Käufer möchte Rückerstattung

    • Käufer möchte Rückerstattung

      Hallo Leute ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
      Habe folgenden Titel verkauft .
      Der Käufer hat nun eine Mail geschrieben, das er den Ofen nicht in Gang bekommt weil dieser kaputte Schamottstein wohl zu groß ist und dadurch das Unterbrandprinzip nicht mehr fumktioniert, und es sind wohl im Gerät Schweißnähte aufgeplatzt. Die 3 Schamottsteine passen wohl nicht die ich ihm beigelegt habe. Er schrieb das ich mich an den Kosten für einen Neuen Schamottstein ( 120 €) beteiligen soll.
      Habe mich dann entschieden ihm 60 € anzubieten. Darauf kam wieder eine Mail Mit einer Auflistung was er alles gefunden hat ( zusammen mit dem Schornsteinfeger) Es kam raus das nur Originalersatzteile eingebaut werden dürfen. Zu dem kaputten Schamott, den ich ja als defekt aufgeführt habe, noch ein zweiter Schamottstein, von dem ich gar nicht wußte das er da sein muss. Mit Reparaturkosten und Versand kam er dann auf eine Summe von 430 €, wo auch da Rost dabei ist wobei ich ja geschrieben habe das es ja schon ein anderes ist. Die 60€ sind nun für Ihn nicht mehr akzeptabel. Ich hatte den Ofen 5 Wochen vorher gekauft, und er funktionierte bei mir! Hatte 31 Grad in der Werkstatt. Definitiv war der Ofen zu groß für meine Kleine Werkstatt, deshalb habe ich ihn verkauft. Tja das ist mein Problem...
      Gruß fireman2810
    • Es ist kaum möglich, hier einen Rat zu geben, ohne die Ware zu kennen. Der Käufer sagst, der Ofen funktioniert nicht, du sagst er geht.

      Das einzige, was ich dir auf den Weg geben kann, daß der Käufer in der Beweispflicht ist, daß der Ofen einen Mangel hat und daß dieser Mangel bereits bei dir vorgelegen hat. Ob ihm das gelingen kann, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

      Sollte der Käufer allerdings die Reparaturen ausgeführt haben, ohne dich vorher zu kontaktieren und dich zur Beseitigung des Mangels aufgefordert zu haben, hat er alle Rechte verwirkt, dich an der Reparatur zu beteiligen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Käufer möchte Rückerstattung

      Du hast privat verkauft und guten Gewissens gehandelt. Das setze ich hier mal voraus...

      Du hast ihm 60 Euro zusätzlich angeboten...alles andere liegt bei ihm...wichtig wäre ein Zeuge, der besagt, dass das Teil vorher mangelfrei wäre falls es darauf ankommt.... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hai;)

      Hat der Käufer das Teil besichtigt? Abgeholt?

      Da Privatgeschäft, würd ich mir keinen Kopf machen.

      Nur das Kleingedruckte könnte zum Bumerang werden, weil es Richter gibt, die derart klein Gedrucktes als unlauter empfinden.
      Dann ist Dein Ausschluß hinfällig und Du hast die Gesäßkarte;)

      Niemals nie nich Kleingedrucktes in die Beschreibung. Läßt Unlauteres vermuten und ist albern. ;)
      Haust Du mich nicht, hau ich Dich nicht ;)