Das Gesetz verlangt diese doch auch von Dir - ohne jeden Unterschied.
Wo steht das denn? belege doch solche generellen Aussagen bitte, besonders wenn sie falsch sind: Paypal verlangt den belegbaren Versand in seinen AGB dort nachzulesen.
Das Gesetz verlangt nur, dass das Risiko der Versands bei einem gewerblichen Händler liegt, dh. der muss sich darum kümmern, wenn eine Sendung nicht ankommt. Ob er dann neu versendet oder dem Postzusteller auf die Füße tritt oder in anderer Form Ersatz leistet ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Nachweisen muss er den Versand nicht, es ist vielmehr sein eigenes Risiko, dass auch mal ein Käufer behaupten könnte, dass er nichts erhalten hat!
Wenn Du in der Auktion als gewerblicher Verkäufer die Versandart "Warensendung" ohne den direkten Zusatz dass Du das Risioko trägst anbietest bist Du m.E. abmahngefährdet.
Wie kommst du denn auf den Dreh, Supe? Dass das Risiko des Verlustes beim Transport beim gewerbl. VK liegt gehört in die AGB und nicht explizit zu der Angabe der Versandart!
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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