Autokauf - Auktion von ebay entfernt?

    • der Witz geht ja noch weiter:

      Rückgabe, Widerruf, Nachbesserung, Sachmängelhaftung sowie die Gewährleistung verkehrswesentlicher Eigenschaften sind ausgeschlossen. Angaben über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruhen auf der persönlichen Einschätzung und Inaugenscheinnahme durch den Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Besichtigung des Kaufgegenstandes vor Gebotsabgabe ist daher unerlässlich. Für Irrtümer und Fehler wird nicht gehaftet. Der Kaufgegenstand wird erworben wie beschrieben und besichtigt oder wie er hätte besichtigt werden können.
      :lach: :lach: :lach:

      ich glaube unter Berücksichtigung der Auktion (schaut sie euch an, so lange es noch geht, siehe Link in meinem letzten Beitrag) ist Biguhus Tipp wieder ganz aktuell, egal ob der "Käufer" nun gewerblich unterwegs war oder nicht (da würde sich ja hier eh die Katze in den Schwanz beißen):
      Biguhusagt: ]Auf der anderen Seite besagt der §321 BGB, daß man die Leistung verweigern kann, wenn zu erwarten ist, daß die Gegenleistung nicht erbracht wird.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Also eins Verstehe ich nicht ganz bei der Auktion jetzt wo ich es sehe er schreibt das Privatpersonen 1000 Versicherung Zahlen müssen wenn sie das ersteigern, wiederum schreibt er das die Auktion nur Für Selbstständige, Freiberufler usw ist die diese 1000 Euro nicht zahlen müssen.
      Habe diese Auktion zwar ersteigert und Ihn desbezüglich auch angeschriben er meinte halt wenn ich nen Gewerbeschein mitbringe müsste ich die 1000 Euro nicht zahlen wenn nicht dann müsste ich 1000 Euro Extra zahlen kann die Email sonst nochmal rauskram.

      Naja danke das du die Auktion aufrufen konntest das wird sicher weiterhelfen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rene Berg
    • Original von XaRDeuS
      Nein er war definitiv als Privatperson angemeldet und ...

      MfG Rene


      Tach Rene,

      DEFINITIV ist mir im Moment erstmal klar, dass DU das Angebot von vorne bis
      hinten nicht wirklich gelesen hast, oder? Du willst mir nicht wirklich erzählen, dass
      Du davon ausgegangen bist, wenn jemand Informationen zum gewerblichen Verkäufer
      in seiner Auktion stehen hat wohl definitiv Privatperson ist, oder? :rolleyes:

      Und unabhängig davon ist der ganze Auktionstext widersprüchlich... erst kommt ein
      Hinweis für die Privatpersonen die noch Steuer nach dem Kauf zahlen sollen, dann
      wird darauf hingewiesen, das ausschliesslich Gewerbetreibende den Wagen kaufen
      dürfen?

      Die Auktion würde mich nicht annähernd reizen wenn ich auf Autosuche wäre.
      Viel zu ... seltsam ... und wieso überhaupt Du auf die Idee gekommen bist vorher
      Geld zu zahlen wenn Du doch sowieso den Wagen abholst nach dem Auktionsgewinn?

      Stand nirgendwo als Bedingung... also warum das?

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Weil er es so wollte er meinte 50% als Anzahlung weil ich es diesen Monat nicht mehr geschafft hätte das Auto abzuholen, sondern erst nächsten Monat und deswegen wollte er halt eine Anzahlung.
      Hm du hast warscheinlich recht so richtig habe ich es mir nicht durchgelesen, dadurch jetzt die Probleme was kann ich machen ?
      Ich war einfach zu fixiert

      MfG Rene
    • XarDeus,

      ganz vorweg finde ich eigentlich, dass Leute die erst nach der Auktion bewusst
      lesen was sie da eigentlich gemacht bzw. gekauft haben wenigstens einmal in
      ihrem eBay-Leben ordentlich auf die Fresse fallen sollten und solange es ein
      Betrag ist der einen nicht umbringt sowieso... und das geht mir jetzt bei Dir nicht
      wirklich anders. Andererseits empfinde ich aber in diesem Fall das Verkäufer-
      verhalten bzw. die Auktion selbst als totalen Irrsinn. Naja 8o

      Also: Ist Dein eBayaccount gewerblich oder privat mit dem Du eingekauft hast?
      Wie hast Du mit dem Verkäufer kommuniziert? Hast Du in den Mails "privat" unterschrieben
      oder mit voller Firmenangabe als Signatur - also WIE hast Du Dich dargestellt: privat
      oder gewerblich?

      WinkZ* Heike
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Also ich bin bei Ebay Privat angemeldet, habe ihm nur gesagt das ich halt Selbstständig bin und das Auto dadurch erst nächsten Monat abholen kann. Außerdem wollte ich so den 1000 Euro für die Garantie ausweichen die dort mit angegeben hat für Privatkäufer.
      habe mit dem Verkäufer bis jetzt ausschließlich per Email kontakt gehalten.
      Unterschrieben habe ich nichts auch nicht per Email
      MfG Rene

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    • Dann würde ich auch (so wie Du es schon überlegt hattest) darauf bestehen,
      dass Du den Wagen privat kaufen wolltest. Wichtig finde ich aber, dass es ganz
      sicher nirgendwo aus dem Mailverkehr hervorgeht, das es anders sein könnte.

      Die Auktion ist nicht eindeutig. Oben im Text werden einem Privatkäufer sogar
      12 Monate Garantie angeboten. Für Händler bzw. Gewerbetreibende gelte das
      nicht. Bedeutet letzlich: diese Auktion richtet sich an beide. Genauso wie der Teil
      mit 1000 € zahlt der private Käufer, der gewerbliche zahlt nichts...

      Und das heisst: Als Privatkunde hast Du gegenüber dem gewerblichen Verkäufer
      ein Widerrufsrecht von 4 Wochen. Also: Sofort per E-Mail und meiner Meinung nach
      auch per Einschreiben-Eigenhändig einreichen. Nur per E-Mail würde ich in diesem
      Fall wohl nicht machen. Den Widerruf natürlich als Privatperson, gell?

      Evtl bleibt noch die Frage ob der Verkäufer überhaupt das Recht hat im Text
      selbst den Käuferkreis einzuschränken. Vielleicht hilft da ja mal tatsächlich eine
      Anfrage beim eBay-Support. Da die Funktion "Käuferkreis begrenzen" eBay-intern
      ja vorhanden ist, bin ich mir nämlich nicht sicher ob das im Auktionstext wirklich
      zulässig ist.

      Also, viel Erfolg
      WinkZ* Heike
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
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    • Evtl bleibt noch die Frage ob der Verkäufer überhaupt das Recht hat im Text
      selbst den Käuferkreis einzuschränken. Vielleicht hilft da ja mal tatsächlich eine
      Anfrage beim eBay-Support. Da die Funktion "Käuferkreis begrenzen" eBay-intern
      ja vorhanden ist, bin ich mir nämlich nicht sicher ob das im Auktionstext wirklich
      zulässig ist.


      Er darf. Wenn bedarf besteht, müßte ich mal schauen, ob ich ein entsprechendes Urteil finden kann. Meine mich zu erinnern, daß es vor kurzem ein solches gegeben hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ok habe gerade nochmal überlegt und dabei festgestellt das ich ein Problem habe aus dem einfachen Grund das ich die 1000 Euro für die Garantie nicht zahlen wollte, deswegen habe ich Ihn gefragt ob ich mein Gewerbeschein mitbringen muss um mir die Garantie zu ersparen.
      Er meinte ja aber aus diesem Grund kann er doch sagen das ich es für Gewerbliche zwecke nutzen wollte oder auch wenn ich das nur gemacht habe um halt die 1000 Euro zu sparen, denn genutzt hätte ich das Auto ja Privat, habe ihm auch nie gesagt das es für ne Firma ist oder so aber kann ich jetzt überhaupt noch einen Wiederspruch einlegen ?

      MfG Rene
    • Mal eine Frage am Rande: Was betreibst du für ein Gewerbe, wenn du derartig wenig Ahnung vom Kaufrecht hast?

      Wiederspruch


      Widerruf!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sales Promotion hatte ich übrigens auch schon erwähnt allerdings brauch ich da nicht viel über Kaufrecht wissen naje egal.
      Du hast Recht habe wenig Ahnung von Kaufrecht aber deswegen bin ich ja hier um mir Helfen zu lassen und um zu lernen!
      Und dannke dann halt Wiederruf!
      Hast du wenigsten auch noch ne Antwort und nicht nur ne Belehrung =)
      MfG Rene
    • Hast du wenigsten auch noch ne Antwort und nicht nur ne Belehrung =)


      Ja, aber diese Antwort ist dir bereits mehrere Postings vorher gegeben worden. Als Gewerbetreibender hast du kein Widerrufsrecht.

      Ich möchte an dieser Stelle mal ehrlich sein. Die Geschichte ist äußerst dubios. Auf der einen Seite haben wir einen Autohändler, der widersprüchliche und rechtlich fragwürdige Angebote bei ebay hineinsetzt. Auf der anderen Seite haben wir einen Käufer, der sich das Angebot nicht durchgelesen hat, der nicht so recht weiß, ob er das Auto nun gewerblich oder privat gekauft hat und dann auch noch als sales promoter nicht der blassesten Schimmer von Kaufrecht hat. Wie kann man sich als Verkaufsförderer selbständig machen, wenn man noch nicht einmal etwas von einem Widerrufsrecht gehört hat. So etwas sollte doch zur Grundausbildung gehören, dachte ich.

      Sei mir nicht böse, aber bei dieser Geschichte gibt es zu viele Ungereimtheiten, als daß ich hier noch weiterbringende Tips geben könnte.
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    • Kleiner Nachtrag:

      In einem anderen Forum, das ich aus Fairness nicht verlinken möchte, gibst du an, du seist Kaufmann im Einzelhandel. das ist doch ein Ausbildungsberuf. Du kannst mir nicht erzählen, daß man gerade als Kaufmann nicht die Grundlagen des Kaufrechts kennt.

      Sorry, ich fühle mich hier ein wenig veralbert. Stellst du dich nur unwissend und möchtest nur schauen, wie du aus der Nummer mit dem Autokauf wieder herauskommst?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • ok du siehst das so und ich kann dich verstehen aber eingentlich bleibt mir ja immer noch die Frage Kaufvertrag hat bestanden und der Verkäufer ist nicht mehr bei Ebay somit hat Ebay doch das Angebot gelöscht. Nun verstehe ich nicht ob ich das Auto abnehmen muss oder nicht. Da Ebay mir doch gesagt hat das das Angebot sorniert ist.

      Und nur mal so ich habe natürlich was von Wiederruf gehört in diesem Fall habe ich einige fehler gemacht und wie gesagt das weis ich auch aber deswegen bin ich doch hier.
      Entschuldige bitte das ich mich dabei zu doof anstelle aber im eigentlich gings mir auch nicht um den Wiederruf den das wusste ich schon nur in meinem Fall ist es halt bischen kompliziert und ich bin kein Experte was das angeht, habe ich das nochmal ein bischen aufgewühlt.
      Dachte halt das ich bei der Sachlage vieleicht doch Wiederrufen kann, sollte der Kaufvertrag halt überhaupt noch bestehen.

      Desweiteren möchte ich noch einmal anmerken da sich mir das Angebot schon durchgelsen habe aber erst im nachhinein durch dieses Forum hier gemerkt habe das es irgendwie alles sehr komisch ist und auch das ichs absolut nicht verstanden habe (Blöd von mir das ich trotzdem drauf geboten habe, auch das weis ich)
      Ich möchte hier auch nich igrnedwie böse rüberkommen ich möchte doch nur hilfe!

      MfG Rene

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von XaRDeuS ()

    • Da eBay mir doch gesagt hat das das Angebot sorniert ist.


      Ebay kann da viel erzählen. Es kann vor allem keine gültigen Kaufverträge Dritter aufheben. Hier gilt immer noch deutsches Recht.

      Ich möchte auch nicht unfair sein und versuche mal das bisher gesagte zusammenzufassen:

      1. Es besteht ein gültiger Kaufvertrag.

      2. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, die Leistung nach §321 BGB zu verweigern. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann und will ich hier nicht entscheiden.

      3. Widerruf nur als Privatkäufer.


      Was du nun daraus macht und was letztendlich nachgewiesen werden kann, was ihr außerhalb des Angebots vereinbart habt, kannst nur du entscheiden. Die einfachsten Lösung wäre wohl gleich hinzufahren und die gesamte Summe hinzublättern und das Auto mitzunehmen. Du wirst doch als Gewerbetreibender ein Dispo von 1000€ haben.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hast du wenigsten auch noch ne Antwort und nicht nur ne Belehrung =)

      Es greift hier bei den Fragestellern und Hilfesuchenden ein Ton um sich, der wirklich bemerkenswert ist!

      Da manövrieren Sie sich in Situationen, in einer Art und Weise die man mit allergrößter Nachsicht und Menschenfreundlichkeit höchstens als naiv oder doch lieber noch grob fahrlässig bezeichnen kann, mit Leuten, die ebenso unbeleckt sind, wie sie selbst, allzeit bereit das "Recht" zu eigenen Gunsten auszunutzen, aber um jeden Cent vor Gericht um das eigene "Recht" zu kämpfen!

      Verstehen sie die Hilfe kaum, die ihnen gegeben wird, lehnen sich gegen jeden Rat auf, der Ihnen nicht in ihr Weltbild oder in ihre Vorstellung von Recht und Gesetz passt und vor allem, man möge doch auf ihre körperlichen und geistigen Gebrechen und Mängel Rücksicht nehmen. :wallbash

      @XaRDeuS
      WIDERRUF schreibe bitte über deinen Text, auch wenn du das als Belehrung von Biguhu empfunden hast, es ist etwas völlig anderes, ob man wieder ruft (nochmal ruft) oder widerruft (widerspricht, gegen etwas spricht)

      Diese Diskussion ist mir zutiefst zuwider, aber dieses Abfischen von Selektivwissen "und bitte nur das was ich wissen will" nach dem Motto "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" bringt mich nahe einer rückläufigen Entleerung von Mageninhalt um nicht zu sagen zu Emesis oder Vomitus ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich habe auch das Geld, nur er will es ja überwiesen haben und ich kann erst nächsten Monat hinfahren um es abzuholen überweisung ist mir aber zu Gefährlich da er ja bei Ebay rausgeflogen ist und ich nichts in der Hand habe
      Desweiteren wurde vorher vereinbart das ich 500 Überweise und rest bei Abholung auch das möchte er nicht er will nun das ganze Geld bis heute haben wenn ich es nicht überweise stecke ich in Problemen (das waren seine Worte)
      Aber ok ich danke allen die mir hier weitergeholfen haben und von mir aus kann der Thread geschlossen werden ich werde mich wohl doch direkt an meinen Anwalt wenden sollte es noch größere Probleme geben
      Vielen Dank
      Mit freundlichen Grüßen
      Rene

      Antwort zu dem Nachtrag von Biguhu: ja ich bin gelernter Kaufman und ich kenne mich grundlegend mit Kaufrecht aus wurde allerdings hier ein wenig verunsichert deswegen halt die ganzen Nachfragen nocheinmal! Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von XaRDeuS ()

    • und ich kann erst nächsten Monat hinfahren um es abzuholen


      Du hast nicht gerade geschickt gehandelt, also mußt du es eben ausbügeln. Du schnappst dir einen Freund/Vater/Mutter/Bruder und düst nächstes Wochenende hin. Ja ich weiß, das es von Hamburg nach Darmstadt weit aus, aber mir ist es auch ein Rätsel, wie man ein gebrauchtes Auto kaufen kann, ohne es vorher gesehen zu haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von XaRDeuS
      Ok habe gerade nochmal überlegt und dabei festgestellt das ich ein Problem habe aus dem einfachen Grund das ich die 1000 Euro für die Garantie nicht zahlen wollte, deswegen habe ich Ihn gefragt ob ich mein Gewerbeschein mitbringen muss um mir die Garantie zu ersparen.

      Damit bist du als gewerblicher Käufer aufgetreten.

      Original von XaRDeuS
      Er meinte ja aber aus diesem Grund kann er doch sagen das ich es für Gewerbliche zwecke nutzen wollte oder auch wenn ich das nur gemacht habe um halt die 1000 Euro zu sparen, denn genutzt hätte ich das Auto ja Privat, habe ihm auch nie gesagt das es für ne Firma ist oder so

      Wie du das Auto letztenendes nutzt, ist egal. Und wenn das nur als Dekoration im Vorgarten eingebuddelt wird.

      Original von XaRDeuS
      ok du siehst das so und ich kann dich verstehen aber eingentlich bleibt mir ja immer noch die Frage Kaufvertrag hat bestanden und der Verkäufer ist nicht mehr bei Ebay somit hat Ebay doch das Angebot gelöscht. Nun verstehe ich nicht ob ich das Auto abnehmen muss oder nicht. Da Ebay mir doch gesagt hat das das Angebot sorniert ist.

      Wenn die Auktion abgeschlossen war, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Die nachträgliche Löschung des Angebotstextes bei ebay hat da keinen Einfluss mehr drauf.

      Original von XaRDeuS
      Desweiteren wurde vorher vereinbart das ich 500 Überweise und rest bei Abholung auch das möchte er nicht er will nun das ganze Geld bis heute haben wenn ich es nicht überweise stecke ich in Problemen (das waren seine Worte)

      Der Kaufvertrag ist ja auch nach wie vor gültig, mit allen seinen Details. Da du deinen Teil nicht erfüllt hast, stellt der Verkäufer jetzt Forderungen.

      Original von XaRDeuS
      ja ich bin gelernter Kaufman und ich kenne mich grundlegend mit Kaufrecht aus wurde allerdings hier ein wenig verunsichert deswegen halt die ganzen Nachfragen nocheinmal!

      Ein wenig verunsichert? Das ist wohl eher totale Konfusion. Ebay ist weder ein rechtsfreier Raum noch sind dort Sonderrechte anzuwenden. es gelten die gleichen Gesetze und Vorschriften, wie im RL auch.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.