Hallo habe mal wieder folgendes in Meinem Postfach gefunden
Sehr geehrte/r Frau/ Herr XXX
Das Fazit der Betreiber fällt
insgesamt positiv aus. Die Handelsplattform weist steigende Nutzerzahlen
auf und agiert auch in Zukunft mit dem Wissen, "das Recht auf unserer
Seite zu haben". Mit steigenden Nutzerzahlen ist es jedoch ebenso
selbstverständlich, dass auch vereinzelt unlautere Kunden Kapital aus
der Nutzung ziehen wollen, ohne dafür die vereinbarten Entgelte zu
zahlen. Die Betreiber führen dies auf die Annahme zurück, "dass es sich
bei dem Internet um einen rechtsfreien und anonymen Raum handelt." Wie
Eingangs beschrieben ist dem jedoch nicht so. Auch die richterliche
Rechtsprechung folgt dieser Auffassung. Ersichtlich wird dies an den
angeführten Urteilen des Chemnitzer Landgerichtes. Zukünftige
Zahlungsverweigerer werden daher, laut Auskunft von
GewerblichHandeln.de, weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren
rechnen müssen.
Gerichtliches Mahnverfahren gegen säumige Kunden
Infopost für Kunden
Ihre Anmeldung auf www.gewerblichhandeln.de
Datum: Donnerstag, 2. August 2012
Aktenzeichen: K12-
Belegnummer:
Infopost für Kunden
Ihre Anmeldung auf www.gewerblichhandeln.de
Datum: Donnerstag, 2. August 2012
Aktenzeichen: K12-
Belegnummer:
Sehr geehrte/r Frau/ Herr XXX
Das
Online Portal GewerblichHandeln.de gehört zu den führenden B2B Portalen
im deutschsprachigen Internet. Unter der Leitung der
gesellschaftsführenden Gesellschafter, Thomas Wachsmuth und David Jähn,
hat sich GewerblichHandeln.de, in der Vergangenheit, zu einem stetig
wachsenden B2B-Handelsportal entwickelt. Gewerbetreibenden bietet die
Seite zahlreiche Optionen, die sich sowohl an Anbieter, Käufer und
Wiederverkäufer richten. Auf der Seite können gewerbliche Händler ihre
Waren in großen Kontingenten und zu günstigen Preisen einem breiten
Kundenkreis anbieten.
Online Portal GewerblichHandeln.de gehört zu den führenden B2B Portalen
im deutschsprachigen Internet. Unter der Leitung der
gesellschaftsführenden Gesellschafter, Thomas Wachsmuth und David Jähn,
hat sich GewerblichHandeln.de, in der Vergangenheit, zu einem stetig
wachsenden B2B-Handelsportal entwickelt. Gewerbetreibenden bietet die
Seite zahlreiche Optionen, die sich sowohl an Anbieter, Käufer und
Wiederverkäufer richten. Auf der Seite können gewerbliche Händler ihre
Waren in großen Kontingenten und zu günstigen Preisen einem breiten
Kundenkreis anbieten.
Aus der Handelsstruktur des
Marktplatzes ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der Rechtsgültigkeit
hat. Für die Teilnahme am Handel ist eine gewerbliche Registrierung
notwendig. Nur so ist es möglich nähere Angaben zum Produkt sowie zum
Anbieter zu erhalten. Dieses Vorgehen dient dem Datenschutz und der
ordnungsgemäßen Nutzung des Handelsportals. Zur Registrierung werden
lediglich die handelsrelevanten Daten abgefragt. Ferner ist eine
Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Abschließend erhält
der Nutzer eine vollständige Auflistung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Durchsicht. Nach der Akzeptanz der AGB´s kann
das Portal mit all seinen Funktionen genutzt werden. Die Anmeldung
erlaubt dem Kunden damit einen unbeschränkten Zugang auf die
Lieferantendatenbank, die Mitgliedermagazine sowie auf die
Produktdatenbank. Dieser Service ist mit einem Entgelt verbunden,
welches dem Kunden einen sicheren, bequemen und lukrativen Zugang zum
Portal ermöglicht. Ein Widerrufsrecht nach der Anmeldung entfällt, da es
sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Gewerbetreibenden handelt.
Marktplatzes ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der Rechtsgültigkeit
hat. Für die Teilnahme am Handel ist eine gewerbliche Registrierung
notwendig. Nur so ist es möglich nähere Angaben zum Produkt sowie zum
Anbieter zu erhalten. Dieses Vorgehen dient dem Datenschutz und der
ordnungsgemäßen Nutzung des Handelsportals. Zur Registrierung werden
lediglich die handelsrelevanten Daten abgefragt. Ferner ist eine
Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Abschließend erhält
der Nutzer eine vollständige Auflistung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Durchsicht. Nach der Akzeptanz der AGB´s kann
das Portal mit all seinen Funktionen genutzt werden. Die Anmeldung
erlaubt dem Kunden damit einen unbeschränkten Zugang auf die
Lieferantendatenbank, die Mitgliedermagazine sowie auf die
Produktdatenbank. Dieser Service ist mit einem Entgelt verbunden,
welches dem Kunden einen sicheren, bequemen und lukrativen Zugang zum
Portal ermöglicht. Ein Widerrufsrecht nach der Anmeldung entfällt, da es
sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Gewerbetreibenden handelt.
Immer häufiger kam es in letzter Zeit
zu Zahlungssäumnissen einiger registrierter Nutzer. Nach Auskunft von
GewerblichHandeln.de ist dieser Umstand nicht länger zu tolerieren,
schwächt es doch die Möglichkeiten der Betreiber weiter in die
Funktionalität und Erweiterung des Portals zu investieren. Zudem
gebietet die Fairness ehrliche, zahlende Kunden vor solch einem
Verhalten zu bewahren. Nur so können Preiserhöhungen vermieden und ein
vertrauensvoller Handel auch weiterhin gewährleistet werden. Im
juristischen Sinne bedeutet dieser Vorgang, nach Schilderung von
GewerblichHandeln.de, dass Mahnverfahren ab sofort zur Klärung an das
zuständige Gericht in Chemnitz übergeben werden. Die Betreiber des B2B
Marktplatzes sehen sich, gestützt durch Rechtsurteile wie 1 C 391/09
Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr und 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht
Wiesbaden, auf dem Weg einer schnellen und positiven Klärung.
zu Zahlungssäumnissen einiger registrierter Nutzer. Nach Auskunft von
GewerblichHandeln.de ist dieser Umstand nicht länger zu tolerieren,
schwächt es doch die Möglichkeiten der Betreiber weiter in die
Funktionalität und Erweiterung des Portals zu investieren. Zudem
gebietet die Fairness ehrliche, zahlende Kunden vor solch einem
Verhalten zu bewahren. Nur so können Preiserhöhungen vermieden und ein
vertrauensvoller Handel auch weiterhin gewährleistet werden. Im
juristischen Sinne bedeutet dieser Vorgang, nach Schilderung von
GewerblichHandeln.de, dass Mahnverfahren ab sofort zur Klärung an das
zuständige Gericht in Chemnitz übergeben werden. Die Betreiber des B2B
Marktplatzes sehen sich, gestützt durch Rechtsurteile wie 1 C 391/09
Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr und 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht
Wiesbaden, auf dem Weg einer schnellen und positiven Klärung.
Nun liegen bereits Urteile zu den
ersten, anberaumten Verfahren vor, die Signalwirkung haben dürften.
Demnach hat das Amtsgericht Chemnitz in seinem Endurteil Az.: 16 C
1107/10 den säumigen Kunden zur Zahlung verurteilt. In der
Urteilsbegründung heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, an die
Klägerin 292,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2009 sowie 15,00 €
Mahnkosten zu zahlen." Aus dem Urteil geht hervor, dass die Erhebung der
Registrierungsgebühr sachgerecht und rechtmäßig ist. Bestätigt sieht
sich die Rechtsprechung in einem weiteren Urteil des Landgerichts
Chemnitz. Unter dem Aktenzeichen 13 C 1095/10 wurde ein weiterer,
säumiger Kunde zur Zahlung verurteilt. So heißt es in dem entsprechenden
Aktenvermerk: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,30 €
nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit
31.12.2009 sowie 25,00 € Mahnkosten und 37,50 € Inkassokosten zu
zahlen." Trotz der Genugtuung über die Rechtmäßigkeit der Urteile und
der juristischen Unterstützung, bedauert GewerblichHandeln.de zu
rechtlichen Schritten gedrängt worden zu sein.
Zum Wohle der
Handelsplattform und damit auch zum Wohlergehen aller ehrlichen Kunden
waren diese Schritte jedoch unvermeidlich. Wer trotz mehrfacher Mahnung
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, verstößt gegen geltendes
Recht. Dies spiegeln die zitierten Urteile deutlich wieder. Die
Betreiber wünschen sich jedoch eine Signalwirkung, um nicht häufiger den
Weg vor Gericht suchen zu müssen.
So werden präventiv sowohl die Betreiber als auch die Kunden vor unnötigen und unangenehmen Folgen bewahrt.
ersten, anberaumten Verfahren vor, die Signalwirkung haben dürften.
Demnach hat das Amtsgericht Chemnitz in seinem Endurteil Az.: 16 C
1107/10 den säumigen Kunden zur Zahlung verurteilt. In der
Urteilsbegründung heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, an die
Klägerin 292,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2009 sowie 15,00 €
Mahnkosten zu zahlen." Aus dem Urteil geht hervor, dass die Erhebung der
Registrierungsgebühr sachgerecht und rechtmäßig ist. Bestätigt sieht
sich die Rechtsprechung in einem weiteren Urteil des Landgerichts
Chemnitz. Unter dem Aktenzeichen 13 C 1095/10 wurde ein weiterer,
säumiger Kunde zur Zahlung verurteilt. So heißt es in dem entsprechenden
Aktenvermerk: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,30 €
nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit
31.12.2009 sowie 25,00 € Mahnkosten und 37,50 € Inkassokosten zu
zahlen." Trotz der Genugtuung über die Rechtmäßigkeit der Urteile und
der juristischen Unterstützung, bedauert GewerblichHandeln.de zu
rechtlichen Schritten gedrängt worden zu sein.
Zum Wohle der
Handelsplattform und damit auch zum Wohlergehen aller ehrlichen Kunden
waren diese Schritte jedoch unvermeidlich. Wer trotz mehrfacher Mahnung
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, verstößt gegen geltendes
Recht. Dies spiegeln die zitierten Urteile deutlich wieder. Die
Betreiber wünschen sich jedoch eine Signalwirkung, um nicht häufiger den
Weg vor Gericht suchen zu müssen.
So werden präventiv sowohl die Betreiber als auch die Kunden vor unnötigen und unangenehmen Folgen bewahrt.
Die Zukunft wird zeigen, ob weiterhin
Gerichtsentscheide herbeigeführt werden müssen, um berechtigte
Nutzungsentgelte einzufordern. Datenmissbrauch und
Zahlungsverweigerungen können auf einem Marktplatz nicht toleriert
werden, so die Betreiber. Durch elektronische Schnittstellen ist es
ferner möglich die Anmeldung sowie die Einverständniserklärung vor
Gericht zweifelsfrei zu belegen, so die Verantwortlichen der Seite. Es
bringt säumigen Kunden demnach keinen Vorteil die entsprechenden
Vorgänge zu leugnen.
Gerichtsentscheide herbeigeführt werden müssen, um berechtigte
Nutzungsentgelte einzufordern. Datenmissbrauch und
Zahlungsverweigerungen können auf einem Marktplatz nicht toleriert
werden, so die Betreiber. Durch elektronische Schnittstellen ist es
ferner möglich die Anmeldung sowie die Einverständniserklärung vor
Gericht zweifelsfrei zu belegen, so die Verantwortlichen der Seite. Es
bringt säumigen Kunden demnach keinen Vorteil die entsprechenden
Vorgänge zu leugnen.
Das Fazit der Betreiber fällt
insgesamt positiv aus. Die Handelsplattform weist steigende Nutzerzahlen
auf und agiert auch in Zukunft mit dem Wissen, "das Recht auf unserer
Seite zu haben". Mit steigenden Nutzerzahlen ist es jedoch ebenso
selbstverständlich, dass auch vereinzelt unlautere Kunden Kapital aus
der Nutzung ziehen wollen, ohne dafür die vereinbarten Entgelte zu
zahlen. Die Betreiber führen dies auf die Annahme zurück, "dass es sich
bei dem Internet um einen rechtsfreien und anonymen Raum handelt." Wie
Eingangs beschrieben ist dem jedoch nicht so. Auch die richterliche
Rechtsprechung folgt dieser Auffassung. Ersichtlich wird dies an den
angeführten Urteilen des Chemnitzer Landgerichtes. Zukünftige
Zahlungsverweigerer werden daher, laut Auskunft von
GewerblichHandeln.de, weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren
rechnen müssen.