Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

    • Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      Thomas B... Großer Nebenverdienst mit Abmahnungen

      Hier ist eine Massenabmahnungen unter Verdacht

      Bei genauer Betrachtung der Fälle liegt die Vermutung aber sehr nahe,
      dass Herr Thomas B hier ein geniales Geschäftsmodell entwickelt hat und
      es nur darauf anlegt Urheberrechtsverletzungen zu seinen vorteil zu nutzen, vielleicht auch zu provozieren.

      Es ist jedoch zu prüfen, ob tatsächlich ein bezifferbarer Schaden
      entstanden ist, oder ob man sich nur in seiner Eigenschaft als Urheber
      eines Artikel Fotos übergangen fühlt und ob die Verfolgung der
      Urheberrechtsverletzung auch nur einen Bruchteil des damit verbundenen
      Aufwands rechtfertigt.

      Über 20 weitere eBay wie auch ich soll von 420,-€ bis 900.-€ Zahlen

      So wie es bei Herr Thomas B. wohl so aussieht das es mit Abmahnungen
      mehr Geld zuverdienen lässt als mit seiner eigentlichen Tätigkeit als ... ??

      Hier ist eine Massenabmahnungen unter Verdacht

      Massenabmahnungen sind Verboten.
      „Die vielfache Abmahnung des gleichen Tatbestandes offenbar nur zum Zwecke der Gebührenerschleicherei ist unzulässig“
      Ob eine Serienabmahnung vorliegt, können wir vorlegen, weil wir die Abgemahnten voneinander wissen.

      Dieser eBay ist erst etwas über 1 Monat Mitglied hat da zurzeit 31 Bewertungen und von seinen Bewertungen habe ich alle angeschrieben und da haben sich jetzt bei mir schon über 20 betroffene gemeldet, die auch von ihn abgemahnt worden sind.

      Wie können wir gegen diesen eBayer vorgehen ...
      Gruß Phantom
    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      Geht es vielleicht darum?

      Muenzenkauf99 gibt hier dankenswerterweise viele Fakten:
      Es wurde hier nach Urteilen gefragt:Nächste Prozeßtermine gegen Bilderklauer am 15. März 2007 um 10.15 Uhr und 10.30 Uhr beim Amtsgericht Hannover (Adresse siehe Web) Raum 2203. Die Verhandlungen sind selbstverständlich öffentlich. Beklagte sind in beiden Fällen EU-Ausländer (Österreich und Luxemburg)!!!
      Weitere ca. 15 Verhandlungen innerhalb der nächsten 4 - 6 Wochen, alle beim AG Hannover.

      Es wurde nach Urteilen gefragt:
      Eine kleine Auswahl:
      OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az. I 20 U 138/05
      LG München I, Urteil vom 23.04.1991, Az 21 O 6247/89
      AG Hannover, Urteil vom 27.05.2005, Az 539 C 14822/03
      LG München I, Urteil vom 17.05.2006, Az 21 O 12175/04
      AG Hannover, Urteil vom 20.09.2006, AZ 539 C 7365 / 06
      oder abgwiesene Berufung dazu beim LG Hannover vom 29.12.2006, AZ 18 S 84 / 06

      Weitere ca. 30 Urteile liegen mir vor. Alle Urteile haben eines gemeinsam:
      Die Bilderklauer wurden verurteilt.


      wobei ich noch nicht alles durchgearbeitet habe in dem Forum, es wäre nett, Phantom, wenn du uns eine Zusammenfassung geben könntest und erklären würdest, wieso du meinst, dass das eine "Massenabmahnung" sei!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      Leider kann dir hier keiner wirklich glauben, du machst nur Andeutungen, kein ebay Name, keine "Fakten" wie schon oben geschrieben, dazu bist du ganz neu hier??

      oh oh oh??? Da werden alle sehr vorsichtig sein :rolleyes:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Das ist der Brief die er Verschickt alle Gleich bis auf Betrag natürlich

      Vor kurzer Zeit haben Sie Münzen in Ebay.de angeboten (ANlage 1).
      Dabei haben sie eine urheberrechtlich geschützte Abbildung benutz.
      Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Bild besitze.
      Für den Nachweis dieser Rechte habe ich einerseits bei ebay eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
      Auf Grundlage dieser Versicherung wurde auch ihre Auktion gelöscht und es erfolgte die *Übermittlung ihrer Daten.
      Eine weitere eidesstattliche Versicherung liegt diesem Schreiben bei.
      Weiterhin gibt es die Original-Dateien, die bei einem Gerichtsverfahren vorgelegt werden können.
      Da Sie nach § 31 UrhG kein Nutzungsrecht für das Bild oder auch Teile des Bildes eingeräumt bekommen haben, habe ich die Löschung Ihrer Auktion veranlasst und sende ihnen mit gleicher Post, gemäß § 97 UrhG, einen Lizenz-Kostenrechnung für die unerlaubte Nutzung zum Zwecke des Münzverkaufs, sowie eine Verpflichtungserklärung.
      Die Grundlage für die erhobenen Kosten ist die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) über "Bilderhonorare, Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, Stand 2008" Hierfür wird Grundbetrag nach Ihrer Nutzungsdauer berechnet.
      Hinzu kommt nach ständiger Rechtssprechung ein 100- prozentiger Zuschlag auf Grund fehlenden Bildquellennachweises (vgl Landgericht München 1 vom 23.41991 AZ 21 O 6247 / 89 bzw AG Hannover vom 19.10 2006 AZ 422 C 8944/06)
      Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mit Ablauf der auf der Verpflichtungserklärung genannten Frist selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten werde.
      Mein Anschreiben an Sie beruht auf freiwilliger Basis.
      Ich hätte auch sofort einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit bemühen können.
      Entsprechend haben Sie bitte Verständnis, dass bei fruchtlosem Fristablauf und/oder willkürlicher Kürzung der Rechnungssumme und/oder Antwort einer Rechtsanwaltskanzlei, damit auch mein Versuch zur gütlichen, nicht anwaltlichen Einigung endet.

      Grundbetrag ( nach Liste MFM, 60€uro pro Bildnutzung), Nutzungsdauer bis 1 Woche, 3-fache Bildnutzung, netto 180€uro
      Zuschlag für Nichtnennung einen Bildquellennachweises (100% des Grundbetrags) netto 180€uro

      Gesamtbetrag Netto 360€uro
      Gesamtbetrag Brutto 428,40€uro
      incl.19%MwSt.:68,40€uro

      Hat aber die Münze selber für 8,10€uro ersteigert, hat Bezahlt und sogar Bewertet, dann etwas später habe ich dieses schreiben von ihnen bekommen.

      Aber durch den Kauf der eine Münze hat ( elitess77 ) gerade mal etwas über 1 Monate mitglied an meine Adresse gekommen.
      Nicht wie durch Eidesstattliche Versicherung abgegeben bei ebay das er durch dieser Versicherung meine Auktion gelöscht wurde und es erfolgte dann die *Übermittlung meiner Daten.

      Er hat sie gekauft, es habe sich bei mir jetzt schon 20 weitere betroffene bei mir gemeldet die auch Thomas B. Geld haben will ... bist 850€uro verlangt er bei einen.
    • Aber durch den Kauf der eine Münze hat ( elitess77 ) gerade mal etwas über 1 Monate mitglied an meine Adresse gekommen.
      Nicht wie durch Eidesstattliche Versicherung abgegeben bei eBay das er durch dieser Versicherung meine Auktion gelöscht wurde und es erfolgte dann die *Übermittlung meiner Daten.


      Ich verstehe nur Bahnhof. Wenn du Hilfe erwartest, dann solltest du deinen Beiträgen ein Mindestmaß an Verständlichkeit zukommen lassen.

      Sollte Thomas B. tatsächlich die Rechte an den Bildern haben, dann wirst du wohl zahlen müssen. Ich verstehe nicht wieso Ebayer auf die Idee kommen, sie können einfach fremde Bilder nutzen, zumal im Netz davor zu Tausenden gewarnt wird.

      Ob die Summe angemessen ist, solltest du per Anwalt überprüfen lassen. Ich fürchte, das wird dir hier keiner sagen können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      Das scheint mir doch alles ganz legetim, immer vorrausgesetzt, die Bilder sind tatsächlich geklaut
      Grundbetrag ( nach Liste MFM, 60€uro pro Bildnutzung), Nutzungsdauer bis 1 Woche, 3-fache Bildnutzung, netto 180€uro
      Zuschlag für Nichtnennung einen Bildquellennachweises (100% des Grundbetrags) netto 180€uro


      Der Preis ist nicht willkürlich, bezieht sich auf die konkrete (missbräuchliche) Nutzung, und dadurch, dass nicht sofort ein Anwalt mit der Abmahnung betraut wurde, sind sogar Kosten vermieden worden ;)

      Dabei scheint es mir letztlich unerheblich, wie im einzelnen die Adresse des Bilderdiebs herrausbekommen wurde. Schließlich machen gute Bilder viel Arbeit, erforden Können, langjährige Erfahrung und Investitionen in Form einer guten Ausrüstung. Wer das nicht selber leisten will, muss halt andere dafür bezahlen, oder darauf (und auf den erhofften Mehrgewinn dadurch) verzichten. 8)
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    • @Phantom: Wo ist dein Problem?

      Es handelt sich nicht um eine kostenpflichtige Abmahnung, der Rechteinhaber will das ihm
      zustehende Honorar. Das hat mit "Abmahnung des gleichen Tatbestandes offenbar nur zum Zwecke der Gebührenerschleicherei" nichts zu tun. :D

      Du hast ein Bild unerlaubt benutzt, um ein Geschäft zu machen.
      In diesem Fall ein schlechtes Geschäft für dich :D
      Sei froh, das er dich nicht auch anzeigt.

      Damit hast du gegen das Urheberrecht verstoßen.

      Der Eigentümer hats gemerkt und will nun das von ihm sonst berechnete Honorar haben.

      Um schnell an Deine Adresse zu kommen hat er das Angebot gekauft. Das ist aber nicht
      relevant für das Bildhonorar, das ihm zusteht. Erkundige dich mal, was professionelle Fotos kosten.

      Zieh die Lehre daraus und mach sowas nie wieder.

      Er wird sein Honorar bekommen, und für Dich wird es mit Anwalt, Klage usw. nur teurer.
      Wenn der richtig sauer ist, zeigt er dich unabhängig vom Zivilrecht auch noch an, dann
      kommt noch Stress mit der Staatsanwaltschaft dazu - schlimmstenfalls eine Strafe.
      Google mal nach den Honoraren und Urteilen, einen Anhalt haste ja bekommen.

      PS: Ich gucke auch nach meinen Bildern auf den Internetplatformen.
      Gute Bilder machen viel Arbeit. Und du wolltest mit fremder Arbeit (Diebesgut) Geschäfte machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      Außerdem verweise ich mal ganz dezent darauf, dass das Phantom das Thema auch in ein weiteres Forum gebracht hat, nämlich ins auktions-forum.info, dort gibt es ja auch schon weitere Antworten, Meinungen und "Ergüsse" :D dazu...
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    • Aber ich wüsste das wirklich nicht und habe es noch nie gehört das Bilder Urheberrecht geschützt sind.
      ich weiß das jetzt, das es nicht erlaubt ist aber DUMMHEIT schützt vor STRAFE nicht.

      Habe von meiner Münzen selber die Fotos gemacht und rein gesetzt, bei den letzen Münzen hat die Kamera gestreikt habe GeGoogelt und habe da ein Fotos aus den Netzt genommen und bei ebay reingesetzt.
      Der Typ sagt das wären seine Fotos und darf die nicht benutzen, durch den Benutzung dieser Fotos soll ich jetzt 428,40€ Bezahlen.

      Eine derart wage Rechtslage verlockt dazu, die Gegenstandwerte - und damit die Gebühren - künstlich in die Höhe zu treiben.
      Ich meine die erste Abmahnung in einer Sache dürfe nicht mit Kosten behaftet sein, oder mit 50.-€uro wäre auch noch angemessen gewesen.

      Abmahnung ohne Unterlassungserklärung bekommen.

      Abmahnungen sind Aufforderungen, eine vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverletzung zu unterlassen.
      Der Rechtsgedanke lautet: Wer in seinem Recht verletzt wurde, erhebt nicht sofort Klage vor Gericht, sondern fordert den Verursacher per Anwalt auf, die Rechtsverletzung einzustellen.
      Verbunden ist eine Abmahnung immer mit einer Unterlassungserklärung, die der Abgemahnte unterschreiben muss.
      Er verpflichtet sich darin, sein Vergehen zeitlebens nicht mehr zu wiederholen - bei Androhung einer Geldstrafe.
    • Aber ich wüsste das wirklich nicht und habe es noch nie gehört das Bilder Urheberrecht geschützt sind.
      ich weiß das jetzt, das es nicht erlaubt ist aber DUMMHEIT schützt vor STRAFE nicht.


      Du hast es erkannt und deshalb verstehe ich nicht ganz, was du von uns erwartest.

      Eine derart wage Rechtslage


      Die Rechtslage ist nicht vage, sondern eindeutig. Du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Eine derart wage Rechtslage verlockt dazu, die Gegenstandwerte - und damit die Gebühren - künstlich in die Höhe zu treiben.

      Abmahnungen sind Aufforderungen, eine vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverletzung zu unterlassen.
      Der Rechtsgedanke lautet: Wer in seinem Recht verletzt wurde, erhebt nicht sofort Klage vor Gericht, sondern fordert den Verursacher per Anwalt auf, die Rechtsverletzung einzustellen.


      Das hast du doch nicht selbst formuliert? :DEs gibt Leute, die reagieren auch empfindlich darauf, wenn jemand ihre Texte benutzt. Es gehört zumindest zum guten Ton, dass man Texte von anderen in Anführungszeichen setzt und dazuschreibt "Zitat" oder "wie X hier sagt" oder ähnliches. Außerdem möchten wir auch gern wissen, aus welcher Ecke( also von wem) die eine oder andere Aussage kommt, um auch den Zusammenhang einordnen zu können.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich finde jeder kann mir ein Brief Schicken und meinen ...
      Das es hier um seine Fotos handel oder sind !!!
      Wie soll ich jetzt wissen ob das sein Foto ist und das er wirklich die Rechte auf das Bild hat, könnte ja ein Abzocker sein.
      Warum hat er nicht eine Beglaubigung als Nachweiß erbracht und mit geschickt von das Bild, das Beweiß das er rechtsmäßig Eigentümer ist.
    • Warum hat er nicht eine Beglaubigung als Nachweiß erbracht und mit geschickt von das Bild, das Beweiß das er rechtsmäßig Eigentümer ist.


      Lass es doch drauf ankommen, aber sicher kann es nur noch teurer werden. Beweisen muss
      er nur vor Gericht. Dir gegenüber muss er garnichts, aber wenn er beweisen kann und
      davon musst du einfach ausgehen, dann wird es richtig teuer für Dich.
      Das geforderte Honorar,
      dein Rechtsanwalt,
      sein Rechtsanwalt,
      und die Gerichtskosten.

      Wenn er blufft, dann macht er sich strafbar. Schon aus diesem Grund wir er das nicht tun
      und schon garnicht auch noch bei 20 Anderen ausser dir bluffen. Warum sollte er dir seine Beweise zeigen :D

      So langsam zweifle ich am Verstand der "Urheberrecht? - ich habe das nicht gewusst Leute". :wallbash
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Bei derart schlechten Kenntnissen der deutschen Sprache und Grammatik, die der Fragesteller hier an den Tag legt, wird er wohl so mache Erklärung gar nicht verstehen :wallbash

      Wer bei ebay verkauft, sich aber für die Rechtslage bei ebay nicht interessiert bzw. die Hinweise dazu ignoriert (anders ist die "Unwissenheit" eigentlich nicht zu erklären), der ist selber Schuld, wenn er plötzlich zusätzliche Kosten hat.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bei solchen Fällen frag ich mich, ob man beim Zugang ins Internet nicht Warnmeldungen bringen sollte.


      Na klar und morgen hängt man an jeder Kaufhaustür auf, daß Klauen verboten ist. Und wenn du die Autotür aufmachst, sagt dir eine freundliche Stimme, daß du nicht rasen darfst. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Original von Phantom
      Bei solchen Fällen frag ich mich, ob man beim Zugang ins Internet nicht Warnmeldungen bringen sollte.
      "Die deutschen Anwälte warnen:
      Das Internet kann zu Abmahnungen, Ruin und Privatinsolvenz führen!"

      MFG und Danke für eure Hilfe


      Wenn man mit offenen Augen durchs Internet geht und bei Meldungen Im Funk und Fernsehen zum Thema Auktionen nicht gänzlich auf Durchgang schaltet und auch in der Presse mal die eine oder andere Leserfrage/Ratgeberseite zu diesem Thema verfolgt, wird man feststellen, dass diese Warnungen durchaus in vernünftigen Rahmen gegeben werden.

      Wer allerdings ständige wiederholte Warnungen ignoriert oder überliest, benötigt für den Ruin nicht das Internet. Das geht auch ohne Internet und ebay.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Abmahnung von Thomas B. aus Hannover

      Abmahnung und Bußgeld ja, Bereicherung bitteschön nein!

      Ich wurde mit einer saftigen Geldstrafe und einer Verpflichtungserklaerung abgemahnt, weil ich bei eBAY unwissentlich geklaute Fotos in einer Auktion benutzt habe. Der Klaeger (Herr Thomas B. aus Hannover, der angibt die "ausschliesslichen Nutzungsrechte" von einem Münzhändler namens Tobias H. bezogen zu haben) setzt mir eine 10 Tage Frist zur aussergerichtlichen Einigung und ist weder telefonisch, noch per Email noch per Briefpost zu erreichen. Die Adresse auf dem Anschreiben ist eine reine Briefkasten-Adresse. Thomas B. prozessiert auf dem Amtsgericht Hannover. Er ist mit seinem Anwalt und dem Münzhändler H. befreundet und verbandelt.

      VORSICHT! Hier liegt der Verdacht des Missbrauchs des juristischen Instruments der Abmahnung zur persönlichen Bereicherung sehr nahe. Die Schadensersatzforderungen des Vergehens sind unverhaeltnismaessig hoch und existenzbedrohlich. ?(

      Unrecht bestrafen ja, aber bitteschön keinen Sport daraus machen. Es sollte dem Kläger um die Sache gehen, nicht ums Geld. Die Sache ist völlig nebensächlich und nur ein Vorwand als Mittel zum Zweck.

      "Niederträchtigkeit trägt viele Masken, aber Tugend ist die Scheußlichste."

      Wer ebenfalls Opfer von Thomas B. wurde darf mich gerne unter folgender Email-Adresse kontaktieren: "abmahn-abzocke [aet] freenet.de".
    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover

      VORSICHT! Hier liegt der Verdacht des Missbrauchs des juristischen Instruments der Abmahnung zur persönlichen Bereicherung sehr nahe. Die Schadensersatzforderungen des Vergehens sind unverhaeltnismaessig hoch und existenzbedrohlich.


      Dann hast du das ja sicherlich gerichtlich überprüfen lassen, oder? Du siehst dich ja als Opfer, dann gehe ich davon aus, daß du es auf die Klage ankommen lassen hast. Was sagt denn das Gericht zu deinen Anschuldigungen? Wenn hier ein Mißbrauch vorliegt und du das nachweisen konntest, wird das Gericht sicher zu deinen Gunsten entschieden haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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