Falsche Person hat Artikel erhalten und nun ist dieser kaputt...

    • Falsche Person hat Artikel erhalten und nun ist dieser kaputt...

      Ich habe mal eine Frage, undzwar habe ich fälschlicherweise einen Arktikel , für den ich zwar geboten hab, aber nicht höchstbietender war erhalten....
      nun ist mir das blöde Dingen hingefallen (ja ich bin ein dussel...manchmal) und funktioniert jetzt nicht mehr richtig :wallbash
      Wie verweilt man jetzt?
      Da der Höchstbietende ja eigentlich den Artikel erhalten sollte, muss ich ihm den Preis des Gerätes/bzw. ein Ersatzgerät bezahlen/zusenden, oder gilt da der Gebotene Preis auf den Artikel, den ich ersetzen muss?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rem ()

    • RE: Arktikel falsche Person erhalten und nun ist dieser Arktikel Kaputt...

      Hallo erstmal :]

      Also ehrlich gesagt ist mir die Sache ein wenig schleierhaft. Wie kommt der Verkäufer denn eigentlich an deine Adressdaten, wenn Du nicht Gewinner dieser Auktion bist ?

      Ebay gibt meines Erachtens nach keine Adressdaten von unterlegenen Bietern frei, es sei denn, das Gebot des Höchstbietenden wurde zurückgezogen und die wurde der Artikel "an unterlegenen Bieter" angeboten. Dazu hättest Du aber nochmals zustimmen müssen.

      Zur Sache:

      Nach § 985 I BGB hat der Verkäufer ein Herausgabeanspruch an dich !

      Du hast kein Recht an dem Teil, da Du es nicht käuflich oder sonstwie erworben hast. Leider ist es nach meinem Wissen auch so, dass Du den Schaden ersetzen musst. :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Arktikel falsche Person erhalten und nun ist dieser Arktikel Kaputt...

      Normalerweise ist soetwas aber ein klarer Fall für eine Haftpflichtversicherung, grade weil es ja nicht deins war,
      oder ist es das doch? Das solltest du zuerst klären und dann mal (d?)einen Versicherungsagenten fragen ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Arktikel falsche Person erhalten und nun ist dieser Arktikel Kaputt...

      Diffizil!

      Ich würde fogendermaßen argumentieren: Wie engelchen bereits schreibt, hat der Versender einen Herausgabeanspruch. Ist dies nicht möglich (wie hier), mußt du gleichwertige Ware beschaffen oder der Versender kann sich entsprechende Ware beschaffen und dir die Kosten aufbrummen. Das dürfte dann der Marktwert sein und nicht der vielleicht zu gering ausgefallene Preis bei ebay (aber vielleicht entsprach dieser auch ungefähr dem Marktwert).

      Ist denn die Auktion preislich so sehr von anderen vergleichbaren bei ebay abgewichen? Und dann bleibt tatsächlich die Frage, woher der VK deine Adresse hatte?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke diese Frage ist ohne jegliches Hintergrundwissen nicht zu beantworten.

      Kernfrage dürfte sein, ob der Verkäufer gewerblich handelt oder privat.

      Im Falle des gewerblichen Handels dürfte der § 241 a BGB (Unverlangt zugesandte Ware) eine Rolle spielen.

      Sofern die dortigen Ziff. 2 und 3 nicht relevant sind, hat der Verkäufer in diesem Fall keinerlei Ansprüche und § 985 BGB wäre nicht zutreffend, da der Empfänger die Ware auch hätte sofort wegschmeissen können.

      Sofern beide gewerblich tätig sind oder beide privat ergeben sich wieder andere rechtliche Betrachtungsweisen.

      Es kommt also auf den konkreten Fall an zu dem keine Infos bisher vorliegen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von supe ()

    • also es war eine nicht gewerbliche auktion in einem Forum, es gibt eine Regel, dass wenn innerhalb der letzten minute geboten wurde, die auktion um 3 minuten verlängert wird (nur maximal einmal).
      Ich war inkl. der 3 Minuten Regel noch in der Zeit ...
      Doch die 3 Minuten Regel war nichtig, da das letzte Gebot genau eine Minute vor Ablauf gegeben wurde und somit nicht innerhalb der letzten Minute...klingt komisch - isset auch ^^
      Der Verkäufer hat sich vertan und mir dementsprechend den Artikel zugeschickt (per icq hat er sich gemeldet und dort haben wir alles weitere Abgewickelt.)
      Später kam dann der Admin dazu und sagte dass ich die Auktion garnicht gewonnen habe und somit ich den Arktikel nicht ersteigert hab...dabei ist allerdings shcon das malör passiert...
    • @supe

      Kernfrage dürfte sein, ob der Verkäufer gewerblich handelt oder privat.


      Wenn der Versand versehentlich passiert ist wie hier, dann dürfte das irrelevant sein.

      Im Falle des gewerblichen Handels dürfte der § 241 a BGB (Unverlangt zugesandte Ware) eine Rolle spielen.


      Ganz richtig, und zwar der Absatz zwei:

      (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

      Demnach ergeben sich wiederum die Gesetzlichen Ansprüche nach §985 BGB wie es engelchen bereits richtig geschrieben hat:

      Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

      Sofern die dortigen Ziff. 2 und 3 nicht relevant sind, hat der Verkäufer in diesem Fall keinerlei Ansprüche und § 985 BGB wäre nicht zutreffend, da der Empfänger die Ware auch hätte sofort wegschmeissen können.


      Wie oben argumentiert ist sehr wohl Ziffer 2 relevant und da die Ware irrtümlich verschickt wurde, kann der Empfänger sie auch nicht wegschmeißen.

      Das einzig fragliche dürfte hier überhaupt die Summe des Schadensersatzes. Wenn der Auktionspreis ungefähr dem Marktpreis entsprechen würde, wäre dies aber auch irrelevant. Daher nochmal die Frage an den TE: Gibt es da so einen große Differenz, daß diese Frage strittig ist?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wäre auch ganz interessant, um welches Auktionshaus es sich hier handelt. Ebay ja offenbar nicht, denn die biten eine solche Art Auktionen nicht an.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • ich hätte bitte auch gerne gewusst, um welche Art Auktion oder um welches Forum ? es sich hier handelt.

      Es ändert nix an der rechtlichen Seite, allerdings kenne ich die Regeln solcher Auktionen und deren Öffentlichkeit betreffend Adressen von Nichtgewinnern nicht.

      UND: Über welchen Artikel mit welchem Preis reden wir hier ? 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn der Versand versehentlich passiert ist wie hier, dann dürfte das irrelevant sein.

      Eben : "WENN"

      Keiner weiss genaues ... und darum sollte man vorsichtig mit rechtlichen Ratschlägen sein.

      Für mich schaut es auch nicht nach einem "versehentlichen Versand" aus, sodaaa eigentlich nur Ziff. 1 der gestzlichen Regelung ziehen dürfte nach der keinerlei Verpflichtungen bestehen.

      Wie sollte ein solcher "versehentlicher Versand" eigentlich passieren????

      Es ist also festzustellen, dass keine Aussage getroffen werden kann ohne detaillieret Kentnisse, denn es könnte so oder so sein. Einverstanden?
    • Ich habe das Versehen spätestens aus diesen Äußerungen des TE geschlossen:

      Der Verkäufer hat sich vertan und mir dementsprechend den Artikel zugeschickt (per icq hat er sich gemeldet und dort haben wir alles weitere Abgewickelt.)
      Später kam dann der Admin dazu und sagte dass ich die Auktion garnicht gewonnen habe und somit ich den Arktikel nicht ersteigert hab...dabei ist allerdings shcon das malör passiert...


      Sollte ich das vollkommen falsch interpretiert haben, hast du natürlich recht.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.