Käufer versucht, über kleine Mängel und Übertreibung Wandlung herbeizuführen

    • Grundsätzlich ist es für Außenstehende, die die Ware nicht gesehen haben, abzuschätzen, in welchem Zustand diese ist. Zudem ist das Empfinden in solchen Dingen doch sehr subjektiv. Ich finde aber, daß du in deiner Auktion das nötigste getan hast, indem du detaillierte Bilder mitgegeben hast und Gebrauchsspuren erwähnt hast.

      Das Bild zeigt ja uch, daß es kleiner Kratzer auf der Rückseite gibt. Größere Gebrauchsspuren sind nicht zu erkennen.

      Zu den kleineren Mängeln, die du erwähnst, kann ich nichts sagen, da du das nicht ausführst. Letztendlich mußt du wissen, ob es möglich ist, daß diese existieren. Wenn nicht, dann mußt du dir keine Sorgen machen, denn die Beweislast für Mängel liegen hier beim Käufer. Er müßte sogar nachweisen, daß diese bereits bei Übergabe an das Versandunternehmen bestanden haben.

      Der Anzeige würde ich noch gelassener entgegensehen. Selbst wenn diese gestellt wird, so muß man dir nicht nur das eben besprochene Nachweisen, sondern auch noch den Vorsatz, daraus Profit zu schlagen. Hast du dir nichts vorzuwerfen, dann laß dich auch nicht verrückt machen. Immer schön alles an Kommunikation und Bildern speichern (auch die Auktion per Screenshot), was mit der Sache zu tun hat.

      Um eine Sache wirst du allerdings nicht herumkommen: die negative Bewertung. Unsinn ist allerdings, daß der Käufer dich sperren lassen kann. Auch ist es mehr als unwahrscheinlich, daß ebay dich wegen der ersten negativen Bewertung sperrt. Sollte der Käufer eine Unstimmigkeit bei ebay melden, immer schön drauf antworten und sachlich bleiben.

      Angesichts der wenigen Bewertungen, die du hast würde ich dir dann empfehlen einfach einen neuen Account aufzumachen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag:

      Solltest du dich dennoch für eine Rückabwicklung entscheiden, dann empfehle ich folgendes Vorgehen, das zwar etwas Fingerspitzengefühl erfordert, aber bei mir immer geklappt hat:

      Mache dem Käufer klar, daß du gerne bereit bist das Gerät zurückzunehmen, dich aber absichern möchtest. So bittest du zunächst für die Zustimmung für die Erstattung der Provision (diese brauchst du nämlich, damit ebay die Provision zurückzahlt) und um eine positive Bewertung. Ich persönlich kann mir nämlich nichts Unfaireres vorstellen, als daß man aus Kulanz rückabwickelt und dafür noch mit einer negativen Bewertung bedacht wird.

      Ihr müßt euch natürlich auch über die Versandkosten und die Reihenfolge Geld/Warensendung einig werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vielleicht hat er ja auch einen Sniper oder Bietagenten benutzt, dem er schon zu Anfang sein Höchstgebot eingegeben hat und hat deshalb die nachgereichten Bilder nicht angesehen. Allerdings waren die ja definitv vor seinem Kaufgebot da.

      (Gebrauchsspuren, aber keine starken Kratzer)


      Egal. Imho ist für den Käufer so nix zu wollen und schon gar keine STRAFANZEIGE :D für was denn? Betrug? :"er hat behauptet keine großen Kratzer, kleine Kratzer sind aber nur bis 1 cm Länge, aber diese waren 1,5 cm lang, das ist Betrug" :lach:

      Was ich viel spannender finde, was er außer den Kratzern denn noch zu bemängeln hatte? Auf dem Bild der (rötlichen, gelblichen?) Rückseite sieht es so aus, als ob der Inhalt seitlich rausquillt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich bin der gleichen Meinung, die äußerlichen Erscheinungen sind gut zu erkennen, sind meiner Meinung nach auch normale Spuren, wenn das Teil drei Jahre alt ist. Aber wie bereits gesagt...das ist für jeden anders zu beurteilen..... :rolleyes:

      Ich würde so handeln wie oben schon geschrieben und entweder Rückabwicklung, dann aber gegen gute Bewertung und Einverständnis für die Gebührenerstattung...ggf. kannst Du in dem Fall auch dem unterlegenen Bieter einen Kauf anbieten... 8)

      oder Du bleibst dabei und lässt es darauf ankommen....Strafanzeige steht nicht im öffentlichen Interesse und wird eingestellt werden...denn er hat gezahlt, Du hast als privater geliefert und nichts falsch gemacht.... :tongue:

      Alles weitere wurde bereits gesagt...noch eines...wenn er zurück schicken sollte, dann nur versichert mit Post ID...wer die Kosten dafür tragen soll müsst ihr entscheiden...halt uns auf dem Laufenden... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • mehr als dem schon geschriebenen ist dem nicht hinzuzufügen...mir fällt auf, dass in den letzten Threads immer irendwelche Elternteile auftauchen, die dazu plötzlich was zu sagen haben...dies lässt schon wieder schliessen, dass immer mehr Jugendliche oder gerade wahrscheinlich 18gewordenen bei Ebay versuchen ein Schnäppchen zu schlagen und dann wahrscheinlich finanziell ein Problem bekommen....schade.....die Tendenz geht zum schnellen Internetkauf ohne große Überlegung über die Folgen ;(

      Hast Du die Nummer gespechert, wenn angegeben ? Ich würde mal versuchen, mit dem Käufer selber ins Gespräch zu kommen...beim "Schreiben" haben sie alle eine große Klappe (verzeihung, aber ich finde keine passendere Ausdrucksweise)...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich habe das Gefühl, dem Käufer war nicht bewusst, was eine Privatauktion eines gebrauchten Artikels bedeutet. Das Fernabsatzgesetz mit seinem Widerrufsrecht gilt nun mal nur bei gewerblichen Verkäufern. Wenn ihm das Produkt nicht gefällt, dann muss er es eben selbst wieder an den Mann bringen. Und die Chancen, dass er einen ähnlichen Preis dabei erzielt, stehen nicht schlecht. Die Geräte sind gefragt und für solche Elektronik recht wertstabil. Mit Glück kann er es sogar über dem Einkaufspreis verkaufen.

      Ich finde an eBay so ärgerlich, dass viele private Verkäufer unglaublich frech sind und einige Käufer/Bieter blöd genug, sich das gefallen zu lassen. Ich mache mir enorm Mühe eine gute Auktion zu gestalten, während andere etwas "hinrotzen", oft mit falschen Tatsachen in der Beschreibung, zahlreichen Rechtschreibfehlern und wenig aufschlussreichen Bildern. Jedoch erzielen diese Verkäufer trotzdem ähnliche Endpreise wie "kompetente" Verkäufer. Ich biete bei so lieblosen Auktionen grundsätzlich nicht, aber die meisten schreckt es wohl doch nicht ab.

      Bezeichnend fand ich diese Auktion, der Verkäufer hat das gleiche iPod Modell verkauft wie ich, jedoch mit zusätzlichen gebrauchten In-Ear Kopfhörern und blumiger Beschreibung sowie Überschrift. Übrigens waren die Modelle 2005 auf dem Markt.


    • Das mit den 8 Monaten ist allerdings interessant bei einem Gerät, das lediglich nur Juni bis Oktober 2005 offiziell auf dem Markt war. Ist allerdings vieles möglich (Restbestände). Zu Verkäufern, die aus ihrer Überschrift ein Potpourri aus verschiedenen Marken, Modellen und Signalwörtern machen, habe ich allerdings kein großes Vertrauen. Hinsichtlich der Kopfhörer ("hochwertig") hast du recht, aber das habe in meinem "rant" auch schon erwähnt, aber ein iPod dieser Generation geht für ca. 80-100 Euro raus und das ist nunmal bedeutend mehr. ich frage mich allerdings generell, wer sich gern gebrauchte In-Ear Kopfhörer kauft, die schon bei anderen Leuten im Ohrgang gesteckt haben. Aber das hat damit gar nix mehr zu tun. ;)
    • Entschuldige, aber diese Art IPod kann ich heute noch auf dem handelsüblichen Markt erwerben....ich weiß das, weil ich mir vor einigen Wochen erst einen IPod Nano 3. Generation zugelegt habe und mich eindeutig über die bestehenden Modelle informiert habe...bei Saturn ;) Ich hatte nämlich vorher keine Ahnung von den Unterschieden... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Van

      Wenn ich so deinen letzen Beitrag so lese, habe ich das Gefühl, da hat irgendein Bengel sein ganzes Taschengeld verprasst und nun ist ihm oder seiner Mutter ein Licht aufgegangen, daß dies doch nicht so eine gute Idee war.

      Echt zum Brüllen. :lach:

      Ich glaube nicht, daß dich da ernsthaft etwas erwartet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also, mittlerweile scheint sich die Sache wohl endgültig erledigt zu haben: Der Käufer hat mich - Achtung - positiv bewertet ("Alles in Ordnung, schneller Versand!"). Jetzt hat er das Gerät selbst noch einmal eingestellt. Meiner Meinung nach das Vernünftigste, wenn er mit dem Gerät nicht zufrieden ist. Allerdings hätte er auch selbst noch ein eigenes Foto machen können, wobei er von mir keine Abmahnung erhalten wird. ;) (Übrigens ist das Gerät nun doch "guter Zustand" :rolleyes: ).



      Ich freue mich, dass die Sache so gut ausgegangen ist und bedanke mich bei diesem Forum bei seinen Nutzern für euren Rechtsbeistand! Als ich diese Mail bekommen hab, war ich zunächst echt etwas verzweifelt/panisch, was ich denn machen soll, aber ihr konntet mir die nötige Gelassenheit geben, die man für solche Fälle braucht. Das Internet ist nicht unbedingt groß und böse und voller Betrüger, aber ich glaube, die wenigsten Leute wissen über die Rechtslage bescheid und gerade bei so "kleinen" Beträgen weiß man nicht wie man darauf reagieren soll.

      (Ein besonderer Dank an biguhu, der mich erst in dieses Forum gebracht hat, und der mir auch nachts noch per PM geantwortet hat).

      Und wenn ich jemand mal bei Macs Beratung/Hilfe braucht, der kann sich gern auch über PM bei mir melden. :)
    • Was ist denn PM :D?

      naja, er hat schon reingeschrieben:

      "optisch lassen sich dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren und Kratzer auf dem Gehäuse ausmachen"

      aber es freut mich, dass diese Sachen nun gut ausgegangen ist und wir sind mal gespannt, was er für das Teil noch bekommt....gg

      Vielleicht dürfen wir ihn hier demnächst im Forum begrüßen, weil sein Käufer nicht mit den vorhandenen Gebrauchsspuren einverstanden ist.... ;)

      Grüße aus Kölle und bis zum nächsten mal....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hm... das muss ich jetzt aber nicht verstehen oder?

      0 Gebote? Und das wo Anfang September bei "Van" noch diverse Leute
      versucht haben an so ein Teil zu kommen?

      8o

      WinkZ* Mel
      (verwirrt, äh nee, irritiert)
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Sonnabends um halb 10 in Deutschland, da sitzen die Leute auf dem Dach und essen Hanuta oder sowas, wenn sie zur arbeitenden Bevölkerung gehören. Und sonst schlafen Sie noch oder holen Brötchen oder gehen zum Wochenendeinkaufsbummel (imRL) ;)

      Die paar die dann noch vorm Ebay-Bildschirm sitzen, haben wohl kurz einen Blick aus den verquollenen Augen auf die Auktion geworfen, 104,99 (sofortkaufen?) gesehen und für ein Startgebot gehalten :D und davon Abstand genommen! 8o
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von engelchen-mail
      das war Knoppers :D


      Ach was... Hanuta... Knoppers...

      Ihr seid genau solche Blindnasen wie ich.... :rolleyes: :D :D

      Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da der Artikel zerstört wurde und daher nicht mehr verkauft werden kann.

      WinkZ* Mel
      (die sich jetzt erstmal neuen Cappu kocht)
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen