Autokauf - Auktion von ebay entfernt?

    • Autokauf - Auktion von ebay entfernt?

      Artikelnummer:

      Hallo,
      ich habe volgendes Problem.
      Ich habe bei Ebay ein Auto ersteigert für 1200 Euro und habe mich vor Gebotsabgabe mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt um noch ein paar sachen zu klären.
      Unter anderem haben wir besprochen das ich 500 Euro anzahle und den Rest bei Abholung nächsten Monat zahle.
      Nun er war einverstanden ich habe geboten und die Auktion gewonnen.
      Damit besteht ja ein gültiger Kaufvertrag nach dem Internetrecht.
      nun ist aber folgendes passiert:
      Ich schaue 2 Tage später nochmal bei Ebay rein an dem Tag an dem ich auch das Geld überweisen wollte und stelle fest das der Verkäufer nicht mir bei Ebay ist (Konto würde geschlossen) und als ich den Artikel anklickte bekam ich diesen Text zu sehen:
      Dieses Angebot (120289672881) wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar.Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert. Hinweis: Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, werden bei eBay nicht mehr angezeigt.
      4 Tage später meldet sich der Verkäufer bei mir und sagt ich habe immer noch kein Geld bekommen, ich bin nur vorübergehend nicht mehr bei Ebey trotzdem haben wir vorher einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. usw...

      Hier meine Frage: Muss ich das Geld überweisen, dadurch das ja ein Kaufvertrag bestand oder kann ich das Auto auch einfach vergessen und brauche nicht zahlen?
      Kann der Verkäufer das Geld einklagen so wie er es mir angedroht hat ?

      Danke schon mal für die Antworten

      Mit freundlichen Grüßen
      Rene Berg
    • Solche Konstellationen sind immer problematisch. Einerseits besteht ein gültiger Kaufvertrag, das hast du richtig erkannt. Auf der anderen Seite besagt der §321 BGB, daß man die Leistung verweigern kann, wenn zu erwarten ist, daß die Gegenleistung nicht ernracht wird.

      bundesrecht.juris.de/bgb/__321.html

      On dies hier gegeben ist, mag ich nicht beurteilen, da ich weder das Angebot noch den Verkäufer kenne.

      Mach dem Verkäufer doch den Vorschlag, daß du das gesamte Geld bei Abholung zahlst. Angesichts der besonderen Umstände könnte und müßte er dir da entgegenkommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das Angebot habe ich gemacht danch war er sehr Zickig und wollte das ganze Geld aufeinmal bis Montag also morgen überwiesen haben.
      Wenn ich den Gesamtbetrag nicht bis dahin gezahlt habe möchte er 12 Euro Netto jeden Tag extra und fordert Schadensersatz.
      Das war seine Aussage.

      Auch dazu nochmal eine Frage:
      Dadurch das ich mit ihm ja vor Gebotsabgabe vereinbart habe das ich höchstens 500 Euro anzahlen kann und den Rest bei Abholung zahle die aber erst nächsten Monat ist, kann er dann überhaupt das ganze Geld bis Morgen einfordern ?
      Denn eigentlich sind das ja bestandteile des Vertrags die vorher ausgehandelt wurden oder?
      problem halt nur sie sind nirgens in der Ebayauktion somit ja auch nicht im Vertrag festgehalten. Nur per Email die natürlich auch gesichert habe.

      Danke übrigens für die schnelle Antwort
      Mit freundlichen Grüßem
      Rene Berg
    • Hier nochmal ein Link zur Bewertung des Verkäufers:

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…lis-2008&ftab=AllFeedback

      in den Auktionen wo er als Verkäufer tätig war hat er auch viele Negative oder Neutrale Bewertungen erhalten
      Und wie sicher Ebay ist wissen wir ja alle heutzutage.
      Und dann kommt dazu das dieser Verkäufer einfach weg ist bei Ebay ich glaube jeder hätte so gehandelt und das Geld nicht überwiesen

      Das wollte ich nur nochmal ganz kurz sagen
      MfG Rene
    • Dadurch das ich mit ihm ja vor Gebotsabgabe vereinbart habe das ich höchstens 500 Euro anzahlen kann und den Rest bei Abholung zahle die aber erst nächsten Monat ist, kann er dann überhaupt das ganze Geld bis Morgen einfordern ?


      Er kann nur das fordern, was vertraglich vereinbart war.

      problem halt nur sie sind nirgens in der Ebayauktion somit ja auch nicht im Vertrag festgehalten.


      Verträge der Vertragsbestandteile können auch mündlich oder per Mail geschlossen werden. Das Problem ist natürlich die Beweisbarkeit, zumindest bei mündlichen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe mir mal seinen Account genauer angeschaut. Er hat in den letzten Monaten etwa zwei Dutzend Gebrauchtfahrzeuge verkauft. Es handelt sich also eindeutig um einen gewerblichen Händler.

      Widerrufe also den Vertrag und weise dabei auf seine gewerbliche Tätigkeit hin. Laß dich nicht einschüchtern und fange auch nicht an mit ihm zu diskutieren.

      Ich würde das Auto an deiner Stelle nicht mehr abnehmen, da hier eindeutig Käuferrechte untergraben werden. Oder war er als gewerblicher Verkäufer angemeldet?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein er war definitiv als Privatperson angemeldet und schrieb mir auch noch eine Email ich Zitire:

      sie haben einen Kaufvertrag mit mir sollten sie sich nicht dran halten und ist das Geld nicht bis Montag auf dem Konto und bekomme ich von ihnen nicht die Quittung der Überweisung sind sie in Problemen das würden sie genau so tun. Ich werde dann alles meinen Anwalt weiterleiten das sind ihre kosten und email habe ich als beweis wissen sie wir machen ehrliche geschäfte Händlergeschäfte und sie haben als Händler gekauft da geht kein Weg zurück.

      Bin eh nicht ganz schlau aus der Email geworden aber ok

      MfG Rene
    • Wenn es nun keine Privatperson gewesen wäre sondern Gewerblich bei eBay angemeldet wäre hatte das etwas am Sachverhalt geändert ?


      Als was er angemeldet ist, ist letztendlich egal. Er handelt gewerblich und dementsprechend steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn du selber kein gewerblicher Händler bist, kannst du den dein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen und bist dann auf der sicheren Seite. Stell dich aber darauf ein, noch ein paar haltlose Drohungen zu bekommen, in denen das Wort Anwalt mehrfach fällt. ignorieren!

      Du kannst den Verkäufer gerne mal hierher ins Forum einladen oder auf den Thread verweisen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das werde ich wirklich mal Probieren =)
      Letzte Frage:
      Ich bin zwar nicht Gewerblich bei Ebay angemeldet und handel auch nicht Gewerblich bei Ebay, bin aber Selbstständig und habe eigentlich gedacht das aucht als Firmenfahrzeug zu nutzen das spielt dabei keine Rolle oder ?

      Ansonsten Danke schon mal

      MfG Rene
    • Ich bin zwar nicht Gewerblich bei eBay angemeldet und handel auch nicht Gewerblich bei Ebay, bin aber Selbstständig und habe eigentlich gedacht das aucht als Firmenfahrzeug zu nutzen das spielt dabei keine Rolle oder ?


      Aber natürlich ändert das etwas, nämlich alles. Damit dürfte dir kein Widerrufsrecht zur Verfügung stehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Aber wenn ich das Auto nicht als Firmenwagen nutzen würde wäre ich doch ein ganz normaler Verbraucher oder ?
      Und nehmen wir an das der Account von mehreren Leuten genutzt wird z.b meiner Freundin/Frau sie kauft das Auto dann ist sie doch normaler Verbraucher.
      Soweit ich weis dürfen andere Leute im einverständnis mit dem Accountbesitzer doch Artikel ersteigern oder nicht?
      Vieleicht verstehe ich es auch nur nicht richtig

      MfG Rene
    • Diese Taschenspielertricks mache ich nicht mit. Du hast das Auto für deinen Betrieb gekauft.

      Im Übrigen:

      lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw04_1328.htm

      2. Erfolgt diese Willenserklärung mit Einwilligung des wahren Inhabers der verwendeten Kennung, kommt ein Geschäft des Namensträgers zu Stande.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • naja was heißt für meinen Betrieb, ich bin Sales Promotor ne eigene Frima in dem sinne habe ich nicht und das Auto würde nur von mir genutzt werden Hauptsächlich wird es ja Privat gefahren.
      Naja aber wenn mir der Wiederruf nicht zur Verfügung steht, dann gehen wir einfach nochmal zum anfang meines Threads wer bei diesen Bedingungen im Recht wäre.
      Ich weis das du das nicht genau sagen kannst, aber vieleicht kann man irgendwie rausbekommen wer im Recht ist.
      Ich danke dir aber für deine Ausführlichen und schnellen Antworten!

      Mit freundlichen Grüßen
      Rene Berg
    • falls es irgendjemandem hilft, hier der Link zur Auktion aus dem Cache :D

      nur für alle Privatpersonen gut lesen sehr wichtig Garantieangebot 12 Monate für Händler und Export gelten dies nicht

      Wenn sie auf dieses Auto bieten oder ersteigern kommen 1000.-€ ink Steuer hinzu auf den Kaufpreis für die Garantie 12 Monate auf Motor und Getriebe wie Achsen. Keinerlei Verschleisteile sind in der Garantie enthalten und werden hiermit auch nicht Versichert.Reparaturen sind nur bei uns in unserer Werkstatt durschzuführen (Garantiefälle).Wie sie das Fahrzeug zu uns bringen ist ihnen Überlassen wir tragen keinerlei Haftung und Kosten dafür, aber wir machen ihnen gerne ein Abholangebot zum fairen Preis.
      und besonders witzig im Zusammenhang mit den letzten Informationen des TE:
      HINWEISE ZUM ANGEBOT

      Für dieses Angebot gilt ausnahmsweise eine Käufergruppeneinschränkung und zwar ist dieses ausschließlich für volljährige Gewerbetreibende und Wiederverkäufer bestimmt. Der Bieter erklärt mit Gebotsabgabe, dass er seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch selbständig ausgeübte Tätigkeit bestreitet und rechtlich als Gewerbetreibende/r und selbständige/r Kauffrau/Kaufmann handelt. Weiter erkennt er mit Gebotsabgabe die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers bindend an, die dem Bieter auf Verlangen zugänglich gemacht werden.

      8o mal ne andere Frage, kann man ganze Käufergruppen ausschließen um den Widerruf zu umgehen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"