Verkäufer meldet sich nicht

    • Verkäufer meldet sich nicht

      Hallo,
      Ich habe vor kurzem einen ähnlichen Thread erstellt, welcher aber nichts mit diesem hier zu tun hat - nur vorab.
      Einem Bekannten von mir ist fast das gleiche passiert wie mir (und ich habe ihm angeobten in diesem Forum nach einer Lösung zu fragen, weil mir auch schon so gut geholfen wurde ) :
      der Artikel (ich weiß leider selbst nicht genau was es war; irgendein Kleidungsstück; aber werde es ergänzen sobald ich ihn nochmal gefragt habe) wurde nach dem Soforrtkauf von Ebay entfernt, bei ihm kommt jedoch noch erschwerend hinzu, dass er keinen Kontakt zum Verkäufer aufnehmen kann. Der Kauf erfolgte am Dienstag 18.11, also inzwischen 8 Tage.
      Auf die Kontaktaufnahmeversuche über eBay antwortet der Verkäufer nicht, und der Name im Kaufformular ergibt im Telefonbuch keine Treffer. Im Gegenteil, in der angeblichen Adresse wohnt eine völlig andere Person laut der Auskunft.

      Was kann man hier unternehmen, außer versuchen über eBay an die Verkäuferdaten heranzukommen bzw. weiter die Kontaktaufnahme versuchen?
      Kann man den Vertrag nach einer Gewissen Zeit als nichtig ansehen?
      bzw. kann der Vk Forderungen stellen, im schlimmsten Fall sogar auf dem juristischen Weg, wenn er sich selbst nicht meldet?
      Muss man in einem solchen Fall bereits vor der Kontaktaufnahme die Bezahlung leisten?
      oder kann man darauf bestehen, erst noch einmal Kontakt aufzunehmen?

      Hoffentlich könnt ihr auch hier so erfolgreich helfen wie mir letztlich.
      mfg rstmnky
    • Hi,

      verstehe ich das richtig?!

      Dein Kollege hat ein Artikel gekauft und noch NICHT bezahlt.
      eBay hat diesen Artikel entfernt, mit Sicherheit aus einem guten Grund.

      Im Prinzip ist auch der Kaufvertrag geloschen, normalerweise bekommt der Käufer und der Verkäufer eine Mail.

      Also kein Grund zur Sorge.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • hallo,
      danke für die schnelle Antwort.
      Wie ich ja schon erwähnt habe, ist mir beinah das gleiche passiert. Auch bei mir wurde eine Artikel kurz nach dem Sofort-Kauf gelöscht worden. Aber durch eben diesen Sofortkauf kam damals ein Vertrag zusatande (was sogar eBay mir geschrieben hat inzwischen) an den ich mich prinzipiell halten musste, ebenso wie der Verkäufer. Ausnahme wäre es, wie ich das letztes mal verstanden hätte, wenn er Artikel gegen geltendes Recht verstoßen würde; aber ebay löscht auch aus anderen Grüdnen Artikel soweit ich weiß.

      Hab eben auch eine Mail bekommen ind der u.a. stand:
      "Wir haben dieses Angebot vom eBay-Marktplatz entfernt, weil der Verkäufer gegen die eBay-Grundsätze verstoßen hat.

      Ist ein gültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande gekommen?

      Sollten Sie den angebotenen Artikel bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns gelöscht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer bestehen. Bitte setzen Sie sich zur Kaufabwicklung mit dem Verkäufer in Verbindung."

      Habe ich das soweit richtig verstanden? Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren! :)
      mfg rstmnky

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von rstmnky ()

    • Ja, der Kaufvertrag besteht auch weiterhin, da hat sich Charmin leider geirrt.

      Es steht natürlich auf einem anderen Blatt, ob eine der Parteien diesen auch einklagen würde. Hier haben wir definitiv zu wenig Informationen, ob das einschätzen zu können: Wert der Ware, Verkaufspreis, Vorkassevereinbarung, sprich wir bräuchten einen Link zur Auktion.

      Was soll denn überhaupt erreicht werden? Lösung oder Bestehen vom bzw. auf den Kaufvertrag?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,
      - der Verkaufspreis beim Sofortkauf beträgt 52 €,
      - Vorkasse war vereinbart,
      - den Link kann ich leider nciht geben, weil 1. wurde der Artikel ja von eBay entfernt > daher kann ich ledier auch keinen Link geben und 2. weiß ich im Moment die Artikelnummer nicht, weil ich dummerweise vergessen habe sie zu erfragen.
      Es geht vorallem darum, ob Konsequenzen drohen könnten, wenn man nicht zahlt, da versucht wird mit dem Verkäufer zunächst Kontakt aufzunehmen (und das nicht klappt). Eine Beendigung des ganzen würde die Sache wenigstens beiseitigen, da es sich lediglich um eine Jacke (soviel weiß ich noch) handelt, also ohne Sammlerwert, wäre das die bequemste Lösung.
      Aber im prinzip: zu was ist der Käufer verpflichtet und berechtigt wenn er in so einem Fall den Verkäufer nicht erreicht?
      Vielen Dank für eure Bemühungen bisher!
    • Dann habe ich wieder was dazu gelernt.

      Also wenn der Kaufvertrag trotz alledem laut eBay bestehen bleibt dann ist der Käufer erstmal verpflichtet das Geld zu überweisen, zwecks wegen vereinbahrung per Vorkasse (natürlich nicht bezahlen, siehe unterer Abschnitt).

      Aber wiederum ist der Verkäufer verpflichtet sein Impressum ordnungsgemäß zu schreiben, heisst nach Kauf vom Artikel hast du ja alle Adressen und eine eMail-Adresse bekommen, wenn er nicht Antwortet hat er pech immerhin kannst du ein Widerruf einlegen.

      Im Gegenteil, in der angeblichen Adresse wohnt eine völlig andere Person laut der Auskunft.


      Vielleicht war er auch ein Betrüger dann hat sich die Geschichte eh erledigt.
      Ich bin wieder da :-)
    • @Charmin, woher nimmst du die Gewissheit, es handele sich um einen gewerblichen Verkäufer? Habe ich etwas überlesen?

      @rstmnky

      Natürlich, der Link bringt ja nichts, ich Dummerchen. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ;) ich werd dennoch die Artikelnummer angeben sobald ich sie weiß, so manche finden da ja trotzdem noch was.
      und es handelte sich um einen privaten Verkäufer, eine Email adresse ist jedoch nicht bekannt, lediglich anschrift und namen.

      Bzgl. der Anschrift: ich weiß natürlich nicht, ob die Angaben der Auskunft korrekt sind bzw. ob es da nicht vielleicht a,b,c usw. gibt! ich wollte nur damit ausdrücken dass uns die ganze Sache irgendwie nicht so ganz sauber vorkommt (was aber natürlich auch völlig ungerechtfertigt sein kann, weil der Verkäufer z.b. krank sein könnte). Vorallem deshalb wäre eine Kontaktaufnahme vor der Überweisung gut, und deshalb meine Fragen von vorhin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rstmnky ()

    • Woher hat denn dein Bekannter die Kontodaten, wenn die Auktion kurz nach Ende gelöscht wurde? Da dürfte er jetzt doch nicht mehr herankommen.

      Es wäre zu überlegen dem Verkäufer eine Frist zur Übermittlung der Kontodaten zukommen zu lassen und bei fehlender Reaktion vom Kaufvertrag zurückzutreten. Damit wäre man korrekt aus der Angelegenheit heraus.

      Es würde mir auch widerstreben, für eine Ware zu bezahlen, bei der die Bedingungen des Kaufvertrages nicht nachweisbar sind. Dann kann man ja einem alles unterjubeln. Außer der Auktionsende-Mail hast du ja nichts in der Hand.
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    • die Kontodaten sind schon bekannt.
      wenn man Sofortkauf wählt, so kommt doch die Bestätigungsseite in der alles zusammengefasst wird.
      Die Zahlungsübersicht ist zwar jetzt nicht mehr einsehbar, aber die Seite wurde ausgedruckt, als sie sichtbar war, und somit wären die Daten bekannt.
      Aber das kann ja eigentlich nicht verlangt werden, dass man sich das sofort ausdruckt oder rausschreibt oder? (noch dazu dass es der Verkäufer ja auch nich weiß ;) )
      Und wäre auch sonst eine Frist möglich, nach der man den Vertrag zurücktritt?
      Was wäre hierfür angemessen? insgesamt 14 Tage zur Kontaktaufnahme müssten doch reichen?
      Und ist dieser Rücktritt dann auch rechtlich gültig wenn man das "einfach so beschließt"?
      Vielen Dank soweit!
    • Wie Charmin bereits schreibt, sollte sich dein Bekannter keine zu großen Sorgen machen. Wer klagt schon eine Vertrag über 50€ ein?

      Aber wenn es rechtlich ganz korrekt ablaufen soll, dann hätte dein Bekannter die Kontodaten eben nicht haben dürfen. Ich würde das daher nicht sagen. Dann forderst du den VK mit einer Frist von vielleicht 7-10 Tagen auf, die eine Zahlungsmöglichkeit zu geben. Reagiert er nicht, ist er in Verzug und du hast tatsächlich die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.

      Was sich ebay dabei denkt, nachträglich Auktion zu löschen, damit die Abwicklung des rechtskräftigen Kaufvertrages derart erschwert wird, ist mir schon immer schleierhaft gewesen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ganz ehrlich...wenn sich der VK nicht beim Käufer meldet, dann würde ich mir da gar keine Gedanken machen...

      Was soll denn da groß passieren ? Bevor er irgendwas in Richtung Anwalt oder gerichtliches Mahnverfahren unternehmen will, muss er dich erstmal in Verzug setzen und dies geschieht in der Regel mit einem Mahnschreiben....

      Wenn Du oder dein Bekannter ihn nun aber schon angeschrieben hast und er nicht reagiert, dann kann ihm auch nicht viel daran liegen, die Auktion abzuwickeln.

      War es denn ein Schnäppchen ? Meine...lohnt es sich für dich, die Auktion durchzubringen, oder kannst Du/dein Bekannter drauf verzichten ?

      Ich würde ihn nochmals anschreiben, ihm eine Frist zur Übermittlung der Daten (Konto und vollständige Adresse) geben und dann mal schauen was passiert.... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich würde das nun Angesichts der Lage etwas gewagt finden. Wen der Verkäufer sich nicht mal um seinen eigenen Verkauf kümmert. Was macht der dann wen er das Geld hat? Auch nichts? Aber dann gibt es ein größeres Problem.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • vielen dank für eure zahlreichen und hilfreichen Antworten.
      Dem Verkäufer hat mein Bekannter nun ne Mail geschrieben mit nem "Ultimatum", also ne Frist in der er sich melden soll, da sonst der Vertrag als ungültig wegen Verzug des Verkäufers ist.
      Also, vielen Dank!
    • richtig, wenn der Verkäufer noch Interesse an der Wahrung des Kaufvertrages hat, dann wird er sich melden, ansonsten würde ich mir keine Sorgen mehr machen...sollte doch noch was kommen, wovon ich nicht ausgehe, dann melde dich einfach wieder..

      Natürlich freuen wir uns auch über weitere Beiträge und Tips oder Fragen deinerseits ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger