Gewährleistungspflicht außerhalb von ebay?

    • Gewährleistungspflicht außerhalb von ebay?

      Hallo
      Ich bräuchte euren Rat.
      Vorweg:Ich habe als "privater Verkäufer"bei ebay ein Navigationshandy samt Zubehör (leider nicht mehr einsehbar) mit der Option "Sofortkaufen" und "Angebot vorschlagen" eingestellt .Ich bat in meinem Text sogar an das Handy samt Navigationssystem dem Abholer vor Ort zu demonstrieren. Das alleine beweist schon das das System funktioniert!Als Nachsatz habe ich den typische Gewährleistungsausschluß angefügt!

      Nachdem ich 12 Preisvorschläge erhalten habe die ich allesamt abgelehnt habe bekam ich mehrer mails eine ebayerin die mich durch Ihre doch nette Art überreden konnte das Handy außerhalb von ebay zu einem Festpreis inkl. Versand abzugeben.Nachdem eine Anzahlung auf mein Konto eingegangen war beendete ich die Auktion vorzeitig!Nach Zahlung des Restbetrages sendete ich Ihr das Handy zu.Bis hierhin ist noch alles klar.
      Nach Erhalt bombartdierte mich die Käuferin mit Fragen wie denn die Navigationsgeschichte funktioniert und ob ich Ihr telefonische Hilfeleistung bieten könne. Daraufhin habe ich versucht Ihr via mail Hilfestellung zu geben habe Ihr sogar nochmal eine Speicherkarte mit 2 Navigationssoftware´n zukommen lassen.Es half nichts: Sie behauptet das Handy wäre kaputt und außerdem hätte das Handy ein Branding was ich hätte erwähnen müßen denn dann hätte sie es niemals gekauft!Komisch ist nur das mein Handy kein Branding hatte und bis zum Schluß einwandfrei funktionierte!
      Daraufhin ignorierte ich Ihre mail´s.Einen weiteren Kontakt mit dieser Person lehnte ich vollkommen ab.Einen Monat später bekam ich Post vom Anwalt in der ich aufgefordert wurde das Handy zurück zunehmen da Ihre Mandantin fristgerecht den Vertrag widerrufen habe der via email zustande gekommen war!Da Ihre Mandantin mir ein persönliches Angebot außerhalb von ebay gemacht habe, welches ich angenommen habe ohne ausdrücklich einen Gewährleistungsausschluß zu vereinbaren gelten daher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, hieß es.

      Meine Frage:
      Kommt diese Person damit wirklich durch?? Verhandlungsgrundlage war die ebayauktion wo ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen wurde!
    • Es tun sich hier mehrere Problemfelder auf.

      1. Was ist genau vereinbart worden? Ist der Kaufvertrag auf Grundlage des ebay-Angebotes abgewickelt worden oder ist hier etwas neues entstanden? Das kann man als Außenstehender ohen den kompletten Zusammenhang gar nicht nachvollziehen, außer es ist explizit festgehalten worden.

      2. Nehmen wir mal an, du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Dann hat das lediglich zur Folge, daß du auch für versteckte Mängel haftest.

      3. Jetzt müßte du die angegebenen Mängel alle analysieren. Kannst du mit Sicherheit sagen, daß diese alle bei Versand noch nicht existierten, dann solltest du fein raus sein. Der Käuferin obliegt nämlich nicht nur die Beweisführung für die Mängel, sondern auch, daß sie bereits vor dem Versand vorlagen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Gewährleistung

      Ich gehe doch stark davon aus das die Grundlage des verkaufes die ebay Auktion war!
      Die erste mail die ich von Ihr bekam lautete:
      Kann es sein das es dir ein Riesenspaß macht alles abzulehen was du so angeboten bekommst??Weiß du was?Nimm´s bei ebay raus und gib es mir für ???Euro inkl. Versand. Würde mich freuen wenn ich dich breitschlagen könnte!

      Darauf ich:
      Na gut aber nur weil du nicht locker lässt. Ich nehme das Handy raus sobald du eine Anzahlung geleistet hast!

      Ein Gewährleistungsausschluß habe ich in keiner meiner mail´s erwähnt!

      Das Handy hat tadellos funktioniert sonst hätte ich keine Vorortdemonstration angeboten! Kommisch ist auch das das Handy angeblich erst ein O2 Branding und dann ein Vodafon branding hat (angeblich ein versehen). Und nun soll die Taste 2 nicht funktionieren! Ich habe Ihr vorgeworfen das Sie ein defektes Handy loswerden will indem Sie ein neues kauft und das alte reklamiert. Weiß nicht ob die Aussage so gut war.
    • hmm hmm hmm...


      das ist wie oben bereits erwähnt das ewig leidigliche thema, welche konditionen denn vertragsoinhalt geworden sind..

      ich an deiner stelle würde mich darauf berufen, dass die ebay vertragsinhalte ( gewährleistungsausschluss etc) vertragsinhalt geworden sind.

      das ist nicht von der hand zu weisen, denn die kontaktaufnahme kam schließlich über ebay zustande..

      die käuferin wollte das bei ebay angebotene und beschriebene handy kaufen- deswegen bin ich der auffassung, dass die beschreibung bei ebay auch inhalt des kaufvertrags zwischen dir und der verkäuferin geworden ist....

      darf ich fragen welchen wert das handy denn hatte?
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Sie behauptet das Handy wäre kaputt und außerdem hätte das Handy ein Branding was ich hätte erwähnen müßen denn dann hätte sie es niemals gekauft!Komisch ist nur das mein Handy kein Branding hatte ...


      ... ist eigentlich ein Satz der mich stutzig macht.

      Soll Dir möglicherweise ein baugleiches baer defektes Handy statt des von Dir versandten zurückgegeben werden?

      Wenn Du sicher bist, dass Dein Handy kein Branding hatte (sicherlich anhand von den Pic auch jetzt noch nachzuvollziehen) und dies jetzt zurückzugebende eines hat, liegt wohl der Verdacht sehr nahe, dass es sich nicht um das identische Handy handelt.

      Hast Du noch die Original-Papiere bzw. wein Kopie? Da wäre es wohl anahnd der emei-Nummer ganz leicht festzustellen
    • erstmal schließe ich mich der Meinung von Anwalt an. Hast Du denn in deinem Auktionstext eine Gewährleistung ausgeschlossen ?

      Es ist immer heikel, sowas ausserhalb Ebays abzuschließen..........denn meines Wissens nach schließt Ebay sowas in den AGB aus.

      Es handelt sich hier definitiv um einen Privatkauf, somit steht der Käufer wie Uhu breits schreibt in der Beweislast, dass das Handy bereits vor Abschicken nicht genannte Mängel aufwies.

      Ein Branding fälllt allerdings meiner Meinung nach nicht darunter, denn das (wenn es dann vorhanden ist) kann der Käufer ja nicht im Nachhinein einstellen...aber ich gehe mal davon aus, dass es nicht gebrandet war wie Du schreibst...

      Hast Du zur Not die Gerätenummer oder irgendwelche Papiere des Handys noch da, damit ausgeschlossen werden kann, dass es sich nicht um ein anderes Handy handelt...wie nun deine Vermutung ist ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo nochmal danke für die Teilnahme!

      Zu Anwalt:
      Für das Handy habe ich 100 Euro inkl. Versand erhalten. Der Streitwert ist nicht hoch aber mir geht es ums Prinzip. Habe auch ehrlich gesagt Angst, wenn ich es zurück nehme, ein vollig anderes zu bekommen das nicht den Zustand hatte wie ich es versandt habe.

      Zu supe:
      Das Handy hatte weder ein O2 noch Vodafon Branding aber es hatte die T-mobil Software. Auch die T-mobil Navigationssoftware war da raufgespielt die ich aber nie benutzt habe. Deswegen konnte ich Ihr auch nicht mit der T-mobil Navigationssoftware weiterhelfen und schickte Ihr eine Speicherkarte mit 2 Navigationssoftwaren (die ich selbst benutzt habe) zu,mit der bitte mir die Karte nachdem sie sich die Software auf den Rechner gezogen hatte,zurück zu senden.Selbst das hat Sie bis heute nicht gemacht.

      Zu engelchen-mail:
      Im Text war ganz klar definiert das eine Gewährleistung bzw. Rücknahme vollkommen ausgeschlossen wird!Wer mit der Klausel nicht einverstanden ist sollte nicht mitbieten!
      Ach, kann man anhand der Gerätenr. bzw. IMAI Nr. rausfinden wer der Besitzer ist oder war??Ich habe leider überhaupt keine Papiere mehr für das Handy! Aber ich habe 2 Zeugen die bestätigen können das ich so ein Handy besaß und die Navigation funktioniert hat!

      Vielleicht könnt Ihr mir noch ein bißchen weiterhelfen!
      Dafür schon mal danke!!!!
    • Auch die T-mobil Navigationssoftware war da raufgespielt die ich aber nie benutzt habe. Deswegen konnte ich Ihr auch nicht mit der T-mobil Navigationssoftware weiterhelfen


      Aber ich habe 2 Zeugen die bestätigen können das ich so ein Handy besaß und die Navigation funktioniert hat!


      Widerspricht sich dass nicht? Einerseits die Navigation nie benutzt anderseits 2 Zeugen dafür dass sie funktionierte??????

      Im Text war ganz klar definiert das eine Gewährleistung bzw. Rücknahme vollkommen ausgeschlossen wird!Wer mit der Klausel nicht einverstanden ist sollte nicht mitbieten!


      Wer bösartig ist (und das können gegnerische Anwälte sein) kann DAS natürlich genau ins Gegenteil verkehren, nach dem Motto:
      Genau deshalb hat mein Mandant auf die Auktion nicht mitgeboten (weil er diesen Ausschluss nicht akzeptiert) sondern direkt beim Verkäufer gekauft und nicht in der Auktion bei ebay!
    • Hallo engelchen
      Ne, die Gerätenr. habe ich nicht.Habe auch nie damit gerechnet das das Handy zu einem Problem werden könnte warum sollte ich mir also die Nr. merken bzw. notieren. Jetzt im nachhinein hätte ich es durchaus tun sollen.

      Aber ich merke schon. So richtig marg hier keiner eine aussagekräftige Aussage treffen bezüglich meines Problem´s. Gab es diesen Fall noch nicht?? Haben wir hier in diesem Forum vielleicht einen Juristen der sich damit auskennt.

      Bitte, bitte SOS

      Gruß Patrick
    • weißt Du: Hier wird dir keiner eine 100% Antwort geben können, dafür müsste man den Auktionstext und die komplette Korrespondenz kennen. Davon mal abgesehen wissen wir nicht, ob das Handy wirklich die Eigenschaften besitzt, die Du hier beschreibst. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann hol dir bei Bedarf die Deckung und beauftrage einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.

      Ohne genaue und 100%ige Kenntnis des Vertrages und des Ablaufes kann dir hier nur geraten werden oder Tips gegeben werden, mehr können wir nicht tun.

      Die Post vom Anwalt auf keinen Fall ignorieren, denn dann kann es schnell zu einem Mahnverfahren oder zur Klage kommen. Die Frist (falls sie gegeben wurde) nicht unberücksichtigt lassen. Auf jeden Fall Stellung nehmen ! Aber am besten vom Anwalt oder drei mal drüber nachdenken und immer bei der Wahrheit bleiben.

      Jegliche Korrespondenz speichern und ggf. versuchen, die Auktion zurückzurufen, damit man den Ebay Auktionstext nachvollziehen kann, der hier ja die Grundlage für das Rechtsgeschäft aufzeigt.

      Vielleicht hat unser Anwalt aus dem Forum noch einen Tip :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo supe

      Ich habe mich falsch ausgedrückt.
      Die Navigationssoftware von t-mobil die auf dem Handy fest Installiert war habe ich nicht benutzt da sie auch nicht ganz umsonst ist ! T-mobil berechnet für die Routenplanung Verbindungskosten.Ich habe auf eine 1GB Speicherkarte Tom Tom und Route 66 gehabt mit denen ich gearbeitet habe. Diese beiden Navigationssoftware´n habe ich ihr dann nochmal zugesandt da ich diese auch hätte erklären können!Nachdem sie die Speicherkarte bekommen hat hieß es plötzlich sie könne sich die Software nicht kopieren da sie in ihrem Rechner kein Kartenslot besitze und ein Cardreader wäre ihr zu teuer und eine 1Gb MiniSd läge auch nicht in ihrem budget.
      So ich hoffe ich konnte das richtig stellen.
    • nochmal ne Frage: Da wir ja alle die Auktion nicht gesehen und somit nicht nachvollziehen können:

      Hast Du all dies auch so in deiner Auktion beschrieben, also dass da Zusatzkosten entstehen und dass man bestimmte PC Voraussetzungen erfüllen muss, wenn man diese Optionen nutzen will etc.?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ich weiß, das ist jetzt mühseelig, aber bitte gib uns den Auktionstext mal wortwörtlich.

      Leider, ohne dir was unterstellen zu wollen, könntst Du natürlich nun auch Sachen weglassen oder hinzufügen, aber das wirst Du wohl hoffentlich nicht tun.

      @UHU: Du kennst dich doch bei sowas aus...kann man die Auktion nicht irgendwie noch einsehen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @UHU: Du kennst dich doch bei sowas aus...kann man die Auktion nicht irgendwie noch einsehen ?


      Wenn sie nicht all zu lange her ist, sicher. Aber dafür brauche ich schon den Accountnamen des TE.

      @stiffler

      Wann ist den die Auktion ausgelaufen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Update:

      Hab den Account gefunden (poste ich mal an dieser stelle noch nicht), allerdings nur ein verkauftes Handy, das regulär ausgelaufen ist. Hast du neben dem Nokia E50 noch ein anderes verkauft oder wie muß man das jetzt verstehen, stiffler?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo nochmal
      Die Auktion habe ich am 08.07.08 beendet also leider nicht mehr einsehbar!

      Hier der original Text:
      Nokia 6600 in Top Zustand, inkl. Speicherkarte, Ladegerät, Nagelneue Handy Tasche, inkl. Navigation und GPS Maus. Es sind 2 Navigationssoftware´n installiert, beide original!!!

      Ich habe das Handy jetzt knapp 2 Jahre genutzt und keine Probleme damit gehabt.

      Bei Abholung kann ich das Gerät demonstrieren! Die GPS Maus ist nagelneu!!! Sie projeziert die aktuelle Geschwindigkeit auf die Windschutzscheibe per on screen display projektion! Neupreis der Maus 79 Euro!

      Versandkosten: 8 Euro versichert per DHL

      Nach Geldeingang wird das Paket am gleichem Tag verschickt.

      Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgebe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft.Dies bedeutet:mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (betrifft nicht die Herstellergarantie). Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regel nicht einverstanden sind.

      Um sogenannte Spaßbieter kümmert sich der nette Anwalt welcher 25% des erziehlten Verkaufspreises plus seine Gebühren einfordert!!!

      Bei Fragen:einfach melden

      Und nun viel Spaß beim bieten!!!

      Kein Versand nach Nigeria!!
      No Shipping to Nigeria!!!
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      Genau so lautete der Text einschließlich Rechtschreibfehler!!
      Nichts dazu gedichtet und nichts weggelassen!

      Danke nochmal für die Hilfestellung
    • Ist alles ein wenig verwirrend für mich:

      Das Handy hatte zwei Navisysteme - T_online installiert und das andere auf Karte.

      Richtig?

      Du Hast das Handy und die Karte geschickt richtig?

      Wofür hätte Sie sich dann 'ne neue Karte kaufen sollen/müssen?

      Aber egal - unterstellen wir mal, dass alles was beschrieben wurde auch geliefert wurde.

      Nach Angaben der Käuferin funktionierte das Handy dann nicht.

      Ich denke auch mal, dass es nicht unbedingt wichtig ist, ob dem Kaufvertrag die Regelungend er Auktion zugrunde leigen oder nicht.

      Wenn das Handy defekt war (und Sie das wie auch immer beweisen kann) kannst Du eine Haftung dafür nicht ausschliessen, da es dann ein verschwiegener Mangel sein dürfte und das gleiche Problem auch bei Verkauf über ebay auf Dich hätte zukommen können.