Umgehung der Pflichten gewerblicher Anbieter

    • Umgehung der Pflichten gewerblicher Anbieter

      Hallo,
      ich möchte hier mal etwas zu Diskussion stellen, das ich immer mehr bei ebay beobachte:

      Gewerbliche Verkäufer melden sich im Ausland an und verkaufen ausschliesslich auf ebay Deutschland

      Beispielhaft möchte ich hier - und mit dem deutlichen Hinweis, dass es kein Einzelfall ist - folgenden account nennen:

      shop.ebay.de/merchant/katahaba…QQ_armrsZ1QQ_fromZQQ_mdoZ

      Dieser Verkäufer handelt wohl zweifelsfrei gewerblich (immer gleiche Waren etc etc).

      Angemeldet ist er in Japan als "privater" Verkäufer - verkauft aber ausschl. (s. Bewertungen) gewerblich auf ebay Deutschland.

      Das Angebot ist in Deutsch abgefasst - Die Zahlungen erfolgen auf ein deutsches Konto.

      Hierdurch umgeht er alle für Deutsche geltenden gesetzlichen Vorschrfiten, wie z.B. Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrecht etc

      Im Gegenteil: Ausdrücklich erwähnt er in seinen Auktionen "Kein Umtausch ! Keine Rueckgabe !"

      Weiterhin werden in der Auktionen die auf den Käufer zukommenden doch recht hohen Zoll- und Mwst-Kosten überhaupt nciht erwähnt.

      Ich habe diesen Verkäufer aus dem Grunde beispielhaft ausgewählt, da er noch über 3 weitere Accounts verfügt mit denen er das "gleich Spiel" spielt.

      Meine Fragen:

      Ist dies ein "genialer" Trick mit dem man wirklich die ganzen deutschen Vorschriften umegehen kann?

      Wer wäre für den Verstoss zuständig? Ebay Deutschland (wo er nicht angemeldet ist) ?
    • Ist dies ein "genialer" Trick mit dem man wirklich die ganzen deutschen Vorschriften umegehen kann?


      Na ja, er umgeht damit doch nur die Regeln von ebay. Rechtlich ist es egal, wo er seinen Account angemeldet hat, wenn er faktisch in Deutschland handelt.

      Wer wäre für den Verstoss zuständig? eBay Deutschland (wo er nicht angemeldet ist) ?


      Auf ebay kann man in solchen Fällen nicht hoffen, obwohl ich in letzter Zeit von Einzelfällen gelesen habe, in denen ebay tatsächlich gegen ganz dreiste Scheinprivate vorgegangen ist. ich würde grundsätzlich die Wettbewerbszentrale vorschlagen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Na ja, er umgeht damit doch nur die Regeln von ebay. Rechtlich ist es egal, wo er seinen Account angemeldet hat, wenn er faktisch in Deutschland handelt.


      Im Prinzip hast Du recht .... aber soll man im Zweifelsfall gegen jemanden mit - zumindest angemeldetem - Wohnsitz in Tokio klagen ????

      ich würde grundsätzlich die Wettbewerbszentrale vorschlagen.


      Schicken die Abmahnungen nach Japan ????
    • Im Prinzip hast Du recht .... aber soll man im Zweifelsfall gegen jemanden mit - zumindest angemeldetem - Wohnsitz in Tokio klagen ????


      Du willst doch nicht klagen?!

      Schicken die Abmahnungen nach Japan ????


      Ich ging letzt nach deinen Schilderungen davon aus, daß die Tokioer-Adresse nur ein Fake ist, der wahre Firmensitz und Artikelstandort aber in D.

      Wenn die Firma tatsächlich in Tokio sitzt wird es da kein Herankommen geben. Gelten dann überhaupt die deutschen Verbraucherschutzgesetze? Ich bin da nicht so fit, wenn es um grenzübergreifenden Verkauf geht.
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    • RE: Umgehung der Pflichten gewerblicher Anbieter

      mal ne andere Frage dazu: Wie kommt der an das Powerseller Zeichen wenn er seit dem Jahr 2006 als privater Verkäufer angemeldet ist und erst 209 Bewertungen hat ???????????????????????????????? 8o

      Abgesehen von der einen schlechten Bewertung scheint er ja auch schnell zu versenden. Aber wohl tatsächlich aus dem Ausland, da sich einige über die Zollgebühren mehr oder weniger beschweren....

      Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich darf aus Deutschland ja genauso auch dahin verkaufen...was soll denn daran falsch sein ?

      Wie das rechtlich aussieht.....hm....

      tokyo.diplo.de/Vertretung/toky…_Downl,property=Daten.pdf
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich darf aus Deutschland ja genauso auch dahin verkaufen...was soll denn daran falsch sein ?


      Grundsätzlich nichts ..... aber der stellt gezielt (unter under div. accounts) bei ebay Deutschland ein und hält sich nicht geringsten an die gesetzl. Vorgaben:

      - Kein Widerrufsrecht (im Gegenteil: er schliesst Umtausch aus)
      - Kein Hinweis auf die Zollkosten
      etc etc

      Wenn das ein "Wetbewerber" aus Deutschland von ihm auf ebay Deutschland machen würde könnte der doch gar nicht so schnell laufen wie die Abmahnungen kommen!

      Und keiner ist zuständig??? Fast "genial", oder?
    • jaja, aber er ist ja als privater deklariert, demnach müsste er auch in Deutschland kein Widerrufsrecht einräumen !

      Das mit den Zollkosten ist natürlich weniger schön....wobei ich beim Artikelstandort schon davon ausgehen muss, aber Du hast recht, das sollte angegeben sein. Darum sag ich ja immer wieder: Lesen lesen lesen..und zwar auch die Bewertungen...dann sollte man dies zumindest merken. Dies ist natürlich keine Entschuldigung dafür.....leider gilt auch hier der Satz:

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :rolleyes:

      Mit der rechtlichen Geschichte bin ich bei deiner Aussage ein bisschen im Zweispalt...erstens wissen wir nicht, wie die AGB dort aussieht, zweitens muss er als privater VK wie gesagt nach deutschem Recht auch kein Widerrufsrecht einräumen, demnach stimmt auch deine Ausführung einer Abmahung im Wettbewerbsrecht nicht ganz.

      Was noch anzumerken wäre...er gibt nicht an, ob der Versand versichert ist, demnach sollte man auch dies vor Kauf erfragen, denn wenn der Artikel weg kommt beim Versand, dann ist man als Käufer ebenfalls geprellt...

      Ausserdem hat er ein Konto in Deutschland...dies wirkt für mich auch komisch....

      Evt. steckt also auch ein Deutscher hinter dem Account, der einen Korrespondenten in Japan hat und mit diesem zusammen arbeitet, da von dort aus die Sachen verschickt werden.

      Frage ist auch ob es sich hier evt. um Fakes handelt oder tatsächlich um echte original Ware....

      sehr suspekt für mich....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

    • zweitens muss er als privater VK wie gesagt nach deutschem Recht auch kein Widerrufsrecht einräumen


      Dir ist aber schon klar, daß man die rechtliche Einstufung als gewerblicher Verkäufer nicht umgehen kann, indem man sich einfach als privat bezeichnet?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • das ist mir sehrwohl klar, aber wir reden doch hier aus Sicht des Käufers und er kauft erstmal bei einem privaten Verkäufer.

      Dagegen gäbe es aus Sicht der Lage auch nichts einzuwenden, denn bei 209 Bewertungen seit 2006 wäre dies legitim. Soweit ich das sehe deklariert er seine Ware auch nicht als Neu.....

      Das hier Zweifel daran besteht, ob das koscher ist, das steht leider auf einem anderen Blatt....da bin ich mit euch einer Meinung !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • jaja, aber er ist ja als privater deklariert, demnach müsste er auch in Deutschland kein Widerrufsrecht einräumen !


      zweitens muss er als privater VK wie gesagt nach deutschem Recht auch kein Widerrufsrecht einräumen, demnach stimmt auch deine Ausführung einer Abmahung im Wettbewerbsrecht nicht ganz.


      Das sehe ich etwas anders. Ausschlaggebend ist doch nicht wie er "deklariert" ist sondern wie er handelt und man kann wohl bei derzeit 25 gleichartigen Angeboten (nur auf dem einen account) kaum noch von "privat" ausgehen.

      Was noch anzumerken wäre...er gibt nicht an, ob der Versand versichert ist, demnach sollte man auch dies vor Kauf erfragen, denn wenn der Artikel weg kommt beim Versand, dann ist man als Käufer ebenfalls geprellt...


      Er versichert grundsätzlich nur für USD 15,--- .... gibt er auch als Wert an weil er meint, dass der Käufer dann keinen Zoll bezahlen muss - so naiv sind die aber leider nicht

      Frage ist auch ob es sich hier evt. um Fakes handelt oder tatsächlich um echte original Ware....


      Ne,ne echt ist das schon - deswegen (!) keine Sorge.

      So und jetzt noch ein Knüller- die emails die er schickt:

      "
      Hallo xxxxxx,

      danke fÜr Ihre Zahlung! Trankingsnr ist vorhandeln.

      Weg Zoll habe ich geschrieben dass die ware Gebrauch als
      personal effect fuer Sie, ein Wert von 15$ ist.
      Ich glaube es nicht dass Sie damit verpflicht sind zollsteuer zu
      bezahlen, aber wenn Sie von Zoll nach der Ware gefragt werden,
      empfehle ich Ihnen es zu sagen dass sie ein Geschenk ist, und
      gebrauchte sehr alte ITEM ist. Aber eigentlich bekommen Sie ihr
      problemlos, da gebraucht item fuer persoenliche gebrauch kein
      Kommerziellewert hat. Auf keinen Fall bringen Sie nicht Ihre
      Ebay rechnung um die Tasche abzuholen, dann mÜssen Sie den
      Umsatzsteuer bezahlen.

      Viel Spass beim Tragen! :)
      "


      Ich denk mal, da könnten ne Menge Leute ersthafte Probleme mit dem Zoll bekommen ...........
    • 25 gleiche aber doch leicht abweichende Angebote sind nicht zwangsläufig ein Indiz für einen gewerblichen Verkauf. Ich habe auch eine Polly Pocket Sammlungsauflösung gemacht, bei der ich 40! Artikel derartig gleich eingestellt hatte und auch nicht gewerblich verkauft habe, das nur mal dazu !

      Ihr zieht die Sache in eine falsch Richtung. Ich habe ja gar nix gegen eure Äusserungen und den Verdacht des gewerblichen Handels, im Gegenteil, aber wo kein Kläger, da kein Richter !

      Worum geht es euch oder dir supe denn eigentlich ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich hatte auch mal ein Problem mit so einer Scheinidendität. ich wollte eine PSP kaufen, die es allerdings nur in Japan gibt (eine spezielle Farbe), dafür bieten sich gewerbliche eBay Händler ganz gut an, da Sony vielen Online Händler mit Strafen droht, falls diese Japan-Geräte nach Europa verkaufen.

      Bei den Auktionen (ich kaufte zwei Geräte) stand Artikelstandort London, was mir auch sehr wichtig war, da man bei einem EU-Import ja Zoll zahlen muss. Das Geld wurde dann über paypal von meinem Bekannten überwiesen, der sich das Gerät mitbestellt hat. Doch dann hat sich herausgestellt, dass das Gerät nicht in London, sondern in HongKong befindet.

      "Hi shipment will be shipped from Hong Kong. Can you please tell me your country declare Allowance? I will declare to the maximum allowance for this. I usually declare them as Toys, Gundam. The best way to do this is to use an Invoice. I can include a designated invoice to show to Customs that your parcel meets the declared allowance."

      Haben das dann daraufhin erklärt, dass wir dem nicht zugestimmt haben und das uns strafbar machen wenn wir uns falsch deklarierte Päckchen schicken lassen um den Zoll zu hintergehen. Zudem sind die deutschen Behörden ja auch nicht blöd. Hatt ein Weilchen gedauert, aber dann hat er gemeint, er und sein Partner zahlen die Summe in drei Transaktionen zurück.

      eBay äußert sich auch zu solchen Fällen: [eBay - Melden Sie ein Problem]

      "Es ist gesetzlich verboten, einen bei eBay verkauften Artikel als Geschenk zu deklarieren, um ihn zollfrei in ein Land außerhalb der EU zu versenden. Denken Sie also daran, alle Artikel, die Sie in ein Land außerhalb der EU verkauft haben und dorthin versenden, zu verzollen. Wenn Käufer Sie zum Zollbetrug auffordern, können Sie diese ebenfalls melden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zolls."

      Ein Nutzer hat ebenfalls auf eBay einen warnenden "Testbericht" zum Thema Versand aus HongKong verfasst.

      (Haben uns dann Gerät bei einem eBay Händler aus Österreich geholt, mittlerweile hat es mein örtlicher Videospielladen sogar als Importware - obwohl es nicht außerhalb Japan offiziell erschienen ist, seufz, hätt man das nur vorher gewusst)
    • So wie ich das in dem geposteten Link erkenne, ist da doch als Artikelstandort ganz eindeutig Japan angegeben. Das ist doch alles, was ich wissen muss.

      Dass ich Zoll für im Ausland(nicht EU!) gekaufte Ware zahlen muss, sollte mir als mündigem Käufer klar sein. Deshalb steht bei mir auch bei (fast) jeder Suche ausdrücklich "NUR ARTIKELSTANDORT DEUTSCHLAND" das Häkchen! Artikelstandort Ebay-Deutschland hilft nicht wirklich!

      Man kann wirklich nicht alle Ebay User vor allen Gefahren des WWW schützen, aber gut, dass wir an dieser Stelle mal drüber geredet haben, das mag dem einen oder anderen lesekompetenten Ebayfan auch vor diesem oder ähnlichen Verkäufern aus dem außereuropäischen Raum schützen! ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich bin schon viel zu lange bei ebay, als daß ich mich über derartiges aufrege. Dreist würde ich es lediglich finden, wenn der Firmensitz in Deutschland liegen würde und die Adresse in Tokio eine Scheinadresse wäre.

      Gehen wir mal davon aus, daß die Firma tatsächlich in Japan ansässig ist. Dann ist aber immer noch meine Frage unbeantwortet, ob hier überhaupt deutsche Verbraucherschutzbestimmungen anzuwenden sind. Wenn nicht, dann ist hier jegliche Aufregung fehl am Platz. Kann hier mal jemand die rechtlichen Grundlagen erläutern? Supe? Du hast ja schließlich die These in den Raum gestellt.

      Achso, im übrigen ist für mich ein gewerbliches Handeln zumindest nach deutschen Gesetzen unstreitig. Sorry, wer mehrere hundert Luxus-Taschen verkauft, der löst keine Sammlung auf.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kann hier mal jemand die rechtlichen Grundlagen erläutern? Supe? Du hast ja schließlich die These in den Raum gestellt.


      Grundsätzlich sind die rechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar:

      1. Gewerbliches Handeln
      2. Kein Impressum
      3. Kein Widerrufsrecht / Rückgabe ausgeschlossen
      4. "Versteckte" Kosten auf die nicht hingewiesen wird
      etc.

      Nur: Wer ist zuständig oder hat der tatsächlich die Lücke im System gefunden ???
    • Grundsätzlich sind die rechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar:

      AAAber eben nur, wenn es sich um einen deutschen Vk in Deutschland handelt, sonst ist es nicht klar!

      Ich weiß nicht, ob es in Japan einen Unterschied macht, ob man etwas "privat" oder "gewerblich" verkauft, und wenn ja, welchen.

      Interessant wäre hier allemal, ob die Einfuhrbestimmungen in die EU beachtet werden, aber das muss evtl der Käufer selbst beobachten, denn sozusagen öffentlich ist ja nur das Angebot.

      Und nochmal, es wird keiner gezwungen in Japan einzukaufen, nur weil etwas bei Ebay steht, oder im Kleinanzeigenteil beim Wochenblatt. Ich würde auch niemandem dazu raten ;), der nichts von Im- und Export oder Zollbestimmungen oder Einfuhrgesetzen versteht. Sicher interessiert es den deutschen Zoll, wenn hier dazu aufgerufen wird, Ware als Geschenk zu deklarieren, aber weiterhin: wer sich in Gefahr begibt, kommt u. U. darin um, deshalb bleibe ich dabei: man kann wirklich nicht alle und jeden eBay User vor allen Gefahren des WWW schützen. :rolleyes:
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • .......zudem zäumt ihr das Pferd von der falschen Seite auf, um hier rechtliche Anwendung im Bereich gewerblicher Verkauf zu übernehmen, sollte man ihn erstmal des gewerblichen Verkaufs überführen.

      So weiß hier aber scheinbar keiner, ob das in Japan einen Unterschied macht, bzw. ab wann man dort als gewerblicher Verkäufer zählt.

      Weiter wäre zu überlegen, ob sich evt. ein ausländischer Verkäufer, der in Deutschland verkauft an die deutschen Rechte und Pflichten zu halten hat oder ob bei ihm ausschließlich das japanische Recht greift.

      Wenn es sich hier also um einen deutschen Verkäufer, angemeldet bei eBay Deutschland gehandelt hätte, dann wären eure Ausführung rechtlich richtig und dementsprechend auch anwendbar.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von supe
      Kann hier mal jemand die rechtlichen Grundlagen erläutern? Supe? Du hast ja schließlich die These in den Raum gestellt.


      Grundsätzlich sind die rechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar:

      1. Gewerbliches Handeln
      2. Kein Impressum
      3. Kein Widerrufsrecht / Rückgabe ausgeschlossen
      4. "Versteckte" Kosten auf die nicht hingewiesen wird
      etc.

      Nur: Wer ist zuständig oder hat der tatsächlich die Lücke im System gefunden ???


      Du weichst damit meiner Frage aus. Wie bereits Stubentiger und engelchen bemerken, ist doch hier die Frage, ob diese Regelungen auch für ausländische Händler gelten? Wo findet sich dafür die rechtliche Grundlage?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Umgehung der Pflichten gewerblicher Anbieter

      nur mal kurz zwischendurch...ich hatte gerade die unglaublich intelligente Idee, das Taiwan eBay mal zu öffnen und dies mit Hilfe des Google Sprachtools so halbwegs zu übersetzen :lach:

      Hat einer mal die Seite gesehen ? Woher soll ich denn da wissen, wo die AGB überhaupt stehen....gg.... :lach:

      sorry...der musste jetzt mal so dazwischen geschmissen werden....weiter im Text....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger