berechnen ? Ich habe eher das Gefühl, dass er damit den Verkaufspreis ausgleichen will.....
Freu mich auf nette Antworten...
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger