Kaputte Ware verkaufen - Was beachten ?

    • Kaputte Ware verkaufen - Was beachten ?

      Hi, wir haben einen fetten älteren Fernseher im Keller.
      Wir können nicht definieren was er genau hat,
      aber er geht nach kurzem Betrieb wieder aus.
      In der Zeit davor läuft er halt kurz normal.

      Soll ich dann in die Auktion einfach dazuschreiben,
      so wie es ist:

      "Der Fernseher ist NICHT in einwandfreiem Zustand.
      Nach kurzer Funktion schaltet er sich selbständig ab.
      Die Auktion ist nur für Bastler interessant !"

      oder soll ich was anderes schreiben ?
      Das der Umtausch augeschloßen ist, ist klar.

      PS: LOHNT sich so eine AUktion ? Gibt es so Menschen die
      nach sowas suchen und hoffen es zu reparieren um für
      wenig Geld ein doch eher etwas teureres Gerät zu erlangen ?

      PSS: Kann man eigentlich auch bei Versand "Nur Selbstabholer" nehmen ?
      Ja oder ?
    • Soll ich dann in die Auktion einfach dazuschreiben,
      so wie es ist:


      Unbedingt!

      Und bitte unbedingt die Gewährleistung ausschließen!

      PS: LOHNT sich so eine AUktion ? Gibt es so Menschen die
      nach sowas suchen und hoffen es zu reparieren um für
      wenig Geld ein doch eher etwas teureres Gerät zu erlangen ?


      Grundsätzlich lohnt es sich. Hier wird nur die Selbstabholung den Interessentenkreis sehr stark einschränken.

      PSS: Kann man eigentlich auch bei Versand "Nur Selbstabholer" nehmen ?


      Ja, natürlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Kaputte Ware verkaufen - Was beachten ?

      Original von Selecta
      PS: LOHNT sich so eine AUktion ? Gibt es so Menschen die nach sowas suchen und hoffen es zu reparieren um für wenig Geld ein doch eher etwas teureres Gerät zu erlangen ?


      Gegenfrage: Was würdest du bekommen, wenn du das Gerät wegschmeißt? Nichts. Und es gibt bei Ebay immer wieder Überraschungen, dass auf viel kaputtere Sachen noch Geld geboten wird.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ja, das reicht vollkommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • und zusätzlich evt. als Bastlergerät auszeichen. Alle Mängel in die Beschreibung, damit keine Missverständnisse auftreten. Maße, Hersteller, bekannte Daten, Zubehör wie Fernbedienung (die auch seperat für manche interssant sein könnte), Bedienungsanleitung etc.

      Falls der Fernseher verschickbar ist und das von euch aus auch möglich ist, würde ich das auch angeben (zu dem realen Versandkostenpreis)...denn das erhöht auf jeden Fall den Käuferkreis. Wenn nicht, dann eben nur zur Selbstabholung. Vergiss dabei aber nicht, dass wenn er tatsächlich nur für einen Euro weggeht, dass Du dann den ganzen Aufwand mit Verpackung und Versand hast. Deshalb würde ich mir das gut überlegen und mal bei ähnlichen Auktionen schauen, wie diese auslaufen.

      Garantie, Gewährleistung und Umtausch ausschließen und nochmals dringend auf den beschriebenen Defekt gut sichtbar hinweisen und diesen so gut wie möglich beschreiben ;)

      Dann sollte nichts passieren. Sollte der Fernseher nur ein paar Euro bringen, so bist Du den aber los und hast nicht die ätzende Arbeit zur Kippe zu fahren oder den Elektromüll zu bestellen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Garantie muß man nicht ausschließen. Wenn die nicht erwähnt wird gibts auch kein. Ausschließen muß man die Gewährleistung.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Original von engelchen-mail
      hast Recht, aber besser zu viel als zu wenig... :D


      Das kann auch nach hinten losgehen. Wenn man zu viel schreibt kann das unter Umständen dazu führen, dass alles ungültig ist oder dass man durch ungünstige Formulierungen sich selbst ein Bein stellt. Also besser im "Kleingedruckten" auf das wirklich nötige beschränken. Sozusagen ein Zwischending zwischen Sovielwienötig und Sowenigwiemöglich.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bei einer privaten Auktion dieser Art würde ich aber auf keinen Fall irgend etwas "klein drucken" ! Denn das kann auch nach hinten los gehen.

      Er hat doch nix zu verbergen.

      Kaputter Fernseher an Bastler, der Mangel sieht folgendermaßen aus: blablabla und dann Gewährleistung und Umtausch ausschließen. Fernseher beschreiben (Marke, Maße etc.). Angeben, dass keinerlei Garantie seitens des Herstellers und des Verkäufers besteht. An Selbstabholer, ggf. gegen Aufpreis zu versenden, mit dabei sind: blablabla (Fernbedienung, Anleitung,etc.) und gut is 8)

      Kleingedrucktes führt nur zu Verwirrungen und Fragen im Nachhinein, die wir dann wieder hier klären müssen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich meinte "Kleingedrucktes" nicht im Sinne von kleinerer Schrift sondern im Sinne von notwendiger Belehrung. Die kann dabei durchaus auch größer geschrieben sein.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.