Gewerblicher Verkäufer und keine Rücknahme der Ware

    • Gewerblicher Verkäufer und keine Rücknahme der Ware

      Ich habe in Ebay ein gewerblichen Verkäufer gefunden der seine Auktionen mit Widerrufs- oder Rückgabebelehrung : Es handelt sich bei unseren Auktionen um Versteigerungen. Laut Gesetzgeber muss der Händler bei Versteigerungen nicht den Fernabsatzgesetz beachten, so dass keine Rücknahme des ersteigerten Gutes möglich ist. ist das bei einen Gewerbliche überhaupt möglich, riskirt er nicht eine Abmahnung ???

      Artikelnummer: 270255358626

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oma.ida ()

    • Das ist imho der größte Unfug, den ich in diesem Zusammenhang bisher gelesen habe. Bei ebay gab es, gibt es und wird es niemals Versteigerungen geben. Dort gibt es ausschlieslich Verkäufe zum Höchstgebot oder Festpreis.

      Handelt der Verkäufer als Unternehmer, so liegt bei einer eBay-"Versteigerung" ein Fernabsatzvertrag vor und dem Käufer steht ein Widerrufsrecht zu. Es handele sich nämlich gerade nicht um eine Versteigerung gemäß § 156 BGB, da der Vertrag durch ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers und die Annahme dieses Angebots durch das Höchstgebot des Käufers zustande komme. Die Ausschlussregelung des § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB sei daher nicht anwendbar.

      Quelle
      Na, der Anwalt wird sich totlachen.
      Sollte sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung geändert haben, widerrufe ich alles, und behaupte das Gegenteil.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Egal wie die Rechtslage ist, ich würd bei diesem Verkäufer warscheinlich nicht bieten 8o

      Wer schon vor dem Verkauf mit Anwalt droht, da kann ich als Kunde kaum noch Höflichkeit nach dem verkauf erwarten. X(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack:2:de&iid=270255358626

      Wunderbar, wenn unsere ausländischen Mitbürger versuchen, die deutschen Gesetze neu zu schreiben. Wie bereits ego schreibt, etwas unsinnigeres habe ich bei ebay selten gelesen. :wallbash

      Diesem "Händler" gebe ich keine Überlebenschancen. Der hat schneller eine Abmahnung als er gucken kann.

      Mich schauert's, was für dummdreiste Ebayer unterwegs sind.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe den Verkäufer geschrieben das es alles Scwachsinn ist was er schreibt, als Antwort kamm
      Hallo,danke für Ihre Aufmerksamkeit.Mein Anwalt hat mir gesagt,dass es nicht unter Fernabsatzsgesetz fällt , weil es eben keinen Sofortkauf ist, sondern eine richtige Vesteigerung.
      Aber ich lasse mich gleich Montag nochmal beraten.
      Danke nochmals.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oma.ida ()

    • Ich hoffe du glaubst diesen Schwachsinn nicht. Lade ihn doch mal hierher ein, wir werden eine menge Spaß haben. :D

      Aber ich lasse mich gleich Montag nochmal beraten.


      Na klar und das alles wahrscheinlich noch kostenlos. Eine RSV trägt so etwas in der Regel doch auch nicht.

      Mein Anwalt hat mir gesagt,dass es nicht unter Fernabsatzsgesetz fällt , weil es eben keinen Sofortkauf ist


      Sollte es wirklich Anwälte geben, die so etwas von sich geben, dann haben sie sich seit 6 Jahren eingeigelt. Dies war in der Tat der Stand der Dinge vor dem entscheidenden Grundsatzurteil des BGH von 2002, das die ebay-Welt grundlegend veränderte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich werde dann auch gewerblicher Verkäufer und verkaufe jeden nur schwachsinn mit dumme Anwälte geht alles erst mal einige Tage.
      Ich glaube er hat nicht mal einen.
      Bin schon an überlegen ob ich nicht was ersteigere und dann mein Wiederruf in anspruch nehme.
    • Dieser Verkäufer ist neu und hat sich mit Sicherheit nicht von einem Anwalt beraten lassen. Unter dem Motto...ich versuchs mal so wie´s mir am liebsten ist :rolleyes:

      Das gibt einen roten Teppich für Abmahner, aber die Erfahrung müssen solche Leute vielleicht wirklich mal machen, denn das geht nun wirklich nicht. Die Sachen scheinen trotzem gut zu laufen.

      Ich schätze mal, nach der Antwort auf den Hinweis zu urteilen, dass der VK nicht mal böswillig arbeitet, sondern es einfach nicht besser weiß und die Behauptung mit dem RA nur eine Schutzbehauptung ist. Ansonste würde ich dringend raten, den Anwalt zu wechseln. Sollte dieser aber wirklich dahingehend beraten haben, der VK deshalb Schwierigkeiten bekommen (Abmahnung etc.) könnte man den RA doch in Regress nehmen, oder ? :D

      Der VK jedenfalls sollte dringend aufgeklärt werden...gg....der Anwalt, falls es ihn gibt auch.... :lach:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von oma.ida
      Ich als privat VK muss mich auch an Regeln halten


      Na super, einer dieser Falschparker-Anschwärzer...

      Wenn man sonst keine Freude im Leben hat. Wenn du selber in irgend einer Weise betroffen wärst, könnte ich es verstehen, aber so: :wallbash
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • wollte was von ihn kaufen habe gesehen das es ein gewerblicher ist, aber habe ich die Widerrufsbelehrung gelesen da vergeht einen alles.
      Schade das es von den George Gina Lucy Taschen nicht so viele gibt und wenn dann hat man vielleicht noch ärger.
    • Original von oma.ida
      und Oberschlauer was ist mit George Gina Lucy Big Gil King Kong (schwarz)


      Ich weiß nicht, sag du es mir. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • jetzt muss ich mich nochmals einmischen !

      Liebe Oma, warum bietest Du nicht für die Tasche, wenn Du sie unbedingt haben willst. Wenn sie in Ordnun ist und bisher scheint es ja keine Probleme zu geben, was ist dann dein Problem ?

      Wenn Du die Tasche haben willst, mitbietest und sie dann ersteigerst, dann ein Problem auftaucht und irgendwas nicht in Ordnung ist, dann kannst Du doch immernoch auf dein Recht pochen. Warum denn vorher schon die Pferde scheu machen ? Bisher scheint sich der VK noch nichts zu Schulden kommen gelassen haben. Wo liegt denn das Problem ? Wenn er gewerblich angemeldet ist, dann kannst Du auch problemlos dein Widerrufsrecht beanspruchen, egal was der VK schreibt. ZUr Not hilft hier die Rechtschutzversicherung oder ein versierter Anwalt, dessen Kosten im Härtefall der VK tragen muss. Denn er hat Verpflichtungen, ob der die aufführt in seinen Angeboten oder auch nicht.

      Kauf die Tasche, profitier davon, dass andere Angst haben und freu dich des Lebens... :D Der ganze Stress ist doch hier noch völlig unnötig ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger