Rechnungszyklus (Abrechnungszeitraum) bei Ebay ändern?

    • Rechnungszyklus (Abrechnungszeitraum) bei Ebay ändern?

      Hallo,
      ich habe eine Frage bezüglich der moantlichen Ebay-Rechnung da ich momentan da nicht so recht durchsehe. Bin als gewerblicher Kunde angemeldet bei Ebay und habe derzeit als Rechnungszyklus standardmäßig eingestellt zum 15. des Monats.
      Nun meine Frage wie kann ich dies ändern, das der Rechnungszyklus immer zum Ende des Monats ist. Da es ist bei unser internen Buchhaltung so ist das immer zum Ende des Monats der Gewinn ausgerechnet wird.
      Und würde ich gerne den Rechnungszyklus nun ändern bei Ebay, da wir nicht unsere komplette und interne Buchhaltung und Warenwirtschaft umstellen wollen das die Abrechnung am 15. ist.

      Nun meine Frage was gibt es für Möglichkeiten?
      Wie stelle ich das um?
      Habe bisher nicht die richtige Funktion hierfür gefunden!

      Vielen Dank!
    • RE: Rechnungszyklus (Abrechnungszeitraum) bei Ebay ändern?

      Aus der eBay-Hilfe:

      Es gibt zwei Rechnungszyklen: Am 15. des Monats und Am letzten Tag des Monats

      Sie finden Ihr persönliches Rechungszyklus-Datum auf Ihrer Kontostandseite in Mein eBay. Rechnungen werden normalerweise innerhalb von zwei bis sieben Tagen nach dem Rechnungszyklus-Datum per E-Mail zugesandt.Ihr Konto wird nur dann belastet, wenn Ihr eBay-Verkäuferkonto zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung einen offenen Betrag aufweist, der mindestens 1,00 Euro bzw. 1,50 Schweizer Franken ist.

      Mit der Anmeldung als Verkäufer wird Ihrem Verkäuferkonto automatisch ein Rechnungszyklus zugeordnet. Das Datum dieses Rechnungszyklus wird als Rechungszyklus-Datum bezeichnet.


      Da hilft wohl nur ein Anruf bei der Hotline oder schreib' Dein Problem per Mail.

      Gruß Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • So, hatte nun bei Ebay angerufen diesbezüglich und da wurde mir gesagt das das Rechnungszyklus-Datum aus technischen Gründen nicht geändert werden kann.

      Doch was machen wir nun am besten? Ich kann unsere komplette Warenwirtschaft und Buchhaltung nun nicht nach den Ebay-Rechnungen umstellen und bloß weil der Abrechnungszeitraum zum 15. ist. Auch wenn ich unter letzter Kontoaktivität reingehe bei Ebay dann zeigt er mir zwischen den Wunschzeitraum zwar die Gebühren an, allerdings enthalten diese alle 15% luxemburgische Mehrwertsteuer und keine Netto-Rechnung.

      Was empfehlt ihr mir nun zum weiteren Verfahren?
    • vielleicht einstweilen mall kurz kündigen? ;) im Ernst, jeder intererssierte Handelspartner würde doch auf so ein vernünftiges Begehren seines Kunden einegehen, noch dazu, wo doch auch der Rechnungstermin zum Monatswechsel im Angebot ist, aber EBAY... :lach:

      Also kündigen und einen Neuanfang wagen, nur Mut...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nettorechnung eBay

      Hallo Drivemast,

      also dass eBay den Abrechnungszyklus je nach Anmeldedatum vergibt und nicht ändern kann, finde ich ja spannend ... sollte doch nicht so ein Problem sein für die, das umzustellen.. unglaublich ...
      Was Nettorechnungen angeht: Man benötigt eine internationale Steuernummer um Nettorechnungen von eBay zu bekommen. Einmal beantragt (kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern) kann man diese bei eBay melden und erhält wenn alles klappt wirklich Nettorechnungen ohne die 15 % ...
      Infos: pages.ebay.de/help/account/vat-business.html

      Was den Abrechnungszeitraum bzw. die Abbuchung angeht, da bleibt evtl. wirklich nur eine Neuanmeldung.

      MfG
    • Ich verstehe Dein Problem nicht ganz.
      Du hast doch maximal einen halben Monat Kostenüberhang?
      1. das relativiert sich innerhalb des Jahresverlaufs
      (es sei denn deine Gebühren schwanken sehr stark)
      2. jeder zweitklassige Buchhalter hat mal was über Abgrenzungen gelernt

      3. ebay sind einzelne Kunden und deren Befindlichkeiten sowas von egal :wallbash
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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