Fragen eines Anfängers

    • Fragen eines Anfängers

      Guten Tag,

      ich und mein Kumpel möchten nun bisschen Geld in Ebay verdienen.Wir wissen das es nicht einfach ist und haben uns schon viel Informiert, aber einige dinge wissen wir noch nicht ganz die eine sagen das und die anderen sowas.....

      - Brauche ich ein Powerseller Account wenn ich z.B. 40-50 Artikel pro Woche verkaufe.

      - Ich muss ja 1-2 Jahre Garantie auf die Artikel geben ( z.B. Nintendo DS Lite usw. ) muss ich die von mir Persönlich geben oder gibt sie der Großhandel bzw. der Hersteller.

      Was ich alles zahlen muss :
      - Gewerbeschein
      - Großhandelgebühren
      - Ebaykosten
      - Versand

      Habe ich etwas nicht beachtet ?

      Bitte keine beleidigung wir wollen uns halt gut Informieren !!
      Ich bedanke für jede Antwort schonmal und bin für jeden Rat, tipp oder sonst noch was sehr dankbar :D

      MFG

      Christian
    • RE: Ebay Gebürhen, was fürn Account? Anfänger

      Willkommen in Forum

      Ich bin mal gerade heruas, offensichtlich habt ihr euch nicht genügend informiert. Um eine selbständiges Gewerbe zu starten, reicht es nicht aus, sich ein paar Seiten durchzulesen. Dazu bedarf es einer langer Vorbereitung und Einarbeitung in wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Aber das nur als Warnung, da euch offenbar bereits die Grundlagen fehlen.. Ich möchte nun eure Fragen beantworten.

      - Brauche ich ein PowerSeller Account wenn ich z.B. 40-50 Artikel pro Woche verkaufe.


      Einen Power-Seller-Account meldet man nicht an, diesen Status bekommt man von ebay verliehen, wenn man beim Handeln eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt.

      - Ich muss ja 1-2 Jahre Garantie auf die Artikel geben


      Nö, du mußt 2 Jahre Gewährleistung geben, keine Garantie! Bei gebrauchter Ware kann die auf 1 Jahr verkürzt werden. Wenn bereits dies durcheinandergeworfen wird, ist euch die erste Abmahnung sicher.

      muss ich die von mir Persönlich geben oder gibt sie der Großhandel bzw. der Hersteller.


      Die Gewährlseiszung ist gesetzlich festgelegt und muß vom Händler, also von euch gewährt werden, die Garantie ist freiwillig und wird in der Regel vom Hersteller gegeben.

      Was ich alles zahlen muss :
      - Gewerbeschein
      - Großhandelgebühren
      - Ebaykosten
      - Versand


      Das werden unsere aktiven Gewerbetreibenden im forum besser beantworten können.

      Bitte keine beleidigung wir wollen uns halt gut Informieren !!


      Beleidigungen werden im Forum nicht geduldet, aber ich sage euch ganz offen, nach eurem derzeitigen Kenntnisstand ist das eine Schnapsidee. Die nötigen Kenntnisse werden ihr euch auch nicht in einem Forum in ein paar Posts aneignen können. Aber grundlegende Anregungen und Hilfe zur Hilfe könnt ihr hier sicher bekommen. Ich würde grundsätzlich ein Existenzgründungsseminar empfehlen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ähm *hüstel* Ich will ja nicht Klugsch.....n aber geht mal in einen guten Buchladen - nicht unbedingt zu Welbild :D
      Da gibt es dann auch Büchher zum Thema. Und bedenkt eine kaufmännische Lehre dauert in Deutschland 3 Jahre
      danach hat man die Grundlagen gelernt und ist immer noch ein Noob.

      Nichts für ungut...........

      Kosten entstehen z.B. für

      Einkaufspreise, Buchaltung, Steuerberater, IHK, Reisekosten, Bücher (Fachliteratur), Büromaterial, Internetanschlus,
      GEZ ( :D ja auch die) , Provisionen (z.B. ebaii. PaiiPal usw.) Vorfrachtkosten, Versand- und Füllmaterial, Versandkosten,
      Entsorgungskosten (Verpackungsverordnung) Miete fürs Lager, Zinsen, Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz,
      Krankenversicherung usw.), Kontoführungsgebühren, Werbung, kalkulatorische Kosten für Wagnis/Risiken nicht vergessen ......

      die Liste ist lange nicht abschließend.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Wenn ihr in diesem Forum alles zurück bis 2006 inklusive aller weiterführender Links gelesen habt, was sich auf ebay bezieht, dann wisst ihr bestimmt, ob ihr nicht doch noch lieber einen Kurs (auf die wir hier gelegentlich auch schon hingewiesen haben ;)) belegen wollt, oder doch lieber irgendwo abhängig in "Lohn und Brot" stehen wollt!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • es kommt auch darauf an, inwieweit ihr das Gewerbe betreiben wollt.

      Ich würde i eurem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen, die rechtlichen Sachen zu regeln, z. B. AGB, Impressum und Widerrufsrecht.

      Ihr solltet die Tips hier beherzigen, denn eine einzige Abmahnung und die kommt bei eurem derzeitigen Wissensstand sehr schnell kostet in der Regel schon um die 800,00 Euro !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die Anzahl der Verkäufe allein ist niemals ein Kriterium für gewerblich oder nicht. Allerdings hast du sicher damit Recht, daß du damit stark gefährdet wärst, abgemahnt zu werden.

      Aber grundsätzlich hättest du ja auch die Möglichkeit eine Sammlung aufzulösen. Würde ich meine Bücher alle verkaufen, dann wäre ich bei der Menge pro Monat gut 2 Jahre beschäftigt und würde jeden Abmahner kalt lächelnd abblitzen lassen.

      Es kommt also immer auf den Gesamtzusammenhang an. Und wenn ihr Ware einkauft, um sie in der Menge wieder zu verkaufen, dann dürfte das in der Tat sehr schnell nach hinten losgehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ab wieviel Artikel ist man den Laut Gesetz oder eBay nicht mehr Privat Verkäufer?


      Da gibt es keine Zahlen, ich dachte, das wäre deutlich geworden. Man kann bereits mit wenigen Artikeln gewerblich handeln, während man mit 1000 oder mehr auch privat sein kann.

      Wenn du deine Briefmarkensammlung auflöst bist du privat. Wenn du drei Alt-Autos aufkaufst und sie wieder herrichtest, um sie zu verkaufen, bist du gewerblich.

      Vereinfacht gesprochen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also für mich klingt das nach einem Streitthema.

      Liegt es am Ende nicht an jedem Selbst welchen Account er nimmt? Ebay wird einen den Gewerblichen Account einen schon irgendwie Schmackhaft machen, oder nicht?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Also für mich klingt das nach einem Streitthema.


      Was meinst du, warum es so viele widersprüchliche Urteile dazu gibt? Es gibt kaum ein Thema das kontroverser behandelt wird.

      Liegt es am Ende nicht an jedem Selbst welchen Account er nimmt?


      Deine Account-Wahl bei ebay hat nichts mit der tatsächlichen rechtlichen Situation zu tun. Dann könnte sich ja jeder Gewerbliche einen privaten-Account zulegen und wäre fein raus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Grundsätzlich zu den Rechten und Pflichten von Verkäufern auf eBay kann ich eigentlich ruhigen Gewissens auf das eBay Rechtsportal verweisen. Hier wird zumindest im Ansatz erläutert, was auf einen gewerblichen Händler oder Privatverkäufer eventuell alles zukommen kann.

      Zur grundsätzlichen Frage, bin ich privater Verkäufer oder Handel ich bereits gewerblich, hier ein paar Anhaltspunkte.

      Das ganze dann auch noch mit ein paar Urteilen bespickt findet man hier.

      greetz
      the_cabinet
      8)Alles ist schon einmal gesagt worden, aber da niemand zuhört, muss man es immer von neuem sagen. 8)
    • Um noch mal auf meine Frage zurück zu kommen.

      Ebay stellt den Gewerblichen Verkäufern doch bestimmt ein paar "Bonbons" bereit die ich als Privater Verkäufer nie haben werde.

      Anhand dieser "Bonbons" würde ich es mir Überlegen ob Privat oder Gewerblich.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Hi idesfix.windhund,

      als gewerblicher Händler hast Du in der tat andere Konditionen. Zum Beispiel hast Du das neue Format, welches Du nur als gewerblicher Händler nutzen kannst:

      pages.ebay.de/help/sell/business/retailformat_how_to.html

      Geknüpft ist dieses an einen Shop, welcher ebenfalls nur noch für gewerbliche Händler zur Verfügung steht.

      Und wenn Du dann den entsprechenden Umsatz erreicht hast, kannst Du als PowerSeller weitere Gebühren sparen: :D

      powerseller.ebay.de/pub/services

      greetz
      the_cabinet
      8)Alles ist schon einmal gesagt worden, aber da niemand zuhört, muss man es immer von neuem sagen. 8)

    • Anhand dieser "Bonbons" würde ich es mir Überlegen ob Privat oder Gewerblich.


      Vorsicht Ide, die Bonbons haben einen bitteren Nachgeschmack....

      Als "gewerblicher" musst Du erstmal ein Gewerbe anmelden (ca. 25,00 Euro), dann musst Du ab dem 01.01.2009 eine Verpackungsverwertungspauschale zahlen (ca. 180 bis 300 Euro im Jahr).....mal abgesehen von der Buchhaltung, den Widerrufsbestimmungen, den Abmahnungen, dem Versandrisiko und der Steuer, die Du auf den Gewinn entrichten musst !

      Wenn Du das alles mal gegen rechnest, glaube ich nicht, dass sich diese Geschichte für dich lohnt :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()