Vor ein paar Tagen bin ich zufällig über GOOGLE auf dieses Forum gestoßen und habe dieses Thread intensiv durchgearbeitet. Darüber hinaus habe ich mich mit diesem Thema auch weiter intensiver im Internet auseinander gesetzt. Ein paar Dinge möchte ich daher z. T. auch aus eigener Erfahrung dazu anmerken:
a) Ich finde es fast beschämend, wie sich hier Straftäter (also Bilderklauer) mit ihren Taten rühmen. Das zeigt einmal mehr, wie tief das Rechtsempfinden in Deutschland gesunken ist. Wenn ich etwas haben oder beutzen möchte, was nicht mir gehört, muss ich halt dafür zahlen.
b) Anscheinend haben hier ein paar Leute irgendwo das Wort "Massenabmahnung" aufgeschnappt und mal schnell für ihre Zwecke eingespannt. Daher zur Klarheit:
Eine verbotene Massenabmahnung liegt dann vor, wenn ein Abmahner Dritte aufgrund von Rechtsverstößen gegen die Allgemeinheit (z. B. Wettbewerbsrecht) zur Ordnung aufruft, wobei der eigentliche Grund in der Absahung von Rechtsanwaltsgebühren liegt.
Bei einer Abmahnung auf Basis des Urheberrechts kann es nie zu einer verbotenen Massenabmahnung kommen, weil der Abmahner ausschließlich seine Eigentumsrechte schützt. Aber vielleicht wird künftig Kaufhäusern die Verfolgung von Dieben untersagt, weil täglich ja tausende solcher Fälle aufgedeckt werden. Das könnte ja eine Massenverfolgung sein.
c) Darüber hinaus wird -wenn ich es richtig verstanden habe- die Abmahnung zunächst ohne Abmahnkosten sondern nur mit der Geltendmachung der nachträglichen Nutzungsgebühren belegt. Erst bei Nichtbeachtung wird ein Anwalt eingeschaltet. Dieses Vorgehen halte ich seitens des Thomas B. mehr als entgegenkommend. Der Kerl (sorry ) macht sich sogar zusätzliche Arbeit um EUCH Geld zu sparen und sorgt so dafür, dass Rechtsanwälte bald am Hungertuch nagen müssen.
d) Wenn ich die geltend gemachten Beträge so sehe weis ich, dass Thomas B. sogar noch sehr human ist. Bei intensiver Internetrecherche werdet ihr feststellen, dass in anderen Fällen ganz schnell bei einem Bild 1.500,00 Euro fällig sind. 60,00 Euro Grundbetrag sind nach meiner Recherche völlig korrekt. Das da noch Zuschläge draufkommen liegt einzig und allein in der Verantwortung der Urheberrechtsverletzer (mit Ausnahme der Märchensteuer ).
e) An einigen Stellen im Internet wird ein BGH-Urteil (ich glaube aus 2006) zu den Preisen aus den MFM-Empfehlungen zitiert - leider fast immer falsch. Damals ging es um einen Sachverhalt, der in den MFM-Richtlinien noch gar nicht geregelt war. Das vorinstanzliche Urteil wurde verworfen und dem vorinstanzlichenGericht aufgegeben sich Klarheit über die Honorarhöhe bei DIESER ART der Veröffentlichung zu verschaffen und anzuwenden. Die MFM-Empfehlungen an sich wurden bestätigt und inzwischen von vielen OLGs auch weiter angewendet.
Ich glaube nicht, dass z. B. die Preise für Veröffentlichung von Bildern auf Transparenten, die mit einem Flugzeug am Himmel langgezogen werden, in den MFM-Honorarlisten geregelt ist. Sollte so was passieren, könnte ein Greicht nicht einfach auf die Preise einer artverwandten Veröffentlichung zurückgreifen sondern müsste erst recherchieren.
f) Zum Schluß: freut euch, dass ihr nicht auch noch eine Strafanzeige nach §106 UrhG bekommen habt. Das wäre sicherlich teurer geworden.
a) Ich finde es fast beschämend, wie sich hier Straftäter (also Bilderklauer) mit ihren Taten rühmen. Das zeigt einmal mehr, wie tief das Rechtsempfinden in Deutschland gesunken ist. Wenn ich etwas haben oder beutzen möchte, was nicht mir gehört, muss ich halt dafür zahlen.
b) Anscheinend haben hier ein paar Leute irgendwo das Wort "Massenabmahnung" aufgeschnappt und mal schnell für ihre Zwecke eingespannt. Daher zur Klarheit:
Eine verbotene Massenabmahnung liegt dann vor, wenn ein Abmahner Dritte aufgrund von Rechtsverstößen gegen die Allgemeinheit (z. B. Wettbewerbsrecht) zur Ordnung aufruft, wobei der eigentliche Grund in der Absahung von Rechtsanwaltsgebühren liegt.
Bei einer Abmahnung auf Basis des Urheberrechts kann es nie zu einer verbotenen Massenabmahnung kommen, weil der Abmahner ausschließlich seine Eigentumsrechte schützt. Aber vielleicht wird künftig Kaufhäusern die Verfolgung von Dieben untersagt, weil täglich ja tausende solcher Fälle aufgedeckt werden. Das könnte ja eine Massenverfolgung sein.
c) Darüber hinaus wird -wenn ich es richtig verstanden habe- die Abmahnung zunächst ohne Abmahnkosten sondern nur mit der Geltendmachung der nachträglichen Nutzungsgebühren belegt. Erst bei Nichtbeachtung wird ein Anwalt eingeschaltet. Dieses Vorgehen halte ich seitens des Thomas B. mehr als entgegenkommend. Der Kerl (sorry ) macht sich sogar zusätzliche Arbeit um EUCH Geld zu sparen und sorgt so dafür, dass Rechtsanwälte bald am Hungertuch nagen müssen.
d) Wenn ich die geltend gemachten Beträge so sehe weis ich, dass Thomas B. sogar noch sehr human ist. Bei intensiver Internetrecherche werdet ihr feststellen, dass in anderen Fällen ganz schnell bei einem Bild 1.500,00 Euro fällig sind. 60,00 Euro Grundbetrag sind nach meiner Recherche völlig korrekt. Das da noch Zuschläge draufkommen liegt einzig und allein in der Verantwortung der Urheberrechtsverletzer (mit Ausnahme der Märchensteuer ).
e) An einigen Stellen im Internet wird ein BGH-Urteil (ich glaube aus 2006) zu den Preisen aus den MFM-Empfehlungen zitiert - leider fast immer falsch. Damals ging es um einen Sachverhalt, der in den MFM-Richtlinien noch gar nicht geregelt war. Das vorinstanzliche Urteil wurde verworfen und dem vorinstanzlichenGericht aufgegeben sich Klarheit über die Honorarhöhe bei DIESER ART der Veröffentlichung zu verschaffen und anzuwenden. Die MFM-Empfehlungen an sich wurden bestätigt und inzwischen von vielen OLGs auch weiter angewendet.
Ich glaube nicht, dass z. B. die Preise für Veröffentlichung von Bildern auf Transparenten, die mit einem Flugzeug am Himmel langgezogen werden, in den MFM-Honorarlisten geregelt ist. Sollte so was passieren, könnte ein Greicht nicht einfach auf die Preise einer artverwandten Veröffentlichung zurückgreifen sondern müsste erst recherchieren.
f) Zum Schluß: freut euch, dass ihr nicht auch noch eine Strafanzeige nach §106 UrhG bekommen habt. Das wäre sicherlich teurer geworden.