das Geldwäschegesetz gibt das m.E auf keinen Fall her, im Gegenteil, lt § 2 gehört zu den Allgemeinen Sorgfaltspflichten
dass Verpflichtete im Sinne von § 1a Abs. 1
1. die Identifizierung des Vertragspartners.
2. die Identifizierung des für einen Vertragspartner persönlich Auftretenden
3. die Einholung von Informationen zum Zweck und zur angestrebten Art der Geschäftsbeziehung
.
.
aber das Ganze wann?
ja :
also hat wohl mal wieder der akute Geldmangel bei PP zugeschlagen, schließlich sind die ganzen einbehaltenen Gelder eine zusätzliche DICKE Einkommensquelle und, ich vermute mal, noch mehr als die Gebühren!
dass Verpflichtete im Sinne von § 1a Abs. 1
1. die Identifizierung des Vertragspartners.
2. die Identifizierung des für einen Vertragspartner persönlich Auftretenden
3. die Einholung von Informationen zum Zweck und zur angestrebten Art der Geschäftsbeziehung
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aber das Ganze wann?
ja :
vielleicht meinte ja die AMI- Geldwäsche nach dem PATRIOT ACT , bei dem man ja im Besitz sämlicher Rechte gegen mutmaßliche T err or isten ist!(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind in nachfolgenden Fällen anzuwenden:
1. bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
2. bei der Abwicklung gelegentlicher Transaktionen im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht; die Pflichten aus der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. No- vember 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. EU Nr. L 345 S
also hat wohl mal wieder der akute Geldmangel bei PP zugeschlagen, schließlich sind die ganzen einbehaltenen Gelder eine zusätzliche DICKE Einkommensquelle und, ich vermute mal, noch mehr als die Gebühren!
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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