cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…%26category0%3D%26fvi%3D1
Hallo zusammen,
unter Artikelnr.: 130233017497 habe ich bei ebay kürzlich mein Handy verkauft. Das Handy ist, wie der Beschreibung zu entnehmen war, aufgrund eines Wasserschadens defekt. Der Höchstbietende hat nun das Handy bekommen und den Betrag überwiesen, ist aber von der Ware enttäuscht.
Er hatte zwar zur Kenntnis genommen, dass das Handy kaputt war, wollte es aber anschließend bei einem T-Mobile-Shop zur Reparatur in Auftrag geben, wegen Restgarantie.
Ich habe zwar angegeben, dass auf das Handy noch Restgarantie da ist, allerdings nicht, dass diese bei Wasserschäden nicht greift.
Daher die Frage: Ist es meine Pflicht, als Privatverkäufer, darauf hinzuweisen, dass die Restgarantie auf diese Art von Schaden nicht greift?
Was meint Ihr, abgesehen davon, dass dieses kein moralisch vertretbarer Zug von mir war.
Nur einmal rein sachliche Meinungen.
VIELEN DANK.
Hallo zusammen,
unter Artikelnr.: 130233017497 habe ich bei ebay kürzlich mein Handy verkauft. Das Handy ist, wie der Beschreibung zu entnehmen war, aufgrund eines Wasserschadens defekt. Der Höchstbietende hat nun das Handy bekommen und den Betrag überwiesen, ist aber von der Ware enttäuscht.
Er hatte zwar zur Kenntnis genommen, dass das Handy kaputt war, wollte es aber anschließend bei einem T-Mobile-Shop zur Reparatur in Auftrag geben, wegen Restgarantie.
Ich habe zwar angegeben, dass auf das Handy noch Restgarantie da ist, allerdings nicht, dass diese bei Wasserschäden nicht greift.
Daher die Frage: Ist es meine Pflicht, als Privatverkäufer, darauf hinzuweisen, dass die Restgarantie auf diese Art von Schaden nicht greift?
Was meint Ihr, abgesehen davon, dass dieses kein moralisch vertretbarer Zug von mir war.
Nur einmal rein sachliche Meinungen.
VIELEN DANK.
______________________________________________________________
mit freundlichen Grüßen,
Florian aka McFluppi
mit freundlichen Grüßen,
Florian aka McFluppi