Fahrrad günstig ersteigert, Verkäufer behauptet es wurde gestohlen

    • naja, dann melde dies, gib nach der Frist deine rote ab und schließ die Auktion mit einer Verwarnung.

      Der Aufwand und der Kostenvorschuss wäre hier wahrscheinlich zu hoch und wenn er tolle VK dann auch noch insolvent ist, dann bliebest Du auf den Kosten sitzen.

      Vielleicht kommt ja noch was, aber ehrlich gesagt glaube ich da nicht dran. Eine Verwarnung wäre ja zumindest etwas...wenn er das Spielchen öfter treibt, dann ist er nicht mehr lange bei eBay.....auch kein Trost aber wenigstens das.....

      Beobachten kann man ja mal, ob er in den nächsten Wochen das Fahrrad "wiederfindet" und wieder versucht zu veräußern 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich muß offen gestehen, daß mich solche Fälle ein wenig frustrieren, auch wenn ich nicht persönlich betroffen bin.

      Vielleicht bin ich da zu idealistisch eingestellt, aber solche Nummern wie hier vom VK abgezogen, schreien nach ein "Bestrafung". Wenn ich dann lese, daß er mit seinem Rechtsbruch auch noch davonkommt, bin ich schon ein wenig enttäuscht.

      Ich kann Christoph natürlich auch verstehen.

      Schade! :(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ich dann lese, daß er mit seinem Rechtsbruch


      ist richtig, aber was willst Du machen ? Erstmal (als armer Student) die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtsgebühren vorstrecken ? ER müsste die Sache zumindest erstmal überprüfen lassen und das Fahrrad wird soviel nicht wert sein, dass sich der Aufwand dahigegen lohnt....

      Er hat ja noch nicht gezahlt und dies würde die Sache noch erschweren....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger