Hm ... niemand wird doch hier wegen Fehler gesteinigt
c:\brain> cd\
c:\> del brain
Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
c:\>
c:\> del brain
Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
c:\>
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten
nochmal:
Für eine durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Das kann ja nur ein schlechter Scherz sein, denn das wäre ja nur eine Umbenennung des Wertersatzes.
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Nö, glaub ich nicht .... aufgrund der eMail der Käuferin und deren Inhalt ist davon auszugehen, dass sie zu keinem Zeitpunkt ernsthaft einen Kauf in Betracht gezogen hat sondern lediglich die Tasche für ihr "event" in Benutzung nehmen wolte.
Demenstprechend ist kein Kaufvertrag zustande gekommen (Asulegung des "wirklichen Willens") sondern nur ein Überlassungsvertrag.
aufgrund der eMail der Käuferin und deren Inhalt ist davon auszugehen, dass sie zu keinem Zeitpunkt ernsthaft einen Kauf in Betracht gezogen hat sondern lediglich die Tasche für ihr "event" in Benutzung nehmen wolte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()
Es dürfte kein bestimmungsmässiger Gebrauch sein, eine Tasche zu benutzen die man zu keinem Zeitpuinkt behalten wollte
wie kommst Du darauf ? Hätte sie dies beabsichtigt, hätte sie wohl kaum eine positive Bewertung abgegeben.
@ supe dein "Wertersatz", wie auch immer er heißt, hängt wohl an der Frage, wie du dies denn beweisen willst?
Ich denke mal er wird und kann sich nur auf sein Siegel behaaren und hoffen ob jemand darauf eingeht.
Zwar hat die Frau mehrmals in den E-Mails Zugegeben dieses Vorgehen Beabsichtig zu haben. Aber ob man damit durch kommt?
Gerade wenn die Frau die Tasche bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat und gerade weil sie sie zu dem Zeitpunkt eben doch behalten wollte, ist es doch nur zu verständlich, dass sie diese Etiketten/Siegel zu Zweck entfernt hat!
Das widerspricht ja grade der Annahme, dass sie die Tasche zu keinem Zeitpunkt behalten wollte!
gerade weil sie sie zu dem Zeitpunkt eben doch behalten wollte
Also ist die Frage nun Warum Sie sich es anders Überlegt hat?
Ich weise in der eMail mit der ich den Zahlungseingang und Versand dem jeweiligen Käufer bestätige, dass eine Rücknahme nur mit unversehrtem Sicherheitsband erfolgen. kann.
Wie würdet Ihr das denn bei Unterwäsche (z.B. Slips) sehen. Die muss ein gewerblicher Verkäufer auch zurücknehmen wenn Sie zwischenzeitlich getragen (wohl klar deren bestimmungsgemässer Gebrauch) wurden?
Und kann dann auch keinen Wertersatz verlangen?
Genauso Bücher oder Zeitungen, gelesen und wieder Zurück geben? No go!
Das ist rechtlich wohl kaum zulässig.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt .......
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