Habe meine Festivalkarten nicht bekommen

    • Habe meine Festivalkarten nicht bekommen

      Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und brauche dringend euren Rat.
      Ich habe vor drei Monaten 2 Festivalkarten fürs Frequency ersteigert und die Karten sind bei mir nie angekommen.
      Nach Auktionsende habe ich den Verkäufer angeschrieben wegen der Bankverbindung und so weiter, sie hat daraufhin zurückgeschrieben: "nach Erhalt des Geldes werde ich die Karten sofort loszuschicken". Nach zwei Tagen habe ich 200 Euro überwiesen und ihr nochmal eine E-mail geschrieben, doch nichts geschah, sie hat mir weder meine Karten geschickt, noch hat sie mir eine E-mail geschrieben. Nach 5 weiteren e-mails und durch Einschalten von Ebay hat sie mir nur geschrieben: sie war im ulaub,die karten sind unterwegs. Leider rückte das Festival immer näher und nichts geschah. Nach Ablauf des Festival kam dann doch noch eine E-mail von ihr, wo sie mir mitteilte dass sie die Karten an meine Kontaktadresse versendet hätte, doch ich habe ihr extra mitgeteilt dass ich die Karten an die Lieferadresse gesendet haben möchte und ihr die auch mit meinen Daten mitgeschickt habe. Leider ist bis jetzt nichts passiert, Ebay kann da leider auch nichts machen und ich habe ihr jetzt nochmal eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt ansonsten schalte ich den Anwalt ein.
      Jetzt ist die große Frage ob ich denn überhaupt im Recht bin, nicht dass ich dann auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibe, aber ich hätte schon gerne mein Geld zurück, weil ich habe ja alles richtig gemacht.
      Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen, würde mich echt freuen.
      Ach ja hier noch die Artikenummer:
      180262412087
    • Du solltest ihr unbedingt eine Frist setzen, um dir den Versandnachweis zukommen zu lassen, denn vereinbart war versicherter Versand. Hier geht nämlich aus der Schilderung überhaupt nicht hervor, ob der Fehler nicht auch am Versandunternehmen liegen könnte.

      Was kann den passiert sein, wenn die Karten an deine Kontaktadresse verschickt worden wären? Wohnst du da gar nicht mehr? Bei einem Einschreiben müßten sie doch zurückgekommen sein. und kannst du auch nachweisen, dem VK die andere Adresse genannt zu haben.

      Ich würde zuerst all diese Dinge klären, bevor du dir einen Anwalt nimmst. Ist der VK nämlich gar nicht im Verzug, könntest du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

      Erschwert wird die Sache natürlich noch dadurch, daß der VK in Österreich sitzt. Hier ist also möglicherweise gar nicht deutsches Recht anzuwenden. Letztendlich ist bei einer so komplizierten Sachlage wirklich ein Anwalt anzuraten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also ich habe eben meine Wohnung gewechselt und hatte eben noch die Kontaktadresse von der alten Wohnung drinnen stehen, aber ich habe ihr die Lieferadresse geschickt. War auch bei der Poststelle von meiner alten Wohnung und die haben auch kein Einschreiben zurück erhalten, die Verkäuferin antwortet nicht auf meine E-mails und ich weiß nicht ob die Karten zu ihr zurückgeschickt worden sind.
      Ich habe ihr jetzt eben nochmal eine Frist gesetzt und hoffe das sie darauf eingehen wird. Leider habe ich auch keine Telefonnummer von ihr und auch die Kontaktadresse hilft mir nicht weiter.
      Blöd an der ganzen Sache ist natürlich auch dass sie in Österreich wohnt, und die Polizeit auch gemeint hat dass es schwierig werden könnte.
      Jetzt warte ich halt einfach mal ab.
      Danke für die Antwort
    • Verkäufer scheint ja augenscheinlich mehrere dieser Karten verkauft zu haben...vielleicht einmal zuviel...schlecht.

      Die Bilder und Nummern der Karten sind glaube ich alle identisch...ich würde zumindest die anderen Käufer mal kontaktieren und nach dem Ablauf fragen. Vielleicht bringt dich das weiter....

      Ansonsten sollte der Verkäufer zumindest den Nachweis für den Versand als Einschreiben nachweisen können. Weiter sollten die Karten nach nicht erfolgter Zustellung zurück bei ihm gelandet sein....

      Die Frage ist zudem...war es ein Einschreiben, ein Einschreiben / Rückschein oder ein Einschreiben / Einwurf ? Bei Einschreiben und Einschreiben / Rückschein solltest Du selber unterschrieben haben, bei erneutem Zustellversuch und nichtzustellbarer Adresse müsste Sie die Karten zurück erhalten haben, bei Einschreiben / Einwurf muss der Postbote nicht unbedingt persönlich zustellen, jedoch nachweisen, wann er die Karten in den adressierten Postkasten geschmissen hat. Frage ist ja, ob ggf. dein Name noch auf dem Postkasten deiner alten Wohung stand, dann könnte es sein, dass der "Nachmieter" die Karten einkassiert hat. Aber das sollte alles bei dem zuständigen Zusteller nachzuvollziehen sein (weiß allerdings nicht, wie lange die Nachweise dort gespeichert sind, denn Du schreibst ja, dass die Auktion bereits drei Monate her ist). :(

      Mal ne andere Frage...was hast Du dem VK in Folge einer Fristverletzung in deinem Schreiben angedroht ? Eine rote hast Du ja bereits abgegeben...das ware für für den VK ja eine günstige Rote für fast 200 Euro !

      Ich würde da jedenfalls erstmal nicht locker lassen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ja, sie hat noch mehrere Frequencykarten verkauft, und ich habe auch schon mit den Käufern Kontakt aufgenommen und habe gefragt wie der Kontakt mit dem VK war und dann haben mir die Käufer beide geschrieben dass es ewig gedauert hat und es eben auch ein sehr schlechter Kontakt war, aber letztendlich sind die Karten eben angekommen und haben ihr eine positive Bewertung gegeben.
      Ich bin in meiner alten WG vorbeigefahren und die haben auch keinen Brief bekommen, außerdem stehe ich nicht mehr an dem Briefkasten, also gehe ich mal davon aus dass die Karten wieder zum VK zurückgeschickt worden sind.
      Ich habe dem VK nach der Frist (die am Donnerstag ausläuft) gedroht dass ich dann einen Anwalt einschalten werde, der sich dann darum kümmert dass ich mein Geld wieder bekomme, aber rechtsschutzversichert bin ich eben auch nicht und deswegen habe ich auch Angst dass ich auf den Anwaltskosten auch noch sitzen bleibe und gar nicht im Recht bin, deswegen wollte ich ja gerne eure Meinung dazu hören ob ich überhaupt eine Chance habe...
      Aber locker lassen werde ich sicherlich nicht , ich werde jetzt nochmal dem VK eine Nachricht schicken, dass er mir mal die Versandnummer mitteilt dass ich bei der Post anrufen kann, dann bin ich vielleicht schlauer, aber ich bin mir eigentlich sicher dass sie mir nicht zurückschreibt.
      Danke für die Antwort
    • RE: Habe meine Festivalkarten nicht bekommen

      zwei 3 Tages Paesse (Eintrittskarten) für das am Salzburg Ring stattfindende Frequency FM4 Festival. Es handelt sich hierbei um zwei Stehplatzkarten inklusive Camping und Parken für zwei Personen. Das Festival findet vom 14.8.08 - 16.8.08 statt. R.E.M., The Killers, Fanta 4, Maximo Park, The Dresden Dolls, Babyshambles, The Hives, The Roots, etc.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • öhm ja ok.... ähm.
      dann versteh ich aber nicht warum der threadersteller dann die karten noch umbedingt haben möchte? da wollte ich mein geld wieder haben denn die karten sind ja wertlos.

      über solche leute könnte ich mich echt aufregen, die wissen genau dass man viel geld in den sand setzt und dann da nicht hin kann weil die karten fehlen.

      ob man da im nachhinein noch was machen kann ist fraglich.
      es gibt ja nur eine möglichkeit und zwar geld zurück.
      sagt der verkäufer er habe die karten weg geschickt und die post habe sie verloren, was dann?
      hat der verkäufer pflicht zu beweisen dass er die karten weg geschickt hat?
      So lange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
    • dann versteh ich aber nicht warum der threadersteller dann die karten noch umbedingt haben möchte?


      Will er doch gar nicht, sondern nur das Geld. Siehe Eingangsposting.

      sagt der verkäufer er habe die karten weg geschickt und die post habe sie verloren, was dann?
      hat der verkäufer pflicht zu beweisen dass er die karten weg geschickt hat?


      Ja, natürlich. Und hier mit dem entsprechenden Einlieferungsbeleg, denn vereinbart war versicherter Versand per Einschreiben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe dem VK die Frist bis morgen gesetzt, wenn er sich nicht meldet oder das Geld nicht auf meinem Konto eingegangen ist, gehe ich zum Anwalt. Aber bis jetzt ist noch keine E-mail gekommen und auch keine Kohle...
      VK behauptet ja die Karten sind weggeschickt worden und zwar eben an meine Kontaktadresse, dort wohne ich aber nicht mehr, deswegen ist es ja auch so schwierig mit der Sachlage ob ich jetzt im Recht bin oder nicht, weil er hat sie ja weggeschickt, nur leider nicht an meine Lieferadresse, wo die Karten eigentlich hin sollten...
      Ich glaube dem VK schon dass er kein Betrüger ist, da er ja noch mehr Frequencykarten verkauft hat und diese ja auch verschickt hat, Käufer waren zwar auch etwas verärgert da es so lange gedauert hat, aber angekommen sind sie bei denen ja, nur bei mir nicht... schade schade
    • Fakt ist, dass versicherter Versand angeboten wurde und dieser nach Zahlung in voller Höhe auch nachweisbar sein sollte. Dies verweigert der VK aber bisher ! Warum ? Er Nachweis für ein Einschreiben, selbst wenn es nur ein Einwurf/Einschreiben war muss mit ID exestieren und diesen brauch der K um weitere Nachforschungen anzustellen. :(

      Warum weigert sich also VK dem K diesen Nachweis zu erbringen....??? Meiner Meinung nach hat der K das Recht darauf nach jetzigem Stand der Sachlage, denn auch wenn die Sache ordungsgemäß versendet wurde, hat der K einen Anspruch auf Haftung für Abhandenkommen der Sache, allerdings hier nicht vom VK sondern dementsprechend vom Versendungsunternehmen. Wenn die Sache nicht ordungsgemäß verschickt wurde, dann sieht die Sache für den VK schlecht aus, auch wenn er "Privater VK" ist !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger