fand ich hier bei jurablogs.deAndererseits muss der Internethändler nun sicherstellen, dass tatsächlich alle Verpackungen, die er an seine Kunden versendet, bei einem Entsorger registriert sind, also mit einem entsprechenden Zeichen versehen sind. Verschickt ein Internethändler tatsächlich nur Verpackungen, die von Haus aus (beispielsweise vom Hersteller oder vom Großhändler) bereits registriert sind, so muss er sich um nichts mehr kümmern. Falls ein Internethändler jedoch Verpackungen (auch Füllmaterial, Kartons etc.) versendet, die nicht registriert sind, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden.
engelchen:
1. die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden hast du ja scheinbar gewählt,
2. allerdings könntest du ja auch die andere Möglichkeit wählen, dass tatsächlich alle Verpackungen, die du an deine Kunden versendest, bei einem Entsorger registriert sind, also mit einem entsprechenden Zeichen versehen sind!
Nachtrag it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-novelle.html
Frage Nr. 5: Gibt es keinerlei Alternative zu dem Zwang, sich einem Entsorger anzuschließen?
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


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