Nach Auktionsende trotz Ebay-Löschung zum Kauf verpflichtet?

    • Nach Auktionsende trotz Ebay-Löschung zum Kauf verpflichtet?

      Guten Tag.

      Betrifft: 250342394338

      Vorfall: Auktion war beendet und ich Höchstbietende.
      Erhielt im Laufe des Tages die Zahlungsanweisung ect...(noch nicht erledigt) und dann diese Nachricht von der eBay-Abteilung für Schadensprävention:
      ".....Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkaeufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkaeufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht...Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Kaeufer bei einem Angebot dieses Verkaeufers. Bitte waegen Sie sorgfaeltig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsaechlich abschliessen moechten...." ( nein )

      Die Angebotsseite ist nicht mehr verfügbar (wurde auch leider nicht von mir gesichert :wallbash).
      "Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert."
      Bin ich mit einem blauen Auge davongekommen, oder habe ich einen gültigen Kaufvertrag mit einem Betrüger, Hehler, was weiß ich... an der B.....? Kann/muß ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?
      Wem ist das auch schon passiert, was kommt als Nächstes auf mich zu?

      N G
    • RE: Nach Auktionsende trotz Ebay-Löschung zum Kauf verpflichtet?

      Willkommen im Forum

      Es ist immer eine heikle Situation, wenn ebay nach Auktionsende die Angebote entfernt und dann auch noch solche Ratschläge herausgibt: "Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert."

      Denn rechtlich gesehen besteht der Kaufvertrag weiterhin noch. Es ist aber verständlich, daß der Käufer nun Angst hat zu zahlen. Man kann sich aus dem Problem winden, wenn man lediglich die Vorkasse verweigert. Das funktioniert natürlich nur, wenn in der Auktion nicht explizit Vorkasse vereinbart war.

      Kann/muß ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?


      Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, kannst du widerrufen und die Sache ist ebenfalls erledigt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • WOW- super schnell. danke.

      Als Zahlung war Paybal angegeben ( was mich in Sicherheit gewiegt hat) , leider kann ich es mir nicht nochmal anschauen, da gelöscht wurde...

      Bin mir sehr sicher, daß der VK als gewerblicher Verkäufer angegeben war, aber beweisen ...??

      oh mann, warum hab ich meine Zweifel überhört?!? Habs sogar noch einem Freund das Ganze vorher gezeigt und auch er sagte, bei paybal passiert nix, aber leider nicht bedacht, daß man da auch einen rechtsgültigen Vertrag mit was/wem eigentlich(?) eingeht...

      werde auf alle Fälle versuchen zu widerrufen. Muß mich belesen, wie das geht.

      Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort.

      Gruß K.
    • Du hast ja eine Mail von ebay bekommen, in der das Ende der Auktion bestätigt wurde. Da müßten dann die Kontaktdaten des Verkäufers oder der Firma genannt sein. Einfach mailen, daß du den Vertrag widerrufst und fertig ist die Sache.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • oh mann, warum hab ich meine Zweifel überhört?!? Habs sogar noch einem Freund das Ganze vorher gezeigt und auch er sagte, bei paybal passiert nix, aber leider nicht bedacht, daß man da auch einen rechtsgültigen Vertrag mit was/wem eigentlich(?) eingeht...

      1. hast du wahrscheinlich schon von emay die Erfolgsmail "herzlichen Glückwunsch... bekommen mit der Adresse des Vk /(Verkäufers) also kannst du dich theoretisch mit ihm in Verbindung setzten, möglich ist ja auch, dass er seine Ebay-Rechnung nicht beglichen hat, und deswegen gesperrt wurde.

      2. um zu beurteilen, woran die Sperrung liegen könnte, wäre es gü´nstig, den Ebayaccount/namen oder wenigstens die Artikelart zu kennen, im Moment sind besonders beliebt Fälschungen von Markenartikeln oder komplett gefakte Angebotslisten von virtuellen Artikeln, die es also nicht wirklich gibt :rolleyes:

      All diese Details findest du in der Benachrichtigungsmail von Ebay. Wenn du die nicht einmal hast, kannst du ohne zu zahlen beruhigt abwarten, ob sich denn der Vk überhaupt bei dir meldet, bzw geschweige denn ob er eine Mahnung/Zahlungserinnerung schicken würde! ;)

      Einen Kaufvertrag gehst du mit deinem Gebot ein. Du bist allerdings auf die Zahlungdaten angewiesen, wenn du die nicht erhältst, kannst du halt auch nicht zahlen! Wenn du diese dann doch noch evtl. persönlich vom Vk erhalten solltest (unwahrscheilich :D ) kannst du i.d.R. Vorkasse verweigern, es sei denn, der Vk weist dir nach, dass in seinem Angebot ausdrücklich Vorkasse vereinbart war! (Dann lass dir aber das wenigstens schriftlich belegen durch einen Screenshot der Auktion.)

      Aber in aller Regel ist es so, dass ein gesperrter Vk nicht auf Erfüllung seines "Kaufvertrags" besteht, ist mir hier jedenfalls noch nicht untergekommen.

      Andersherum ist es aber schon vorgekommen, dass hier Käufer gern auf Ihren Verträgen trotz Sperrung des Vk bestehen wollten, besonders wenn es sich um scheinbar besondere Schnäppchen (Vk von Markenartikeln wg Fälschungs oder Hehlerreiverdacht gesperrt :rolleyes:) ging oder um antiquarische Einzelstücke, die es halt nicht zweimal gibt.

      Also, Quintessenz des ganzen, wie so oft bei ebay: Abwarten und Tee (oder was anderes)trinken! Falls es ein Geschenk werden sollte, lieber auf ein anderes Pferd setzen und eher damit rechnen, dass hier gar nichts mehr nachkommt.

      Noch mal zu Papal, da gibt es in diesem Forum einiges zu lesen, und "Pflicht" ist der Anschauungsfilm über Paypal bei Plusminus/ARD
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Vielen Dank für Eure Nachrichten. Das mit dem paybal macht mich jetzt wirklich total unsicher. Worauf kann man sich überhaupt noch verlassen...???

      Zum Überblick:
      Habe per mail die Daten des Verkäufers und werde diese für meinen Widerruf nutzen ( nach Empfehlung mit Angabe des eb..-zitates ). Um mich abzusichern, wäre für mich hilfreich, nochmal eine Ansicht der Angebotsseite zu bekommen ( geht darum, ob derjenige als gewerbl.VK angegeben war ). Habe mal gelesen, daß es möglich ist, sowas von e... zu bekommen ( als html) - stimmt das? Habe bis jetzt auf meine Anfragen dort keinerlei Antwort erhalten, "na toll"...

      Naja, wenn ich doch nun gezwungen bin, den Kaufvertrag einzugehen, dann nur per Nachnahme. Dann bin ich 1 Erfahrung reicher und habe 1 Digi-cam zuviel..... nur vorab... wer will ewendudl eine S 1050 ....( :lach: + ;( )...

      L G die Karline
    • bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
      (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. 2Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.


      War die deutlich gestaltete Belehrung über dein Widerrufsrecht in der Auktion dargestellt? Hat der Vk dir seine Kontodaten übermittelt? Willst du unbedingt auf diesem "Kaufvertrag" bestehen? Wenn du auf diese Fragen mit Ja antworten kannst, dann würde ich auch zahlen oder widerrufen...

      sonst, wie gesagt, erstmal abwarten und trinken ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • oh mann, bei diesen Texten flatterts mir nur so vor den Augen :rolleyes:

      also, drauf bestehen möchte ich gar nicht, da ich mich schon "nach einem anderen Pferd" umgeschaut habe.
      Schließlich ist bald Weihnachten und wenn ich mir scchon selbst die Geschenke kaufen muss...

      hab nun ein Einschreiben geschickt...mal sehen, ob was zurückkommt...

      nochmal kurz 1 Frage: Gibt es die Möglichkeit, nochmal 1 "Abbild" der Auktion zu erhalten von ebay? Wenn die dem Verkäufer etwas vorwerfen, müßten sie doch auch sich rückversichern, oder?

      Mir geht es darum, wenn ich schon den KV erfüllen muss, dann schon zu den Bedingungen, wie es in der Auktion angegeben war ( betrifft Gewährleistung 24 Monate)...

      nochmal vielen Dank für Eure schnellen Ratschläge.

      L G die Karline
    • Gibt es die Möglichkeit, nochmal 1 "Abbild" der Auktion zu erhalten von ebay?


      Ebay besitzt sicher Backups. Die dürften aber kaum in solchen Fällen herausgerückt werden.

      betrifft Gewährleistung 24 Monate


      Die besitzt du bereits gesetzlich. Zudem hast du ja eine Rechnung zu erhalten, auf der das Datum des Kaufes vermerkt sein sollte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Machenschaften von iBä haben keinen Einfluß auf abgeschlossene Verträge.

      Man sollte auch mit vorschnellen Vermutugen über den Grund zurückhaltend sein.

      Wenn iBä seine 72 Cent Provision nicht abbuchen kann, weil das Konto nicht gedeckt war, machen die einem schnell mal den Account dicht und schicken panicmails in die Community, ohne auf den Ruf des Betroffenen zu achten.

      Ich hatte bei einem privaten VK ein gebrauchtes WindoofXPpro in english ersteigert.

      Da ich zu den Schnellzahlern gehöre, war der deal schon längst über die Bühne und das legale Windoof am laufen, als die panicmail kam.

      Hintergrund: Konto war nicht gedeckt(72Cent;)

      Also, Vorsicht vor den iBä panicmails :lach:
      Haust Du mich nicht, hau ich Dich nicht ;)
    • ich mach erst mal 1 Räucherkerzchen an und leg mich mit den Bambinos unter den Weihnachtsbaum. :)
      Vielleicht ist es ja wirklich nicht so schlimm das Ganze.
      Werde es kundtun, wie es weitergeht.
      Und für den gekauften (mittlerweile doppelt) Artikel gibt es auch ´ne Verwendung.

      die Karline wünscht 1 schönes Weihnachten frei von Hektik.