Am 08.12.08 überwiesen - keine Reaktion oder Lieferung

    • Am 08.12.08 überwiesen - keine Reaktion oder Lieferung

      Hallo Forengemeinde,

      einige Wissen evtl. das ich ein gewerbliches Konto bei eBay eingerichtet habe.

      Um meinen ersten positiven Bewertungspunkt zu erhalten, habe ich aus Spaß eine Windows XP Software von einem anderen gewerbetreibenden bei eBay gekauft.

      1. Am 08.12.2008 per Online Banking Überwiesen
      2. Am 12.12.2008 nachgefragt ob Geld angekommen ist
      3. Laut Händler kein Geld da. Ich soll ihm schreiben von welchem Konto ich überwiesen habe und er prüft es
      4. Das habe ich auch getan, da das Geld von dem Namen meiner Freundin kam, kann er es ja wirklich nicht gesehen haben. Ansonsten habe ich im Verwendungszweck alle Angaben die er in der Artikelbeschreibung angab befolgt
      5. Seitdem mehrere Nachfragen wie der aktuelle Stand der Bearbeitung ist.
      6. Keine weitere Reaktion bis jetzt!
      7. Leider habe ich erst vor ein paar Tagen sein privates Bewertungsprofil gesehen und die dahinter schlummernden negativ Beiträge
        [/list=1]

        (lustige Liste :D )


        Ich möchte nicht als erste Bewertung in einem gewerblichen Profil eine schlechten Inhalt der Bewertung riskieren.
        Der Händler gibt auch keine Rufnummer an. Bei eBay hab ich auch ein Privatkonto mit vielen vielen Bewertungspunkten, hätte ich es doch besser darüber laufen lassen sollen.

        Für 10€ kann ich eine Überweisung zurück holen. Dann ist der Schaden auf 10€ beschränkt.

        Soll ich ihm jetzt etwas direkter Schreiben? Einen Konflikt melden..soetwas provoziert sicherlich auch immer stress.

        Sonst schau ich immer genauer hin, diesmal wohl nicht. Sonst wäre mir sein Bewertungsprofil aufgefallen....


        Hier geht es zur besagten Auktion:

        [ebay]150313817832[/ebay]
      Gruß,

      kohrti
    • Für 10€ kann ich eine Überweisung zurück holen. Dann ist der Schaden auf 10€ beschränkt.


      Bitte erzähle mir nicht, daß deine Bank dir diesen Unsinn erzählt hat. Überweisungen sind nur rückbuchbar, wenn sie auf dem Empfängerkonto noch nicht gebucht sind. Das sind maximal 1-2 Werktage.

      Ich finde es sehr merkwürdig, daß ein aktiver Gewerblicher sein Bewertungsprofil auf privat schaltet und damit schlagartig seine Verkaufsaktivitäten einstellt.

      Ansonsten das übliche Prozedere: Problem melden, Frist setzen zur Vertragserfüllung, dann vom Kauf zurücktreten und Geld zurückfordern. Hast doch nichts zu verlieren und zu befürchten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo Stubentiger,

      wieso unprofessionell. Ich habe darüber kein Gewinn eingefahren, welches ich angeben muss, sondern nur etwas gekauft.

      Und da es nicht für mich ist, habe ich es auch nicht von meinem Kont überwiesen.

      Zumal ich für das Geschäft sowies ein seperates Kont habe ;)

      Klar kannst Du was sagen...
      Gruß,

      kohrti
    • Ich habe lange überlegt, was man Dir raten könnte, dann ist mir eingefallen....

      Moment mal.... du bist doch Käufer

      Du hast nichts, rein gar nichts, zu befürchten!


      Schon vergessen?
      Käufer können nicht mehr negativ bewertet werden! :tongue:


      Ansonsten rate ich Dir einfach, den normalen Weg zu gehen, den Uhu ja schon beschrieben hat.

      Ansonsten das übliche Prozedere: Problem melden, Frist setzen zur Vertragserfüllung, dann vom Kauf zurücktreten und Geld zurückfordern. Hast doch nichts zu verlieren und zu befürchten
    • Original von kohrti
      Original von biguhu
      ....Geld zurückfordern. Hast doch nichts zu verlieren und zu befürchten.



      Hallo bighu,

      von wem erhalte ich denn mein Geld dann zurück? Dem Verkäufer kann ich wohl lange hinterher rennen...


      Natürlich nur vom Verkäufer. Ob er dies freiwillig tut, ist eine andere Sache. Meine Anmerkung bezog sich eher auf deine im Eingangspost durchgeklungenen Befürchtungen, du könntest Nachteile haben, wenn du nun strikt gegen den VK vorgehst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Stimmt.

      Ich werde ihm später noch eine Email schreiben indem ich ihm klar machen werde das ich nicht erst seit gestern bei eBay angemeldet bin. Und er jetzt zügig eine Info geben soll, oder das Geld zurück zahlen muss.

      Wenn er daraufhin noch nicht antwortet, werde ich einen Fall bei Ebay eröffnen....

      Schlimmstenfalls könnte er mir eine positiv Bewertung mit schlechten Inhalt geben...
      Gruß,

      kohrti
    • Original von engelchen-mail
      Beachte, dass die Frist hierzu nicht verstreicht, sonst hast Du die Möglichkeit einer Problemmeldung nicht mehr :rolleyes:


      Guten Abend,

      menno, mein erster Zwischenfall bei Ebay seit 2003 und ich bin es auch noch selbst Schuld. Hätte ich doch die Bewertungen wie snst auch mir näher angeschaut.

      Allerdings jetzt auch noch mit einem frischen Account :rolleyes:
      Gruß,

      kohrti
    • Wenn Du ein Problem meldest, dann passiert dem VK ja erstmal nix. Du hast deine Seite des Vertrages erfüllt und gezahlt. Nun erfüllt der VK seine Seite bisher nicht :rolleyes:

      Da er nachweisbaren Versand angeboten hat, sollte er auch einen Nachweis der Versendung erbringen. Dies hat er offensichtlich auch noch nicht getan. Was hindert dich also an einer Meldung ? Dies bewirkt in erster Linie nur, den VK ggf. unter Druck zu setzen und Ebay von seinem Verhalten in Kenntnis zu setzen.

      Wenn ihm was an seinem Account liegt, dann sollte er sich hierauf melden und Stellung nehmen.

      Was mir ein wenig schleierhaft vorkommt ist die Tatsache, dass er als gewerblicher seinen Account und die Bewertungen auf privat stellen kann... 8o 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Guten Morgen,

      was für ein Händler. Er hat doch auch innerhalb des Streitfalls immer noch behauptet, das ich nicht überwiesen habe. Bis ich ihm gedroht habe einen Anwalt einzuschalten und meine Hausbank mir schriftlich die Bestätigung von der Überweisung vom 06.12.2008 mitgeteilt hat.

      Heute kam Post, natürlich unversichert und überteuert.

      Mittlerweile egal, hauptsache die Ware ist OK.

      Jetzt bleibt nur noch offen, wie er mich bewertet. Schließlich hat er mich wirklich aktzeptabel bewertet.

      Somit habt Ihr alle ein Feedback ;)
      Gruß,

      kohrti
    • Das geht ja dann...schade, dass wir die Bewertung nicht einsehen können, aber wenigstens scheint die Ware angekommen und ok....

      Was die Versandkosten betrifft, sind die denn abweichend vom Angebot ? Demnach müßtest Du ja wesentlich mehr überwiesen haben, oder ?

      Oder meinst Du, dass die Versandkosten hoch angegeben waren und offensichtlich (durch Anschauung des Versandunternehmer-Portonachweises) nicht dem entsprechen, wie angegeben ? Vergiss hierbei aber bitte nicht das Versandmaterial und die damit verbundenen Unkosten ;)

      Das kannst Du ja, falls tatsächlich berechtigt, in deiner Bewertung nochmals betonen und gut is ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger