Schließen oder nicht?

    • Das Gesetz verlangt diese doch auch von Dir - ohne jeden Unterschied.

      Wo steht das denn? belege doch solche generellen Aussagen bitte, besonders wenn sie falsch sind: Paypal verlangt den belegbaren Versand in seinen AGB dort nachzulesen.

      Das Gesetz verlangt nur, dass das Risiko der Versands bei einem gewerblichen Händler liegt, dh. der muss sich darum kümmern, wenn eine Sendung nicht ankommt. Ob er dann neu versendet oder dem Postzusteller auf die Füße tritt oder in anderer Form Ersatz leistet ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

      Nachweisen muss er den Versand nicht, es ist vielmehr sein eigenes Risiko, dass auch mal ein Käufer behaupten könnte, dass er nichts erhalten hat!


      Wenn Du in der Auktion als gewerblicher Verkäufer die Versandart "Warensendung" ohne den direkten Zusatz dass Du das Risioko trägst anbietest bist Du m.E. abmahngefährdet.

      Wie kommst du denn auf den Dreh, Supe? Dass das Risiko des Verlustes beim Transport beim gewerbl. VK liegt gehört in die AGB und nicht explizit zu der Angabe der Versandart!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • - wenn ich Warensendung anbiete, dann muss ich (wie Engelchen) in der Artikelbeschreibung daraufhin weisen, dass das Risiko bei mir liegt (?)


      Das denke ich solltest Du wohl auf jeden Fall tun um ein mögliches Abmahnrisiko auszuschalten

      PayPal-Lieferungen entweder von vornherein per Paketversand einstellen oder auf Risiko


      .... dann wärst Du im Einklang mit den ebay-Regulaarien ..... andererseits solange sich niemand (und besonders ebay) sich nicht beschwert .......
    • ebay-Regulaarien


      Nur für echte Aarier :lach:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Original von aheide
      Toll, jetzt bin ich total verunsichert :(

      Ich hab jetzt keinen Plan mehr, was ich machen soll.. ?(


      Das ist wohl inzwischen die Mehrheit der Bundesbürger, die versuchen, in die Rechtsprechung ein System zu bringen. Das sind die Tücken des sogenannten Rechtsstaates, in dem Richter niemandem verpflichtet sind. jeder kann so urteilen, wie er ein Gesetz versteht bzw. wohl oft auch nicht versteht. Dass kommt von so schwammigen und dehnbaren Rechtsbegriffen in der Gesetzgebung. Wer damit ein Problem hat, sollte seinem gewählten Volksvertreter mal in den A....lerwertesten treten. Wenn dass genug Leute machen, kriegen die dass vielleicht auch mal hin, wenigstens EIN Gesetz zu verfassen, welches klar verständlich und ohne jeden Deutungsspielraum für geldgierige Anwälte ist. (Geht jetzt nicht gegen Anwälte allgemein, aber manche leben doch nur noch davon, dass Gesetze unverständlich oder zweideutig sind.)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.