Handy verkauft, nun kaputt...

    • häää? das muss ich jetzt nicht verstehen oder?

      ich könnte schwören, dass die bewertung da gestern noch nicht war.


      naja dann ist ja alles gut, bekommt er von mir auch ne positive
      So lange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
    • huhu es gibt neuigkeiten,
      hab gedacht ich seh nicht richtig als ich das eben gelesen habe.

      also der käufer sagte mir, dass das handy nun plötzlich einwandfrei funktionieren würde. er habe da mal geschaut und eine tastenkombination gedrückt dass das handy auf reset setzen soll, dann tat es wieder.

      er hat es dann aber im e-bay weiter verkauft und nun meinte er sein käufer sagt dass das handy nicht funktioniert. er habe ihm aber gesagt es habe bei ihm getan, und er solle es bei der post versuchen da er versichert versendet habe.

      nun möchte er seinen käufer an mich verweisen damit ich ihm bestätige dass das handy bei mir auch funktioniert habe.

      ich meine ich würde ihm das ja schon bestätigen aber ich denke 1. geht mich die sache nichts mehr an und 2. da stimmt doch irgendwas nicht?

      was meint ihr dazu
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    • lach...was ich nun gar nicht verstehe ist, dass der Käufer und dann Verkäufer seinem jetzigen Käufer nicht mal den gleichen Tip gegeben hat, wie er dieses angebliche Problem gelöst hat....ich würde, falls sich der Käufer bei dir erkundigt, ihm den Sachverhalt verdeutlichen und gleichzeitig klarmachen, dass Du mit Abschluss deiner Transaktion, in der eindeutig gesagt wurde, dass das Handy funktioniert (siehe Bewertung) nichts mehr damit zu tun hast und das er sich zur weiteren Korrespondenz ausschliesslich mit dem Verkäufer seiner Transaktion auseinander setzen soll.

      Mehr kannst und solltest Du auch nicht machen. Gib eine Bewertung ab wenn Du magst und lösch die Auktion. Ende :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • die positive bewertung habe ich ja schon abgegeben.

      also ich werde ihm wohl schreiben dass er sich an mich wenden darf sein käufer.

      werde ihm dann bestätigen dass das handy bei mir funktioniert hat und dass es laut bewertung auch bei meinem käufer und seinem verkäufer funktioniert hat.
      und dass ich die sache als erledigt ansehe

      man man manche leute....

      liebe grüße
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