Widerruf - wer ist in der Beweispflicht?

    • Aaalso:

      Der Gutschein muss mit einer Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form gekommen sein, denn aus der Widerrufsbelehrung habe ich die Retoure-Anschrift.

      Ich hatte den Damen und Herren ja per Email mitgeteilt, dass sie mir das Geld zurück überweisen sollen - bis 12.12.08.
      Wenn das bis Freitag nicht geschehen ist, dann werde ich es mir zurück holen, denn schliesslich haben die ja nichts in der Hand, dass ich dort irgendwas 'unterschrieben' hätte.


      Heute kam wieder so ein bescheuerter Schrieb! Wieder von einem Glücksspiel! Ich werde wirklich noch wahnsinnig! Wieder mit einem Gutschein!
      Ist irgendwo meine Adresse an einem schwarzen Brett angeschlagen mit dem Hinweis, man möge mir irgendwelche Glücksspielunterlagen zukommen lassen?

      Allerdings ist hier nun 'nur' die AGB dabei. Der letzte Satz beunruhigt mich ein wenig: "Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht von Großbritanien"

      Aber sonst ist alles okay... oder wie?
      Die Firma selber kommt aus Wien.

      Toll, was soll ich jetzt machen?
      Zurück schicken mit Einschreiben und Rückschein?


      Oooohh! Ich hasse es!!!
    • bist Du sicher, dass Du nicht auf einer dubiosen Seite angemeldet hast, von der aus deine Daten nun verteilt werden ?

      Vielleicht mal telefonisch anfragen, wie die dazu kommen, dir diesen Gutschein zu schicken und gleich klar machen, dass Du diesen weder bestellt hast noch irgendwas bezahlen wirst... ! Mal sehen, wie die reagieren oder was die als Grund angeben ... :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wen dich die Anrufe nerven. Ich habe im Fernsehen von einer Robinson Liste im Internet gehört. Trägt man sich dort ein wird man davon verschont. Dieses hat im Fernsehen schon geklappt. Und bei mir rief auch schon lange keiner mehr an.
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    • au ja, hau mal einen Link rein Ide :D

      Bei mir hat gerade einer angerufen, der war ganz komisch:

      Guten Tag, mein Name ist XXX von der Firma XXX (hab ich aber auch nicht verstanden.....). Könnte ich mit Frau Sarah XXXXX sprechen ?

      Ich (total gelangweilt): Jo, das bin ich, was gibts ?

      Er: aufgelegt...

      Was war das 8o
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    • Robinson Liste

      Hier ist der Link.

      Bei mir hat vor kurzem mal eine Tante angerufen die wollte alles über meine Kinder Wissen und wollte mir Angebote für Kindersachen Unterbreiten. Bis ich der Tante erklärt habe das ich seit Jahren Single bin.
      Da meinte Sie doch Tatsächlich ob ich nie Sex habe und daraus was werden könnte. Dieser war mir zu Blöd, aber Spielte mit und sagte das ich Natürlich Sex habe. Darauf freute sich die Tante am Telefon und meinte dann wären Ihre Artikel schon was für die Zukunft. Dann sagte ich das ich keine Kinder bekommen kann. ... Überlegt kurz, sind Sie Impotent - Nein, danach hörte ich am anderen Ende der Leitung jemand Schwitzen und Überlegen, Homosexuell - Nein ... Mittlerweile konnte ich die Grauen Gehirnzellen von der Tante rauchen riechen. Sie fragte mich was ich den dann unter Sex verstehe, so dreist die nun mal sind die was Verkaufen wollen. Ich sagte das ich noch einen Hund habe, wartete einige Sekunden und Sie legte auf. Seitdem ist Ruhe und es Quatscht mir keiner mehr meinen Anrufbeantworter voll. :lach: Wie ich schon sagte, man muss die Leute nur lange genug an der Nase herum führen.

      Und für alle Leichtgläubigen. Bin Katholisch das heißt nicht mal Sex vor der Ehe und schon gar nicht mit Gleichgeschlechtlichen und Tieren! :D
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • Mir ist eingefallen das nur die Agentur für Arbeit mich mal (Vor langer langer weile) als Alleinerziehender Vater gelistet haben.

      Da siehste mal wo die das Zeugs herbekommen. Die Denken sich wohl ich verdiene nun Geld, also kann ich es auch ausgeben :rolleyes:
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    • In der Robinson-Liste stehe ich schon seit etwa 2 Monaten und wenn hier einer anruft, dann lege ich meistens auf, sobald ich merke, dass es ein Call-Center ist. Ich hab die Schnauze voll! X(


      Meinem Widerruf wurde heute widersprochen:

      Sehr geehrte Frau aheide,

      nach einer ausgiebigen internen Prüfung konnten wir leider keinen Eingang Ihres

      Widerrufes feststellen.

      Ein Widerruf muss fristgerecht erfolgen, damit eine Abbuchung frühzeitig gestoppt werden kann. Zur Fristwahrung genügt ein Telefonanruf und anschließende Rücksendung des Reisegutscheins.

      Ihrem Wunsch auf Gutschrift müssen wir daher widersprechen.

      Hilfsweise haben wir den Vertrag zum 31.03.2009 gekündigt.

      Sollten Sie noch Fragen haben, dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch gerne telefonisch unter der u.a. Rufnummer.

      Wir drücken Ihnen ganz fest die Daumen für tolle Gewinne und verbleiben,

      Mit herzlichen Grüßen

      Ihr

      Bla bla bla




      Jetzt überlege ich schon, ob ich zurück schreiben soll, dass ich die Angelegenheit durch meinen Anwalt prüfen lasse, da ich telefonisch geworben wurde, und dies nicht zulässig ist.

      Allerdings weiß ich ja auch aus Erfahrung, dass 'dummes Gedrohe' nichts bringt, wenn man es nicht auch wirklich durchzieht.

      :wallbash
    • Daraufhin kam die Bestätigung inkl. irgendeines 'Urlaub-Gutscheins'. In der Widerrufsbelehrung stand, dass ich innerhalb von 2 Wochen widersprechen könne und den Gutschein zurück schicken müsse.


      das scheint auf den ersten Blick sogar noch verhältnismäßig ok zu sein, denn ich habe eben folgendes im
      § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
      nachgelesen:

      (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
      1...
      2...
      3...
      4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,


      allerdings ist doch schon seit dem Sommer eine Änderung des Widerrufrechts in Vorlage:
      Auch Verträge über Zeitschriften-Abos, Telekomverträge oder Lotto-/Wett-Dienstleistungen können nun widerrufen werden. Für die Widerrufsfrist gelten die bisherigen Regelungen: 14 Tage bei Belehrung in Textform vor Vertragsschluss, ein Monat bei Belehrung in Textform nach Vertragsschluss.


      Nachzulesen zB. bei it-rechtsinfo.com

      Das Neueste, was ich dazu gefunden habe war, dass am 12. November der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in 1. Lesung beraten hat .

      Offizielles zu unerwünschter Telefonwerbung
      sowie Tipps zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale
      und auch Neues zum Stand der Gesezesvolage/Pressemitteilungen dazu

      findet man hier auf der Seite des Bundesministerium der Justiz dazu 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @Engelchen, man braucht heutzutage keine Unterschrift zur Einzugsermächtigung mehr.

      Man nehme eine Bankverbindung, den dazu gehörigen Namen (ob man das Geburtsdatum zwingend braucht, weiß ich nicht genau). Dann gehe man zur Bank und veranlasse eine Abbuchung.

      Wird nicht widersprochen oder zurück gebucht .... wow - tolle Geschäftsidee :wallbash


      @Stubentiger:
      Ich glaube den letzten Link (Bundesministerium der Justiz) werde ich diesem 'Kundenservice' mal zukommen lassen. Mal sehen, ob das nicht Argumentation genug ist.


      Eine Rückbuchung bei Lastschrift kann man meines Wissens ... mom.. kurz google... 6 Wochen (ist wohl richtig) zurück buchen lassen.
      Somit könnte ich in meiner unendlichen Güte diesem 'Kundenservice' die Möglichkeit geben, nochmal ein paar Tage ihre Meinung zu überdenken.
    • @aheide Hättest du gestern mal um halb 8pm auf Pro 7 Galileo geschaut. Die haben genau dein Problem geschildert. Habe es auch Aufgenommen :D Wollte wo ich das danach gesehen habe auch gleich hier rein Posten. War aber zu Faul noch von der Couch aufzustehen und mich Abends noch vor den Rechner setzen.

      Das mit den 6 Wochen stimmt. Haben die im Fernsehen auch gesagt. Auch kam die Robinson Liste wieder in Einsatz. Haben aber gesagt das sich nur "Gute" Firmen daran Orientieren. Böse Firmen pfeifen danach auch drauf.

      Sie haben auch gesagt das du zuerst Zustimmen musst das Sie dich Anrufen dürfen. Hast du denen keine Zustimmung gegeben dich zu Kontaktieren handeln die, egal Welche Firma, immer Rechtswidrig und du kannst Sie Anzeigen. Es gab auch extra für Telefon Betrüger und Leute die einfach von der Bank einziehen so ein Spezielles Amt wo man die "verpetzen" kann. Müsste aber noch mal Nachschauen wie es genau heißt.
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    • So, ich habe dem Herrn mal die Links geschickt und ihm mitgeteilt, dass ich aufgrund der Medienberichte davon ausgehe, dass ich rechtlich eine Chance habe, das Geld zurück zu fordern.

      Mal sehen, was er macht...

      Bis 16.12.2008 hab ich jetzt die letzte Frist gewährt.

      Mal sehen...
    • Man nehme eine Bankverbindung, den dazu gehörigen Namen (ob man das Geburtsdatum zwingend braucht, weiß ich nicht genau). Dann gehe man zur Bank und veranlasse eine Abbuchung.


      Wo geht das denn ? Eine Einzugsermächtigung muss meines Erachtens nach vom Kontoinhaber schriftlich erlassen werden, sonst geht gar nix !

      Das wäre ja die BETRUGSMASCHE schlechthin !

      Ich kaufe 1000 ein Euro Artikel, melde ein Konto auf einen anderen Namen an, nehme die 1000 Bankverbindungen und ziehe überall 176,54 Euro ein, nehme das Geld, kündige das Konto und bin fott...ach ja, dann zahl ich die 1000 Euro für die 1000 Artikel und habe dann gleich einen tollen Account mit 100 positiven um dann weiter zu brtrügen...(vereinfachte Form)

      @aheide: Dieser Aussage kann ich auf keinen Fall zustimmen, wie kommst Du darauf ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Richtig so haben die das auch im Fernsehen gesagt. Hast du Name und Kontoverbindung kannst du als Betrügerisches Unternehmen erst mal bei der Bank einen Betrag geltend machen. Die Bank prüft ja deine Geschäfte nicht.
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