Kanzlei versteigert Abmahndienste bei ebay

    • Kanzlei versteigert Abmahndienste bei ebay

      An Geschmacklosigkeit wohl kaum zu überbieten, ist wohl diese Auktion der Anwaltskanzlei Feil aus Hannover: Auktion

      Die Kanzlei versteigert für 300€ ihre Dienste für eine Abmahnung von Konkurrenten.

      Verstößt ein Konkurrent gegen gesetzliche Bestimmungen? Wir mahnen Ihren Konkurrenten wegen Verstöße gegen gesetzliche Wettbewerbsregelungen in Ihren Auftrag ab.

      Sie bieten auf eine berechtigte außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und hier haben wir auch schon die Stellungnahme einer anderen Anwaltskanzlei zum Treiben ihrer Kollegen: Rechtsamwalt kündigt Abmahnmißbrauch öffentlich an

      Die Freistellung von Rechtsanwaltskosten ist ein ganz klassisches Indiz für Rechtsmißbrauch[3], hier kommt noch die Formulierung “Ärgert Sie ein Konkurrent?” hinzu, die ebenfalls klar von der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen wegweist. Somit ist eine auf Basis dieser Auktion möglicherweise ausgesprochene Abmahnung von vornherein unzulässig. Damit besteht weder der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung noch ein Gebührenerstattungsanspruch, somit vorliegend auch nicht in Höhe von € 300,-.

      Von dem Erwerb dieses eBay Artikels kann daher nur dringend abgeraten werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dürfen Rechtsanwälte Werbung machen?


      - also Anwälte müssen sich standesrechtliche Vorschriften nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) richten.

      § 43 b BRAO
      „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist“.

      - im Prinzip macht er keine Werbung denn er verkauft sich ja nur aber nach §6 BORA darf der Anwalt nicht um ein konretes Mandat werben. Und das macht er im Prinzip schon.
      Ich bin wieder da :-)
    • Geradezu skurril erscheint es da, daß besagter Anwalt einen ebay-Ratgeber über Rechtsmißbrauch bei Abmahnungen verfaßt: Ratgeber

      Nach Ansicht oben zitierter Anwalts-Kollegen muß er aber irgendwie dazu prädestiniert sein, mit all seiner praktischen Erfahrung im Bereich Rechtsmißbrauch.

      Im übrigen ist die Mandatsanwerbung per ebay-Auktion ein Dauerzustand bei ihm:

      shop.ebay.de/merchant/feil-rec…QQ_armrsZ1QQ_fromZQQ_mdoZ

      completed.shop.ebay.de/merchan…2ec0Q2em283?V4SOI&guest=1
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Diese Leute haben allerdings auch erst 3 Mal eine Bewertung für Beratung bekommen, und 2 davon vom gleichen=? revonn der nur 2 Bewertungen abgegeben hat, nämlich die beiden für "Feil Rechtsanwälte"

      Ansonsten sehe ich das Ganze einfach als Werbegag!
      Sie wurden bei ebay als Verkäufer negativ bewertet? Beratung sofort! Tel 0511/4739xx-xx
      ;)

      Außerdem ist das Angebot für den Preis ganz schön eingeschränkt, oder was sagt der "Anwalt" dazu?
      Wir beraten Sie außergerichtlich über Ihre Möglichkeiten, eine negative Bewertung abzuwehren.
      Bei Interessenkollisionen kann der Mandatsvertrag nicht zustande kommen, da er gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würde.
      Er wird dann gemäß § 134 BGB nichtig.
      Dieses Angebot richtet sich nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB.
      :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich denke damit sollte sich die zuständige Anwaltskammer mal befassen.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Mal ne ganz dämliche Frage:

      Wenn ich einen RA beauftrage, dass er, wen auch immer, abmahnt, dann entstehen mir doch keine Kosten, oder?
      Ich hab ne 'Kollegin', die private Ebayer abmahnen lässt, die ihre Bilder klauen. Sie sagt, dass sie von den Leuten 200 Euro kassiert, die aber auch die RA-Kosten zu tragen haben.

      Daher wäre doch diese Auktion sowieso hirnrissig!
      Wieso soll ich 300 Euro berappen, wenn es mich doch eigentlich nichts kostet - vorausgesetzt, die Abmahnung ist gerechtfertigt.