Totalausfall bei Amprice

    • Totalausfall bei Amprice

      Da Amprice in den letzten Wochen kräftig die Werbetrommel gerührt und mit der Übernahme von BesteAuktion und Azubo ordentlich an Mitgliedern zugelegt hat, daß es eine Konkurrenz zu Ebay darstellen könnte, wollte ich da an diesem Wochenende etwas genauer hinschauen

      amprice.de

      Leider seit Tagen Totalausfall. Seite ist nicht erreichbar, auch nachzulesen hier:

      wortfilter.de/News/news2832.html

      So etwas kann sich ein Auktionshaus nicht leisten. Möchte mir nicht ausmalen, was da an Schadensausgleichszahlungen auf amprice zukommt. Und mich als potentiellen Kunden haben sie erstmal verschreckt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Laut Informationen im ampriceforum handelt es sich um einen vershentlichen Ausfall des DNS Anbieters.

      Zur Erklärung: Der DNS Liefert die Auflösung der namens amprice.de zur dazugehörigen IP. Die Seite ist zwar online aber für die meisten Browser nicht zu finden. Mit dem Ausfall ist diese Auflösung des Namens nicht mehr möglich. Der Ausfall schleicht recht lange durch das Internet, da die einzelnen DNS Server der Provider sich nur in längeren Abständen aktualisiseren und somit z.B. bei T-online (DSL) im Moment kein Eintrag zu amprice.de befindet.

      Ich habe das heute früh probiert und bin über google.de zu amprice.de gekommen.

      Es bleibt abzuwarten, wie groß der Schaden für das Ansehen von amprice werden wird.
      Im Forum gibt es zwar eine Erklärung von Herrn Burgdorf aber die ist mitten in einem Meckerthread und damit schlecht zu finden.

      Amprice Verkäufer jedenfalls haben dieses WE bestimmt nicht gut verkauft und Insider konnten sicher Schnäppchen machen.

      Das Forum jedenfalls war erreichbar, weil auf einem anderen Server/Anbieter gehostet.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer