Fahrrad günstig ersteigert, Verkäufer behauptet es wurde gestohlen

    • Fahrrad günstig ersteigert, Verkäufer behauptet es wurde gestohlen

      Hallo,
      ich habe folgendes Problem: Ich habe gestern Abend (02.11.08) bei Ebay ein Mountainbike zu einem sehr günstigen Preis ersteigert. Zwei Minuten nach der Ersteigerung schreibt mir der Verkäufer dass das Fahrrad nicht mehr zum Verkauf steht und er es nur verpasst hat das Fahrrad rechtzeitig raus zu nehmen. Auf Nachfrage erfahre ich, dass es wohl angeblich gestohlen worden wäre. Er verkaufte dieses Fahrrad wohl im Namen eines Bekannten, bei dem das Fahrrad wohl angeblich aus dem Keller gestohlen wurde. Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich in einer solchen Situation weiter vorgehen kann?
      Ich finde das hört sich sehr nach Betrug an, habe ich die Möglichkeit dahingehend weiter gegen den Verkäufer vor zu gehen?
      Lohnt es sich in einer solchen Situation einen Anwalt hinzu zu ziehen? (Das fast neue Fahrrad habe ich für 61€ ersteigert, neu kostet es 360€)
      Rein vertraglich gehört mir doch dieses Fahrrad. Könnte ich nach der persönlichen Bezahlung des Fahrrads, den Diebstahl über die Versicherung des Verkäufers oder über meine melden?
    • Ich finde das hört sich sehr nach Betrug an


      Das mit dem Betrug streich mal ganz schnell, denn damit hat das im strafrechtlichen Sinne nichts zu tun.

      Richtig ist, daß ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist, aus dem der Verkäufer nur herauskommt, wenn er den Verlust des Fahrrades nicht durch Fahrlässigkeit zu verantworten hat. dafür ist er aber beweispflichtig.

      Du solltest dir also unbedingt das Aktenzeichen geben lassen, unter dem der Diebstahl bei der Polizei aufgenommen wurde und auf dem Revier anrufen. Ich kann mir gut vorstellen, daß der Verkäufer hier ins Schwimmen kommt.

      Ein Link zur Auktion wäre hier sicher auch ganz hilfreich.

      Könnte ich nach der persönlichen Bezahlung des Fahrrads, den Diebstahl über die Versicherung des Verkäufers oder über meine melden?


      Das will mir nicht einleuchten. Du hast mit dem Diebstahl nicht das geringste zu tun, hast also auch nichts zu melden.

      Lohnt es sich in einer solchen Situation einen Anwalt hinzu zu ziehen?


      Wenn sich unsere Vermutungen bestätigen, sicher. Aber erstmal sollte man alle anderen Möglichkeit ausschöpfen, wenn man nicht gerade eine RSV besitzt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lade doch mal den guten zu uns ins Forum ein und weise ihn auf den Thread hin. Vielleicht wird ihm dann bewußt, daß ebay kein rechtsfreier Raum ist. Ich gehe hier mal ganz stark davon aus, daß ihm oder seinem Kumpel das Gebot zu niedrig ist. Dein Vertragspartner ist im übrigen der Acccountinhaber, egal wem das Fahrrad gehört.
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    • Ich vermute ebenfalls dass dem Kumpel das Gebot zu niedrig ist und sie sich daher erst einmal quer stellen wollen, um das Fahrrad nicht zu einem günstigen Preis abgeben zu müssen.
      Von daher habe ich mir folgendes weiteres Vorgehen überlegt:
      Ich werde dem Verkäufer mitteilen, dass ich mir Rat über meine Rechtsschutzversicherung eingeholt habe. Dort wurde mir geraten, den Verkäufer zu bitten den Keller noch einmal richtig zu durchsuchen, vielleicht findet sich das Fahrrad plötzlich doch noch in einer dunklen Ecke auf.
      Andernfalls werde ich den Verkäufer bitten, den Diebstahl des (meines nach §433 Abs.1 BGB) Fahrrads bei der Polizei zu melden und sich anschließend mit mir zu treffen, um mir den Polzeibericht des Diebstahls zu zeigen, ihm das vertraglich zustehende Geld zu übergeben und den von mir verfassten Kaufvertrag zu unterzeichnen. Zudem ist es dadurch nötig, dass er den Schaden bei seiner Versicherung meldet. Der Schadenersatz, den man von der Versicherung erhält richtet sich meines Wissens nach dem Neupreis und dem Zustand des Fahrrads, was in etwa zwischen 300 bis 360€ liegen müsste. Sollte der Verkäufer sich weigern, den Schaden über seine Versicherung zu begleichen, werde ich ihn darauf hinweisen, dass ich die Summe gerichtlich einfordern werde. Ebenso werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben, sollte er sich weigern einer dieser Forderungen nach zu kommen.

      Ich hoffe einfach mal darauf, dass der Verkäufer dem Druck nachgibt und den Artikel zu den gegebenen Konditionen rausrückt.
      Was hälst du/ihr von dieser Überlegung??
    • @Christoph

      Der schriftliche Kaufvertrag ist eigentlich überflüssig, da bereits eine Kaufvertrag besteht.

      Auch ist niemand verpflichtet, einen Diebstahl der Versicherung zu melden, zumal viele Leute gar keine Versicherung besitzen, die dafür aufkommt. Dann vergißt du auch immer noch, daß der Eigentümer und dein Vertragspartner nicht identisch sind. Dein Plan geht jedenfalls vorne und hinten nicht auf.
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    • Zuerst mal frage ich mich ja, warum er zwei Minuten nach Auktionsende in der Lage war, dir diese Geschichte aufzutischen, aber die ganze Auktion über keine Zeit hatte, diese rauszunehmen.

      Weiter frage ich mich, woher er das überhaupt weiß, denn der Freund wird wohl kaum ein Fahrrad über einen ganz frischen und vor allem nicht seinen Account verkaufen wollen um diesem dann mittendrin doch noch zu erzählen, dass das Rad geklaut (und auch noch von ihm selber) wurde.

      Wenn die Geschichte aber nun war ist, dann hast Du natürlich überhaupt keinen Ansruch, denn dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen (mein ich)

      dazu auch das:

      de.nntp2http.com/soc/recht/mis…de7065d5b4802a10a2af.html

      .....aber dies muss ja erstmal bewiesen werden 8)

      Vielleicht, wenn Du schon drohen magst, könntet Du ihm mal anbieten, von einer Anzeige wegen Heelerei abzusehen wenn er auch sonst seine Aussagen bezüglich des Diebstahls nicht nachweisen kann/will....

      Denn entweder er beweist die Behauptung mittels vorher genannen Tatsachen, oder er lügt, damit hat er sich dann aber selber in die Bredoullie gebracht, indem er wissentlich Diebesgut verschachert hat.

      Klingt gemein...ist auch so...aber für so eine Geschichte darf er mal ein bisschen schwitzen und/oder seinen guten Willen und seine Ehrlichkeit beweisen......
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn die Geschichte aber nun war ist, dann hast Du natürlich überhaupt keinen Ansruch, denn dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen (mein ich)


      Doch das ist er, aber der VK ist wahrscheinlich nicht zur Leistung verpflichtet, im Ergebnis also das was du meinst.



      In deinem Link ist etwas anderes gemeint. Dort geht es darum, daß man kein Eigentum an Diebesgut erwerben kann, sprich wenn die Ware nach dem Diebstahl verkauft wird. Das hat hiermit nichts zu tun.

      Vielleicht, wenn Du schon drohen magst, könntet Du ihm mal anbieten, von einer Anzeige wegen Heelerei abzusehen wenn er auch sonst seine Aussagen bezüglich des Diebstahls nicht nachweisen kann/will....


      Ich glaube du hast die Schilderung falsch verstanden (oder ich?). das Fahrrad ist nicht vom VK gestohlen worden, sondern es ist währen der Auktion dem Eigentümer geklaut worden.
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    • ich glaube, das Fahrrad ist gar nicht gestohlen worden, sondern der Vk hat nur vergessen einen Mindestpreis zu setzten, schließlich wollte er das letzte Mal 250 EuroSofortkauf haben ;)

      Ansonsten würde ich zum Beweis, wie der TE schon selbst bemerkte, (oder wars Biguhu?) auf Nachweis der Anzeige bzw Aktenzeichen bei der Polizei bestehen und ruhig hartnäckig bleiben, da die große Chance besteht, dass der Vk zurecht ein schlechtes Gewissen hat!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • @ biguhu: Danke für deine kritische Anmerkung, damit nimmst du mir zwar ziemlich den Wind aus dem Segeln aber ich glaube du hast Recht.

      @engelchen-mail: Ich glaub ich hab da was falsch dargestellt, der Kumpel des Verkäufers hat das Fahrrad nicht gestohlen sondern es war sein Fahrrad. Sie haben nur plötzlich zwei Minuten nach Ende der Auktion festgestellt, dass das Fahrrad aus dem Keller (des Kumpels) gestohlen wurde (Obwohl sie zuerst lediglich behaupteten, dass das Fahrrad nicht mehr zum Verkauf steht, ohne Angabe eines Grundes)

      Ich werde ihn wohl die Tage auf jeden Fall erst mal anleiten das Fahrrad bei der Polizei als gestohlen zu melden und mir das Diebstahlprotokoll zu präsentieren. Falls das Fahrrad nicht real gestohlen wurde, macht er sich auf jeden Fall strafbar (obwohl ihm das vielleicht auch egal sein wird....so`n Mist alles...) Sollte er sich weiterhin weigern in irgendeiner Weise einzulenken, könnte man ihm noch mitteilen, dass ich mir ein gleichwürdiges Fahrrad besorgen werde und ihm die anfallenden Kosten in Rechnung stelle.
      Was haltet ihr von der Idee? Alternative Ideen sind herzlich willkommen....
    • ach Du meine Güte, tatsächlich, ich habe das völlig falsch verstanden...nach nochmaligem Lesen blinkt es aber nun oberhalb der Schultern..... :lach:

      und ich habe schon gedacht...wie kann einer soooo blöd sein :rolleyes:

      Aber irgendwie schade, das erschwert das ganze natürlich erheblich... :(

      tjo......nun würde mir in diesem Falle zum ersten in den Sinn kommen, dass der VK erstmal selber Schuld ist, denn wäre es nicht seine Pflicht gewesen, sofort nach Kenntnis des Verschwindens der von ihm zur Auktion gestellten Ware (hier: das Fahrrad), dieses rauszunehmen ?

      Hab in einem anderen Forum ein witziges Aschreiben zu ähnlichem aber doch anderem, trotzdem passendem Sachverhalt (irgendwie bin ich heute nicht sortiert) gefunden:

      Sehr geehrter Verkäufer,

      mit bedauern nehme ich zur Kenntnis, daß meine Ware entwendet wurde.

      Dies betrifft unseren Kaufvertrag jedoch in keiner Form.

      Selbstverständlich obliegt es Ihren Vorkehrungen, die verkaufte Ware so sicher wie möglich zu verwahren.

      Ich erwarte von Ihnen das Aktenzeichen der aufnehmenden Polizeidienststelle, damit ich eine Anzeige gegen unbekannt ebenfalls vollziehen kann, innerhalb einer Frist von 5 Werktagen.

      Schliesslich wurde mein Eigentum aus Ihrer Habe entwendet. (naja, das stimmt hier ja nicht überein, da noch nicht bezahlt wurde)

      Der Verlust der Sache lässt Ansprüche erwachsen, die mein Anwalt überprüfen wird.


      ......find ich nicht schlecht soweit...

      :O nochmal sorry für meine missverstandenen Beiträge bisher...gg
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

    • Danke engelchen (machst dem Namen wohl alle Ehre ;), ich glaube das Zitat werde ich definitiv in meine weiteren Überlegungen/Vorgehen einbeziehen!!

      Ich werde mich in den nächsten zwei Tagen (solange habe ich ihm eine erste Frist gesetzt um den Artikel vielleicht doch noch zu finden und mit mir ein Treffen zu organisieren) mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Über das Ergebnis der Transaktion werde ich euch in jedem Fall berichten. Drückt mir die Daumen ;)
    • Hallo,

      ich habe dem Verkäufer letzten Mittwoch noch folgende Nachricht übermittelt:

      Hallo ........,

      ich habe mich heute bezüglich unserer Angelegenheit an einen
      Rechtsanwalt gewendet.
      Es ist so, dass die Entwendung des Fahrrads den Kaufvertrag in
      keiner Form betrifft. Dennoch obliegt es ihren Vorkehrungen das
      Fahrrad so sicher wie möglich zu verwahren.
      Ich erwarte daher von ihnen, dass sie das Aktenzeichen der
      aufnehmenden Polizeidienststelle innerhalb einer Frist von fünf
      Werktagen an mich übermitteln, damit ich eine Anzeige gegen unbekannt ebenfalls vollziehen
      kann.
      Schließlich wurde mein vertragliches Eigentum aus ihrer Habe
      entwendet, was Ansprüche erwachsen lässt, die mein Anwalt
      überprüfen wird.

      Grüße
      ......

      Leider hat er sich bis heute nicht mehr bei mir gemeldet und auch nicht das von mir geforderte Aktenzeichen übermittelt.
      Ich vermute er stellt sich nun einfach Tot.
      Ab morgen kann ich bei Ebay den Disput eröffnen aber ich erwarte auch davon irgendwie keine großen Erfolge mehr.

      Hat also noch jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte??? Irgendein Druckmittel???

      Ansonsten wird er wohl mit einer negativen Bewertung davon kommen... :(

      Grüße
      Christoph
    • Leere Drohungen sind das unglücklichste Mittel in einer solchen Sache. Und daß dies leere Drohungen sind, das zeigt leider schon deine Nachricht an den Verkäufer. Hättest du dir einen Anwalt genommen, dann hätte er dir gesagt, daß die Anzeige wegen Diebstahl deinerseits Unsinn ist. Das Fahrrad ist vor Übergang des Eigentums an deine Person geschehen, so daß deine Anzeige ins Leere laufen würde.

      Nun weiß der Verkäufer, daß du es nicht ernst meinst.

      Hat also noch jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte??? Irgendein Druckmittel???


      Druckmittel scheinen hier nicht zu helfen. Wenn es dir wert ist, dann wäre eine Klage auf Vertragserfüllung der nächste logische Schritt.

      Ansonsten wird er wohl mit einer negativen Bewertung davon kommen...


      Bedauerlich, dann wird er so weiter machen, bis er bei ebay fliegt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Druckmittel scheinen hier nicht zu helfen. Wenn es dir wert ist, dann wäre eine Klage auf Vertragserfüllung der nächste logische Schritt.


      Das Risiko würde ich aber nur eingehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht ! Hast Du eine ? Dann frage da mal nach Deckun für die Sache 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung (da ich "armer Student"), von daher habe ich auch keine anderen Mittel als leere Drohungen... :(
      Ich kann morgen erst den Disput eröffnen (nach zehn Tagen und nicht ab, wie ich erst dachte...) und werde ihn denn noch einmal bitten mir das Aktenzeichen zu übermitteln. Falls er das auch weiterhin nicht macht, werde ich ihn negativ bewerten und bei eBay melden. Hab mir inzwischen auch ein neues Fahrrad besorgt und bin dadurch wieder ganz gut über die Sache hinweg ;)
      Na gut, vielen dank erstmal für eure Hilfe!!!!