Positiv bewertet und dann Rücktritt

  • Das muss man abwarten ..... immerhin sind es Taschen von sehr hohem Wert und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich mir eine teure Uhr kaufe, alle Siegel etc entferne und 4 Wochen tragen kann um sie dann benutzt zurückzugeben.


    Da gibt es nichts abzuwarten, das Gesetz ist da eindeutig. Ich würde dir nochmals den §312d empfehlen, indem eindeutig geregelt ist, welche versiegelte und geöffnete Ware vom Widerruf ausgeschlossen ist.

    Du kannst deine Pflicht zur Rücknahme nicht einfach dadurch umgehen, daß du eine selbst gebasteltes Siegel an die Ware hängst, daß nicht entfernt werden darf. Du tust dir keinen Gefallen damit, daß du aufgrund einer frechen Käuferin selber zu rechtswidrigen Methoden greifst.

    Du spielst mit dem Feuer und riskierst eine teure Abmahnung. Aber es ist ja dein Geld.

    Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt .......


    Auch das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei ebay keine Pflicht zum Wertersatz.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Hm Die Supe wäre abgeleitet vom Die = Sie also weiblich
    Unsere supe hätte ich aber als Der supe = Er Männlich also als Männlich eingeschätzt. Was mich aber nun mit dem Satz
    - und natürlich einen Vibrator (für den Notfall) nicht vergessen
    etwas irritiert. Hm …

    Aber wen ich nun von dem Ausgehe was ich nun gesagt bekommen habe wäre deine Vorgehensweiße bis auf die halbe Champagner Flasche durchaus so möglich. Und gerade fällt mir ein das man auch den Champagner zurück geben kann wen man sagt er hätte nicht Geschmeckt oder es wäre irgendwas anderes damit, du es aber beim Einschänken der vielen Gläser, deshalb angebrochen und halb leer, nicht bemerkt hast. Genial.

    Und ob es nun eine Lösung ist von Ebay Deutschland Auszuwandern weiß ich nicht. Bei Problemen würde mir alles auf dem Kopf fallen da ich mich mit dem Ausland, der Sprache, deren Gesetze, … auseinander setzen muss.

    Bitte Biguhu steinige mich jetzt nicht weil ich in meiner Denkweiße keinen Bezug auf den was du geschrieben hast genommen habe.
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  • @biguhu

    Da gibt es nichts abzuwarten, das Gesetz ist da eindeutig. Ich würde dir nochmals den §312d empfehlen, indem eindeutig geregelt ist, welche versiegelte und geöffnete Ware vom Widerruf ausgeschlossen ist.


    Wir reden von einem ganz speziellen Fall und in diesem bin ich sogar bereit vor Gericht zugehen und dies klären zu lassen

    Du kannst deine Pflicht zur Rücknahme nicht einfach dadurch umgehen, daß du eine selbst gebasteltes Siegel an die Ware hängst, daß nicht entfernt werden darf.


    Es geht nicht um die Vermeidung der Rücknahme sondern um Wertersatz!


    Du tust dir keinen Gefallen damit, daß du aufgrund einer frechen Käuferin selber zu rechtswidrigen Methoden greifst.


    Wer behauptet dass dies eine
    rechtswidrige Methode
    ist ?? Du ??


    Du spielst mit dem Feuer und riskierst eine teure Abmahnung.


    Sehe ich völlig anders ... das bedarf wohl einer Erläuterung


    Lieber Uhu,

    dass Du manchmal eine recht abstruse Rechtsmeinung vertritts ist mir schon aufgefallen.

    Ich frage mich nur immer wieder - und jetzt verstärkt - was Dich dazu qualifiziert hier - wieder einmal - eine persönliche Meinnung als unumstössliche Tatsache darzustellen, wenn Du behauptest:

    Auch das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei eBay keine Pflicht zum Wertersatz


    ohne dies in irgendeiner Form zu begründen.

    Berufe Dich jetzt bitte nicht auf den blossen Gesetzestext, sondern dessen Handhabung in der Praxis.

    Deine o.g. - wieder einmal als Tatsache hingestellte - persönliche Meinung ist unzutreffend!

    Entschuldige bitte wenn ich meinem Anwalt auf rechtlichem Gebiet mehr vertraue als Dir!

    Denn diese mir erteilte anwaltliche Auskunft deckt sich auch mit diversen Rechtskommentaren:


    Ausnahme von der Regel:
    Privilegiert wird dagegen der Online-Händler, der in der Lage ist, den Verbraucher spätestens bei Vertragsabschluss in Textform (eine Internetseite stellt keine "Textform" dar, dies ist nur bei e-Mail, Fax, Brief etc. der Fall).

    - auf diese Rechtsfolge ( = Wertersatz auch bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme) aufmerksam zu machen und

    -den Verbraucher zugleich auch auf eine Möglichkeit hinweist, wie er diese für ihn nachteilige Rechtsfolge umgehen bzw. vermeiden kann.

    Dies lässt sich etwa durch die folgende Formulierung erreichen:

    „Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung (oder der Untergang) der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.“

    Quelle: it-recht-kanzlei.de/Fragen_zum_Widerrufsrecht.html


    Die diversen weiteren Quellen erspare ich mir hier.

    Auch der grösste Uhren-Online-Händler (watch.de) führt diese Regelung


    Aber für Dich ist das - ohne wenn und aber - mal gleich abmahnwürdig - wieder mal entgegen vieler Fachkommentare führender Juristen.

    Kopfschüttel
  • werter biguhu,


    du schreibst:

    Auch das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei eBay keine Pflicht zum Wertersatz.


    kannst du das bitte durch urteile,kommentarstellen etc. belegen?

    wieso sollte bei ebay ein wertersatz ausgeschlossen sein?????

    stehe gerade irgendwie aufm schlauch und kann diese aussage nicht nachvollziehen...
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  • Ich rätsel auch schon ne ganze weile mit dem Zurücknehmen oder nicht. Mit den Wertersatz oder so Zurück nehmen wie es ist. Es wirft gerade alles durcheinander was ich sonst so vom Rechtlichen weiß was dieses Thema betrifft.

    Ich bitte nun mal um Klartext. Kann doch nicht sein das der eine Ja und der andere Nein und wiederum jemand anders Ja/ Nein mit Einschränkung sagt.
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  • Ich bitte nun mal um Klartext. Kann doch nicht sein das der eine Ja und der andere Nein und wiederum jemand anders Ja/ Nein mit Einschränkung sagt.


    Ich bin kein "Rechtsgelehrter", kann mich also nur auf entsprechend Ratschläge versierter Juristen stützen.

    Ich hab mich soeben noch mal entsprechend rückversichert.

    Die Aussage von biguhu

    Auch das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei eBay keine Pflicht zum Wertersatz.


    bezeichnet mein Anwalt jedenfalls als "vollig unzutreffende Darstellung eines offentsichtlich rechtsunkundigen Laien, die keinerlei Substanz und Wertgehalt hat " (Zitat).

    Ich weiss auch nicht was hier los ist, aber offensichtlich geht es biguhu - wie in einem anderen Thread auch schon - nur darum mir, bzw. meiner Meinung, zu widersprechen, egal ob mit Subsatnz oder völlig inhaltsleer.

    Ich muss mich da wiederholen:

    Lieber Uhu,
    solche dahingeschmissenen mit nichts zu begründenden Kommentare - zudem wieder einmal als unumstössliche Tatsache, und nicht etwa als persönliche Meinung, hingestellt - bringen doch nichts als Verunsicherung und helfen weder dem Forum noch deren Usern in irgendeiner Form weiter!
  • Ich denke mal das Biguhu gerade etwas zu stark und Scharf Kritisiert wird. Ich denke mal das er als Co – Administrator es sich kaum Leisten darf hier seine Persönlichen Ansichten als Gesetz darzustellen. Biguhu hat bestimmt seinen Grund, um jetzt nicht zu sagen alles, zu Berichtigen und klar Zustellen. Er bezieht sich ja auch auf Paragrafen und die Stimmen eigentlich Stark mit Gesetzen überein.

    Was den Anwalt (nicht der Nickname vom Anwalt sonder jeder X Beliebige) betrifft. Hm … bin ich Zweigeteilter Meinung. Erstens kennt er sich (sollte Zumindest) mit Gesetzen besser aus als jeder Otto Normal Mensch. Aber wen ich an meinen Anwalt denke gab er mir auch schon Ratschläge wo ich mich rein Gesetzlich gesehen, weit aus dem Fenster gelehnt habe. Auch sind mir manche Anwaltszüge in Erinnerungen wo man mit einem Fuss im Gefängnis gestanden hat.

    Wen ich Biguhu und supe vergleiche würde, ich würde „Den Uhu“ als jemand hinstellen der streng nach Gesetzestext handelt und auch jeden Anwalt und Rechtsstreit aus dem weg geht.

    Supe dagegen verlässt sich nur auf die (persönliche) Meinung vom Anwalt. Ich würde behaupten, um jetzt nicht beleidigend zu wirken, das seine Rechtsschutz viel zu tun hat.

    Rein aus dem Menschlichen würde ich wen ich Supe wäre natürlich irgendwie mich zur Wehr setzen. Kann doch nicht sein das das AK sein hier so geduldet und Akzeptiert wird. Man hat früher auch einen auf dem Hintern bekommen wen man Mist gemacht hat. Und da schreit keiner lass es sein das ist Körperverletzung laut gesetz.
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  • Ich denke mal das er als Co – Administrator es sich kaum Leisten darf hier seine Persönlichen Ansichten als Gesetz darzustellen.


    In meinen Augen tut er dies aber im Moment und zwar ohne Begründung

    Und wenn er dann noch postet "Auch das ist abmahnwürdig. " - ohne wenn und aber - und entgegen aller tatsächlichen Gegebenheiten falsch behauptet "Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei eBay keine Pflicht zum Wertersatz" halte ich das - gerade in seiner Funktion als Co-Moderator - für doch etwas bedenklich.

    Wohl gemerkt - er hat nicht geschrieben "[B]ICH halte [/B]das für abmahnwürdig" sondern als Tatsache "das ist abmahnwürdig[/B]".

    Bei ersterem hätte ich gedacht " O.k. ist seine Meinung, was soll's"? Bei zweiterem - seiner tatsächlichen Aussage - stellt er es aber als unumstössliche Tatsache hin ..... und dem widerspreche ich energisch!

    Biguhu hat bestimmt seinen Grund, um jetzt nicht zu sagen alles, zu Berichtigen und klar Zustellen.


    Der würde mich aber mal interessieren!


    Er bezieht sich ja auch auf Paragrafen und die Stimmen eigentlich Stark mit Gesetzen überein


    Gesetze bzw deren Paragrafen werden durch die Gerichte bzw. Urteile erst mit leben erfüllt.
    Man kann sich nicht allein auf Gesetzestexte stützen wenn man die Auslegeung der "gelehrten" ausser Acht lässt.

    Supe dagegen verlässt sich nur auf die (persönliche) Meinung vom Anwalt. Ich würde behaupten, um jetzt nicht beleidigend zu wirken, das seine Rechtsschutz viel zu tun hat.


    Nein, genau das tue ich eben nicht .... ich lasse mir einen Rat geben und recherchiere dann selbst nochmals nach ... das ist ja auch der Grund warum ich die mir gegebenen Empfehlungen hier immer mit identischen Rechtskommentaren aus dem Internet belegen kann.

    Ich schreibe ja nicht "mein Anwalt sagt ..." sondern "mein Anwalt hat mir empfohlen .... und das deckt sich auch mit anderen Rechtsauffassungen (siehe ...)"
  • OK mit
    Nein, genau das tue ich eben nicht .... ich lasse mir einen Rat geben und recherchiere dann selbst nochmals nach ... das ist ja auch der Grund warum ich die mir gegebenen Empfehlungen hier immer mit identischen Rechtskommentaren aus dem Internet belegen kann. Ich schreibe ja nicht "mein Anwalt sagt ..." sondern "mein Anwalt hat mir empfohlen .... und das deckt sich auch mit anderen Rechtsauffassungen (siehe ...)"
    bin ich auch deiner Meinung. Habe es falls Aufgefasst. Man kommt hier mittlerweile so schnell Durcheinander.

    Zitat: Biguhu hat bestimmt seinen Grund, um jetzt nicht zu sagen alles, zu Berichtigen und klar Zustellen.
    Der würde mich aber mal interessieren!


    Warten Wir es ab wie sich Biguhu nun dalegt. Eigentlich wundert es mich etwas. Heute Morgen haben wir uns schnell Gegenseitig in manche Threats kommentiert. Wahrscheinlich ist er Arbeiten. Warten wir bis zum Abend. Biguhu wird Garantiert dazu was sagen.
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  • Nun halt mal ein wenig die Luft an,supe. Deine persönlichen Sticheleien sind hier vollkommen fehl am Platz, egal wer hier die richtigen Ansichten hat.

    Du greifst mich ständig an weil ich angeblich keine Quelle gegeben habe. Das ist ganz und gar nicht meine Art und so habe ich bereits am Anfabg dieses Thraeds eine Quelle angegeben. Aber offensichtlich hast du sie nicht gelesen oder lesen wollen.

    Hier gerne nochmal: internetrecht-rostock.de/ebay-wertersatz.htm

    Und nun zitiere ich auch mal daraus, weil es offenbar sonst nicht ankommt:

    Nur folgerichtig hat das Landgericht Berlin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 15.03.2007, Az: 52 O 88/07 entschieden, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht geltend gemacht werden kann. Auch das LG Dortmund hat mit Beschluß vom 19.07.2007, AZ 10 O 113/07 den Wertersatz als unzulässig angsehen. Gleiches gilt auch für LG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - Az. 13 O 76/07 KfH I .


    Alle drei Urteile sind dort auch verlinkt. Ich verzichte hier mal darauf, hätte eh keinen Sinn!

    So und nun zitiere ich nochmal deine AGB, die nach obigen Urteilen stark abmahngefährdet sind:

    Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt .......
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Mal im Ernst: Willst Du uns hier alle auf den Arm nehmen ????

    Aber offensichtlich hast du sie nicht gelesen oder lesen wollen.


    Ich habe sie gelesen und lese darin keinerlei Ansatzpunkt für Deine Auffassung.

    Also lesen wir mal zusammen DEINE Quelle:

    Bereits im ersten Absatz des Artikels lese ich

    Die Frage der Geltendmachung des Wertersatzanspruches im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes bei eBay ist und bleibt weiter umstritten


    Für Dich ist das also -ohne wenn und aber - klar abmahngefährdet - für Deine Quelle zumindest umstritten.


    Auch benennst Du in Deinem Beitrag nicht die darin genannten gegen Deine Auffassung gehende Urteile

    Das Landgericht Flensburg hatte in seiner
    rechtskräftigen Entscheidung
    vom 23.08.2006, Az: 6 O 107/06 noch angenommen, dass ein eBay-Angebot Textform darstellt. Diese Haltung war durch das Oberlandesgericht Schleswig gehalten worden, woraufhin das Urteil des Landgerichtes Flensburg rechtskräftig wurde


    sowie weiter:

    In die Richtung des Landgerichtes Flensburg geht eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2007, Az.: 5 W 92/07). Als erstes Oberlandesgericht hat das OLG Hamburg angenommen, dass ein Wertersatz bei eBay sehr wohl geltend gemacht werden kann. Das OLG hat sich ausdrücklich der Entscheidung des Landgerichtes Flensburg angeschlossen.
    Die Entscheidung des OLG Hamburg
    begründet die Möglichkeit, Wertersatz geltend zu machen,
    damit, dass gemäß § 312 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB es bei Fernabsatzgeschäften ausreichend ist, wenn die Information über das Widerrufsrecht in Textform spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher erfolgt.


    Sowie noch

    Einen anderen Weg beschreitet das OLG Köln, Urteil vom 03.08.2007, AZ. 6 U 60/07 Wertersatz ist zulässig, wenn er im Rahmen der Musterbelehrung des Gesetzgebers geltend gemacht wird



    DAS ist also Deine Quelle dafür, dass ein Wertersatz bei ebay nicht möglich ist ??????

    Du kannst das alles nicht gelesen haben, sonst würdest Du Dich doch nicht gerade auf diese Quelle stützen!



    Solltest Du Sie wikrlich gelesen haben, was soll es dann daraus nur Bruchstückweise zu zitieren und gerade das Essentielle wegzulassen??


    Es bringt doch nichts sich aus einer Quelle nur die Rosinen rauszupicken, die gerade der eigenen Meinung entsprechen und die wichtigen o.g. Urteile unerwähnt zu lassen.


    Weiter schreibst Du zum wiederholten Male:

    So und nun zitiere ich nochmal deine AGB, die nach obigen Urteilen stark abmahngefährdet sind:

    Zitat:
    Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt .......


    und begründest dies mit Deiner Quellenangabe

    Dort lese ich aber zu genau dieser Klausel genau das Gegenteil, nämlich

    Die Klausel "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt." im Rahmen der Widerrufsbelehrung wurde jedoch nicht als wettbewerbswidrig angesehen



    Es bleibt festzuhalten, dass Deine Quellenangabe genau Deiner Meinung widerspricht

    Hierzu solltest Du Dich mal äussern

    Du bist also noch immer eine Quelle schuldig die deine als Tatsachenbehauptung aufgestellte persönliche Meinung stützt.

    Die Quelle die Du jetzt benannt hast, tut dies nicht, sondern woderspricht Deiner Auffassung!

    Im übrigen:

    Deine persönlichen Sticheleien sind hier vollkommen fehl am Platz ....


    Du Hast diese "Spielchen" angefangen (schon vergessen) und es sind wohl kaum "persönliche Sticheleien" wenn ich Deine Falschmitteilungen unter Quellenangaben korrigiere, damit hier nicht irgendwelche User falsche Rechtsinformationen erhalten!

    Wenn Du Dich dadurch "persönlich angegriffen" fühlst kann ich nichts dafür.

    Ich für meine Teil werde Deine fehlerhaften Darstellungen weiter korrigieren - im Sinne des Forums und im Sinne der User, die sich hier etwas erhoffen.

    Wenn dies nicht erwünscht ist genügt eine eibnfach kurze Mitteilung :rolleyes:
  • Bevor ihr euch die Köpfe einschlagt sollte supe einfach versuchen, sein Vorhaben umzusetzen und dann DANACH berichten.

    Paragraphen können von unerschiedlichen Anwälten und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden. Wenn es anders wäre, dann würden nicht so viele Parteien und deren Anwälte streiten.

    Folglich sollten hier mal Tatsachen auf den Tisch gelegt werden und wenn ich richtig gelesen habe, dann hat supe ja in dem hier benannten Fall vor, sein "Recht" durchzusetzen.

    Atmet doch alle mal tief durch und wir warten gespannt auf den Bericht von supe. 8)
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

  • Die Frage der Geltendmachung des Wertersatzanspruches im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes bei eBay ist und bleibt weiter umstritten


    Du hast es erkannt, es ist höchst strittig. Ein Teil der Gerichte urteilt so, ein andere Teil genau umgekehrt. das beschreibt der Artikel von Internet-Rostock sehr schön. Dementsprechend ist die Abmahngefahr sehr groß. Nicht mehr und nicht weniger habe ich behauptet.

    So auch Internet-Rostock:

    Entweder er verzichtet auf die Geltendmachung von Wertersatz oder lebt mit der Gefahr einer kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

    Wer sich in erster Linie dafür entscheidet, der Rechtsprechung Folge zu leisten und auf den Wertersatz verzichtet, stößt auf weitere rechtliche Probleme.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • "und wenn ich richtig gelesen habe, dann hat supe ja in dem hier benannten Fall vor, sein "Recht" durchzusetzen."


    klar mach ich das, bzw werde ich es versuchen.

    Wenn jeder bei allem sagen würde "bringt nichts" hätten wir keine sich verändernde Rechtsprechung sondern würden noch wie in den 50igern leben - juristisch gesehen.

    Bloss: Ich lasse mir hier nicht ohne jede Begründung und gegen jede Rechtsauffassung sagen, dass dies eine "rechtswidrige Methode" ist.


    Weiters: Die Diskussion geht im Moment um die Tatsachenbehauptung von uhu, dass eine AGB wie beschrieben und jetzt von mir benutzt Q"abmahnwürdig" ist


    Aber inzwischen glaub ich geht es um das Grundsätzliche:

    Kann ich hier eine persönliche Rechtsauffassung als Co-Moderator als Tatsache hinstellen auch wenn alle / viele Fakten und Rechtsmeinungen völlig konträr sind ??

    Bin ich nicht - quasi als Organ dieses Forum - zumindest verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es andere Meinungen / Urteile gibt ?

    Sollte man nicht seine ganz persönliche Meinung auch als solche deutlich machen und nicht ala "so ist es, basta!" posten?


    ich denke, dass man gerade als Co-Moderator - aus sicherlich gutem Grund - einen besonderen Vertrauensbonus bei den Usern besitzt und sich dessen auch bewusst sein sollte.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von supe ()

  • Hier geht es zu wie in der Kaserne, alle wollen Sie das größte Geschlechtsteil haben und schrauben, machen, biegen und tun weiß Gott nicht alles.

    Ich für meinen Teil höre nun weder auf den einen noch auf den anderen. Mir ist es Mittlerweile Egal wer nun Recht hat und was welches Gesetz sagt.

    Ich zu meinen Teil würde wen ich Supe wäre die Frau "bezahlen" lassen, sorry aber is so. So würde KEINER mit sich umgehen lassen. Gesetz hin oder her ist und wäre mir Egal. Kann Froh sein das Hexenverbrennungen aus der Mode sind. :D Habe mir damit nun viele Feinde, vor allem Weibliche, gemacht aber das ist meine Meinung dazu.

    Hört nun auf zu streiten. Geschixxen drauf was der eine oder andere macht. Einer dreht Links, der andere Rechts . Beide kommen ans Ziel. Ohne das der Eine dem anderen seinen Willen aufzwingt. Und Supe + Biguhu … lasst doch die Pfoten weg von euch. Siehe Zitat:
    Man muss eben mal ins Feuer langen um zu merken das es heiß ist - Sido


    Verdammt war ich wieder zu langsam.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

  • ..... Nicht mehr und nicht weniger habe ich behauptet.....


    Falsch!!!!!

    Nun wird aber langsam peinlich,.

    Wenn man schon zurückrudert weil man sich vergaloppiert hat (was ja nichts schlimmes ist - im Gegenteil), dann solte man dies auch zugeben und nicht für jeden nachlesbare klare Aussage versuchen anders darzustellen.

    Zur Erinnerung -Du hast behauptet:

    1.
    Du tust dir keinen Gefallen damit, daß du aufgrund einer frechen Käuferin selber zu rechtswidrigen Methoden greifst.


    2.
    das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei eBay keine Pflicht zum Wertersatz.



    Das ist doch eine glasklare Aussage!

    Wo ist da ein Hinweis, darauf, dass es vielleicht strittig sein mag ?????


    Ich frage mich ernsthaft, ob Du dies auch so gepostet hättest, wenn ich nicht so insistiert hätte.

    Sicher nicht …. Und dann hätte es für andere User als unumstössliche Tatsache hier weiter gestanden!


    Und genau das ist es was ich kritisiere !

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von supe ()

  • Müsst ihr alles auf die Goldwaage legen?

    Der Schlaue User wird sich doch auch woanders Rechtlichen Rat holen und nicht alleine was in einem Forum steht orientieren. Da wären manche Leute schon mehrmals in den Knast gewandert.
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  • wenn das hier weiter ausartet und mal jemand nen verteidiger brauchen sollte...

    :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

    jetzt streitet doch nicht persönlich....

    sachlcihe diskussion ganz klar ja, aber jemandem persönlich etwas vorhalten finde ich in rechtlichen diskussionen immer völlig fehl am platz!
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  • engelchen und idefix haben Recht. Hier sollte Schluß sein. Die Seite von Internet-Rostock ist mehrfach zitiert worden. Da kann sich jeder selbst sein Bild machen.

    Ich habe meine Argumente genannt, mehr ist von meiner Seite nicht dazu zu sagen, zumal ich keinerlei Lust verspüre in diesem Ton und in dieser aufgeheizten Stimmung weiterhin im Kreis zu diskutieren.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.