Schließen oder nicht?

    • Schließen oder nicht?

      Hallo zusammen!

      Auch ich habe einen Shop und bin (noch) Kleingewerbetreibende.
      Ich versuche mich vor PayPal so gut es geht zu schützen, aber auch die Bitte um Kopie des Persos etc. wird einfach ignoriert.

      Ich hatte schon den ersten erbosten Anruf einer Kundin, die mir dann auch noch vorwarf, ich müsse ja nicht PayPal anbieten. Ich habe Sie dann aufgeklärt und es wurde dann doch recht still am anderen Ende der Leitung.

      Eigentlich wollte ich nun meinen Shop schliessen, denn ich will mich nicht knebeln lassen.
      Allerdings hänge ich leider an meinem Shop und die Ebay-Rechnung heute fiel viel geringer aus, als die letzten Monate (bei gleichbleibendem Umsatz).

      Jetzt arbeite ich an einem Artikeldesign, dass eigentlich das 'Überlesen' von meinen Bedingungen bei PayPal-Zahlungen nicht mehr möglich macht und erhoffe mir so, die PayPal-Pflicht weitgehendst zu unterwandern.

      Was habt ihr getan oder habt ihr vor?
      Habt ihr euren Shop geschlossen, oder wollt ihn schliessen?
    • Ich versuche mich vor PayPal so gut es geht zu schützen, aber auch die Bitte um Kopie des Persos etc. wird einfach ignoriert.


      Ich kann deine Misere mit PayPal schon nachvollziehen, aber aus Käufersicht würde ich so etwas wahrscheinlich auch ignorieren. Wenn ich etwas kaufe und die Möglichkeit habe bequem mit PayPal zu zahlen, dann möchte ich nicht vorab noch Kopien verschicken müssen. Oder habe ich dich da falsch verstanden?

      und erhoffe mir so, die PayPal-Pflicht weitgehendst zu unterwandern.


      Darf ich nachfragen, wie genau du das schaffen möchtest? Zumal ebay dir dabei ja auch keinen Strich durch dir Rechnung machen darf.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich belohne meine Kunden mit einem Nachlass, wenn sie nicht mit Paypal bezahlen.
      Das betrifft aber nur die fleissigen :D , so wie immer im Leben. Wer direkt über ebay den Paypal Knopf nutzt, bezahlt das
      was in der Auktion/Artikelbeschreibung steht. Automatische Zusammenfassung auf ebay gibt es nicht! Wer auf meine
      Mail wartet (max. 30 Minuten) und über die Kaufabwicklung geht (nicht Afterbuy) der kann zusammenfassen lassen,
      bekommt bei Vorabüberweisung 2% Nachlass auf alles. Für mich immer noch günstiger als Paypal.
      Leider darf man das nicht so direkt in die Beschreibung reinschreiben ?( Aber man darf schreiben, das der Zahlungseingang
      erst mit Gutschrift auf dem deutschen Bankkonto gilt. Und das ist bei Paypal 3 - 7 Tage :D
      Ein solcher Satz schreckt zumindest die lesenden Käufer ab. Die Meisten lesen aber leider nicht.

      Und so langsam ist eine Onlineüberweisung nicht. Bei der Cronbank AG sind die Zahlungen meist am selben Tag drauf,
      spätestens einen Tag nach dem Kauf. Kommt bischen darauf an, wo der Käufer sein Konto hat.

      Ich muss das auch noch ausbauen, damit die externen Kaufabwicklung effektiver genutzt wird.
      Eventuell eine Nachricht übers ebay interne System. Mal schauen.... ;)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @BigUhu

      Ich habe in meinen Auktionen stehen:
      1. Der Versand kann bei Zahlung mit PayPal nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse erfolgen. Ausnahmen sind nicht möglich! Auch eine Abholung ist nicht möglich! Wenn der Versand an eine andere Adresse erfolgen soll, dann müssen Sie per Überweisung (oder Sofortüberweisung) bezahlen.

      2. Benötige ich von Ihnen beidseitige Kopien Ihres Personalausweises und Ihrer Kreditkarte bzw. eine Kopie Ihres Kontoauszuges (je nachdem, wie Sie bei PayPal bezahlen). Am schnellsten geht es, wenn Sie mir diese Dokumente eingescannt per Email schicken. Der Versand kann erst erfolgen, wenn diese Dokumente vorliegen.

      3. Kann der Versand nur per Paketversand erfolgen!
      Bitte wählen Sie daher Paketversand.




      Jetzt habe ich ein Design entworfen mit einer Laufschrift:
      [Blockierte Grafik: http://www.guk-grossundklein.de/Deko/NoPayPal.jpg]
      Bitte beachten Sie die Bedinungen bei Zahlung per PayPal

      Ich hoffe, dass die Kunden das so nicht überlesen können.


      Ich verkaufe Babyartikel, die per Waren- bzw. Briefsendung versendbar sind. Ich falle zwar meistens unter die 25,00 Euro Marke, wonach ich nicht ganz verpflichtet bin, mich bei Verlust bei PayPal zu rechtfertigen, aber ich traue deren 'Kulanz' nicht.


      @senfeuter:
      Ich fürchte, auch die Mails werden nicht wirklich von den Kunden gelesen.
      Ich gewähre 5 % Rabatt für 'Wiederholungstäter' bei Kauf über meinen Online-Shop (Verweis steht auf jeder Rechnung). Kürzlich hat ein Kunde bei einem Artikel eine Frage gestellt und ich habe ihn dann in der Antwortmail noch auf seinen 'Stammkundenrabatt' aufmerksam gemacht. Was macht der Kunde? Kauft über Ebay UND PayPal. :(


      Es gibt wirklich resistente Kunden!

      Ausserdem biete ich mittlerweile Sofortüberweisung.de an. Ist billiger und sicherer als PP
    • Bitte nur vorsichtig sein, denn zB eine Erhöhung des Kaufpreises bei Papal - Zahlung ist abmahngefärdet....soviel mal dazu.. Wie es damit aussieht, wenn ein VK eine Ermäßigung bei nicht-PayPal Zahlung weiß ich nicht, aber ich könnte mir denken, dass dies einen ähnlichen Effekt hat.....

      Ich habe auf meinem PayPal Konto festgestellt, dass die letzten Überweisungen darauf - aus welchem Grund auch immer- nicht mehr mit Kosten für mich als VK behaftet wurden.....

      Ich muss mal sehen, wie das weiter geht und melde mich hierzu nochmal.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das mit dem kostenlosen PayPal-Konto ist eigentlich eine Aktion vom 25.09. - 31.12.08.

      Deshalb habe ich meinen Shop eigentlich nicht gleich geschlossen. Allerdings zahl ich trotzdem Gebühren.

      Auf Nachfrage bei PayPal bekam ich die Antwort, dass ich gewisse Voraussetzungen hierfür erfüllen müsse:

      - keine Kontoaktivität von 01.01.08 - 25.09.08
      - Kontoeröffnung nach dem 25.09.08
      usw.

      Hast Du Dein PayPal-Konto vielleicht erst nach dem 25.09. eingerichtet?

      Bei mir werden immer noch Gebühren fällig :(


      Bitte nur vorsichtig sein, denn zB eine Erhöhung des Kaufpreises bei Papal - Zahlung ist abmahngefärdet....soviel mal dazu.. Wie es damit aussieht, wenn ein VK eine Ermäßigung bei nicht-PayPal Zahlung weiß ich nicht, aber ich könnte mir denken, dass dies einen ähnlichen Effekt hat.....


      Ich glaube hier ist der Sachverhalt anders. Meine Lieferantin beispielsweise gibt 2 % Rabatt für Sofortüberweisung.de und Vorkasse/Überweisung. Bei PP nicht ;)

      Ein Aufschlag ist nicht erlaubt, das stimmt, aber bei einem Rabatt sehe ich da kein Problem.


      Ich habe einen Aufschlag bei PP unter Afterbuy drin, weil ich normalerweise per Warensendung verschicke. Der 'Aufschlag' ist die Differenz zu den Versandkosten als Paket.
      Ich wusste das nicht anders zu lösen. :O
    • Oh, von der Aktion habe ich gar nix mitbekommen...das liegt aber scheinbar daran, dass ich die ganzen Mails von PayPal immer gleich ungelesen lösche, da da eh nur Mist drin steht.....

      Mein Konto besteht definitiv schon länger......aber ich habe nochmal geschaut, bei den letzten Zahlungen meiner Käufer habe ich keine Gebühren drauf bekommen.....könnte so weiter laufen, dann hätte ich auch nix gegen PayPal....aber naja, das wird wohl nix....................

      Ich lasse meinen Shop bestehen um einfach auch mal durch die neuen Regelungen zu sehen, wie sich der Markt nun ändert oder auch nicht....ich vermeide Zusatzoptionen, die ja nun sehr teuer geworden sind und schau mal, ob sich die ca. 20,00 Euro so lohnen...Das kann ich aber erst nach ca. 3 Monaten Umstellung sagen. Momentan sehe ich aber schon eine leichte Tendenz nach oben...weil eben viel mehr auch meine Angebote sehen.

      Dass das bei dir ausgeschlossen wurde mit der kostenlosen PayPal Fuktion bis Dezember finde ich ziemlich mies......sonst hätt ich gesagt, warte doch bis zum Ablauf der Aktion noch ab wie sich das entwickelt....

      Da mich das Thema betreffend eines Rabattes bei NICHT PayPal Zahlung auch interessiert, werde ich morgen meinen Anwalt dazu mal befragen, mal sehen, wie der die Sache sieht.

      Ich melde mich dann wieder :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      Bitte nur vorsichtig sein, denn zB eine Erhöhung des Kaufpreises bei Papal - Zahlung ist abmahngefärdet....soviel mal dazu..


      Ja ein Aufschlag schon, aber Nachlässe kann ich gewähren worauf ich will. Ich könnte auch jedem über 80 jährigen einen 10%igen Altersrabatt geben
      oder jedem Brother&Lehmann Zertifikatsinhaber 20% Mitleidsrabatt nur keinen Aufschlag für Paypalkontenbesitzer :D
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    • .... nicht gleich schreien, ich freu mich ja, wenn es so ist....


      Zu früh gefreut???? Ja, denn es ist nicht so!

      Im Gegenteil: ABMAHNGEFAHR !!!!!


      Klar kann man jedem Rabatte einräumen wie man möchte - so wie einige hier schreiben.

      Aber wir reden nicht über allgemeine Rabattgewährung, sondern um Rabattgewährung im Rahmen von ebay bei denen man sich den dort geltenden Regeln unterwirft.

      Das was hier vorgeschlagen wird - Rabatt bei Überweisung - nennt ebay "Gebührenabwälzung" und fällt unter "verbotene Verhaltensweisen"

      Was genau verstehen wir unter Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung?

      Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

      ......

      Die Gewährung eines Rabatts für die Nutzung oder Nicht-Nutzung einer angebotenen Zahlungsmethode

      Potentielle Käufer dazu aufzufordern, PayPal nicht zu nutzen, auch wenn es als Zahlungsmethode angeboten wird

      [I]Quelle: pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html[/I]


      Das Angebot eines Rabattes für die Nutzung einer angebotenen Zahlungsmethode - also z.B. 3% Rabatt bei Zahlung per Überweisung - ist bei ebay
      V E R B O T E N !!!

      Die Konsequenzen werden auch gleich dargelegt:

      Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

      Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

      Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

      Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

      Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

      Verlust des PowerSeller-Status


      Es sollte sich also jeder der dies anbietet bewusst sein, dass:

      1. er hiermit gegen die ebay-Regularien verstösst und somit ggf. der Käufer den Kauf erfolgreich anfechten kann

      2. ein solches Angebot von Wettbewerbern oder der Wettbewerbszentrale berechtigt abgemahnt werden kann

      3. Sanktionen und Löschungen von seiten ebay drohen


      Ich denke mal, dass ebeay seine eigenen diesbezüglichen Aktivitäten noch binnen Jahresfrist forcieren wird solche Angebote zu löschen und mit Sanktionen zu belegen, da Paypal ja jetzt wohl endgültig
      durchgedrückt werden soll.

      Ich kann nur von solchen Tipps dringend abraten !!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von supe ()

    • Richtig ist: Ich darf solche Rabatte nicht in meine ebay Angebote schreiben.

      Aber: Ich darf schreiben, dass eine externe Abwicklung mit Zusammenfassung und weiteren Zahlungsinformationen nach dem ebay Kauf zu erwarten ist.

      Ängsliche oder nichtlesende Käufer warten darauf nicht oder überlesen die dann und zahlen direkt über ebay (meinetwegen auch Paypal) den ebay Preis.

      Die lesende Fraktion erwartet die Abwicklung und spart Bares.

      Übrigens geht es bei meinen Artikeln um Maximal 50 Euro per Kauf.

      @supe: bitte konkrete Beispiele für erfolgreiche Abmahnungen gegen Rabatte :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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    • @supe

      Ich schließe mich da senfeuter an und frage bei deiner folgenden Ausführung nach:

      2. ein solches Angebot von Wettbewerbern oder der Wettbewerbszentrale berechtigt abgemahnt werden kann


      Auf welcher Rechtsgrundlage kann denn hier erfolgreich abgemahnt werden? Das würde mich doch stark wundern, aber ich lasse mich gerne mit entsprechenden Quellen und Argumenten überzeugen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ebay kann viel, aber nicht alles. Vor allem gilt immernoch das Kaufrecht, und trotz ebayAGB ist da ein frei verhandelbarer Kaufvertrag, der letztendlich rechtlich Vorrang hat. Ob man mit der Einstellung sich bei Ebay ewig halten kann ist eine andere Sache. :D

      Innerhalb der Grenzen Ebays bietet sich noch immer an, NUR SELBSTABHOLUNG anzubieten, und die weiteren Versandmöglichkeiten z.B. nur als "Ausnahme" z.B. zum "Selbstkostenpreis" der Ebayauktion nachgeschaltet anzubieten! 8)

      Wenn sich das einspielt und rumspricht (denn schließlich muss man sich bei der Suche auch darauf einstellen), sind auf jeden Fall die Privatverkäufer fein raus und ich habe schon festgestellt, dass sich manch einer seine Auktionen so eingerichtet hat!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Also ich weiße im Artikeltext darauf hin das ich es nicht einsehe Paypal anzubieten und diese noch an meinen Verdienst bereichern. Ich dazu bis zu über eine Woche auf mein Geld warten muss. Und bis jetzt hat sich auch keiner Beschwert. Und wen, weiße ich ihn mal auf die Textpassage in der Artikelbeschreibung hin.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • @idefix:

      Kunststück - Du hast auch keinen Shop ;)

      Kunden, die mit PayPal bezahlen wollen, weil sie z. B. einen dieser begehrten Gutscheine haben :rolleyes:, suchen schon von vornherein nur Auktionen, die mit PP zahlbar sind. Somit werden solche Kunden auf Deine Angebote vermutlich sowieso nicht aufmerksam.

      Da aber jeder Shop-Besitzer PP anbieten muss, sehen die Leute nur den Artikel, vergleichen vielleicht noch den Preis und kaufen dann eifrig per PP ohne zu beachten, dass einige diese Klausel (Kopie des Persos etc. oder Versand erfolgt erst wenn das Geld auf dem Bankkonto eingegangen ist /also eine Woche später) eingebaut haben.

      Ist das eigentlich nicht wettbewerbswidrig, dass Ebay Shop-Besitzer dazu zwingt, PP anzubieten??
    • Viele Fragen !

      Zunächst einmal denke sich sind wir uns jetzt einig, dass das Anbieten von Rabatten für bestimmte Zahlungsformen gegen die ebay-Richtlinien verstösst


      >>Richtig ist: Ich darf solche Rabatte nicht in meine eBay Angebote schreiben.<<



      Richtig ist – dem ebay Text nach – dass Du für Geschäfte die über ebay zustande gekommen sind keine Rabatte für bestimmte Zahlungsformen gewähren darfst.

      D.h. auch dass Du dies nicht nur nicht in Deine Auktion nicht schreiben darfst, sondern generell nicht anbieten darfst.

      Findest Du irgendwo in den ebay-Richtlinien eine Einschränkung dergestalt wie Du sie unterstellt, nämlich dass man es nur nicht ins Angebot schreiben darf ????

      Ich sehe diese Einschränkung nicht sondern für alle Geschäfte und Abwicklungen über ebay als bindend


      Auf welcher Rechtsgrundlage kann denn hier erfolgreich abgemahnt werden? Das würde mich doch stark wundern, aber ich lasse mich gerne mit entsprechenden Quellen und Argumenten überzeugen.



      Grundlage könnte ein Wettbwerbsverstoss nach UWG sein, der darin zu sehen ist, dass sich ein möglicher Wettbewerber dadurch im Wettbewerb behindert sehen könnte, dass er sich – im Gegensatz zu dem Rabattgewährenden – an die von beiden anerkannten ebay-Richtlinien hält.


      Verstösse gegen ebay-Richtlinien waren in der Vergangenheit schon oftmals Gegenstand von Abmahnungen. Beispielhaft ist hier u.a. das Einstellen in falsche Kategorien zu nennen.

      Die Rechtssprechung ist dahingehend nicht einheitlich – letztes bekanntes Urteil ist ein Urteil des OLG Köln, (Urteil vom 16.05.2008) dem u.a. eine Abmahnung wegen Verstosses gegen die ebay-Richtlinien zugrunde lag.

      Hier urteilte das Gericht dahingehend, dass „Verstöße gegen eBay-Grundsätze kann zunächst nur die Plattform selbst auf dem Rechtsweg verfolgen.“

      Soweit so gut – allerdings streiten sich nun die Geister was wohl das Wörtchen „zunächst“ bedeuten könnte.

      Abmahnungen wegen Verstoss gegen die ebay-Grundsätz kommen also vor und eine Recshtssicherheit – wie so oft – gibt es bislang nicht. Dass das Anbieten von Rabatten wie hier erwähnt gegen die ebay-Regularien verstösst, darin waren wir uns ja bereits einig.


      Vor allem gilt immernoch das Kaufrecht, und trotz ebayAGB ist da ein frei verhandelbarer Kaufvertrag, der letztendlich rechtlich Vorrang hat.


      Darauf würde ich es nicht ankommen lassen und vor allem mich nicht drauf verlassen.
      Ebay ist eine private Community die Ihre Hausregeln aufstellt, denen sich jedes Member mit Anerkennung unterwirft.



      Ist das eigentlich nicht wettbewerbswidrig, dass eBay Shop-Besitzer dazu zwingt, PP anzubieten??


      Sehe ich eigentlich nicht so, ebay hat rechtlich anerkannt keine Alleinstellung und es ist jedem User selbst überlassen dort oder anderswo zu handeln und die entsprechenden Bestimmungen anzuerkennen oder nicht
    • Grundlage könnte ein Wettbwerbsverstoss nach UWG sein, der darin zu sehen ist, dass sich ein möglicher Wettbewerber dadurch im Wettbewerb behindert sehen könnte, dass er sich – im Gegensatz zu dem Rabattgewährenden – an die von beiden anerkannten ebay-Richtlinien hält.


      Hier mßten schon aber konkete Verstöße gegen bestimmte § genannt werden. Ein Verstoß allein gegen die AGB von ebay kann meiner Ansicht nach nicht wettbewerbswidrig sein. Oder hättest du ein Gegenbeispiel in Form eines Urteils?

      Die Rechtssprechung ist dahingehend nicht einheitlich – letztes bekanntes Urteil ist ein Urteil des OLG Köln, (Urteil vom 16.05.200cool dem u.a. eine Abmahnung wegen Verstosses gegen die ebay-Richtlinien zugrunde lag.

      Hier urteilte das Gericht dahingehend, dass „Verstöße gegen eBay-Grundsätze kann zunächst nur die Plattform selbst auf dem Rechtsweg verfolgen.“


      Eben, dieses Urteil sagt es doch ganz eindeutig!

      Soweit so gut – allerdings streiten sich nun die Geister was wohl das Wörtchen „zunächst“ bedeuten könnte.


      Hast du eine Internet-Quelle, wo dies tatsächlich kontrovers diskutiert wird. Andere Interpretationsmöglichkeiten würden mich dann doch interessieren. ich interpretiere das zunächst nämlich ganz simpel als: insofern damit nicht auch noch gegen Gesetze verstoßen wird.

      Verstösse gegen ebay-Richtlinien waren in der Vergangenheit schon oftmals Gegenstand von Abmahnungen. Beispielhaft ist hier u.a. das Einstellen in falsche Kategorien zu nennen.


      Aber sicher nicht aufgrund des Verstoßes gegen ebay-AGB, sondern weil damit gleichzeitig eine irreführend des Käufers verbunden war. Und damit hätten wir so einen Fall wo der Verstoß über das oben besprochene "zunächst" hinausgeht.

      Ich würde mir hier daher weiterhin ein Urteil wünschen, das allein den Verstoß gegen ebay-AGB als wettbewerbswidrig ansieht. Würde mich wundern, wenn es dir gelingen sollte, ein solches zu benennen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habs mir doch gedacht.... :D

      Ich bin mit Supe einer Meinung...wie ich vorher auch schon beschrieben habe. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt hat auch dieser das bestätigt.

      Gründe für die Abmahnung könnte ich mir denken, aber ich kann sie gerade nicht durch §§ unterstreichen, aber definitiv verstößt dies (wie eigentlich sowieso denkbar war) gegen die eBay AGB....

      Innerhalb der Grenzen Ebays bietet sich noch immer an, NUR SELBSTABHOLUNG anzubieten


      dann hast Du aber kaum Interessenten, denn die meisten lesen die Auktion dann gar nicht mehr !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ein Verstoß allein gegen die AGB von eBay kann meiner Ansicht nach nicht wettbewerbswidrig sein.


      Warum nicht? Auf ebay herrscht ebenfalls Wettbewerb und AGB's auf einer Wettbewerbsplattform anzuerkennen sich aber nicht daran zu halten und somit sich einen Wetbbewrbsvorteil von "rechtsschaffenden" Wettbewerbern zu verschaffen ist wettbewerbswidrig

      Ich sehe - auch nach eingeholter anwaltlicher Auskunft - die Gefahr einer Abmahnung!

      Hast du eine Internet-Quelle, wo dies tatsächlich kontrovers diskutiert wird. Andere Interpretationsmöglichkeiten würden mich dann doch interessieren. ich interpretiere das zunächst nämlich ganz simpel als: insofern damit nicht auch noch gegen Gesetze verstoßen wird.


      Nö ... aber Juristen diskutieren für gewöhnlich eher selten im Netzt untereinander.
      Mein Anwalt sieht das "zunächst" als temporäre Formel, wie z.B. wenn die es nicht tun .....

      Aber sicher nicht aufgrund des Verstoßes gegen ebay-AGB, sondern weil damit gleichzeitig eine irreführend des Käufers verbunden war. Und damit hätten wir so einen Fall wo der Verstoß über das oben besprochene "zunächst" hinausgeht.


      Doch gerade das war doch der Ausgangspunkt des o.g. OLG-Urteils - eine Abmahnung wegen Verstoss gegen die ebay-AGB.


      Aber wei dem auch sei: Sicherlich stehen gerade bei Urteilen oftmals viele Meinungen gegeneinander.

      Fest steht aber doch, dass die hier "gepriesene" Form der Rabattgewährung gegen die von jedem anerkannten ebay-Richtlinien verstösst und weitreichende Folgen haben kann ..... egal ob sie im Angebot oder späetr gewährt wird.