Gewerbliche Verkäufer: an die Verpackungsentsorgungspauschale denken !

    • Gewerbliche Verkäufer: an die Verpackungsentsorgungspauschale denken !

      Liebe gewerbliche Verkäufer, bitte denkt an die ab 01.01.2009 geltende Verpackungsentsorgungspauschale, denn:

      Vom 1. Januar 2009 an müssen sich auch alle Online-Händler für ihre Versandverpackungen an einem „Befreiungssystem" beteiligen, um sich von der Pflicht zur Rücknahme und Verwertung ihrer in Deutschland in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen befreien zu lassen. In der novellierten Verpackungsverordnung sind Bußgelder für gewerbliche Verkäufer bis zu 50.000 Euro vorgesehen, wenn sich jemand nicht an einem solchen System beteiligt.


      Quelle:

      faz-community.faz.net/blogs/ne…-r-seine-h-228-ndler.aspx

      Es gibt auch viele andere Angebote diesbezüglich, aber nehmt die Sache erst, denn neben oben stehenden Bußgeldern drohen euch Abmahnungen bei Nichteinhaltung !

      Wer sich nicht sicher ist, sollte spätestens am 31.12.2008 seine Angebote brach legen und erst wieder einstellen, wenn ein Vertrag mit einer Entsorgungsfirma besteht. Dies muss in den Angeboten kenntlich gemacht und angegeben werden.... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • drohen euch Abmahnungen bei Nichteinhaltung


      Da es aber nicht veröffentlicht werden muss ist eine Abmahnungswelle erstmal nicht zu befürchten.
      Ich muss auch nicht öffentlich nachweisen, wem ich mich anschließe.
      Allerdings muss jeder Händler
      gegenüber Behörden auf Anfrage nachweisen, dass er für Entsorgung gesorgt hat.
      Es soll dann auch Positivlisten geben, mal sehen wie weit das dann getrieben wird und was das
      Verfassungsgericht zur Liste sagt 8)
      Bisher haben unserer Politiker ja meist gestümpert und mussten dann nacharbeiten :O
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • wenn ein Vertrag mit einer Entsorgungsfirma besteht. Dies muss in den Angeboten kenntlich gemacht und angegeben werden


      Da wäre ich aber sehr vorsichtig mit solchen "Pflichtangaben"
      Dazue ein Artikel auf Wortfilter

      Es besteht ab 2009 keine Kennzeichnungspflich mehr!!
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Wie sieht die Regelung für die Verpackungsverordnung aus, wenn man als Gewerblicherverkäufer nur im Ausland anbietet und verkauft? Gibt es da eine besondere Regelung? Müßte es eigentlich, da die Verordnung ja nur für D. gilt, oder?

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

      LG.