Auktion nach Kauf erntfernt - gültiger Kaufvertrag?

    • Auktion nach Kauf erntfernt - gültiger Kaufvertrag?

      Hallo erstmal,

      ich habe letztlich einen Artikel bei Ebay über Sofortkauf erstanden.
      Kurz darauf wurde der Artikel von Ebay entfernt, weil er angeblich gegen ihre Grundsätze verstoßen hat. Ich habe den Artikel ja gekauft (Zahlungsdetails erhalten usw.), aber noch nicht bezahlt; bin ich dazu nun verpflichtet?
      Der Verkäufer besteht darauf und Ebay kann mir nicht wirklich weiterhelfen und liefert nur Erklärungsversuche warum der Artikel entfernt wurde.
      Wenn ich nun aber bezahle hab ich ja keinerlei Garant mehr dafür, dass der Verkäufer den Artikel auch verschickt. Weder Ebay würde mir bei der Nichterfüllung helfen, und nicht einmal eine schlechte Bewertung könnte ich abgeben.
      Also nochmal: kam hier ein gültiger Vertrag zustande, an den ich mich auch halten muss? Und was würdet ihr als weiteres Handeln empfehlen?
      Ich weiß ich bin neu - aber jeder fängt mal an, wäre über Hilfe also sehr dankbar!

      Lg rstmnky
    • Willkommen im Forum

      Also nochmal: kam hier ein gültiger Vertrag zustande, an den ich mich auch halten muss?


      Wenn das Angebot nicht auch gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann eindeutig ja.

      Und was würdet ihr als weiteres Handeln empfehlen?


      Wenn es sich um einen gewerblichen Händler gehandelt hat, widerrufen. Wenn Privatverkauf und keine Vorkasse im Angebot vereinbart war, dann diese verweigern und auf einer Abwicklung Zug um Zug bestehen, die dir dann von Rechtswegen auch zusteht.

      Weder eBay würde mir bei der Nichterfüllung helfen


      Das würde es auch sonst nicht. Von dieser Vorstellung mußt du dich ganz schnell verabschieden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke erstmal für die schnelle Antwort!
      Es war ein Privatverkäufer und Vorkasse war vereinbart.
      Das heißt dann wohl, dass ich überweisen muss und hoffen kann, dass der Verkäufer die Ware auch verschickt?
      Und was meinst du mit "einer Abwicklung Zug um Zug", auch wenn diese wohl hier nicht in Betracht kommt, wenn ich richtig verstanden hab.

      lg rsmnky
    • RE: Auktion nach Kauf beendet

      Dazu sagt ebay selbst folgendes:

      Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.


      Eine Garantie, dass die Abwicklung funktioniert, bekommst du von ebay auch nicht, wenn der Anbieter nicht gesperrt ist. Die Adresse und Kontoverbindung hast du schon bekommen? Also nach Recht und Gesetz bist du verpflichtet, den Kaufvertragsbedingungen nachzukommen.

      Ein Restrisiko, dass die Sperrung einen strafrechlichen Hintergrund hat, ist u.U. gegeben (@all, warnt ebay, wenn das so ist??) Wenn das Gekaufte nicht grad etwas besonders hochwertiges oder superteures ist, kannst du das Risiko vielleicht eingehen, wenn

      die Kontodaten zum Anbieter/Adresse passen
      die Bewertungen vor dem Kauf in Ordnung waren
      du Kontakt zum Anbieter aufnehmen kannst (richtige Email/ Telefonnummer)

      Ich hab selbst schon 2 mal bei jemandem gekauft, der auch 2 mal gesperrt wurde, nach seiner Aussage wg. Abbuchungsschwierigkeiten, die Ebay mit seiner Provisionsrechnung hatte. Das glaube ich mal, da er jetzt schon wieder zugelassen ist ;)

      edit, ich tütel wohl immer zu lange rum mit meinen Antworten, da war der Uhu mit Übersicht mal wieder schneller :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Nur zum Verständniss: nicht der Verkäufer wurde gesperrt, sondern nur der Artikel enternt. Dass dies einen strafrechtlichen Hintergrund hat (zumindest was den Artikel angeht, was den Verkäufer angeht weiß ich es natürlich nicht) kann ich ausschließen.
      Es geht zwar um keinen hohen Wert, aber trotzdem will ich mein Geld nicht einfach so Leuten überweisen ;)
      Die Bewertung war bisher 100% positiv, auch wenn es kein besonders aktiver Ebayer ist. Ich werde den Verkäufer bitten, sozusagen als Zeichen seines guten Willens, mir seine Email bzw. Telefonnummer zur direkten Kontaktaufnahme zu geben.
      Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe!
      lg rstmnky

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rstmnky ()

    • genau, Kontodaten mit Addy abgleichen, ggf. auch die Adresse erfragen und wenn Du ganz unsicher bist, dann kannst Du eine Anzahlung anbieten und Restzahlung nach Erhalt. Wenn dies ein seriöser Verkäufer ist und Du ebenso rüber kommst, sollte es hier keine Probleme geben. A'rtikel werden öfter mal gesperrt, aber sir wissen ja nicht, worum es geht ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Da müsste man ja nur mal wissen, um was es hier denn ging? War es was ungesetzliches, oder nur etwas was den Ebay-Richtlinien widerspricht?

      Das ist eben lange nicht das Gleiche!

      Du könntest uns ja mal einen Tipp geben und unsere Neugierde befriedigen ;)

      Die Emailadresse steht (wenn der Vk sie nicht unterdrückt hat) meist in "Ihre Zahlungshinweise
      Sollten Sie Fragen haben, senden Sie mir bitte eine E-Mail an: xyz.müller@t-online.de. Nochmals vielen Dank für Ihren Kauf. xyz.müll1


      oder wenn du bei der Zahlungsabwicklung den richtigen Button drückst "Zahlung abschließen"´erhältst du an deine Emailadresse eine Mail weitergeleitet, die der Vk auch erhält
      Ich veranlasse die Bezahlung für den Artikel in Höhe von EUR
      und dort steht im Header:

      Betreff: Ich werde die Bezahlung für den eBay-Artikel 250111111111, DVD in Höhe von EUR 5,55 in Kürze vornehmen
      Von: "eBay-Mitglied: rstmnky=Käufer" <checkout@ebay.de>
      An: xyz.müller@t-online.de=Verkäufer
      Cc: rstmnkyoderwieerheisst @web.de


      In dem Text zu dieser Zahlungsabwicklung kannst du auch z.B. schreiben
      Hallo xyz.müll1, Ich werde die Bezahlung in Höhe von EUR x per Überweisung in Kürze vornehmen. (soweit vorgedruckt)
      ...sobald ich ihre Kontodaten abgeglichen habe und mir sicher bin, dass das Geld in die richtigen Hände kommt, zu diesem Zweck lassen Sie uns doch telefonieren, hier meine Telefonnummer: 089 222222
      ;)alle Namen und Nummern und Beträge frei erfunden ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • is nichmal so spannend wie ihr vielleicht hofft :tongue:
      handelt sich lediglich um ne Baseball-Sammelkarte, deswegen kann ich mir ja auch nich erklären, wieso Ebay das rausgenommen hat.
      Und das mit der Email-Adresse gestaltet sich auch nich so leicht.
      Bei mir wird der Artikel ja nicht mehr angezeigt, deswegen kann ich nicht unter Zahlungsdetails nachschauen.
      Und im Header steht auch nicht die E-Mail des Verkäufers, sonder nur
      "Von: eBay-Mitglied: (mein ebayname)" <member@ebay.de>
      An: xxxxxx@ccc.de (meine Email Adresse)"
      Also ne Kopie von dem was der Gegenüber erhält, aber seine Email wird nicht genannt. (also ohne Cc)
      Aber ich hab ja den Namen und Adresse (die ich laut Telefonbuch jedoch nich bestätighen kann :rolleyes: ) vom Verkäufer aus der Email Bestätigung, dass ich den Artikel gekauft hab.
      Ich werd nun noch wie gesagt die Email erfragen, bzw. die Telefonnummer und hoff dass des dann alles glatt läuft.
    • Ich habe zunächst telefonisch Kontakt aufgenommen.
      hab deine Idee angewandt (bzw. der Verkäufer hat das dann auch vorgeschlagen)
      ich habe die Hälfte überwiesen, der Vk den Artikel geschickt und ich dann im Nachhinein den Rest überwiesen.
      Hat super geklappt, danke nochmal

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von rstmnky ()

    • Also manchmal schnalle ich Ebays Löschwut auch nicht. Ich habe mir aus Luxemburg Maxell DVD Rohlinge bestellt und nach Bezahlung wurde der Artikel gelöscht. Warum auch immer.

      Habe aber ohne Einschränkung meine DVD Rohlinge bekommen. Einzigste Einschränkung war eben das ich keine Bewertung abgeben konnte und bekommen habe.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • @Ide: Oft ist es ja so auch so, dass Accounts aus nichtigen oder falschen Gründen gesperrt werden. Weil die VKs das wissen und sich aber weiterhin darum kümmern und den Account nicht verlieren wollen, halten sie die Geschäft bei.

      Das hatte ich auch schon als K. Allerdings kann man als K da natürlich erstmal nicht hinter stecken und macht sich dann eben nicht grundlos Gedanken über den Verbleib des Geldes.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger