Ich habe in Ebay ein gewerblichen Verkäufer gefunden der seine Auktionen mit Widerrufs- oder Rückgabebelehrung : Es handelt sich bei unseren Auktionen um Versteigerungen. Laut Gesetzgeber muss der Händler bei Versteigerungen nicht den Fernabsatzgesetz beachten, so dass keine Rücknahme des ersteigerten Gutes möglich ist. ist das bei einen Gewerbliche überhaupt möglich, riskirt er nicht eine Abmahnung ???
Artikelnummer: 270255358626
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