Frage zum Verkauf von Möbeln

    • Frage zum Verkauf von Möbeln

      Hallo zusammen,

      ich gehe mal davon aus dass es beim Verkauf von großen Möbelstücken (Schränke, Wohnwände, Bettanlagen) üblich ist, dass der Käufer bei der Selbstabholung den Abbau des Möbelstücks übernimmt. Oder??? Bei den meisten Auktionen ist dazu nämlich nichts angegeben. Da ich noch nie Möbel bei eBay verkauft habe, wollte ich mich dazu mal informieren!

      Danke.

      Gruß,
      Duna
    • RE: Frage zu Verkauf von Möbeln!!

      Das kann man halten wie ein Dachdecker, nur nicht so hoch ;)

      Bei manchen Möbeln ist es von Vorteil, dass man sie zumindest MITabbaut, damit man sieht, was wohingehört etc.

      Manchmal werden Möbel im abgebauten Zustand verkauft, und keiner sieht, dass irgenwo etliche Schrauben und Beschläge fehlen :rolleyes: also ist das von Nachteil.

      Bei einfachen Möbeln (Couchgarnitur, evtl. Bett) ist es wohl nicht unbedingt nötig, die im Ganzen zu sehen, schadet aber auch nicht.

      Grundsätzlich gilt, WAS DU WILLST geht, muss aber eben genau im Angebot angegeben sein, dann dürfte es keine Probleme geben :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Frage zu Verkauf von Möbeln!!

      Möchtest Du denn verkaufen oder kaufen ?

      Beim Verkauf würde ich grundsätzlich reinschreiben, ob es schon abgebaut ist und eben so mitgenommen werden kann, oder ob es noch so wie zB fotografiert da steht und der Käufer es selber abbauen und transportieren muss....dies verhindert hinter Missverständnisse.

      Beim Kauf würde ich definitiv vorher nachfragen. Je nachdem was Du gerne möchtest.....wenn dort nichts steht, dann kannst Du da ankommen und musst erstmal alles auseinander bauen und 5 Etagen runterschleppen oder Du kommst zB mit drei Mann und alles ist schon fertig abgeschraubt und verpackt.....hierbei kann eben auch das Problem auftauchen, das Stubentiger angesprochen hat.....

      Es gibt keine Vorgaben oder Pauschalen ! Um sicher zu gehen, immer vorher nachfragen, bzw. genaue Angaben machen.
      :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()