Käufer hat Artikel ersteigert, zahlt aber nicht, weil er sich geirrt hat

    • Käufer hat Artikel ersteigert, zahlt aber nicht, weil er sich geirrt hat



      Hallo,

      Gestern wurde meine Auktion beendet. Anschließend habe ich dem Käufer
      direkt meine Kontodaten geschickt; er solle das Geld überweisen und
      danach schicke ich die Ware raus. Nun erhielt ich eine Email von ihm, in der
      folgendes stand:

      Hallo,
      Ich habe mich geirrt wegen des Bildes der Auktion. ich dachte dass das lenkrad dabei war. Ich möchte den Kauf annulieren aber bin bereit die Ebay Gebühren zu bezahlen dass sie kostenfrei sind.
      Noch Mal meine Verzeihung.
      mfg xxxx


      Das passiert mir nicht das erste Mal!
      Also für mich ist es entweder dumm oder dreist. Denn ich könnte auch jedes
      mal bei einem Artikel den Preis spekulieren und wenn er mir zum Schluss
      nicht mehr gefallen sollte, sage ich dem Verkäufer, dass ich was überlesen
      habe, oder dass mein minderjähriger Sohn aus Versehen den Artikel bestellt hat...

      Kann man in meinem Fall rechtlich das Geld verlangen?
      Immerhin ist alles richtig abgelaufen und der Artikel wurde ersteigert!


      MfG Ben
    • Sicher, du kannst den Käufer auf Vertragserfüllung verklagen und wenn alles glatt läuft und der Käufer in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, hast du dein Geld vielleicht in 10 Monaten.

      Wie wäre es aber mit folgendem Vorgehen? Du nimmst den Vorschlag an und läßt dir deine Unkosten erstatten. Daneben bietest mit der entsprechenden ebay-Option die Ware dem zweithöchsten Bieter für 1€ weniger an. Lehnt der ab, versuchst du es mit dem Dritten oder stellst erneut ein.

      Denk mal darüber nach, was zielführender ist. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo, ich denke ebenfalls, dass der Aufwand nicht lohnt. Versuch es mit dem unterlegenen Bieter wie Uhu bereits schreibt und lass dir vom eigentlichen Käufer die Kosten erstatten.

      Alles andere wäre zeit- kosten und arbeitsaufwändig und lohnt nicht wirklich....bei dem Betrag...

      Passiert bei mir übringens auch öfter, aber ich rege mich gar nicht mehr drüber auf, das ist eben so....auf jeden Fall würde ich den in die Liste deiner gesperrten Bieter aufnehmen, damit zumindest bei dem sowas nicht mehr vorkommen kann.....

      Grüße aus Köln
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nun ja, aber so ist es weg und Du hast den ganzen Ärger, der zeitlich gesehen wesentlich mehr als 13,00 Euro wert sein dürfte, nicht :D

      Schließ es unter Lebenserfahrung/Ebayerfahrung ab und freu dich, dass Du dich damit nicht mehr rumschlagen musst 8)

      Viel Glück bei weiteren Auktionen
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Und da der zurückgetretene Käufer dir ja sogar die unkosten erstatten will, kannst du doch froh sein. Da dem ja dadurch trotzdem Kosten entstanden sind, wird dass wohl eher nicht die regel sein (wer bezahlt schon freiwillig ständig dafür, dass man nichts kauft?).
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bietest du denn auch in "Auswärts" an? Dann wären ein paar Erklärungen in Englisch sicher hilfreich. Ansonsten scheint das ein problematischer Artikel zu sein.
      Ob es was nützte, wenn man schreibt
      Lenkrad gehört nicht zum Lieferumfang!
      :rolleyes:

      Hab grad noch mal in die Auktion gesehen, die Kategorie Designerleuchten ist auch nicht die richtigste, da muss man noch mal genauer hinsehen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Das Teil könnte man bei Innenausstattung - Sonstige reinpacken oder evetuell in Innenausstattung - Sportlenkräder - Lenkradnaben - BMW
      Wobei mir letzteres weniger gefällt, weil ein flüchtig suchender wieder auf die Idee mit dem Lenkrad kommen könnte. Da müsste mann auf jeden Fall das Lenkrad aus dem Titel verbannen oder nur als Lenkradabdeckung zulassen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von Stubentiger
      Lenkrad gehört nicht zum Lieferumfang!

      Hab grad noch mal in die Auktion gesehen, die Kategorie Designerleuchten ist auch nicht die richtigste, da muss man noch mal genauer hinsehen


      wieso? das ist doch ein Lenkrad oder etwa nicht? nur ohne Airbag (der ja auch auf dem Foto nicht zu sehen ist)

      Die Kategorie:
      Auto & Motorrad: Teile > Auto-Tuning & -Styling > Designleuchten & Lichter > Frontscheinwerfer > Sonstiges
      ist aber auch sehr irreführend. Evtl muß man ja nicht bis in den letzten Zweig des Kategoriebaumes gehen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Käufer Artikel ersteigert, hat sich "geirrt", zahlt nicht

      OK, ich geb zu, ich bastle und schraube nicht an meinem Auto rum. Dass ist füre mich nur ein Fortbewegungsmittel. Hab mich da wohl ebenfalls vom Bild täuschen lassen. Ist also nur ein teil der Abbildung. (wusste bisher gar nicht, dass es da Blenden für Lenkräder gibt - wieder was gelernt)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Käufer Artikel ersteigert, hat sich "geirrt", zahlt nicht

      Stell es neu ein und schreibe es gleich mit in die Überschrift, dann sollten keine Missverständnisse diesbezüglich mehr auftreten.....

      wieviel ist sowas denn grundsätzlich so wert ? Einfach aus persönlichem Interesse :tongue:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger