Problem von rockinhouse

    • Immer noch keine Reaktion weder vom Käufer noch vom Versender :wallbash


      Frage :

      da ich ja auf der überweisung stehen habe " zahlung apple handy " kann ich eigentlich seiner ex eine rechnung schicken ?

      sehr geehrte frau xxx,

      ich habe Ihnen im Auftrag von Herrn xxx auf ihr Konto 123456 bei der Bank xxx einen Betrag in Höhe von 150€ überwiesen siehe kopie überweisungsauftrag,

      Da ich bis zum heutigen Tag keine lieferung erhalten habe, bitte ich Sie umgehend innherhalb von 5 Tagen nach erhalten dieses Schreibens den Betrag auf u.g Konto zu überweisen .

      Sollten Sie der Zahlung nicht nachkommen, werde ich Ihnen eine Mahnung zuzüglich Verzugszinsen seit Juni 2008 in Rechnung stellen.


      MfG

      xxx


      EInmal per einschreiben an ihren Arbeitgeber mit z.Hd an Frau xxx und einmal an die home adresse sofern ich die raus finde ?
    • da ich ja auf der überweisung stehen habe " zahlung apple handy " kann ich eigentlich seiner ex eine rechnung schicken ?

      Warum, sie ist nicht dein Vertragspartner und was versprichst du dir davon?
      Dass sie mit dem Nudelholz an der Tür auf ihn wartet und keift, "wie kannst du nur so was tun"? :D

      EInmal per einschreiben an ihren Arbeitgeber mit z.Hd an Frau xxx und einmal an die home adresse sofern ich die raus finde ?
      Jetzt mach dich mal nicht lächerlich, das erfüllt ja bald die Kategorie "Stalking"; private Daten von unbeteiligten Leuten auskundschaften und sie mit unsinnigen Forderungen verfolgen, sogar bis an den Arbeitsplatz :wallbash
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • rechtlich gesehen steht dem Empfänger das Geld nicht zu, da die Gegenleistung nicht erbracht wurde. Der Vertragspartner kann allerdings nur von seinem Vertragspartner das Geld zurückfordern, wie dieser dann wieder an sein Geld kommt, welches evt. bei einem Dritten verweilt ist sein Problem !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      rechtlich gesehen steht dem Empfänger das Geld nicht zu, da die Gegenleistung nicht erbracht wurde. Der Vertragspartner kann allerdings nur von seinem Vertragspartner das Geld zurückfordern, wie dieser dann wieder an sein Geld kommt, welches evt. bei einem Dritten verweilt ist sein Problem !


      ein versuch ist es wert 8) sie hat eine zahlung erhalten, stellte im wissen ihre bankverbindung zur verfügung ... mit gefangen mit gehangen. pech gehabt.

      Thema ebay: Fall wurde geschlossen. negativ bewertung keine erhalten.

      lg