der Witz geht ja noch weiter:
ich glaube unter Berücksichtigung der Auktion (schaut sie euch an, so lange es noch geht, siehe Link in meinem letzten Beitrag) ist Biguhus Tipp wieder ganz aktuell, egal ob der "Käufer" nun gewerblich unterwegs war oder nicht (da würde sich ja hier eh die Katze in den Schwanz beißen):
Rückgabe, Widerruf, Nachbesserung, Sachmängelhaftung sowie die Gewährleistung verkehrswesentlicher Eigenschaften sind ausgeschlossen. Angaben über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruhen auf der persönlichen Einschätzung und Inaugenscheinnahme durch den Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Besichtigung des Kaufgegenstandes vor Gebotsabgabe ist daher unerlässlich. Für Irrtümer und Fehler wird nicht gehaftet. Der Kaufgegenstand wird erworben wie beschrieben und besichtigt oder wie er hätte besichtigt werden können.
ich glaube unter Berücksichtigung der Auktion (schaut sie euch an, so lange es noch geht, siehe Link in meinem letzten Beitrag) ist Biguhus Tipp wieder ganz aktuell, egal ob der "Käufer" nun gewerblich unterwegs war oder nicht (da würde sich ja hier eh die Katze in den Schwanz beißen):
Biguhusagt: ]Auf der anderen Seite besagt der §321 BGB, daß man die Leistung verweigern kann, wenn zu erwarten ist, daß die Gegenleistung nicht erbracht wird.
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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