Ware defekt erhalten

    • Ware defekt erhalten

      Habe einen Walkamn ersteigert. Leider funktioniert bei diesem nur noch das Radio. Im Tapemodus bewegen sich zwar die Räder, aber es ertönt nur ein Fiepen.

      Anbieter hat Artikel so beschrieben:


      Gebrauchter, aber guter funktionstüchtiger Zustand.


      Er hätte doch ins Angebot schreiben müssen, das die Tapefunktion beim Walkman nicht funktioniert, oder? Oder zumindestens das "funktionstüchtiger Zustand" weglassen müssen?

      Was kann ich jetzt tun? Hab den Anbieter schon angeschrieben und diesen das Problem geschildert.
    • Willkommen tasche!

      "Funktionstüchtiger Zustand" und defektes Tapeteil bei einem Walkman passen nicht so ganz zusammen, da gebe ich dir Recht ;) ..

      Würde jetzt auch erstmal auf die Fairness des Verkäufers hoffen, vielleicht hat er das Ding in einer Schublade gefunden, auf Play gedrückt und ist davon ausgegangen, dass es funktioniert da sich die Rädchen drehen. Dass das anscheinend nicht ausreicht, um einen Walkman als "funktionstüchtig" zu verkaufen sieht er hoffentlich ein und nimmt das Teil zurück, bzw. ihr einigt euch mit einer Entschädigung.
      Wie sind denn die Bewertungen des Verkäufers? Hast du vielleicht die Auktionsnummer?

      Ansonsten helfen folgende Seiten pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

      Aber aufgrund des wahrscheinlich nicht allzu hohen Betrages, sollte es wohl auch im Interesse des Verkäufers sein, die Angelegenheit gütlich zu klären.

      Berichte mal was der Verkäufer antwortet, bzw. melde eine Unstimmigkeit online aufgrund eines "erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden" Artikels um etwas mehr Druck zu machen.

      Viel Erfolg
    • ich denke auch, dass das gütlich zu regeln ist.

      Ich wußte gar nicht, dass es die Teile noch gibt...alle Tapes, die ich noch so hier rumfliegen hatte (und da waren echt gute dabei) sind mit der Zeit ausgeleiert oder qualitativ nicht mehr zu akzeptieren..Seit dem bin ich auf MP3 umgestiegen und würde mir nie wieder einen Walk oder Discmam zulegen.....schade für die alten Tapes, aber man bekommt heutzutage wirklich fast alles an Musik im Netz oder auf Medien, die man mit MP3 Playern verbinden kann........

      ....wie teuer war das gute alte Stück denn ? Damit wir uns mal vorstellen können, über was wir hier reden :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Ware defekt

      Original von tasche
      ..
      Was kann ich jetzt tun? Hab den Anbieter schon angeschrieben und diesen das Problem geschildert.


      Was Du tun kannst?

      Abwarten, was der VK Dir auf Deine Mail antwortet! Was bringt es denn jetzt
      schon, in Foren Ratschläge zu sammeln für eine Reaktion die noch keiner kennt? :rolleyes:

      So etwas kann eben mal vorkommen, ein gebrauchter Walkman der zu Hause
      noch funktioniert hat ist nach dem Versand ganz hin... *schulternzuck* das klären
      Käufer und Verkäufer dann, ist zwar 'n bißchen ärgerlich, aber fertig...

      Also - ruhig bleiben - auf Antwort warten - und nicht länger Selbststress verursachen.

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • ja, das ist ja nun ein Betrag....ärgerlich.....

      Nun ist ja die Frage, bei wem liegt hier die Beweislast, wenn es darauf ankommt. Hat der VK kein schlechtes Gewissen und den Walkman tatsächlich gut verpackt und voll funktionstüchtig versendet, dürftest Du schlechte Karten haben.

      Meines Wissens nach liegt die Beweislast dann bei dir, dass der Walkman schon bei Übergabe an den Versender defekt war. Dies wird schwer nachzuweisen sein. Gefahrengutproblem liegt bei dir, da der VK wohl ein privater Verkäufer ist.

      Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber wenn Du einen versicherten Versand gewählt, was hier ja offensichtlich der Fall ist, und gezahlt hast, dann könntest Du evt. das Geld von dem Paketservice zurückverlangen. Ob Du da gute Karten hast weiß ich allerdings auch nicht.

      Mir fällt aber gerade nochwas anderes auf, der VK hat keine Gewährleistungsklausel oder jeglichen Hinweis auf nicht vorhandenen Umtauschrechte im Angebot.

      HIer mal dies: it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html

      Wie sieht das denn nun rechtlich aus ? 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Na, dann wollen wir mal den VK einladen, vielleicht liest er
      ja meine E-Mail. Alternativ hab' ich ihm angeboten mit mir in
      Mailkontakt zu treten... mal schauen, was passiert...

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen

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