Defektes Handy verkauft - Kunde enttäuscht, obwohl auf Defekt hingewiesen

    • Defektes Handy verkauft - Kunde enttäuscht, obwohl auf Defekt hingewiesen

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…%26category0%3D%26fvi%3D1

      Hallo zusammen,

      unter Artikelnr.: 130233017497 habe ich bei ebay kürzlich mein Handy verkauft. Das Handy ist, wie der Beschreibung zu entnehmen war, aufgrund eines Wasserschadens defekt. Der Höchstbietende hat nun das Handy bekommen und den Betrag überwiesen, ist aber von der Ware enttäuscht.

      Er hatte zwar zur Kenntnis genommen, dass das Handy kaputt war, wollte es aber anschließend bei einem T-Mobile-Shop zur Reparatur in Auftrag geben, wegen Restgarantie.

      Ich habe zwar angegeben, dass auf das Handy noch Restgarantie da ist, allerdings nicht, dass diese bei Wasserschäden nicht greift.

      Daher die Frage: Ist es meine Pflicht, als Privatverkäufer, darauf hinzuweisen, dass die Restgarantie auf diese Art von Schaden nicht greift?

      Was meint Ihr, abgesehen davon, dass dieses kein moralisch vertretbarer Zug von mir war.
      Nur einmal rein sachliche Meinungen.


      VIELEN DANK.
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      mit freundlichen Grüßen,

      Florian aka McFluppi
    • RE: Defektes Handy verkauft, Kunde enttäuscht, obwohl auf Defekt hingewiesen

      So langsam kann ich diese plumpen Versuche, Käufer über den Tisch zu ziehen, nicht mehr sehen.

      Das Handy ist, wie der Beschreibung zu entnehmen war, aufgrund eines Wasserschadens defekt.


      Wenn es wirklich so wäre. Du hast dies erst nachträglich in die Beschreibung eingefügt und das auch so klein wie möglich. zusätzlich lobst du den Zustand des Handys und seine Funktionalität in allen Zügen. Ich würde so etwas als arglistige Täuschung auslegen und die meisten Gerichte sicher auch.

      Daher die Frage: Ist es meine Pflicht, als Privatverkäufer, darauf hinzuweisen, dass die Restgarantie auf diese Art von Schaden nicht greift?


      Kaum, aber das ist hier gar nicht das Problem!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Defektes Handy verkauft, Kunde enttäuscht, obwohl auf Defekt hingewiesen

      Dass das gerät defekt war, war von Beginn der Auktion der Beschreibung zu entnehmen. Aufgrund einer Frage eines Interessenten, habe ich nur noch einmal mit einer Notiz darauf hingewiesen.

      Danke trotzdem, für Ihre Antwort.
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      mit freundlichen Grüßen,

      Florian aka McFluppi
    • Dass das gerät defekt war, war von Beginn der Auktion der Beschreibung zu entnehmen.


      Dann zitiere doch mal bitte die Stelle der Auktionsbeschreibung, aus der das eindeutig ersichtlich wird. Ich lese die Beschreibung nun zum dritten mal, und kann es nicht entdecken. Aber vielleicht habe ich auch nur Tomaten auf den Augen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich hoffe, wir können hier auch wieder sachlich argumentieren....

      Zitat:
      Kleingedrucktes für einen fairen Verkauf ohne Tücken. Bitte beachten:
      Im Lieferumfang befinden sich die oben angesprochen Utensilien.
      Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt muss ich auf Folgendes hinweisen:
      Ohne Gewährleistung und Garantie meinerseits.
      Restgarantie über Hersteller. Ebay-Gebühren zahle ich, Versand zahlst du!
      Handy aufgrund Humidität im Gerät zur Zeit nicht startbar.
      Sonst in einem sehr guten Zustand (von der Antennekappe abgesehen).



      Abgesehen davon, habe ich mit dem Käufer gestern schon eine für ihn faire Regelung getroffen, zu der er erfreut zugestimmt hat. Er bekommt sein Geld zurückerstattet.

      Mir geht es hier lediglich um die rechtliche Frage.
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      mit freundlichen Grüßen,

      Florian aka McFluppi
    • Mir geht es hier lediglich um die rechtliche Frage.


      Die kann ich dir nennen. wesentliche Teile der Beschaffenheit der Ware gehören nicht ins Kleingedruckte, sprich nicht in den Disclaimer. Und in diesem Fall ist das Kleingedruckte auch noch wörtlich zu nehmen. Eine Anfechtung des Vertrages hätte daher eine große Aussicht auf Erfolg.

      Abgesehen davon, habe ich mit dem Käufer gestern schon eine für ihn faire Regelung getroffen, zu der er erfreut zugestimmt hat. Er bekommt sein Geld zurückerstattet.


      Na immerhin. Hoffentlich incl. aller Versandkosten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Herstellergarantie

      Willkommen McFluppi,
      denke auch, dass ein privater Verkäufer nicht über den Garantieumfang des Herstellers informieren muss.
      Wo ich biguhu aber nur zustimmen kann ist, dass es schon in Richtung arglistige Täuschung geht wenn fett rot markiert wird, dass das Handy sich in einem super Zustand befindet, vorher kursiv und normal von "Humidität im Gerät" (da kann man fast von ausgehen, dass das nicht jeder liest bzw. versteht) geschrieben wird. Das passt nicht ganz so zusammen!
      Naja, fair ist das jedenfalls nicht, hast Du ja auch selbst erkannt und mit einer Rückerstattung des Kaufpreises ist die Angelegenheit dann ja doch noch für beide Seiten glimpflich abgelaufen.
      Gruß Jan
    • RE: Herstellergarantie

      Also hier gebe ich Uhu mal wieder völlig Recht. Du hast in deiner Artikelbeschreibung FETT und KURSIV auf die "reichliche Garantie" verwiesen und erst am 30.06 also 3 Tage vor Auktionsende den Wasserschaden in Form von Feuchtigkeit nachgetragen. Wenn überhaupt, hast Du Mängel nicht definitiv sichtbar und klar dargestellt. Wenn nun einer am Anfang bietet und dann die relativ unklaren Änderungen nicht mehr liest, dann sehe ich schlechte Karten für dich. Da schützt dich auch kein Privatverkauf. Der Wasserschaden sollte dir von Anfang an klar gewesen sein und Du hättest diesen auch klar definieren müssen. Du wußtest doch, dass die Garantie hier nicht mehr greift und schreibst diese aber fett aus. Sei mir nicht böse, aber das war nicht fair und nicht richtig !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hey nochmal,

      ich gebe euch in fast allen Punkten recht, und dass die Auktion nicht fair ausgeschrieben war, habe ich längst eingesehen.

      Der große Mangel am Handy wurde, für alle die es immernoch überlesen, von Beginn an, angegeben (wenn auch im "Kleingedruckten").

      Natürlich habe ich andererseits das Handy lautstark gelobt. Ich hätte auch in die Beschreibung schreiben können: "Bitte nicht bieten, hier handelt es sich um ein irreparables Handy". Aber funktioniert so Verkauf?

      Ich hätte sicherlich einen Mittelweg finden können. Vielleicht habe ich ja daraus jetzt etwas gelernt ;) Wichtig ist vor allem aber, dass der Käufer jetzt sein Geld zurückerhält und die Sache vom Tisch ist.

      Danke euch, für eure Meinungen. Auch dem sehr kritischen UHU, dem Sachlichkeit scheinbar fremd ist.....

      Einen angenehmen Start in die kommende Woche.
      ______________________________________________________________

      mit freundlichen Grüßen,

      Florian aka McFluppi
    • RE: Herstellergarantie

      Was bitte ist Huminidät?

      Wenn in der Beschreibung groß mit der Restgarantie des Herstellers geworben wird, allerdings bekannt ist, dass Tatsachen vorliegen, die diese Garantie ausschließt, diese aber dann nur im Kleingedruckten mit Fremdworten verschlüsselt dargestellt werden, ist das definitiv arglistige Täuschung. Da würd ich doch als Käufer noch einen gewissen Schadensausgleich dazu verlangen.

      Zumal die Aussage "Sonst in einem sehr guten Zustand (von der Antennekappe abgesehen)." dem Käufer offenbar vortäuschen soll, dass das Gerät funktioniert (es wird ja in der klammer lediglich die fehlende Klappe genannt).
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Original von McFluppi
      Der große Mangel am Handy wurde, für alle die es immernoch überlesen, von Beginn an, angegeben (wenn auch im "Kleingedruckten").


      Mag sein, aber für den Laien ist nicht ersichtlich, was du mit Huminidät meinst.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • lt. Google: Meinten Sie: Humanität
      Es wurden keine Standard-Webseiten gefunden, in denen alle eingegebenen Suchbegriffe vorkommen.

      Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - Huminidät - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
      :D

      Allerdings schrieb der TE ganz richtig Humidität ?( leider und auch: Das Handy ist wegen Feuchtigkeit im Gerät zur Zeit ? nicht startbar.

      Und er möchte ja keinen Kunden vergraulen, indem er zugibt, dass das Händie unwiederruflich kaputt, defekt, im ..Ärmel, übern Jordan und unbenutzbar ist, dann würde es ja keiner kaufen :wallbash
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Also, wer einmal die Schule besucht hat, sollte wissen, was humid und Humidität bedeuten. Somit ist dein benutztes Wort "Laie" nur im Zusammenhang der deutschen Sprache zu verstehen und somit gleichzusetzen mit "Analphabet" im entfernten Sinne.

      Als ich das Wort Humidität am 30.06 durch " Feuchtigkeit" ergänzt habe, war ein Gebot da, bei € 1,-. Sollte nun das Argument kommen, dieser Bieter können ja einmal geboten haben und dann nicht noch einmal die Beschreibung beachtet haben, ist nicht zu beachten.
      1. hat der 1-Euro-Bieter nicht noch einmal geboten und ist natürlich auch nicht der Leidtragende
      2. liest man doch in der Regel, bei Geboten mit solchen Endbeträgen, vorher die Produktbeschreibung genau....

      leider ist Höchstbietende russischer Abstammung, und wie es die Emails zwischen Ihm und mir zeigen, der deutschen Sprache nicht sehr mächtig.

      Abgesehen davon, dass ich meinen Artikel höher gelobt habe, als er es verdient hatte, so habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn Bieter sich für ein Produkt interessieren, deren Beschreibung sie nicht verstehen....
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      mit freundlichen Grüßen,

      Florian aka McFluppi
    • RE: Defektes Handy verkauft, Kunde enttäuscht, obwohl auf Defekt hingewiesen

      Das sehe Ich auch so! Wenn Ich Deine Artikelbeschreibung lese,
      steht zuerst nichts von Wasserschaden, nur dass es ein
      Super Handy mit Restgarantie ist.

      Der Vorwurf arglistiger Täuschung würde Ich hier auch
      zustimmen.

      Das nächste mal, wenn Du wirklich fair sein willst, in der
      normalen Beschreibung (nicht Kleingedrucktes) darauf hinweisen,
      am besten noch im Titel!!!

      Aus Deinem Titel geht nicht hervor dass es defekt ist!!!

      Ich würde mich hier auch verarscht fühlen.
    • Also, wer einmal die Schule besucht hat, sollte wissen, was humid und Humidität bedeuten. Somit ist dein benutztes Wort "Laie" nur im Zusammenhang der deutschen Sprache zu verstehen und somit gleichzusetzen mit "Analphabet" im entfernten Sinne.


      Hallo McFluppy, bist Du sicher, dass dies ein wohl durchdachter Beitrag ist?

      Auch dem sehr kritischen UHU, dem Sachlichkeit scheinbar fremd ist.....


      Ich glaube nicht, dass dem so ist. Biguhu ist einfach ehrlich und direkt in seinen Aussagen. Das schützt vor Missverständnissen.

      Einen guten Start in die Arbeitswoche

      Felicitas
    • Original von McFluppi
      Also, wer einmal die Schule besucht hat, sollte wissen, was humid und Humidität bedeuten. Somit ist dein benutztes Wort "Laie" nur im Zusammenhang der deutschen Sprache zu verstehen und somit gleichzusetzen mit "Analphabet" im entfernten Sinne.

      Und mit dem Ton erwartest du eine faire Diskussion und hilfreiche Ratschläge?

      Ich bin durchaus erfolgreich zur Schule gegangen. Zu der Zeit wurde im Deutschunterricht die deutsche Sprache gelehrt. Bin ich deshalb ein Analphabet?

      Wie du ganz richtig bemerkt hast, bezieht sich meine Fragestellung auf die DEUTSCHE Sprache. ICH bin derer mächtig und finde auch meistens den passenden DEUTSCHEN Ausdruck. Humidität gehört sicherlich nicht zu den Begriffen, die der deutsche Durchschnittsbürger tagtäglich in der Alltagssprache benutzt.

      Wer Mängel hinter Fremdworten versteckt, hat wirklich was zu verbergen.

      Und wenn der Käufer sogar russischer Abstammung ist, dann kannst du noch weniger erwarten, dass er solche Fremdworte sofort richtig versteht.


      Original von McFluppi
      Als ich das Wort Humidität am 30.06 durch " Feuchtigkeit" ergänzt habe, war ein Gebot da, bei € 1,-. Sollte nun das Argument kommen, dieser Bieter können ja einmal geboten haben und dann nicht noch einmal die Beschreibung beachtet haben, ist nicht zu beachten.
      2. liest man doch in der Regel, bei Geboten mit solchen Endbeträgen, vorher die Produktbeschreibung genau....

      Schon mal daran gedacht, dass der Bieter die Beschreibung gelesen, den Artikel unter Beobachtung gesetzt und später geboten hat?

      Original von McFluppi
      Abgesehen davon, dass ich meinen Artikel höher gelobt habe, als er es verdient hatte, so habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn Bieter sich für ein Produkt interessieren, deren Beschreibung sie nicht verstehen....

      Die Beschreibung war ja bis auf den fehlenden bzw. sehr versteckten Hinweis auf den Mangel ziemlich eindeutig.

      Viellciht solltest du künftig als Bedingung für potentielle Käufer ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Germanistik voraussetzen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Gut gesprochen Niehls, dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.
      oder doch..... 8o

      Lieber MCFluppi:
      Klar ist deine Aussage, dass wenn Du den Mangel sofort und groß, vor allem für alle verständlich hingeschrieben hättest, also sowas wie "VORSICHT, durch vorhandenen Wasserschaden ist die von mir so hoch gelobte Garantie nicht mehr tragend", dann hätte wahrscheinlich kaum einer geboten, vergessen hast Du dabei nur, dass sich dann auch keiner beschwert hätte, Du keine Unkosten und keine Probleme hättest und diese Diskussion niemals hättest führen müssen. Auf deinem Handy sitzt Du nun trotzdem. Da fragt man sich doch, welches wohl der sinnvollere Weg gewesen wäre ;)

      Ich wußte zwar auch nicht was Humidität bedeutet hätte, aber dafür weiß ich, wie ich sinnvoll und fair bei Ebay verkaufen kann :D

      Nun weiß ich es und hier nochmals für alle:

      Humidität
      [lateinisch] die, Feuchtigkeit, als klimatisches Maß der Grad des Überwiegens der mittleren Niederschläge über die Verdunstung im Jahr oder in einzelnen Monaten.

      Vielen Dank für dieses neuerlangte Wissen :]

      Als Gegenwert hier noch was, was Du noch nicht zu wissen scheinst:

      Arglistige Täuschung

      Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

      Ich hoffe, Du hast etwas daraus gelernt und ziehst deine Schlüsse daraus 8) Wünsche eine wunderschöne Woche..... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger