Versandkosten und die neue Regelung !

    • Versandkosten und die neue Regelung !

      Huhu, hier bin ich mal wieder, diesmal mit einer Frage:

      Wie sieht das nun aus mit den neuen Versandkostenregeln ?

      Ich habe bei einem Verkäufer ziehmlich günstig einige Schmuckstücke gekauft. Nun bin ich ja ein Käufer, der gerne auch mehr kauft, damit sich die heutzutage hohen Versandkosten überhaupt lohnen.

      Nun meint der VK mir riesige Versandkosten aufbrummen zu können, da er für den ersten Artikel 5,95 Euro verlangt und für jeden weiteren 3,00 Euro.

      Ich bin ja auch bereit, für einen versicherten Versand eine höhere Summe zu zahlen, aber hier ist doch eindeutig klar, dass das Geld nicht für den Versand, sondern eindeutig als Gewinn abgetan wird. Denn der VK hat geschrieben, dass er alles in einem Paket verschickt. Wenn ich also 13 Arktikel gekauf habe, dann bin ich bei 41,95 Euro Versandkosten. Dass der Versand nachweislich nicht so hoch sein kann, meine ich, dass das nahe am Betrug liegt. Ausserdem gibt es ja die neue Versandkostenregelung, zieht die auch in Fällen einer Sammelauktion oder gilt die nur für jede einzelne Auktion ?

      Darf ein VK Versandkosten in diesen Höhen berechnen ? Ich habe eher das Gefühl, dass er damit den Verkaufspreis ausgleichen will.....

      Freu mich auf nette Antworten... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Versandkosten und die neue Regelung !

      Dass der Versand nachweislich nicht so hoch sein kann, meine ich, dass das nahe am Betrug liegt.


      Mit Betrug im strafrechtlichen Sinne hat das sicher nichts zu tun. Solange die Versandkosten bei Vertragsschluß eindeutig vereinbart waren, gibt es auch sonst nicht zu beanstanden. Ob er nun damit seinen niedrigen Verkaufspreis deckt, fällt unter die Vetragsfreiheit. Versandkosten sind nun mal nicht gleich Portokosten. Dell nimmt im übrigen 70€ für den Rechnerversand und das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Versandkosten und die neue Regelung !

      bleibt die Frage noch offen, ob ich mit der neuen Regelung da was machen kann ???


      Kaum, da die neuen Einschränkungen keinen Einfluß auf die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages haben. Technisch gesehen dürfte der VK nun nicht die Möglichkeit haben, höhere Versandkosten anzugeben als von ebay bestimmt.
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    • RE: Versandkosten und die neue Regelung !

      Also muss ich den kompletten PREIS bezahlen, auch wenn ich hinterher nachweisen kann, dass der Versand- und Porto Preis erheblich überzogen und nicht gerechtfertigt ist ?


      Wenn es vertraglich so vereinbart war, dann natürlich. Du bist doch selbst Gewerblich und wirst nach dem Kauf kaum mit einem Kunden über die Versandkosten, die Vertragsbestandteil sind, debattieren.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Versandkosten und die neue Regelung !

      richtig, allerdings setzt ich sowas gar nicht voraus, ich bin immer fair und vor allem setze ich nur Kosten an, die tatsächlich anfallen. Deshalb versteh ich das wahrscheinlich auch nicht, oder ich will es nicht verstehen....könnte ich auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Werde evt. einfach von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen....
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