Original von Fridel007
Was hat der Koreaner denn von Dir gekauft, wenn man fragen darf?
Die Marge gefällt Dir stimmts?

"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
(Bundesamt für Informationssicherheit)
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