Schließen oder nicht?

    • Da bleibt dann wohl nur eine Lösung:

      Den Artikel in doppelter Ausfertigung einstellen

      1 x als 'ShopArtikel' mit PayPal und allem was Ebay so will

      1 x als Festpreisangebot (max. 10 Tage) mit einem geringeren Festpreis.


      Oder fällt sowas auch unter 'Rabattgewährung'? *g*

      Am besten legt man dann noch eine Shop-Kategorie 'Günstiger' an ;)


      Wo kein Kläger, da kein Richter.
    • dass die hier "gepriesene" Form der Rabattgewährung


      @supe: bitte konkrete Beispiele für erfolgreiche Abmahnungen gegen Rabatte, welche von denen meinst du grade? :D

      Ansonsten, wo kein Kläger, da kein Richter, und wie Anwalt schon sagte, für den Anwalt muss es sich auch schon lohnen. Und ob die Vermeidung von PayMal auf die ein oder andere Weise wirklich die Mitkonkurrenten auf Abmahngedanken oder doch eher auf NACHAHMUNGSgedanken bring, wird die Zeit zeigen!

      Vielleicht laufen Ebay auch noch soviel User weg, die den Quatsch nicht nötig haben, dass der Zwang mal wieder gelockert wird... die Hoffnung stirbt zuletzt ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Auf die Gefahr hin, daß wir hier in juristischer Fachsimpelei ausarten und es die anderen Leser so im Detail nicht interessiert:

      @supe

      Auf eBay herrscht ebenfalls Wettbewerb und AGB's auf einer Wettbewerbsplattform anzuerkennen sich aber nicht daran zu halten und somit sich einen Wetbbewrbsvorteil von "rechtsschaffenden" Wettbewerbern zu verschaffen ist wettbewerbswidrig


      Die Regeln des Wettbewerbs haben aber für den gesamten Markt zu gelten. Den Wettbewerbsvorteil hätte man aber nur gegenüber anderen Ebay-Händlern, aber dieser Vorteil ist nicht rechtsmißbräuchlich.

      Ein Beispiel: Mehrere Geschäfte mieten sich in ein neu errichtetes Einkaufszentrum ein. In den Mietverträgen steht, daß keine Leuchtreklame in die Schaufenster gestellt werden darf. Einer verstößt dagegen. Damit verschafft er sich wie bei ebay auch einen Vorteil gegenüber den anderen Mietern. Dagegen kann der Vermieter zwar angehen, wettbewerbsrechtlich ist es aber irrelevant.

      Doch gerade das war doch der Ausgangspunkt des o.g. OLG-Urteils - eine Abmahnung wegen Verstoss gegen die ebay-AGB.


      Dann lies doch bitte nochmal: Urteil

      Soweit allgemeine Vertragsbedingungen von den AGB abweichen, die von dem Plattformbetreiber eBay vorgegeben werden, kann hierauf ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 307 ff BGB nicht begründet werden, da kein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift vorliegt, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln. Zu solchen gesetzlichen Regelungen gehören die AGB des Betreibers der Internet Plattform eBay nicht. Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt keine Rechtsnormqualität zu.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es ging doch daraum, dass durch die Rabattgewährung durchaus die Gefahr einer Abmahnung bestehen kann.

      Das Urteil zeigt doch, dass es solche Abmahnungen gegeben hat (sonst hätte es kein Urteil gegeben).

      Wer weiss wie es das nächste Mal ausgeht???

      Ausgangspunkt der Diskussion hier war aber doch die Auffassung, das die Rabattgewährung kein Problem darstellt ("Ich kann Rabatte geben wem ich will").

      Und ich habe doch nur aufgezeigt, dass diese Meinung bei ebay nicht zutreffend ist und welche möglcihen (!!) Gefahren aus der Verbreitung dieser irrigen Auffasung resultieren können.

      Ich persönlich halte eine Löschung solcher Angebote und bei Häufung den Ausschluss auch für wesentlich wahrscheinlicher.
    • Ich fass mal kurz zusammen:

      Soweit allgemeine Vertragsbedingungen von den AGB abweichen, die von eBay vorgegeben werden, kann hierauf ein Unterlassungsanspruch nicht begründet werden, da kein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift vorliegt, die das Marktverhalten regeln soll. Zu solchen gesetzlichen Regelungen gehören die AGB eBays nicht. AGB kommt keine Rechtsnormqualität zu.

      DAS ist doch das, was mir meine "Rechtsgefühl" sagte, als ich schrieb:
      Ebay kann viel, aber nicht alles. Vor allem gilt immernoch das Kaufrecht, und trotz ebayAGB ist da ein frei verhandelbarer Kaufvertrag, der letztendlich rechtlich Vorrang hat.
      zugegebenermaßen ziemlich naiv formuliert :D
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    • @supe

      Es ging doch daraum, dass durch die Rabattgewährung durchaus die Gefahr einer Abmahnung bestehen kann.

      Das Urteil zeigt doch, dass es solche Abmahnungen gegeben hat (sonst hätte es kein Urteil gegeben).


      Das ist doch trivial! Abmahnen kann man alles, wenn man lustig ist. ZB, wenn dein Produkt die Farbe rot trägt und mir das nicht gefällt. Wir gehen hier doch aber selbstredend von der Frage aus, ob es Erfolg vor Gericht hat. Und das hat das OLG Köln doch eindeutig beantwortet.

      Ich denke wir haben es jetzt. In allen anderen Punkten stimme ich dir natürlich zu.

      @stubentiger

      Erfaßt! :D
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und dann hast Du den gleichen Artikel 2 mal verkauft ???


      Nein, das gilt natürlich nur für Verkäufer, die sowieso ein bestimmtes Sortiment anbieten also bei Mehrfachauktionen. Geht natürlich nicht bei Einzelstücken.

      Ist ja auch nicht wirklich clever, weil bei normale Festpreisauktionen (max. 10 Tage) viel höhere Angebotsgebühren anfallen. Das sollte man sich dann schon genau durchrechnen ;)
    • Nun, ob die Auktionen aufgrund von Rabattgewährung wegen Zahlung per Überweisung und damit Umgehung der PayPal Zahlung von aussen oder von Ebay selbst abgemahnt werden können ist ja nun auch zweitrangig...Jedenfalls ist diese Option über kurz oder lang mit Problemen behaftet, die ich nicht aufs Spiel setzen würde.

      Es ist zu überlegen, die Kaufpreise ein wenig anzuheben, wenn die Artikel über den Shop und somit mit PayPal Zahlungsoption eingestellt werden.

      Die Überlegung, den Artikel ausserhalb vom Shop einzustellen um diese Option zu umgehen ist berechtigt aber dann wiederrum mit höheren Kosten verbunden und ggf. bei Auktion auch nicht gewinn- sondern eher verlustversprechend.....

      Wir haben vor Monaten bereits über die PayPal Pflicht diskutiert, nun scheicht sie sich ein und wie erwartet kann man nicht wirklich was dagegen tun.

      Zum eigentlichen Thema: Shop schliessen oder nicht:

      Ich denke, das ist ein denkbar ungünstiger Moment. Das Weihnachtsgeschäft würde ich noch mitnehmen. Dann sollte sich auch die Lage der Preise reguliert haben und man kann sich nochmal alles durchrechnen, ob sich diese Sache weiter lohnt....

      Ich selber denke auch schon länger darüber nach, aber ich warte eben dieses Jahr noch ab...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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    • Hab hier noch was Interessantes (hoffentlich) für Shopbetreiber gefunden, einen Shopbetreiber-blog!

      Dort gibt es auch eine Umfrage
      Sind die Änderungen am Preismodell ausreichend, um eBay für Shopbetreiber wieder attraktiv zu machen?


      und noch Links zum Thema bei der FAZ.NET auch hier
      und zu einer Einschätzung von AG sprich Wortfilter

      Alles mal ganz nett zu lesen, scheints, aber ich les das genauer erst morgen, vielleicht haben sich die Shopbetreiber dieses Forums bis dahin ja schon alles durchgelesen und noch neue Knackpunkte, Ansichten, Sonderfälle und Aufreger gefunden :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die Preise habe ich schon angehoben und auch schon die Versandkosten berücksichtigt, die ab Anfang November auf uns zu kommen.
      Da meine 'Mitbewerber' sowieso schon immer teurer waren als ich und auch bei den Versandkosten kräftiger hinlangen, merke ich keinen Unterschied zu vorher.

      Ich habe mich jetzt auch für den PowerSeller-Tarif bei Afterbuy angemeldet. Dort erhebe ich 2,80 Euro zusätzlich, wenn jemand per PP zahlt. Nicht als Gebühr oder so, sondern das ist die Differenz zwischen Warensendung (2,00 Euro) und versichertem Paket (4,80 Euro). Schon das sollte die Leute davon abhalten per PP zu bezahlen - falls sie sich immer noch weigern, den Hinweisen auf meiner Angebotsseite bzgl. Kopien von Perso etc. auch nur einen Augenblick ihre Aufmerksamkeit zu schenken ;).

      Da der Kunde beim PowerSeller-Tarif per Mausklick auf 'Jetzt bezahlen' direkt zur AB-Seite geleitet wird, kommt keiner mehr auf die Idee per PP zu bezahlen, bei Artikeln, die dafür nicht vorgesehen sind.
      Manche Gewinnspannen sind so gering, dass ich mir da PP nicht erlauben kann.

      Dann werde ich mir morgen auch mal die vielen Links ansehen, die Stubentiger gepostet hat und dann beten, dass irgend ein Wunder passiert.....
    • Nun, ob die Auktionen aufgrund von Rabattgewährung wegen Zahlung per Überweisung und damit Umgehung der PayPal Zahlung von aussen oder von eBay selbst abgemahnt werden können ist ja nun auch zweitrangig...Jedenfalls ist diese Option über kurz oder lang mit Problemen behaftet, die ich nicht aufs Spiel setzen würde.


      Und genau, das war's worauf ich hinweisen wollte - zumal hier ja behauptet wurde, dass Rabattgewährungen für andere Zahlungsarten legal, resp. in Einklag mit den ebay-Regularien, möglich sind.


      Dort erhebe ich 2,80 Euro zusätzlich, wenn jemand per PP zahlt. Nicht als Gebühr oder so, sondern das ist die Differenz zwischen Warensendung (2,00 Euro) und versichertem Paket (4,80 Euro).


      Verstehe ich das richtig:
      Du bietest in der Auktion versicherten und unversicherten Versand an und wenn jemand mit Paypal zahlen will setzt Du, bzw. Afterbuy, automatisch versicherten Versand?

      Du hast Dich als Powerseller also "gewerblicher Verkäufer" (bist Du ja als Powerseller) angemeldet.

      Als gewerblicher Verkäufer kannst Du aber doch nicht unversicherten Versand anbieten, da Du doch - so oder so - gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko tragen musst.

      Ansonsten läufst Du doch wohl voll in die Abmahnfalle, oder??

      Vielleicht habe ich Dich aber auch falsch verstanden ........


      .......- falls sie sich immer noch weigern, den Hinweisen auf meiner Angebotsseite bzgl. Kopien von Perso etc. auch nur einen Augenblick ihre Aufmerksamkeit zu schenken


      Sorry aber das halte ich für eine "Verkaufsverhinderung" .... Ich zumindest würde nirgendwo kaufen wo ich - egal aus welchem Grund - einer mir unbekannten "Privat"-Person eine Ausweiskopie schicken soll.

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    • Als gewerblicher Verkäufer kannst Du aber doch nicht unversicherten Versand anbieten, da Du doch - so oder so - gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko tragen musst.

      Richtig ist: Der Verkäufer trägt das Versandrisiko und d er kann es nicht abwälzen.
      Kommt die Ware nicht an, muss der Verkäufer die Ware erneut zustellen.
      Es muss aber keiner versicherten Versand anbieten. Wie das Risiko abgesichert wird ist jedem Verkäufer selber überlassen.
      Bei Kleinstartikeln wäre ein Paketversand völlig überzogen.
      Ich habe auch solche Kleinartikel und die gehen immer im ganz normalen Brief für 1,45 Euro weg.
      Den "Schwund" bezahlen alle Kunden im Preis mit (Kalkulation - Risikostreuung).
      Und da gibt es noch sehr viele andere Möglichkeiten.
      Du darfst nur nicht schreiben, das unversicherter Versand dann zu Lasten des Kunden geht.
      Und eines noch: Paketversand kassieren und nur im Brief schicken (ich unterstelle nix!) könnte in einer negativen Bewertung enden - und das zu Recht ;)
      Insofern ist bei paypal und Paketversand mit den entsprechenden Kosten ja kein mehrgewinn also keine Gebührenabwälzung erfolgt.
      Im Gegenteil, dar Kunde erhält noch die zusätzliche Sicherheit der Paketversicherung und Nachverfolgung für seinen höheren Preis :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Richtig ist: Der Verkäufer trägt das Versandrisiko und d er kann es nicht abwälzen.
      Kommt die Ware nicht an, muss der Verkäufer die Ware erneut zustellen.
      Es muss aber keiner versicherten Versand anbieten ....... Du darfst nur nicht schreiben, das unversicherter Versand dann zu Lasten des Kunden geht.


      Sorry sehe ich aber etwas anders.

      Allein die Angabe "Unversicherter Versand" (ohne einen zusätzlichen, deutlichen Hinweis, dass der Verkäufer dafür die Verantwortung übernimmt) kann sehr problematisch sein.

      Das Angebot eines unversicherten Versandes (ohne o.g. Hinweis) kann
      irreführend sein, da der Verbraucher darüber getäuscht wird, dass das Versandrisiko immer beim Verkäufer liegt.

      Wenn man schreibt "unversicherter Versand Euro xxx (Versabndrisiko liegt beim Verkäufer!) " dürfte es kein Problem sein.

      In dem genannten Fall ist aber davon auszugehen, dass sowohl versicherter als auch unversicherter Versand (mit verschiedenen Kosten) angeboten werden ... und dies dürfte wettbewerbsrechtlich unzulässig sein.

      "Im Gegenteil, dar Kunde erhält noch die zusätzliche Sicherheit der Paketversicherung .....".


      .... der es nicht bedarf, da er überhaupt kein Risiko trägt und somit die höheren Kosten eben nicht gerechtfertigt sind (immer unterstellt es werden beide Versandoptionen angeboten!)

      Insofern ist bei PayPal und Paketversand mit den entsprechenden Kosten ja kein mehrgewinn also keine Gebührenabwälzung


      Für den Verkäufer möglicherweise kein Mehrgewinn .... für den Käufer aber unnötige Mehrkosten, die er bezahlen muss, damit der Verkäufer aus seiner gesetzl Haftung befreit wird.

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    • Du darfst nur nicht schreiben, das unversicherter Versand dann zu Lasten des Kunden geht.


      Falsch, sobald Du einen unversicherten Versand anbietest und diesen auch so ausschreibst, musst Du den Zusatz:

      "nach § 474 Abs. 2 BGB habe ich als gewerblicher Verkäufer unabhängig von der gewählten Versandart das Versandrisiko zu tragen!"

      Wenn Du dies nicht schreibst, wirst Du schnell abgemahnt, ist mir auch passiert, wie in einem anderen Thread zu lesen ist.

      Sicherer ist einfach, den "versicherten und unversicherten Versand" in Worten wegzulassen. Aus diesem Grund hat Ebay auch die Versand -Optionen damals geändert....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • oh gott ich wandere aus 8o
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • das habe ich auch gedacht als die Abmahnung kam...aber mein Anwalt hats gerichtet und gut ist. Nun bin ich schlauer und hab das trotz dessen, dass ich keinen "unversicherten" und anderen Versand mehr anbiete nun als Standartsatz in meine Auktionen eingebaut....

      Man lernt leider nie aus und bezüglich der Abmahnungen werden immer wieder neue Türen geöffnet, davor ist man nie 100% sicher...Ich kann nur empfehlen, sich einen Fachanwalt zur Seite zu stellen und ggf. seinen Account überwachen zu lassen. Dies natürlich nur, wenn es sich finanziell noch rechnet..aber meist ist eine Abmahnung (wenn sie denn gut begründet ist) teurer als ein Jahr gute Betreuung und Überwachung durch einen RA....zumindest sollte man dies mal durchrechnen, aber die meisten, so wie ich auch überlegen dies erst dann, wenn es wirklich zu einer Abmahnung kommt...so wie ich auch :O
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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    • Verstehe ich das richtig:
      Du bietest in der Auktion versicherten und unversicherten Versand an und wenn jemand mit PayPal zahlen will setzt Du, bzw. Afterbuy, automatisch versicherten Versand?


      Nein ;).
      Die meisten Artikel werden per Warensendung verschickt. Auf meiner Mich-Seite steht: "Versandrisiko trägt bei uns NIE der Kunde!"
      Das habe ich dort platziert, weil ich schon von Fällen gehört habe, die deshalb abgemahnt wurden. Schnuller mit einem VK von 2,50 Euro per Paket zu verschicken ist idiotisch. Und auch bei mir ist der Schwund verschwindend gering. Natürlich bekommen Kunden Ersatz geliefert, wenn die Ware nicht ankommt.

      Es gab auch schon Fälle, wo mich Kunden angeschrieben haben und ausdrücklich nach versichertem Versand gefragt haben. Ich habe die dann aufgeklärt, dass das Versandrisiko bei gewerblichen Verkäufern IMMER beim Verkäufer liegt und NIEMALS beim Kunden.


      PayPal verlangt jedoch eine nachweisbare Versandart. Und das geht eben nur per Paketversand. Deshalb habe ich in meinen Auktionen auch stehen, dass gewonne Auktionen, die per PP bezahlt werden, nur per Paketversand für 4,80 Euro verschickt werden können, damit ich meiner Nachweispflicht nachkommen kann
      .

      Du hast Dich als PowerSeller also "gewerblicher Verkäufer" (bist Du ja als Powerseller) angemeldet.


      Nein, ich bin kein Power Seller. Der Tarif bei AB heisst nur so und kann von jedem x-beliebigem AB-Kunden gewählt werden ;)
      Aber gewerblich handel ich ... das ist richtig.

      Sorry aber das halte ich für eine "Verkaufsverhinderung" .... Ich zumindest würde nirgendwo kaufen wo ich - egal aus welchem Grund - einer mir unbekannten "Privat"-Person eine Ausweiskopie schicken soll.

      Genau das möchte ich ja erreichen. Die PP-Kunden möchte ich nicht, denn z. B. bei Schnullern ist die Gewinnspanne derart gering, dass PP den Gewinn verschlingt.
      Dabei ist es den PP-Anhängern egal, ob PP als Zahlart angeboten wird, oder nicht. Viele kaufen und bezahlen einfach per PP, obwohl ich die Schnuller anfangs nicht als Shop-Angebote eingestellt habe, um PP nicht anbieten zu müssen.

      Ich weiss mich einfach nicht anders zu wehren. Ich will PP nicht! Es ist mir schlicht zu teuer! Und wenn ich dann die ganzen Geschichten höre, in denen aus abenteuerlichsten Gründen Konten eingefroren werden... Da kann ich PP auch gleich meine Bankdaten und die dazugehörigen PIN's geben. ?(

      Ich hatte schon Kontakt mit einigen 'Aufständigen', wie mir. 70 % von Ihnen werden entweder den Shop schliessen, oder aufgeben und sich dem PP-Wahn beugen.
      Ich habe mich noch nicht ganz festgelegt.
      Bis zum Ende des Jahres werde ich auf jeden Fall noch warten.
    • Wenn Du in der Auktion als gewerblicher Verkäufer die Versandart "Warensendung" ohne den direkten Zusatz dass Du das Risioko trägst anbietest bist Du m.E. abmahngefährdet.

      Ich denke auch nicht, dass ein entsprechender Hinweis an völlig anderer Stelle ("Mich Seite") daran etwas ändert.


      PayPal verlangt jedoch eine nachweisbare Versandart. Und das geht eben nur per Paketversand. Deshalb habe ich in meinen Auktionen auch stehen, dass gewonne Auktionen, die per PP bezahlt werden, nur per Paketversand für 4,80 Euro verschickt werden können, damit ich meiner Nachweispflicht nachkommen kann


      Das Gesetz verlangt diese doch auch von Dir - ohne jeden Unterschied.

      Wenn ich etwas bei Dir kaufe und sage ich habe es nicht erhalten, bist Du ebenso wie bei paypal verpflichtet es nachzuweisen oder neu zu liefern.

      Ich sehe da keinen Unterschied zwischen Paypal und den gesetzlichen Bestimmungen.

      Wie dem auch sei: Ich denke Du weisst schon genau, dass Du gegen die ebay-Richtlinien in diesem Fall verstösst und damit ein gewisses Risiko läufst.
    • So langsam habe ich wirklich das Gefühl, ich sollte mal nachrechnen, ob die PP-Gebühren das aufwiegen, was das Einstellen jetzt günstiger wird. Und ich im Grunde wieder auf dem gleichen Level bin.

      Toll, jetzt bin ich total verunsichert :(

      Das Gesetz verlangt das zwar auch, aber über PP bezahle ich ja auch noch Gebühren. Ausserdem sind die Leute da schon so sensibilisiert, dass ich mir gut vorstellen kann, dass hier nach dem Motto: "Zahl 1 Artikel und erhalte 2" gekauft wird. Nachdem man als Verkäufer auch nicht mal mehr neutral bewerten kann, hat der Käufer noch nicht mal was zu befürchten.

      'Normalos' kaufen bei mir keine Artikel mehr, wenn der VK unter 5 Euro ist und nochmal 5 Euro Versand berechnet wird. :rolleyes:

      Dass ich gegen Ebay-Richtlinien verstosse... ich dachte eigentlich ich hätte alles berücksichtigt :(

      Ich hab jetzt keinen Plan mehr, was ich machen soll.. ?(

      Ich denke ich werde abwarten...


      Also eine kleine Zusammenfassung:
      - wenn ich Warensendung anbiete, dann muss ich (wie Engelchen) in der Artikelbeschreibung daraufhin weisen, dass das Risiko bei mir liegt (?)
      - PayPal-Lieferungen entweder von vornherein per Paketversand einstellen oder auf Risiko

      Hab ich noch was vergessen?

      Mir schmeckt das immer noch nicht.. aber das ist ja nicht die erste Ebay-Änderung die nicht schmeckt :(