Hallo
Ich bräuchte euren Rat.
Vorweg:Ich habe als "privater Verkäufer"bei ebay ein Navigationshandy samt Zubehör (leider nicht mehr einsehbar) mit der Option "Sofortkaufen" und "Angebot vorschlagen" eingestellt .Ich bat in meinem Text sogar an das Handy samt Navigationssystem dem Abholer vor Ort zu demonstrieren. Das alleine beweist schon das das System funktioniert!Als Nachsatz habe ich den typische Gewährleistungsausschluß angefügt!
Nachdem ich 12 Preisvorschläge erhalten habe die ich allesamt abgelehnt habe bekam ich mehrer mails eine ebayerin die mich durch Ihre doch nette Art überreden konnte das Handy außerhalb von ebay zu einem Festpreis inkl. Versand abzugeben.Nachdem eine Anzahlung auf mein Konto eingegangen war beendete ich die Auktion vorzeitig!Nach Zahlung des Restbetrages sendete ich Ihr das Handy zu.Bis hierhin ist noch alles klar.
Nach Erhalt bombartdierte mich die Käuferin mit Fragen wie denn die Navigationsgeschichte funktioniert und ob ich Ihr telefonische Hilfeleistung bieten könne. Daraufhin habe ich versucht Ihr via mail Hilfestellung zu geben habe Ihr sogar nochmal eine Speicherkarte mit 2 Navigationssoftware´n zukommen lassen.Es half nichts: Sie behauptet das Handy wäre kaputt und außerdem hätte das Handy ein Branding was ich hätte erwähnen müßen denn dann hätte sie es niemals gekauft!Komisch ist nur das mein Handy kein Branding hatte und bis zum Schluß einwandfrei funktionierte!
Daraufhin ignorierte ich Ihre mail´s.Einen weiteren Kontakt mit dieser Person lehnte ich vollkommen ab.Einen Monat später bekam ich Post vom Anwalt in der ich aufgefordert wurde das Handy zurück zunehmen da Ihre Mandantin fristgerecht den Vertrag widerrufen habe der via email zustande gekommen war!Da Ihre Mandantin mir ein persönliches Angebot außerhalb von ebay gemacht habe, welches ich angenommen habe ohne ausdrücklich einen Gewährleistungsausschluß zu vereinbaren gelten daher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, hieß es.
Meine Frage:
Kommt diese Person damit wirklich durch?? Verhandlungsgrundlage war die ebayauktion wo ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen wurde!
Ich bräuchte euren Rat.
Vorweg:Ich habe als "privater Verkäufer"bei ebay ein Navigationshandy samt Zubehör (leider nicht mehr einsehbar) mit der Option "Sofortkaufen" und "Angebot vorschlagen" eingestellt .Ich bat in meinem Text sogar an das Handy samt Navigationssystem dem Abholer vor Ort zu demonstrieren. Das alleine beweist schon das das System funktioniert!Als Nachsatz habe ich den typische Gewährleistungsausschluß angefügt!
Nachdem ich 12 Preisvorschläge erhalten habe die ich allesamt abgelehnt habe bekam ich mehrer mails eine ebayerin die mich durch Ihre doch nette Art überreden konnte das Handy außerhalb von ebay zu einem Festpreis inkl. Versand abzugeben.Nachdem eine Anzahlung auf mein Konto eingegangen war beendete ich die Auktion vorzeitig!Nach Zahlung des Restbetrages sendete ich Ihr das Handy zu.Bis hierhin ist noch alles klar.
Nach Erhalt bombartdierte mich die Käuferin mit Fragen wie denn die Navigationsgeschichte funktioniert und ob ich Ihr telefonische Hilfeleistung bieten könne. Daraufhin habe ich versucht Ihr via mail Hilfestellung zu geben habe Ihr sogar nochmal eine Speicherkarte mit 2 Navigationssoftware´n zukommen lassen.Es half nichts: Sie behauptet das Handy wäre kaputt und außerdem hätte das Handy ein Branding was ich hätte erwähnen müßen denn dann hätte sie es niemals gekauft!Komisch ist nur das mein Handy kein Branding hatte und bis zum Schluß einwandfrei funktionierte!
Daraufhin ignorierte ich Ihre mail´s.Einen weiteren Kontakt mit dieser Person lehnte ich vollkommen ab.Einen Monat später bekam ich Post vom Anwalt in der ich aufgefordert wurde das Handy zurück zunehmen da Ihre Mandantin fristgerecht den Vertrag widerrufen habe der via email zustande gekommen war!Da Ihre Mandantin mir ein persönliches Angebot außerhalb von ebay gemacht habe, welches ich angenommen habe ohne ausdrücklich einen Gewährleistungsausschluß zu vereinbaren gelten daher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, hieß es.
Meine Frage:
Kommt diese Person damit wirklich durch?? Verhandlungsgrundlage war die ebayauktion wo ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen wurde!
