Das muss man abwarten ..... immerhin sind es Taschen von sehr hohem Wert und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich mir eine teure Uhr kaufe, alle Siegel etc entferne und 4 Wochen tragen kann um sie dann benutzt zurückzugeben.
Da gibt es nichts abzuwarten, das Gesetz ist da eindeutig. Ich würde dir nochmals den §312d empfehlen, indem eindeutig geregelt ist, welche versiegelte und geöffnete Ware vom Widerruf ausgeschlossen ist.
Du kannst deine Pflicht zur Rücknahme nicht einfach dadurch umgehen, daß du eine selbst gebasteltes Siegel an die Ware hängst, daß nicht entfernt werden darf. Du tust dir keinen Gefallen damit, daß du aufgrund einer frechen Käuferin selber zu rechtswidrigen Methoden greifst.
Du spielst mit dem Feuer und riskierst eine teure Abmahnung. Aber es ist ja dein Geld.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt .......
Auch das ist abmahnwürdig. Der Rechtsprechung zufolge hat der Käufer bei ebay keine Pflicht zum Wertersatz.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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