Unterstellung der Manipulation

    • Unterstellung der Manipulation

      Artikellink:

      Hallo, ich verkaufe momentan meinen Roller in ebay, jetzt habe ich von einem unbekannten Menschen, welcher in der gleichen Stadt wohnt wie ich folgende Nachricht bekommen:

      Hallo lpchazy,

      Den Roller habe Ich doch mal beim Berufscolleg für Technik in Ahaus gesehen. Da hatte er aber mehr runter. Und ausserdem sieht man doch das am Techo gedreht wurde.

      Naja Lg


      - stiffler008


      Jetzt meine Frage: Wie soll ich darauf reagieren ? Ich habe nämlich definitiv nichts an den Roller gemacht ?!
    • Jetzt meine Frage: Wie soll ich darauf reagieren ? Ich habe nämlich definitiv nichts an den Roller gemacht ?!


      Dann gar nicht. Warum solltest du auf sollche Witzbolde reagieren. Den Bieter würde ich aber bei deinen Auktionen sperren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da hast du wohl einen "Konkurrenten" in der gleichen Stadt! Da er in der Auktion dein Nummernschild identifizieren konnte, ist es ja möglich, dass er deinen Roller wirklich mal gesehen hat. Schließlich hat er selbst grad so ein Teil in Einzelteilen bei ebay verkauft ;)

      Vielleicht weiß er ja sogar von dir, wie lang dein Weg ist und wie oft du ihn so fährst, vielleicht hat das aber alles nichts zu sagen und es ist nur seine Art zu sagen
      Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast
      8o

      In dem Fall könnte es für dich selbst beruhigend sein, mal ganz unverbindlich den Kontakt zu suchen und sich freundlich zu unterhalten, schließlich hast du doch ein gutes Gewissen oder? Sonst wär hier mal eins gewesen :lach:

      Ich hab doch richtig verstanden, die Papiere (Fahrzeugbrief und -schein sind vollständig vorhanden? Was ich mich nur frage, wie soll sich der Käufer im Garantiefall ohne Rechnung und/oder Garantiekarte an den Händler wenden? Kannst du nicht den Händler, der dir den Roller verkauft hat, bitten, dir eine Rechnungskopie von deinem Kauf zu machen? Schließlich ist er ja von Rechts wegen verpflichtet Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren, da wäre es gegen eine Aufwandsentschädigung bestimmt möglich, frag doch mal!

      Jedenfalls wäre das ein gutes Verkaufsargument, denn ich befürchte, das unter den Umständen jetzt und dem hohen Startpreis nicht so leicht jemand zuschlagen wird :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Unterstellung der Manipulation

      Original von lpchazy
      Jetzt meine Frage: Wie soll ich darauf reagieren ? Ich habe nämlich definitiv nichts an den Roller gemacht ?!


      Wenn dem so ist und du das evtl auch beweisen kannst, abwarten und Tee trinken.

      Wenn an den Anschuldigungen doch was dran sein sollte (man kann ja auch andere machen lassen), schleunigst alles richtig stellen
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Unterstellung der Manipulation

      Für mich klingt das ein bisschen komisch...wer läuft denn durch die Gegend und überprüft Tachos von rumstehenden Rollern, sucht dann bei Ebay und findet auch noch diesen Roller und merkt sich zusätzlich noch die Kennzeichen ?

      Merkwürdige Sache !

      Oder stand der Roller dort evt. wärend die Auktion schon lief ? Dann könnt ich das ja noch verstehen....gg

      Mit reinem Gewissen würde ich einfach wie bereits gesagt, nicht reagieren. 8)

      Es könnte natürlich auch so sein, dass der Schreiber selber an dem Roller interessiert ist und hofft, so den Preis drücken zu können oder er hofft, dass Du den Roller rausnimmst, weil er dich dann unter einem anderen Account anschreibt und dir ein niedrigeres Angebot macht.....

      Kann der Platz der hier beschrieben wurde denn überhaupt in Frage kommen ?

      Also: Ich habe mir die Auktion gerade nochmal genauer durchgelesen, durch deine hier gemachten Angaben kann man sich den Sachverhalt auch zusammenreimen. Steht ja eigentlich alles drin und wer sich in der Gegend auskennt, der kann sich das dann so zusammenreimen um evt. die oben genannten Vorteile zu erhaschen.

      In 5,5 Monaten - wenn deine Angaben stimmen, dass Du nur zur Schule/Arbeit und zurück gefahren bist - kommt der angezeigte Kilometerstand doch auch hin... :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unterstellung der Manipulation

      ich stelle mir das so vor:

      Spätestens seit September verkauft der "geheimnisvolle fremde" Hobbyschraubero8 irgendwelche Verkleidungsteile von Yamaha und hat über die geniale EBAYSUCHE mal so gekuckt, was sonst noch so auf dem Markt ist und was man vielleicht in Einzelteilen gewinnbringend verkaufen könnte. Klar hat er die Entfernungsoption drin und will natürlich nahebei günstig "Selbstabholen" ;) So findet er in SEINER STADT den TE, vielleicht besuchen sie ja sogar die gleiche Schule (das war sowieso irgendwie mein erster Eindruck)

      Über seine Motivation diese Mail zu schreiben bin ich mit mir noch uneins :)
      - er sucht noch Kumpels zum gemeinsamen Schrauben? 8o
      - er macht sich lustig über die geringe Km-leistung eines "MöchtegernMotoradfahrers" :D
      - oder er will, wie du es so trefflich beschrieben hast, den Preis auf die ein oder andere Weise senken, drücken, billiger machen, zwecks eigener Gewinnoptimierung :tongue:
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    • RE: Unterstellung der Manipulation

      jo: Leben des TE:

      Hat gerade seine Ausbildung beendet, hatte sich den Roller angeschafft um die teuren Busfahrkarten zur Ausbildungsstätte/Berufsschule zu sparen, denn es ward Sommer.....

      Da kommt so ein Roller ja gut und man ist schnell mal hier und da.....nun hat er die Prüfung bestanden, einen Job erhalten und verdient demnach soviel, dass er sich ein Auto und dessen Unterhalt leisten kann...ausserdem kommt ja nun der Winter und da macht so ein Roller keinen Spaß....ein Auto mit Deckel und Heizung kommt da schon viel besser :D

      Unser "unbekannter Schreiber" ist ein Mitberufsschüler der evt. die Prüfung nicht geschafft hat und noch ein halbes Jahr dranhängen muss :lach:

      Weil er also nur das Ausbildungsgehalt bekommt hat er vor lauter Verzweiflung seine alte Maschine auseinander genommen und die noch guten Teile verkauft. Nun braucht er aber ein unterhaltsgünstiges Fahrvehikel - ein Auto ist nicht drin mit Ausbildungsgehalt und so hat er sich an den netten ehemaligen Mitschüler erinnert, der doch diesen tollen Roller hatte...aber 450 Euro ??? Nene...gg

      Dann versucht er es über diesen Weg :wallbash

      Diese Angaben sind ohne Gewähr und gerade nur meiner persönlichen Phantasie entsprungen :lach:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wie? Hast du dass nicht nachgeprüft bevor du dich hier äußerst? Vielleicht handelt es sich bei dem Objekt ja gar nicht um einen Roller? Evtl sind dass ja Kartoffeln? :lach: (Blanke Ironie)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Zum Thema, hier mal ein Vergleich, was sowas ungefähr neu kosten könnte: http://www.discount24.de (einer der gesponserte Links bei der Ebaysuche!)
      Die Dinger sollen sich ganz gut fahren lassen(mal unabhängig von der Marke), mit Führerscheinklasse 3(?) und sind bei schönem Wetter eine echte Alternative zum Auto, besonders in der GROßstadt ;) Quelle: mein Sportkollege, also völlig zuverlässig :D
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    • das hat höchstens mit den möglichen Schwierigkeiten des TE zu tun, mit dem Startpreis erfolgreich seinen Roller zu verkaufen, schließlich will der "neue Ebayer" ja bei 1 Euro einsteigen um dann bei 555 Euro das Gefühl zu haben, ein Schnäppchen gemacht zu haben. :rolleyes:
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    • wobei ich den Preis für einen Roller, der nicht mal ein halbes Jahr alt ist, richtig ok finde...aber hast schon Recht...ab einem Euro zu steigern ist irgendwie kickiger....auch wenn man hinterher evt. ein häheres Gebot abgibt...ich kann mich davon nicht freisprechen....gg
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