Frage zu Versandkosten

    • Frage zu Versandkosten

      Hallo!

      Ich bin total neu auf ebay und hab da folgende Frage:

      Wenn ich einen Artikel per Nachnahme versende, dann muss, soweit ich weiß, der Käufer den Preis + Nachnahmegebühren bezahlen.

      Was ist jetzt aber, wenn ich als Verkäufer eine falsche Nachnahmegebühr eingestellt habe?
      Ich hab jetzt beispielsweise 1 Euro angegeben. die Nachnahmegebühren betragen aber 4 Euro. Muss dann der Käufer die ganzen 4 Euro bezahlen oder kann man das aufteilen, dass der Käufer und der Verkäufer einen Teil zahlen müssen?

      Danke und lg

      enne
    • RE: Frage zu Versandkosten

      Hallo erstmal :]....meines Erachtens nach ist es deine Aufgabe, dich vorher zu informieren, wie hoch die tatsächlichen Versandgebühren sind. Demnach zahlt der Käufer auch nur das, was Du angegeben hast. Dies ist Teil des Kaufvertrags ! :rolleyes:

      Wenn die Auktion noch läuft, kannst Du (wenn noch keiner geboten hat) die Option Versandart/Kosten jederzeit bis zum ersten Gebot ändern. Gehe dazu auf dein Angebot und dann auf "Angebot bearbeiten". Wenn bereits jemand geboten hat, dann kannst Du diese Option nicht mehr ändern, da dies eben Teil der Auktion ist und der Bieter davon ausgehen darf, dass die Angaben so stimmen, demnach auch unter den gegebenen Voraussetzungen geboten hat. :(

      Wenn die Auktion noch läuft, dann kannst Du den Bieter (mit Höchstgebot) anschreiben und ihm die tatsächlichen Versandkosten mitteilen, sag ihm, Du hättest dich vertan...... Dieser hat dann die Möglichkeit weiter zu bieten oder das Gebot bestehen zu lassen, oder eben sein Gebot zurückzunehmen. Dann würde ich gleichzeitig unter der Option "zum Angebot hinzufügen" nochmal dick und fett die tatsächlichen Versandkosten mitteilen, sowas wie:

      "Achtung, leider ist die Versandart/sind die Versandkosten falsch ausgeschrieben, ich korrigier
      e und teile mit, dass die Kosten des Versands für diesen Artikel bei XY Euro liegen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis vor Gebotsabgabe !"

      Sollte die Auktion bereits beendet sein, würde ich zu den angegebenen Versandkosten auch versenden, Du kannst natürlich den Käufer fragen, ob er das übernimmt, aber ich glaube kaum, dass der das freiwillig macht....

      Warum willst Du eigentlich per Nachnahme versenden ? Das ist doch nur mit unnötigen Kosten verbunden...und diese musst Du auch bei der Post vorlegen...

      Ich hoffe, mein Beitrag konnte dir ein wenig helfen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

    • HI engelchen-mail!

      Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das mit den Versandkosten habe ich wirklich nicht besonders klug gemacht.

      Kannst du mir noch eventuell sagen, welche Alternativen es zum Versand per Nachnahme gibt?

      Vielen Dank nochmals und liebe Grüße

      enne
    • Kannst du mir noch eventuell sagen, welche Alternativen es zum Versand per Nachnahme gibt?


      Man könnte einen Treuhandservice nutzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • na...verkaufen, den Betrag + Versandkosten vom Bieter überweisen lassen und dann versenden ;)

      Das ist die einfachste und gängigste Methode bei Ebay....

      Du stellst die Auktion ein, zB als Päckchen, Warensendung, Büchersendung oder Paket (welches dann auch versichert ist) zum gegebenen Preis deines Versenders und der Käufer überweist dir den Preis der Ware + Versandkosten und dann wenn das Geld auf deinem Konto ist, versendest Du die Ware :D

      Biete als privater Verkäufer am besten immer den unversicherten und den versicherten Versand an. Dann kann sich der Käufer eine Option aussuchen. Wenn er die unversicherte Variante nimmt, die für ihn günstiger ist, dann bist Du nicht dafür verantwortlich, wenn die Ware auf dem Versandweg abhanden kommt.

      Für diesen Fall würde ich aber einen Beleg (Quittung) der Post oder wo Du versendest auf jeden Fall behalten, bis die Auktion komplett abgeschlossen ist.

      So kann der Käufer selber entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder doch den versicherten Versand wählt. Nur wenn er das macht, dann musst Du es auch versichert verschicken und einen Versand ID bereithalten falls was passiert, denn wenn Du das nicht machst, dann kannst Du Ärger bekommen, weil Du im Falle eines gewünschten und bezahlten aber nicht ausgeführten versicherten Versand dann schon für das Verschwinden verantwortlich gemacht werden kannst.

      Wenn Du aber versichert versendest und dies auch nachweisen kannst, die Ware dennoch abhanden kommt oder kaputt geht (auf dem Versandweg), dann muss sich der Käufer an den Versender wenden und kann sich dort den Schaden ersetzen lassen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • NEIN: Kein Versand ist kostenlos !!!!!

      Versicherter Versand ist in der Regel teurer, aber eben versichert, man kann durch eine IP die Sendung verfolgen und wenn die Sendung wegkommt oder beschädigt wird, dann ist sie bis zu einem gewissen Betrag versichert !

      Der Versand per Nachname garantiert den Versand bis zur Abnahme, da er von dem Empfänger bezahlt und unterschrieben werden muss.

      Der Versand per Nachnahme ist aber immer teurer !

      Bitte mach dich hier mal schlau:

      deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015318_832
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ok, alles klar, danke dir engelchen-mail. Und jetzt noch eine allerletzte Frage ;)

      Was passiert, wenn der Käufer das Geld überwiesen hat, der Verkäufer aber sich entschließt, das Paket einfach nicht zu verschicken ? Kann der Verkäufer dann rechtlich verfolgt werden?
    • Entschuldige, aber langsam komme ich mir ein bisschen verarscht vor ! :wallbash

      Wenn Du was verkaufst und die Auktion bis zum Ende durchläuft, dann ist das ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft, also ein Kaufvertrag ! Dieser ist rechtlich bindend für beide ! Wenn Du also dann einfach doch nicht versendest, dann kann dich der Käufer mahnen und im krassen Falle auch auf Erfüllung verklagen !

      Ebay ist kein Spielplatz....wenn ich Bock hab hast Du Glück, wenn nicht....dann Pech.....NEIN....das ist kein Spaß, sondern ein gültiges Rechtsgeschäft !
      Somit zur Willenserklärung mindestens zweier Personen:

      bankstudent.de/bankkaufmann/kaufver1.pdf

      Zu deiner Frage: Natürlich kann der Verkäufer dann rechtlich verfolgt werden, was denkst Du denn ? Erstens hast Du was offiziell und nach oben genannten Kriterien verkauft und zweitens bereicherst Du dich ungerechtfertigt !

      Das bringt dir eine vorgerichtliche Mahnung, dann einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid, ggf. eine Anzeige wegen Betrugs und dann bekommst Du entweder die Zwangsvollstreckung oder ein gerichtliches Verfahren.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ok, ich frage deshalb, weil ich da schon diverse Geschichten über ebay gehört habe. Das mit dem Kaufvertrag scheine ich vorhin überlesen zu haben, sry dafür.

      Ok , wunderbar, dann bin ich froh, dass dass das Kaufen/Verkaufen bei ebay eine doch sehr seriöse Geschichte ist.
      Nochmals danke, sry für die nervigen Fragen und bis bald ;)

      Liebe Grüße enne
    • Kein Problem, immer gerne, leider verstehe ich deine Ausführung nicht ganz....

      Was hast Du denn gedacht ? Das einer was verkaufen kann und dann einfach wieder NEIN sagt ?

      eBay ist mit Sicherheit nicht der sicherste Verkauf/Kaufplatz, aber in Deutschland haben wir immernoch Gesetze, die im Regelfall gelten....egal ob privat oder gewerblich.....hier wird ordentlich gehandelt und offiziell ein Kaufvertrag beiderseits abgeschlossen ! :]

      Was Käufer und Verkäufer daraus machen ist erstmal zwar nicht eBay-Problem, ist aber regelmäßig bei Problemen vor deutschen Gerichten eindeutig ! Für alle Unregelmäßigkeiten sind unsere kompetenten Rechtsanwälte da.

      Wer verkaufen will und sich nicht sicher ist, der sollte Kleinanzeigen schalten und den Verkaufs/Kaufpreis dann aushandeln......
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Kleiner Tipp:

      Glaub nicht alles, was am Stammtisch über ebay erzählt wird. Da sind viele Halbwahrheiten dabei, teilweise auch totaler Quatsch.

      Lies die Hilfeseiten bei ebay zu bestimmten Fragen, die sind oft eindeutig erklärt. Informiere dich auch mal bei der Post (die ja in den meisten Fällen den Versand übernehmen) über die angebotenen Versandarten, dass klärt auch so manche Frage.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.