Anfängerfrage zum Kauf

    • Anfängerfrage zum Kauf

      Hi,
      da ich ein ziemlicher Anfänger bin was ebay angeht, wollte ich mir hier erstmal ein wenig helfen lassen.
      Es geht sich um folgendes:
      Ich möchte mir ein Hantelset kaufen, bei ebay hab ich auch eins gefunden.
      Hier ist der Link:
      cgi.ebay.de/Kurzhantel-15-Kg-S…1318&_trksid=p3286.c0.m14 Artikelnummer: 160289019162

      Jetzt frage ich mich ob dieses Geschäft wirklich seriös ist.
      Ich hab mir das Profil das Verkäufers angesehen & er besitzt sehr viele Positive einträge.
      Aber dennoch tun sich mir einige Fragen auf:
      1) Wird es mich wirklich nur das kosten, was ich biete & wieviel die Versandkosten betragen ?
      Oder muss ich mit versteckten Rechnungen rechnen ?
      Wobei gesagt werden muss, das ich beim lesen des Artikels keine bemerkt habe.

      2) Was für einen Gewinn macht der Verkäufer dabei ?
      Momentan müsste ich ja nur 1,50€ bieten, um das Hantelset zu bekommen.
      Und 1,50€ ist ja nicht gerade ein großartiger gewinn.
      Ich erkenne einfach nicht die Logik dahinter, wieso jemand ein solches Set für 1,00€ anbietet.

      Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, da ich wirklich 0 Ahnung von ebay habe.

      Danke ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HEast ()

    • Willkommen im Forum!

      Versandkosten stehen deutlich mit 8,90 weit oben im Angebot. Da kann also nichts Verstecktes dazukommen. Die 1€ sind im übrigen nur der Startpreis. Wenn das Gebot ausläuft, wird der Preis ungefähr beim Marktwert liegen. Da wirst du mit deinen 1,50 nicht zum Zuge kommen.

      Im übrigen handelt es sich um einen gewerblich Verkäufer. Wenn die nach dem Kauf irgendetwas nicht gefällt, kannst du immer noch von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

      Das Bewertungsprofil ist grandios. Was soll daran nicht seriös sein?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Muss ich den Artikel kaufen, wenn ich als letzter geboten hab oder kann ich mich auch umentscheiden ?


      Grundsätzlich ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden. Aber wie ich bereits schrieb, gibt es bei einem gewerblichen Verkäufer - und nur da - ein Widerrufsrecht. Das hat aber nichts mit ebay selbst zu tun, sondern dies regelt das BGB.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also das Gebot läuft noch ca 7 Minuten und steht somit zur Zeit auf 18,27 Euro, dazu kommen dann noch die Versandkosten.

      Wenn Du nicht wirklich bereit bist, den Preis, den Du bietest auch zu zahlen, dann solltest Du es auch lassen, denn das ist wirklich ärgerlich für jeden Verkäufer, wenn Du einfach ins blaue bietest mit dem Hintergrund, dass Du es eh dann nicht nimmst.

      Gib ein Gebot ein, welches Du maximal zahlen würdest und dein Bietagent geht automatisch bis zu diesem Gebot mit, steigt dann aus..... oder warte bis zum Ende und biete kurz vor Schluss mit, wenn es noch unter deinem Buget liegt.

      Natürlich kannst Du bei gewerblichen Verkäufern innerhalb von einem Monat widerrufen, aber das wäre nur aus dem Grund der Freibieterei unfair gegenüber dem Verkäufer ! Sowas muss nicht sein.

      Bitte bedenke dies und sei ein fairer Ebay-User von Anfang an...dann wirst Du dich sicher auf der Plattform wohlfühlen und das ein oder ander Schnäppchen schlagen :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von HEast
      Muss ich den Artikel kaufen, wenn ich als letzter geboten hab oder kann ich mich auch umentscheiden ?


      Wenn du nicht kaufen willst, warum bietest du dann? Da kommt doch extra noch eine Sicherheitsabfrage vor der endgültigen Abgabe des Gebotes.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Wichtige Grundsätze für Käufer

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      Wenn Käufer einen Artikel kaufen (entweder als Höchstbietender oder über Sofort-Kaufen), müssen sie diesen auch bezahlen. Weitere Informationen über unseren Grundsatz zur Vorgehensweise bei nicht bezahltem Artikel.
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      Käufer dürfen kein Gebot abgeben, wenn sie den Artikel nicht wirklich kaufen möchten. Mit der Abgabe eines Gebots verpflichten Sie sich, den Artikel abzunehmen und zu bezahlen, wenn Sie mit Ablauf der Auktion der Höchstbietende sind. Mit Ablauf der Auktion kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
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      Damit verbunden dürfen Käufer Gebote auch nur unter ganz bestimmten Ausnahmen zurücknehmen. Weitere Informationen über unseren Grundsatz zur Gebotsrücknahme.
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      Käufer dürfen nicht bieten oder kaufen, wenn sie nicht die vom Verkäufer in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen erfüllen. Es ist auch nicht zulässig, Gebote abzugeben oder einen Artikel zu kaufen, wenn dadurch nur der ordnungsgemäße Ablauf eines Angebots verhindert werden soll. Weitere Informationen über unseren Grundsatz zu unerwünschtem und böswilligem Bieten.
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      Käufer dürfen nicht auf eigene Artikel bieten, um den Artikelpreis künstlich in die Höhe zu treiben. Bieter müssen vollkommen unabhängig vom jeweiligen Verkäufer handeln.


      Dazu noch:

      § 433
      Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

      (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

      (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger