Software-Kauf und -Verkauf durch Firma

    • Software-Kauf und -Verkauf durch Firma

      Hallo!

      Ich habe da mal zwei Fragen zu ein und demselben Fall:

      Vorgeschichte (hat 2 Teile):
      Ein befreundeter Ingenieur, der Inhaber einer Firma ist, möchte gerne mehrere Software-Lizenzen einer Software, die er Ende 2003 gekauft hat, verkaufen.
      Gleichzeitig möchte er von derselben Software eine (oder zwei) aktuellere Versionen für seine Firma kaufen. Diese neu (also die neueste Version) zu kaufen, ist ihm zu teuer und für seinen Zweck auch nicht nötig.
      Sowohl die Version die er VERKAUFEN will als auch die Version die er KAUFEN will werden beide vom Hersteller nicht mehr unterstützt (=kein Support mehr).
      (Soweit ist auch alles klar :] )

      Nun zu den Fragen:
      Zum VERKAUF:
      Der Herr hat noch kein Ebay-Konto und hatte auch noch nie eins.
      Müsste er jetzt ein PRIVATES oder ein GEWERBLICHES Konto eröffnen?
      (Er wird danach sicherlich ebay gar nicht mehr nutzen.)
      Oder dürfte auch ich –ich habe ein privates Konto, und verkaufe nur ganz selten was- die Software in seinem Auftrag anbieten (was ich natürlich erwähnen würde)?
      In beiden Fällen stellt sich dann auch die Frage, was ein möglicher Käufer erhalten müsste:
      Gar keinen Beleg, eine Quittung oder eine richtige Rechnung von der ehemals besitzenden Firma? Wenn Rechnung: was müsste der seinerseits Ingenieur dann mit dem Verkaufsbeleg tun?
      (Er hatte die Software ja mal für seine Firma gekauft)

      Zum KAUF:
      Bei Ebay gab und gibt es nun PRIVATE Verkäufer, die seine gewünschte Software verkaufen wollen.
      Wenn er diese Software von einem PRIVATEN Verkäufer kauft,
      kann er sie 1. von der Steuer absetzen? (Die Software wird ja wieder für seine Firma benötigt)
      und 2.: was für Unterlagen benötigt er dann vom dem privaten Verkäufer? Gar keinen Beleg, eine Quittung oder ein richtige Rechnung?
      Oder kann er sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Verkäufer ein GEWERBLICHER Verkäufer ist?

      Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen :)

      Danke!
    • Willkommen im Forum

      Eigentlich müßte er, wenn er ganz korrekt sein will ein gewerbliches Konto aufmachen. Ich persönlich würde das bei einem oder zwei Verkäufen nicht so eng sehen und wahrscheinlich kräht da auch kein Hahn nach. Das muß er ganz mit sich ausmachen.

      Wenn es sich um teure Software handelt, würde ich vorschlagen, daß man deinen Account nutzt, der mit seinem Bewertungsprofil sicher mehr Vertrauen aufbaut und daher auch höhere Preise erzielt. Bedenke aber, daß du zum Vertragspartner des Käufers wirst, egal was du mit deinem Freund ausgemacht hast. ich würde auch den Hinweis auf den Aufrag komplett weglassen und die ganze Abwicklung wie Versand und Geldempfang über deinen Namen laufen lassen. Alles andere wirkt nicht vertrauenswürdig. Versender, Accountinhaber und Bankkontoinhaber sollten immer eine Person sein.

      Hinsichtlich der Steuerfrage kennen sich andere im Forum sicher besser aus. Ich gehe aber mal stark davon aus, daß man auch von Privatleuten gekaufte Ware absetzen kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke erstmal für deine Antwort!

      Die Überlegung es über meinen account zu machen habe ich -wie Du es schon richtig sagst- nur deshalb gemacht, weil ich immerhin schon ein paar Bewertungen habe und die zu 100% positiv sind.
      Das würde die Ernsthaftigkeit ja unterstreichen, was im Netz ja nicht unwichtig ist.

      Allerdings würde ich gerne nochmal auf meinen Beitrag ganz oben verweisen und andere Rechts- und Steuer-Experten darum bitten, dazu was zu sagen.

      Danke euch!
    • Wenn dein Freund eine Firma hat, hat er dann nicht auch einen Steuerberater ? Oder macht er das alles selber ? Wenn er einen hat, dann sollte dieser die Fragen am besten beantworten können.

      Ich denke genau wie UHU, dass das Programm über die Firma absetzbar ist und es dabei nicht drauf ankommt, ob man von privat oder von gewerblich kauft. Hier kommt es natürlich darauf an, ob der Verkäufer, wenn er gewerblich ist, die Umsatzsteuer ausweist, damit diese auch als solche absetbar ist. Das ist eben der Unterschied.

      Von einem privaten Verkäufer braucht man keine richtige Rechnung, ein Beleg, den Du durch Ebay ja dann hast, reicht aus.

      Dies ist alles MEINE eigene Meinung und ohne jegliche Gewehr ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ich stimme Engelchen zu, Steuerberater weiß das ganz genau, kann mich aber auch erinnern dass wir in der Firma auch gelegentlich Elektroartikel von Privat über Ebay gekauft haben. Solange das in einem gewissen Rahmen blieb, war da auch kein Problem, bloß als es (aufgrund der Schnäppchenlage ;-)) wesentlich mehr wurde, hat der Steuerberater (wegen der Absetzbarkeit o.ä ?) auf Rechnung erstellende Vk bestanden!

      Komplizierter ist es vielleicht auch, wenn es doch zum Weiterverkauf bestimmt ist?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Jau, danke erstmal auch hierfür.
      Der Firmeninhaber hat keinen Steuerberater, und hat das alles immer bisher selbst gemacht. Allerdings hat er anscheinend von diesem Thema wenig Ahnung, u.a. deshalb frage ich hier.

      Allerdings werde ich mich nochmal mit ihm zusammensetzen und ggf. doch erstmal einen Steuerberater kontaktieren, der mir bzw. ihm dann dazu eine der aktuellen Rechtslage entsprechende Aussage machen kann.

      Zum Weiterverkauf wäre die Software auf jeden Fall nicht bestimmt, ich habe da auch gehört dass in so einem Falle DEFINITIV ein gewerblicher Verkauf vorliegen würde. Dementsprechend verboten/steuerrechtlich bedenklich wäre ein zeitnah erfolgender Weiterverkauf der Software.

      Ich danke euch erstmal !

      Bis bald !
    • Es gibt da mehrere Möglichkeiten.
      Er kann die Software aus dem Betriebsvermögen entnehmen und dann als Privatperson versteigern. Damit umgeht man zwar nicht die Umsatzsteuer (weil Entnahme ist USt.-pflichtig) aber der Verkauf wäre nicht gewerblich!
      Die Entnahme müsste zum Teilwert erfolgen (=Marktwert).

      Die von privat gekaufte Software ist genauso abzugsfähig wie die beim Softwarehändler, nur halt ohne Umsatzsteuer!
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!