Käufer verweigert die Abnahme!

    • Käufer verweigert die Abnahme!

      Folgenes hatte sich zugetragen.
      Habe eine teure Uhr versteigert.
      Der Käufer X bekommt den Zuschlag,meldet sich nach einen Tag und weigert sich die Ware abzunehmen.
      Die Begründung sein Account wäre geknackt worden.
      Im Falle eines Rechstreit,muss der Käufer beweisen das sein Account geknackt worden ist?
    • Ich denke mal schon. Sagen kann man ja vieles. Und wen es sein Account ist haftet auch der Besitzer des Accounts. Ich würde Ebay einschalten und eine Unstimmigkeit melden.

      Wen es möglich ist. Würde ich wen es sich im Cent Bereich handelt den Artikel einfach an einem willigen Unterlegenen Bieter anbieten.

      @biguhu: Der Verkäufer muss beweisen das der Account vom Käufer NICHT gehackt wurde? Wie soll das gehen 8o
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • @idefix

      Lies dir bitte den text hinter dem Link durch. Ich kann und möchte es nicht kommentieren, nur so hinnehmen. Ja, der VK muß nachweisen, mit wem der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde. So jedenfalls das OLG.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Sache liegt ja schon beim Anwalt.
      Der Käufer hat zuerst behauptet die Sache war ein versehen.
      Dann hatte angeblich seine Freundin auf eine falsche Uhr geboten.
      Sein Anwalt kam ja auf die Idee mit dem gehackten Account
      Laut meiner Anzeige fordere ich 30% Schadenersatz vom Verkäufer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von juergen5968 ()

    • Die Sache liegt ja schon beim Anwalt.


      Dann sollte dieser die Rechtsprechung kennen und dir eigentlich bessere Ratschläge geben, als es in der Regel in einem Forum möglich ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Käufer hat zuerst behauptet die Sache war ein versehen.
      Dann hatte angeblich seine Freundin auf eine falsche Uhr geboten.
      Sein Anwalt kam ja auf die Idee mit dem gehackten Account


      Wenn sich dieser stätige Wandel nachweisen läßt, dürfte der Käufer äußert unglaubwürdig sein vor Gericht.

      Möchte ja nur die Meinung anderer hören,evt,hat schon jemand so ähnliche Erfahrung gemacht


      Ich kann nur entsprechende Urteile posten, die die Beweislast demonstrieren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    • Der Käufer hat zuerst behauptet die Sache war ein versehen.
      Dann hatte angeblich seine Freundin auf eine falsche Uhr geboten.
      Sein Anwalt kam ja auf die Idee mit dem gehackten Account



      Hast Du diese Passage in E-Mails gespeichert ? Das würde ich meinem Anwalt geben und die Sache sieht gut aus 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @biguhu: Der Verkäufer muss beweisen das der Account vom Käufer NICHT gehackt wurde? Wie soll das gehen


      Das ist dem Gericht egal! Machbarkeit ist nicht Sache des Richters.

      Zum Kunden:
      Er ist warscheinlich verwirrt und das bringt ihm mildernde Umstände eventuell sogar Schuldunfähigkeit ein.

      Übrigens wer bezahlt die Rechtskosten am Ende eigentlich?
      Hat Dein Käufer eine gute Bonität? Hast du das überprüft?
      Ist es gar ein Schüler? Oder ein Harz4ler.
      Im schlimmsten Fall wirfst du gerade dem schlechten Geschäft auch noch dein gutes Geld hinterher.

      Wie hoch ist die Forderung?
      Was kostet der Anwalt?
      Wie hoch sind die Gerichtskosten?
      Wie hoch sind die Gewinnaussichten?
      Wie hoch ist die Warscheinlichkeit das der Typ kein Geld hat?
      Aber der Anwalt wirds schon richten :D (nur nicht kostenlos)

      Wenn jemand das Teil nicht haben will, gibts so eine Funktion bei ebay, mit der man den Kauf rückgängig machen kann.
      Das gibt meist eine Provisionsgutschrift und der Schaden beschränkt sich auf die Einstellgebühr.

      Zukünftig solltest du bei teuren Artikeln die Gebotsabgabe einschränken - gabs da nicht sowas wie Bieter extra zulassen oder so?
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Er ist warscheinlich verwirrt und das bringt ihm mildernde Umstände eventuell sogar Schuldunfähigkeit ein.


      In einem Zivilprozeß gibt es so etwas nicht. Sollte es sich dabei um Ironie gehandelt haben, bitte ich um Entschuldigung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hmmmm ...

      Der Käuferaccount ist eBay-Mitglied seit dem 07.10. - und am 07.10. um 12:23 hat er auf die Uhr geboten. Er hat das Höchstgebot abgegeben. Das Angebot lief noch 50 Stunden weiter, in denen der Käufer ein versehentliches Gebot hätte zurückziehen können.

      Dass der Account gehackt war, das ist, wenn man sich Anmeldedatum und Bietzeitpunkt betrachtet, mehr als unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher scheint mir, dass der Account ausschließlich für das Gebot auf die Uhr angemeldet wurde (denn mit dem Account wurde bis heute nur dieses einzige Gebot abgegeben), oder aber dass der Accountinhaber nach der Anmeldung mit dem Account "gespielt" hat.

      Der Käufer dürfte also keine guten Chancen haben. Jedoch: 30% von 1.880,90 € für ein "Fehlgebot", da sehe ich schwarz. Wenn der Käufer sich auf Irrtum beruft, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass er recht günstig aus der Sache herauskommt.

      Aber ich bin weder Jurist noch Richter, dies ist also nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
    • Danke für deine Suche. ich habe mir jetzt auch die Mühe gemacht, die Auktion zu suchen. In der tat ist eine Übernahme des Bieter-Accounts ausgeschlossen.


      Wenn der Käufer sich auf Irrtum beruft, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass er recht günstig aus der Sache herauskommt.


      Sorry, wenn ich dir da aus zwei Gründen widersprechen muß:

      1. Wird es für den Bieter kaum möglich sein, den Irrtum nachzuweisen und dazu ist er verpflichtet.

      2. Und das ist noch gewichtiger: Eine Irrtumsanfechtung muß ohne schuldhaften Verzug erfolgen, wenn der Irrtumsanfechter den Irrtum bemerkt. Das hat er definitiv verspielt, indem er andere Gründe genannt hat, warum er nicht zahlen möchte. Hier gibt es meiner Ansicht nach zu diesem Zeitpunkt keine Chance mehr, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.

      P.S. Es mag jeder selbst nach der Auktion suchen, aber ich sehe im Augenblick nicht die Notwendigkeit einen Link zu setzen, da es zur Lösung der Frage nicht viel beiträgt. Der TE kann aber gerne selbst einen Link angeben, wenn er möchte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In einem Zivilprozeß gibt es so etwas nicht. Sollte es sich dabei um Ironie gehandelt haben, bitte ich um Entschuldigung.


      War ironisch gemeint :D

      Frage an den TE: Ist der Mailwechsel die einzige Kommunikation zwischen Euch?
      Wenn Ja, woher nimmst du die Sicherheit, das er der ist, dessen Adresse bei ebay hinterlegt ist?
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • @biguhu

      Doch, es gibt durchaus einige Hintertürchen (die, die mir bekannt sind, möchte ich nicht nennen), selbst für die sich widersprechenden Mails. Meist ist es nicht so einfach, wie es scheint ;).

      Aber persönlich denke ich ebenfalls, dass der K nicht ganz ungeschoren aus der ganzen Sache herauskommt, daher habe ich geschrieben "recht günstig (wahrscheinlich)", nicht "ungeschoren" oder "kostenlos" ... denn, dass ein Gericht dem VK dafür wirklich über 600,00 € Schadensersatz zuspricht, das ist zwar möglich, ich persönlich halte es aber für eher unwahrscheinlich.

      Letztendlich wird es von der Argumentation der Anwälte und von dem Gericht ab. Alles andere ist Spekulation über Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten.
    • @TE: was hat dein Anwalt denn bisher unternommen ?

      Stimmt der Name in den Mails sofern einer angegeben wurde mit dem Namen des Accountinhabers überein ? Hast Du die Mails deinem Anwalt vorgelegt ?

      Für einen Anwalt ist es recht leicht herauszufinden, wie alt der Käufer ist und ob er bisher im Schuldnerverzeichnis aufgetaucht ist.

      Wenn tatsächlich ein Account am gleichen Tag wie die Gebotsabgabe angelegt wurde, dann ist es doch recht ausgeschlossen, dass dieser gehackt wurde. Leider ist es aber so, dass ein jeder mal so einen Account eröffnen kann, wenn er die Daten eines anderen besitzt. Aber ich meine, dass Ebay den Account überprüft indem die den Pass per Post an die genannte Addy schicken bevor man den Account nutzen kann. Dies wäre aber hier nicht der Fall, da er ja am gleichen Tag bereits geboten hatte...mh....

      Ich meine, Du hast schon eine gute Chance durch die Wiedersprüchlichkeit in seinen Aussagen....einfach mal den Anwalt machen lassen...ich hoffe, es besteht eine Rechtschutzversicherung, die sollte im Falle der nicht vorhandenen Liquidität, bzw. Abgabe der EV eintreten.....

      Berichte doch mal bitte, was bisher noch geschehen ist :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger